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Bezugszeitraum US-Amerikaner (Gelesen: 4.460 mal)
alexa4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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15.04.2013 um 20:55:09
 
Hallo,

ich habe natürlich alle Einträge im Forum zum Thema gelesen und versucht sie auf meinen Fall zu übertragen, jedoch möchte ich mir wirklich sicher sein und wäre Dankbar wenn jemand meine Situation dazu erläutern könnte.

Mein Freund ist am 08.12.12 nach Deutschland aus den USA eingereist und am 13.01.13 ausgereist (zählt man den Einreisetag mit, sind es 37 Tage)

Nun möchte er am 17.04.13 einreisen und am 14.07.13 ausreisen. Mir ist nun klar das es bei Ende des Bezugszeitraums nicht automatisch wieder auf 0 geht für die 90 Tage Regel.

Wann wäre der Tag an dem er ausreisen muss und an welchem Tag kann er wieder einreisen um einen neuen Bezugszeitraum von einem halben jahr zu eröffnen?

Ist der Bezugszeitraum nun vom 09.12.12 bis zum 08.06.13 (Tag der Ausreise)? Und heißt das er kann am 09.06.13 wieder einreisen um einen neuen Bezugszeitraum zu eröffnen?

Ich wäre wirklich sehr sehr Dankbar über Rückmeldung  Smiley
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« Zuletzt geändert: 15.04.2013 um 21:11:03 von Daddy »  
 
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Daddy
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Antwort #1 - 15.04.2013 um 21:16:04
 
Hi alexa4...

Ich gehe davon aus, dass dein Freund US- Amerikaner ist!?!

Die Bezugszeitraumberechnung bei US- Amerikanern ist seit der einseitigen Kündigung des Sichtvermerkamkommens durch die USA eine umstrittene Geschichte...
Theoretisch läuft der erste BZR vom 08.12.2012 bis 07.06.2013, in diesem Zeitraum 90 Tage.

Allerdings sieht das BMI die USA über § 41 AufenthV von der BZR- Berechnung "befreit"...

Daddy
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alexa4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 15.04.2013 um 21:25:00
 
entschuldigung ich meinte er reist am 18. wieder ein.

Ja das habe ich auch schon gelesen, jedoch bin ich mir da so unsicher.

Bedeutet das nun das nach dem eigentlichen ersten Bezugszeitraum der neue Bezugszeitraum von 6 monaten automatisch one erneute Erste Einreise beginnt?

Des weiteren wird in diesem Paragraph 41 beschrieben das ein Aufenthaltstitel zu dieser 'Verlängerung' nötig wäre.

In Bezug auf das Sichtvermerksabkommen wird die USA unter Paragraph 16 bei Anhang A nicht erwähnt.

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« Zuletzt geändert: 15.04.2013 um 21:36:07 von alexa4 »  
 
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Daddy
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Antwort #3 - 15.04.2013 um 21:41:00
 
alexa4 schrieb am 15.04.2013 um 21:25:00:
In Bezug auf das Sichtvermerksabkommen wird die USA unter Paragraph 16 bei Anhang A nicht erwähnt.

Logisch, weil gekündigt...

alexa4 schrieb am 15.04.2013 um 21:25:00:
Des weiteren wird in diesem Paragraph 41 beschrieben das ein Aufenthaltstitel zu dieser 'Verlängerung' nötig wäre.

Die Einreise würde erlaubt werden, da der Zweck bei einem über 90tägigen Aufenthalt eben langfristig wäre und das 41 eben erlaubt... was die ABH anschl. draus macht... kA

alexa4 schrieb am 15.04.2013 um 21:25:00:
Bedeutet das nun das nach dem eigentlichen ersten Bezugszeitraum der neue Bezugszeitraum von 6 monaten automatisch one erneute Erste Einreise beginnt?

Nö... sonst wäre das ganze Rumgehampel übver § 41 nicht notwendig... die Bezugszeiträume sind beim AMi wie bei jedem anderen Visumsfreien.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 15.04.2013 um 21:47:44
 
Oke danke, also verstehe ich richtig das er am 07.06.13 ausreisen muss und wenn er am 08.06.13 wieder einreist, hat er wieder 90 Tage (die er ja sowieso nicht ausnutzt, da er am 14.07 schon ausreist).

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Antwort #5 - 15.04.2013 um 21:51:13
 
Daddy schrieb am 15.04.2013 um 21:41:00:
Die Einreise würde erlaubt werden, da der Zweck bei einem über 90tägigen Aufenthalt eben langfristig wäre und das 41 eben erlaubt


wobei das dann aber auch nur für Deutschland gelten würde. In den anderen Schengenländern wäre er ggf. "illegal" - das wird in Anbetracht der fehlenden Grenzkontrollen gelegentlich mal vergessen. Es sind mal Fälle durch die Presse gegangen, wo dann z.B. Schweizer Behörden mit einem Strafverfahren und einer Sperre reagiert haben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 15.04.2013 um 22:27:50
 
Könnte er auch am 08.06 ausreisen und am 10.06 wiederkommen und einen neuen Bezugszeitraum damit eröffnen?
Also seine vorigen 90 Tage über das Ende seines Bezugszeitraums (07.06) hinaus bis auf den 8ten überziehen (da der 8te sein 89 oder 90er Tag ist).
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 16.04.2013 um 12:08:44
 
Habe nun heute bei der Bundespolizei angerufen und die haben mir gesagt, wenn er am 07.06 ausreist und am 08.06 einreist, ist alles in ordnung und er kann wieder bleiben.

Nur leider am Telefon, also Missverständnisse vorprogrammiert. Ich hoffe doch sehr jetzt das es richtig ist.
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