luka2008 schrieb am 19.02.2015 um 23:13:38:ist es prinzipiell möglich, dass ich sie jetzt schnell und relativ unbürokratisch mit dem vorhanden 90 Tage zu uns zu holen und dann erst versuche bei der Ausländerbehörde ein alternatives Visum zu bekommen ?
Nein. Prinzipiell nicht. Es ist eher so, dass sie zeigen würde, dass sie unzuverlässig wäre. Die Folge wäre also der Widerruf des Mehrjahres-Visums.
luka2008 schrieb am 19.02.2015 um 23:13:38:Oder ist die Gefahr groß, dass Sie aufgrund von Paragraphenreitern, dann in jedem Fall erst mal wieder körperlich ausreisen müßte, auch wenn man ihr evtl. ein anderes Visum direkt im Anschluss geben würde ?
Tja das ist ein Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung: Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Und ob es einen Anspruch gibt auf ein Visum "direkt im Anschluss"? Was soll das genau sein?
luka2008 schrieb am 19.02.2015 um 23:13:38:Ich denke sie hat es jetzt einfach verdient, dass man ihr in einem zivilisierten und humanitären Land wie Deutschland jetzt nicht noch bürokratisch die Unterstützung durch ihre Mutter verweigert.
Dann solltest du nun eben dich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen und genau das mit denen besprechen. Bürokratie kannst du in einem Rechtsstaat nicht vollständig ausschließen.
luka2008 schrieb am 19.02.2015 um 23:13:38:Für die
KV gibt es ja offensichtlich Gast-Versicherungen mit 365 Tage max. Versicherungsdauer - das wäre finanziell also zunächst für 1 Jahr kein Problem.
Du willst mir doch nicht erzählen, dass deine Schwiegermutter 0 Gebrechen hat? Oder würdest du sie bei sofortiger schwerer Krankheit nach Russland zurückschicken, falls die Auslandsversicherung sagt, dass ein dauerhafter Aufenthalt vorliegt und kein kurzer Aufenthalt?
Also die Idee mit der AuslandsKV funktioniert nicht, auch wenn diese erheblich günstiger sein sollte.
Die
ABH wird eine Krankenvollversicherung verlangen. Also 700 €/Monat.