Es gibt Formulare für die
AE. Die Benutzung ist allerdings nicht vorgeschrieben, es reicht ein Brief, aus dem hervorgeht, was er will.
"Hiermit beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis. Grund: Ich bin Vater eines deutschen Kindes. Die Vaterschaft habe ich beim Notar Peter Müller anerkannt, das Protokoll füge ich in Kopie bei."
Das reicht.
Damit tritt die "Fiktionswirkung" ein, d.h. der Aufenthalt in Deutschland gilt "fiktiv" als erlaubt, bis die
ABH entscheidet. Wenn die Identität nicht klar ist, wird die Ausländerbehörde den Antrag nicht einfach ablehnen, sondern antworten: Wir wollen aber erst den Nationalpass sehen. Ihr gewinnt also durch die "provisorische" Anerkennung Zeit, den Antrag erst mal zu stellen und dann Unterlagen zur Identität nachzureichen. Im Gegensatz zum Standesamt schickt der Notar eine Rechnung, aber dafür hat Ihr was in der Hand und es geht einen Schritt weiter.
Ich selbst arbeite als Journalist und Autor, falls diese zusätzlich Auskunft hilft...
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