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Brauche dringend Hilfe (Gelesen: 10.477 mal)
Themen Beschreibung: Negativer Asylbescheid
Ani141014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 20.01.2015 um 12:37:22
 
Also das einzigste was wir haben ist eine eher schlechte Kopie der Tazkira.
Einen pass hat er nicht und sonst sind auch alle Papiere weg.
Wir wissen nicht was wir machen sollen damit er am besten einen Aufenthaltstitel erhält.
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reinhard
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Antwort #16 - 20.01.2015 um 17:12:38
 
Er muss beim Notar die Vaterschaft anerkennen und einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als Vater eines deutschen Kindes stellen (schriftlich!).

Gleichzeitig muss er einen Nationalpass beantragen.
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Ani141014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #17 - 20.01.2015 um 20:33:22
 
Erst mal vielen Dank für eure Antworten!

Wie gesagt haben wir an Papieren nur eine Kopie der Tazkira, reicht diese für den Notar denn aus?
Habe heute beim Konsulat angerufen und mich wegen einem Neuantrag für den Pass schlau gemacht.
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reinhard
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Antwort #18 - 21.01.2015 um 10:56:05
 
Der Notar ist doch überhaupt nicht das Problem. Er muss einen Termin vereinbaren und die Vaterschaft anerkennen. Es ist die Frage, was die Behörde damit macht. Dazu brauchst Du aber die Vaterschaftsanerkennung, um das rauszufinden.

Wichtig ist, dass er alles innerhalb der 30 Tage Ausreisefrist erledigt. Er muss also sehr, sehr schnell beginnen.
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Ani141014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #19 - 22.01.2015 um 01:19:14
 
Naja wir wollten die vaterschaftsanerkennung schon mal bereits vor der Geburt unserer Tochter machen. Das zuständige Standesamt meinte aber, dass selbst wenn wir seinen pass besorgen, zwar der Name eingetragen werden kann, jedoch mit dem Vermerk -> Identität nicht nachweisbar. Somit würde auch keine richtige Geburtsurkunde für unsre Tochter ausgestellt sondern nur ein vorläufiges Schreiben.
Deshalb ist die Sache so kompliziert
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blubb


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Antwort #20 - 22.01.2015 um 01:28:09
 
Hallo,

das kann Euch doch aber erstmal egal sein.
Der Punkt ist: Hat er die Vaterschaft anerkannt, wie oben beschrieben, ist die Ausreisepflicht / eine Abschiebung o.ä. faktisch vom Tisch und er wird weiter geduldet werden.
Das "vorläufige Schreiben" anstatt der Geburtsurkunde langt dafür.
Danach könnt Ihr in Ruhe auf die amtliche Klärung seiner Identität hinarbeiten und im Nachgang dann Euer Familienstammbuch in Ordnung bringen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Antwort #21 - 22.01.2015 um 10:20:17
 
Kompliziert ist alles vor allem durch Euer Zögern. Natürlich kannst Du jetzt noch wochenlang überlegen, was bei einer Vaterschaftsanerkennung dann hinterher das Problem sein könnte. Aber es wäre wirklich sinnvoll, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Der Notar muss anhand der vorgelegten Papiere eine Formulierung finden, WER jetzt anerkannt hat. Aber die Anerkennung selbst braucht der Vater, sonst geht es nicht weiter.
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Alacrity
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Antwort #22 - 22.01.2015 um 10:31:41
 
Was hat der Vater denn von Deutschland an Papieren? Eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung?

Mit der geht er zum Notar und weil da ein Foto drin ist, kann der Notar dann feststellen, dass der Inhaber von Duldung/Gestattung Nr xy123 die Vaterschaft anerkennt.

Dann ist klar, dass der Vater die Person ist, die die Duldung/Gestattung xy123 innehat. Unklar bleibt nur, ob Name/Geburtsdatum des Vaters stimmen, aber das ist nicht so wichtig, denn durch die biometrischen Daten ist der Inhaber eineindeutig identifiziert.

Im uebrigen frage ich mich, wie er ausreisen koennen soll, wenn er keinen Pass hat.
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Ani141014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #23 - 22.01.2015 um 21:41:39
 
Natürlich habt ihr Recht, es wird auch nicht besser, wenn wir jetzt noch länger warten, ich möchte nur gern alles richtig machen. Und jede Behörde erzählt irgendwie was anderes. Wir fahren nächste Woche zum Standesamt und versuchen es einfach. Wir haben jetzt auch herausgefunden, wo sich das original der Tazkira befindet, können also wenigstens die vorlegen.

Zur Zeit hat er noch eine Aufenthaltsgestattung, die alle 3 Monate erneuert werden muss. Da die Gerichtsverhandlung jetzt negativ verlaufen ist, wissen wir nicht was jetzt kommt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #24 - 22.01.2015 um 21:57:56
 
Es geht nicht beim Standesamt, das braucht einen Pass. Den Versuch könnt Ihr Euch sparen, damit verzögerst Du nur alles.

Hier wurde jetzt ein Dutzend Mal dazu geraten, MORGEN zu einen NOTAR zu gehen.

Ani141014 schrieb am 22.01.2015 um 21:41:39:
Zur Zeit hat er noch eine Aufenthaltsgestattung, die alle 3 Monate erneuert werden muss. Da die Gerichtsverhandlung jetzt negativ verlaufen ist, wissen wir nicht was jetzt kommt.


Die Aufenthaltsgestattung endet automatisch (egal was draufsteht), wenn das Urteil rechtskräftig ist. Dazu muss es schriftlich kommen und die zwei Wochen Einspruchsfrist vorbei gehen.

Dann hat er kein Aufenthaltsrecht in Deutschland mehr, außer er hat bis dahin mit der Vaterschaftsanerkennung vom Notar in der Hand eine Aufenthaltserlaubnis als Vater (nach § 28 Aufenthaltsrecht) beantragt. Hat er den Antrag gestellt, ist sein Aufenthalt legal, bis entschieden ist. Und dann hat er auch Zeit, sich um einen Pass zu kümmern etc., ohne dass er Probleme bekommt.
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Ani141014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #25 - 23.01.2015 um 01:08:21
 
Ja wir werden morgen zum Notar gehen.
Wie ist denn ein solcher Antrag zu stellen? Gibt es da irgendwelche vorgefertigten Formulare oder reicht es wenn wir kurz etwas schreiben?

@Reinhard: Sie scheinen sich ja wirklich sehr gut auszukennen, vielen dank für Ihre Hilfe.
Darf ich fragen was Sie arbeiten?
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reinhard
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Antwort #26 - 23.01.2015 um 09:43:26
 
Es gibt Formulare für die AE. Die Benutzung ist allerdings nicht vorgeschrieben, es reicht ein Brief, aus dem hervorgeht, was er will.

"Hiermit beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis. Grund: Ich bin Vater eines deutschen Kindes. Die Vaterschaft habe ich beim Notar Peter Müller anerkannt, das Protokoll füge ich in Kopie bei."

Das reicht.

Damit tritt die "Fiktionswirkung" ein, d.h. der Aufenthalt in Deutschland gilt "fiktiv" als erlaubt, bis die ABH entscheidet. Wenn die Identität nicht klar ist, wird die Ausländerbehörde den Antrag nicht einfach ablehnen, sondern antworten: Wir wollen aber erst den Nationalpass sehen. Ihr gewinnt also durch die "provisorische" Anerkennung Zeit, den Antrag erst mal zu stellen und dann Unterlagen zur Identität nachzureichen. Im Gegensatz zum Standesamt schickt der Notar eine Rechnung, aber dafür hat Ihr was in der Hand und es geht einen Schritt weiter.

Ich selbst arbeite als Journalist und Autor, falls diese zusätzlich Auskunft hilft...
Wichtiger für Dich ist, dass eine Antwort hier öffentlich gegeben wird und von sachkundigen ModeratorInnen oder anderen Nutzern korrigiert oder ergänzt wird, wenn sie nicht stimmt.
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Ani141014
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i4a rocks!


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Antwort #27 - 23.01.2015 um 23:47:57
 
Ich habe beim Notar unsere Kleinstadt angerufen, nach langem Hin und her War sie der Auffassung das das nicht in den Aufgabenbereich eines Notars fällt Schockiert/Erstaunt. Also werde ich am Montag weitere Notare abklappern, die vielleicht mehr Ahnung haben...

Ich fand es nur interessant zu wissen, was Sie arbeiten, da sie sich anscheinend deutlich besser auskennen als unser toller Anwalt, der kam nicht auf eine solche Idee...
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Aras
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Antwort #28 - 24.01.2015 um 11:33:51
 
Also ich würde es beim Notar in der nächsten Millionen Metropole versuchen. Dort sollte dann solch eine Vaterschaftsanerkennung nicht so unüblich sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #29 - 26.01.2015 um 09:40:38
 
Also bis jetzt haben wir nirgendwo Glück, entweder sie machen das angeblich nicht oder man muss einen Termin ausmachen und ewig warten Griesgrämig
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