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Visa Überzogen - Einreisesperre? (Gelesen: 7.394 mal)
Themen Beschreibung: Visa Überzogen
SinLi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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05.01.2015 um 16:13:07
 
Hallo,

mein Freund ist Australier und mit dem Touristenvisum bei mir in Deutschland.
Eigentlich hatte er vor, jetzt im Januar das Working Holiday Visum zu beantragen, leider haben wir jetzt aber herausgefunden, dass er sein Visa schon 30 Tage überzogen hat.
Wir waren beim Ausländeramt und uns wurde gesagt, er muss so schnell es geht ausreisen und bekommt vermutlich eine Geldstrafe.
Hat jemand Erfahrung damit? Wäre es auch möglich, dass er eine Einreissperre erhält?
Jetzt möchte er natürlich so schnell wie möglich ausreisen. Ist es auch möglich für ihn nach England zu gehen und dann nach Frankreich einzureisen, oder darf er (egal ob Einreisesperre oder 3 monatige Wartezeit, bis er wieder nach D darf) in überhaupt kein Schengenland?

Lg
Sin
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grisu1000
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Antwort #1 - 05.01.2015 um 17:33:36
 
SinLi schrieb am 05.01.2015 um 16:13:07:
Touristenvisum


Wirklich? Doch eher wohl eine visafreie Einreise. Australier dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb eines 180 Tage Zeitraums im Schengenraum visafrei aufhalten.

SinLi schrieb am 05.01.2015 um 16:13:07:
Hat jemand Erfahrung damit? Wäre es auch möglich, dass er eine Einreissperre erhält?

eher weniger. Soviele Australier, die ihren Aufenthalt überziehen wird es im Forum hier nicht geben, wenn du von Erfahrung sprichst.
Eine Abschätzung wäre Spekulation, hängt von der ABH ab, wird aber irgendwelchen zukünftigen Visa oder AT nicht förderlich sein. Er hat ja nachgewiesen, dass er unzuverlässig ist.

SinLi schrieb am 05.01.2015 um 16:13:07:
in überhaupt kein Schengenland?

Ist er visfrei hier, so gilt die Reglelung für den gesamten Schengenraum. Er muss also 90 Tage außerhalb bleiben. Das gilt aber nur wenn keine Einreisesperre verhängt wurde, sonst ist es länger.



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SinLi
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Antwort #2 - 05.01.2015 um 19:05:04
 
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Genau, ich meinte visafreie Einreise...
Es ging mir eigentlich eher generall um Erfahrung mit Visaüberziehungen, nicht nur bei Australiern.

Lg
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Aras
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Antwort #3 - 05.01.2015 um 19:09:22
 
Er ist gemäss Aufenthv §41 priviligiert. Er kann ohne 90/180 Tage Regelung sofort wieder in Deutschland einreisen, wenn er einen Daueraufenthalt anstrebt.

ist er in den letzten 4Monaten nicht in die uk oder irland oder so gereist ?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SinLi
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Antwort #4 - 05.01.2015 um 20:42:31
 
Aras schrieb am 05.01.2015 um 19:09:22:
ist er in den letzten 4Monaten nicht in die uk oder irland oder so gereist ?


Er war im Oktober, also zwei Monate nach seiner ersten Einreise nochmal fuer einen Monat in Australien. Dann ist er zurueck gekommen und ist seitdem hier...

Habe den §41 gelesen... bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe... hat er jetzt noch die Moeglichkeit, sich fuer ein Visum zu bewerben, weil er Australier ist und deshalb die 90/180 Tage Regel nicht zaehlt?
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« Zuletzt geändert: 05.01.2015 um 20:53:33 von SinLi »  
 
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Aras
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Antwort #5 - 05.01.2015 um 21:05:18
 
Wann war denn seine letzte Einreise?! Datum!
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Antwort #6 - 05.01.2015 um 21:06:38
 
Aras schrieb am 05.01.2015 um 21:05:18:
Wann war denn seine letzte Einreise?! Datum!

05. November
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Antwort #7 - 05.01.2015 um 21:08:26
 
Er ist am 16. August zum ersten Mal eingereist, dann am 12. Oktober ausgereist nach Australien. Dann am 5. November wieder eingereist und seitdem ist er hier.
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Antwort #8 - 05.01.2015 um 22:19:32
 
16. August bis 12. Oktober sind 61 Tage. Wenn er schon damals mit der Intention kam ein Work-And-Holiday-Aufenthalt zu verwirklichen, dann gab es schon damals keine 90/180 Tage Regelung. Aber sagen wir mal dass damals ein Kurzaufenthalt geplant war...

Dann ist er am 5. November hier mit der Intention gekommen, ein Work-And-Holiday-Aufenthalt zu verwirklichen. Also entfällt die 90/180 Tage Regelung und es greift AufenthV §41 und er muss innerhalb von 90 Tagen einen Aufenthaltstitel beantragen.

Heute ist der 5. Januar. Das sind 61 Tage.

Er ist also überhaupt nicht illegal hier!
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Antwort #9 - 05.01.2015 um 22:38:22
 
Jetzt hab ich einen guten Nachweis für dich gefunden (dank an Petersburger der mal die Seite hier im Forum gepostet hatte)

http://www.westphal-stoppa.de/Faelle.htm

Der Fall deines Australiers ist mit Sachverhalt 15 vergleichbar.

Dein Australier soll mal den Fall Nr. 15 ausdrucken und morgen nochmal das WHV beantragen und auf einen schriftlichen Bescheid bestehen...

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Antwort #10 - 06.01.2015 um 10:09:28
 
Oh wow! Vielen vielen Dank.
Das werden wir machen.
Lg Sin
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Antwort #11 - 08.01.2015 um 11:20:08
 
Die Fragen des TS erscheinen mit etwas fragwürdig. Scheinbar ist die echte Person gar kein Australier und die Aufenthaktszwecke erscheinen mir schon etwas fragwürdig.

Ein Work and Holiday Visa kenne ich nicht. Was soll das sein en D-Visum ? Und wieso will er das hier beantragen?

Wenn er tatsächlich ein Australier ist, dann gibt es ja diverse Möglichkeiten einen Aufenthalt in Deutschland zu verschiedenen Zwecken zu legalisieren.


Übrigens wäre ich was Westphal und Stoppa angeht eher vorsichtig. Die Sachverhalt dienen eher dem Verständnis und nicht als allgemein gültige Auslegung von rechtlichen Sachverhalten.

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Antwort #12 - 08.01.2015 um 12:13:49
 
Das WHV wird in "Gemeinsame Erklärung zu Maßnahmen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Ferienaufenthalts für australische Staatsangehörige und der Regierung von Australien im Rahmen eines Ferienaufenthalts für deutsche Staatsangehörige" geregelt.

War schonmal ein Thema hier im Forum.

Und den Aufenthalt zu legalisieren... in dem WHV-Abkommen steht geschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Antragstellung im Inland motiviert.

Man kriegt dann eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18.
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Antwort #13 - 08.01.2015 um 12:50:00
 
Aras schrieb am 08.01.2015 um 12:13:49:
Man kriegt dann eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18.


Aber eben kein D visum, hätte mich auch sehr stark gewundert
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Aras
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Antwort #14 - 08.01.2015 um 13:58:25
 
Das Thema bezüglich der irreführenden Bezeichnung Visum hatten wir schon. Es ist kein Visum, sondern ein Aufenthaltstitel. Möchte man aber nach Australien braucht man ein Visum.
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