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Es scheint das Family permit ist gekippt (Gelesen: 7.643 mal)
garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Es scheint das Family permit ist gekippt
18.12.2014 um 19:23:37
 
Ich glaub der EUGH hat allen Geplagten ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk gemacht.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=160942&pageIndex=...
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.12.2014 um 21:28:08
 
Fragt sich nur, ob das auch für drittstaatsangehörige Familienmitglieder gilt, die keine Aufenthaltskarte, sondern nur eine Aufenthaltserlaubnis haben - ob also die in Deutschland lebende, chinesische Frau eines Deutschen mit ihm zusammen jetzt visumsfrei nach GB reisen kann - und wenn ja, ob sie ins Flugzeug gelassen wird.

Wenn GB da weiterhin den Hebel bei den Fluggesellschaften ansetzen würde - durchaus vorstellbar - dann müsste die ganze Geschichte nochmal mit den Aufenthaltstiteln durchgejuckelt werden. Schließlich sind davon ja viel mehr Leute betroffen, als die Handvoll Inhaber von Aufenthaltskarten.
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« Zuletzt geändert: 18.12.2014 um 21:40:55 von cabrio »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.12.2014 um 21:42:09
 
aus der Überschrift des Threads sollte man keine falschen Rückschlüsse ziehen:

der EuGH hat nur die bisher vom UK igonierte Regelung in der RL 2004/38/EG, wonach Inhaber einer Aufenthaltskarte nach Art. 10 dieser RL ohne ein Visum - welcher Art auch immer - einreisen dürfen, sofern sie den Stammberechtigten Unionsbürger begleiten oder ihm im entsprechenden Aufnahmestaat nachziehen, auch dort für anwendbar erklärt (entgegen UK-Auffassung).

Nationale Aufenthaltstitel wie die dt. AE sind keine Aufenthaltskarte i.S.d Art. 10, deshalb darf weiterhin von Inhnabern nationaler Titel sowie sontigen Familienangehörigen von Unionsbürgern ein Visum (im UK in Form des EEA FP) verlangt werden. Oder man versucht wie bisher, an die Grenze zu kommen und so einzureisen (die ensprechenden Risiken sind bekannt).
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Anachi
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Antwort #3 - 18.12.2014 um 21:54:38
 
Aber kann nun davon ausgegangen werden, dass man als Inhaber einer niederländischen Aufenthaltskarte (Familienangehöriger von deutscher Frau  und deutschem  Kind) problemlos mit der Familie einreisen kann? (Check-In am Flughafen etc.?)

Bisher gab es doch nur eine neue Regelung für Aufenthaltskarten ausgestellt in Deutschland und Estland.

Und gilt das ab sofort?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.12.2014 um 21:58:06
 
mit entsprechender Aufenthaltskarte und ausgedrucktem Urteil (am besten auf Englisch) muss das sofort geschehen.

Die Regelung in Art. 5 Abs. 2 existiert es ja schon seitdem es die RL gibt, der EuGH hat sie Heute ja nur ggü. der eurparechtswidrigen Praxis des UK bestätigt.
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Antwort #5 - 19.12.2014 um 00:41:50
 
Anachi schrieb am 18.12.2014 um 21:54:38:
Aber kann nun davon ausgegangen werden, dass man als Inhaber einer niederländischen Aufenthaltskarte (Familienangehöriger von deutscher Frau  und deutschem  Kind) problemlos mit der Familie einreisen kann? (Check-In am Flughafen etc.?)

Bisher gab es doch nur eine neue Regelung für Aufenthaltskarten ausgestellt in Deutschland und Estland.

Und gilt das ab sofort?



Das würde ich auch gerne wissen. Uns wurde noch im September der einstieg verweigert. Mit niederl. Aufenthaltskarte (Ehemann von deutscher Staatsbürgerin)
Bin ja mal gespannt....
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.12.2014 um 00:48:16
 
Anachi schrieb am 18.12.2014 um 21:54:38:
Und gilt das ab sofort?



Was sollen die Briten machen? Gibt ja in diesem Fal keine höhere Instanz als das EuGH.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 19.12.2014 um 06:55:02
 
cabrio schrieb am 18.12.2014 um 21:28:08:
Fragt sich nur, ob das auch für drittstaatsangehörige Familienmitglieder gilt, die keine Aufenthaltskarte, sondern nur eine Aufenthaltserlaubnis haben - ob also die in Deutschland lebende, chinesische Frau eines Deutschen mit ihm zusammen jetzt visumsfrei nach GB reisen kann - und wenn ja, ob sie ins Flugzeug gelassen wird.

Das ist die Frage die ich mir auch die ganze Zeit stelle. Deshalb schrieb ich auch "Es scheint".
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Aras
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Antwort #8 - 19.12.2014 um 08:28:17
 
Wenn ich es richtig lese:

Es sind nur EU-Aufenthaltskarten gemeint, da es sich auf EU-RL 2004/38/EG bezieht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.12.2014 um 12:57:22
 
Aras schrieb am 19.12.2014 um 00:48:16:
Was sollen die Briten machen? Gibt ja in diesem Fal keine höhere Instanz als das EuGH. 


Das ganze Aussitzen und es auf ein Defizitverfahren ankommen lassen.

cabrio schrieb am 18.12.2014 um 21:28:08:
enn GB da weiterhin den Hebel bei den Fluggesellschaften ansetzen würde - durchaus vorstellbar - dann müsste die ganze Geschichte nochmal mit den Aufenthaltstiteln durchgejuckelt werden. Schließlich sind davon ja viel mehr Leute betroffen, als die Handvoll Inhaber von Aufenthaltskarten. 


Mit nationalen AT fällt der Ehepartner nun erst mal nicht unter die RL. Und das Vereinigte Königreich hat damit grundsätzlich das Recht auf ein Visaverfahren zu bestehen. Das es da noch die Klausel mit der kurzfristigen Visaerteilung an der Grenze gibt bleibt erstmal unbenommen.

Daher sehe ich nicht die Zwangsläufigkeit, dass die Regulung auf nationale AT erweitert wird, auch nicht durch den EuGH.
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cabrio
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Antwort #10 - 19.12.2014 um 23:51:02
 
grisu1000 schrieb am 19.12.2014 um 12:57:22:
Daher sehe ich nicht die Zwangsläufigkeit, dass die Regulung auf nationale AT erweitert wird, auch nicht durch den EuGH.


Leider wohl richtig. Andererseits ist die Personenfreizügigkeit ja nun ganz wesentlich in den EU-Verträgen.

"Die Unionsbürgerschaft verleiht jedem Bürger der Union das elementare und persönliche
Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der im Vertrag und in den
Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen
und aufzuhalten."

Und das gilt ja nun nicht nur für Leute wie McCarthy, der mit seiner Frau Rodriguez von England nach Spanien zieht, sondern auch für solche, die sich nur für Kurzbesuche in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten wollen. Mit anderen Worten darf nach dem Sinn und Zweck der Freizügigkeit dieses Prinzip eigentlich nicht auf Inhaber  von Aufenthaltskarten beschränkt sein.

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Petersburger
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Antwort #11 - 20.12.2014 um 07:05:11
 
cabrio schrieb am 19.12.2014 um 23:51:02:
Mit anderen Worten darf nach dem Sinn und Zweck der Freizügigkeit dieses Prinzip eigentlich nicht auf Inhabervon Aufenthaltskarten beschränkt sein.

Das ist sie auch nicht, wenn nur ein einfaches Einreisevisum (und sonst nichts) verlangt wird, das auch an der Grenze erteilt wird.

Visumfreiheit für die Besitzer von Aufenthaltskarten ist eine ganz andere Geschichte als die Freizügigkeit selbst.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 20.12.2014 um 11:02:10
 
Petersburger schrieb am 20.12.2014 um 07:05:11:
Das ist sie auch nicht, wenn nur ein einfaches Einreisevisum (und sonst nichts) verlangt wird, das auch an der Grenze erteilt wird.

Das greift m.E. zu kurz.

Bekanntlich sind die Britischen Inseln vom restlichen Territorium der Europäischen Union aus - abgesehen vom Eurotunnel - nur auf dem Luft- oder auf dem Seeweg zu erreichen, wobei letzterer heute jedenfalls für den Personenverkehr eine völlig untergeordnete Rolle spielt. Ich habe jetzt keine Lust, die Statistiken herauszusuchen, glaube aber, dass es keine unrealistische Annahme ist, wenn man davon ausgeht, dass mindestens ca. 80 % des innergemeinschaftlichen Reiseverkehrs von und nach Großbritannien den Luftweg nutzt. Wenn man die Landgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland aus der Betrachtung rausnimmt, wird die Prozentzahl noch höher.

Wie jede Regierung teilt auch das UK den Fluggesellschaften - über ICAO und/oder IATA - mit, welche Personaldokumente zur Einreise berechtigen und welche nicht. Den Fluggesellschaften drohen bei der Beförderung von Personen ohne gültige Dokumente die Rückbeförderungshaftung sowie Sanktionen.

Das UK unterlässt es bis heute, die Fluggesellschaften abstrakt-generell darüber zu unterrichten, dass die Angehörigen von Unionsbürgern, die den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen, ein primär- und sekundärrechtliches Einreiserecht haben, das nicht vom Vorliegen eines nationalen Visums oder Family Permit abhängig gemacht werden kann. Dieses Unterlassen ist pflichtwidrig. Es stellt sich der Sache nach als ein gezielter Eingriff in die Grundfreiheiten dar. Denn der Regierung des UK ist bekannt, dass auf Grund der geographischen Lage des UK die tatsächliche Wahrnehmung des Freizügigkeitsrechts hinsichtlich von Einreisen in das UK entscheidend davon abhängt, welche Angaben das UK hinsichtlich der erforderlichen Reisedokumente gegenüber den Fluggesellschaften macht. Werden in diesem Zusammenhang - wie ständig durch das UK - unvollständige Angaben gemacht, stellt das eine gravierende Verletzung der europäischen Verträge dar. Das abgeleitete Freizügigkeitsrecht von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von Unionsbürgern insbesondere ist primärrechtlicher Natur. Es wird durch die Richtlinie 2004/38 nur konkretisiert. Das UK hat nun unter Ausnutzung der faktischen Gegebenheiten einen regulativen Rahmen geschaffen, der die tatsächliche Ausnutzung der primärrechtlichen Personenfreizügigkeit entgegen der primärrechtlichen Verbürgung in der überwiegenden Anzahl der Fälle systematisch vereitelt oder doch wesentlich erschwert, ohne, dass hierfür eine primärrechtliche Eingriffsermächtigung vorläge. Da das Primärrecht einen solchen Eingriff nicht erlaubt, werden die Betroffenen in ihren Grundfreiheiten empfindlich verletzt.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #13 - 20.12.2014 um 17:18:13
 
tapir schrieb am 20.12.2014 um 11:02:10:
Wie jede Regierung teilt auch das UK den Fluggesellschaften - über ICAO und/oder IATA - mit, welche Personaldokumente zur Einreise berechtigen und welche nicht. Den Fluggesellschaften drohen bei der Beförderung von Personen ohne gültige Dokumente die Rückbeförderungshaftung sowie Sanktionen. 


Ich sehe hier ein praktisches Problem. Aufenthaltskarte ist ein eindeutiger Nachweis und kann einfach an die Flugesellschaften mitgeteilt und dort kontrolliert werden.

Dann wirds kompliziert, Es reicht ja auch Pässe und Eheurkunde für eine Einreise. Wer soll das überprüfen? Dazu müsste doch die Fluggesellschaft prüfen, ob diese Urkunde im engl. Rechtskreis gültig ist. (DEU-thailändisches Ehepaar mit thailändischer Urkunde als Beispiel) Das wird sie faktisch nicht können. Soll UK wirklich alle möglichen Urkunden der ICAO/IATA mitteilen. Eine abstrakte Aussage über Ehegatten von EU-Bürgern wird der Fluggesellschaft wohl nicht weiterhelfen, es geht hier um Nachweise.

Ansatz wäre wohl den Antrag auf EEA Family Permit mal Europarechtskonform zu machen. Das werden im Antrag weit mehr Angaben verlangt als im Visakodex/Visahandbuch erlaubt.
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Petersburger
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Antwort #14 - 20.12.2014 um 17:49:38
 
@tapir
Meine Antwort war genau auf das Zitierte bezogen - und daher wohl nicht zu kurz gegriffen.


Die alte Praxis ist bekannt und nun wohl höchstrichterlich als rechtswidrig bezeichnet worden. Grund für die Hoffnung, daß das schnellstmöglich der Vergangenheit angehört.

In Bezug auf Schwierigkeiten für Flugreisende, im Drittland ohne Einreisevisum einchecken zu können, steht nun das UK wieder nicht mehr allein da ...
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