Hallo,
die
GÜB "duldet" nur den Aufenthalt in Deutschland. Die Schweiz muss und wird dieses Dokument nicht anerkennen. Insofern sind Probleme bei einer möglichen Ausreisekontrolle der schweizerischen Grenzwacht vorauszusehen.
Du solltest Dich erkundigen bei der schweizerischen Grenzwacht, ob, wie in DEU, bei Serben auch in der Schweiz Voraufenthaltszeiten in anderen Schengenländern angerechnet werden, womit er bei ausgeschöpftem Besuchszeitraum unerlaubt in die Schweiz eingereist wäre und sich in der Schweiz unerlaubt aufhielte.
Du solltest Dich zuerst allerdings bei Deiner Fluggesellschaft erkundigen, ob es sich bei Eurem Flug um einen "Drehkreuzflieger" handelt, dessen Ausreisekontrolle, trotz Zwischenstopps in der CH, bereits in DEU stattfindet (-> Ausnahmeregelung hinsichtlich der Grenzkontrolle). In diesem Fall würdet Ihr in der CH auf dem Flieger sitzenbleiben und nicht grenzpolizeilich durch die Schweizer kontrolliert werden.
Mein Rat für den Zweifelsfall: Umbuchen auf Direktflug.
Edit:
Zitat:Mir hat ein Freund gesagt das er mit einer GÜ illegal hier ist und am flughafen verhaftet wird?
Ja, was "Freunde" alles so erzählen...
Am FLH in DEU wird er nicht verhaftet, obwohl die
GÜB strenggenommen nur eine Art "Duldung" ist und Dein Mann damit ausreisepflichtig bleibt. Hat er sie vor Ablauf der 90 Tage bei der
ABH beantragt, ist alles im Lot. Hatte er vor Beantragung einen unerlaubten Aufenthalt gehabt, kann (kann!) es im worst case passieren, dass er durch die Bundespolizei beanzeigt wird und möglicherweise (möglicherweise!) eine Sicherheitsleistung in Form guter Euro erhoben wird.
Wenn er denn überhaupt in DEU grenzpolizeilich kontrolliert werden würde.
Am Flughafen in der Schweiz, falls er dort zur Ausreise-Grenzkontrolle vorstellig werden sollte, sieht es wohl etwas anders aus. Die Kameraden dort werden mit höherer Sicherheit eine Sicherheitsleistung / "Buße", dann aber in Fränkli, erheben (so mein, allerdings älterer und möglicherweise überholter, Erfahrungsschatz). Verhaftet wird er auch dort nicht, wenn er zahlen kann.
Gruß