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Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte (Gelesen: 10.179 mal)
grisu1000
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Antwort #15 - 18.11.2014 um 23:15:26
 
Birko schrieb am 18.11.2014 um 20:53:54:
Ich meine damit: Sollten wir ebenfalls einen detaillierten Businessplan bei der Beantragung des Visums mitschicken, wenn ich ihm nur einen Arbeitsplatz offeriere?


Falsche Frage!!! Erst muss er entscheiden was er will, für diesen Zweck stellt er einen Visaantrag. Die Frage nach irgendwelchen Chancen ist wie die Schauen in irgendwelche Glaskugeln.

Geht es nur darum irgendwie nach Deutschland zu kommen sind die Chancen gleich Null. Die Antragsunterlagen müssen schlüssig sein, und bei Personen die nur irgendwie wollen sind sie das eben oft nicht. Z.B ein Elektroingenieur der plötzlich ein Restaurant genau in Deutschland aufmachen will ist nicht schlüssig und eben dann nicht glaubwürdig, ob nun als Miteigentümer oder Angestellter.

Ein gelernter Koch der im Iran und anderen Ländern bereits 3 eigene Restaurants laufen hat ist schlüssig und glaubwürdig.


Birko schrieb am 18.11.2014 um 20:53:54:
PS: Du schreibst ,,um die ABH zu überzeugen" müssen wir zunächst nicht die Deutsche Botschaft in Teheran überzeugen oder ist die direkt mit der ABH verknüpft?


Beide müssen zustimmen.

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Birko
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Antwort #16 - 18.11.2014 um 23:55:34
 
grisu1000 schrieb am 18.11.2014 um 23:15:26:
Falsche Frage!!! Erst muss er entscheiden was er will, für diesen Zweck stellt er einen Visaantrag. Die Frage nach irgendwelchen Chancen ist wie die Schauen in irgendwelche Glaskugeln.

Geht es nur darum irgendwie nach Deutschland zu kommen sind die Chancen gleich Null. Die Antragsunterlagen müssen schlüssig sein, und bei Personen die nur irgendwie wollen sind sie das eben oft nicht.




Nochmal: Es geht nicht darum irgendwie nach Deutschland zu kommen. Es geht darum irgendwie mit ihm das Cafe eröffnen zu können und da stellt sich mir die Frage, gemeinsam eröffnen oder alleine eröffnen und ihm dann einen Arbeitsvertrag anbieten?

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Antwort #17 - 19.11.2014 um 00:11:25
 
Birko schrieb am 18.11.2014 um 23:55:34:
und da stellt sich mir die Frage, gemeinsam eröffnen oder alleine eröffnen und ihm dann einen Arbeitsvertrag anbieten?


Die erste Alternative könnt ihr versuchen.
Im Rahmen des Visumantrags werdet ihr vermutlich vorlegen müssen:
    Firmenprofil
    Businessplan
    Geschäftskonzept
    Kapitalbedarfsplan
    Finanzierungsplan
    Ertragsvorschau
    Lebenslauf / Curriculum Vitae

Wie Du oben schon gelesen hast, werden die Chancen auf Erteilung zwar als gering, aber doch vorhanden eingeschätzt.

Der zweiten Alternative setzt die BeschV einfach Grenzen, sodass es nicht geht.
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grisu1000
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Antwort #18 - 19.11.2014 um 00:12:44
 
Birko schrieb am 18.11.2014 um 23:55:34:
der alleine eröffnen und ihm dann einen Arbeitsvertrag anbieten?


Welchen Grund sollte es haben einen Iraner, der nicht mal glernter Koch ist, einen Arbeitsvertrag anzubieten?

Welchen Grund hat es, einen Iraner, als Teilgeschäftsführer für ein Restaurant zu nehmen, der Elektroingenieur ist und keine Erfahrung mit DEU Selbständigkeit und damit entsprechenden Formalien hat. Beteiligen könnte er sich auch aus dem Ausland ohne Geschäftführer zu sein.


Eine der beiden Fragen werdet ihr glaubwürdig beantworten müssen.
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Antwort #19 - 19.11.2014 um 00:17:30
 
Was ist das Alleinstellungsmerkmal des Iraners? Wodurch wird er so "kriegswichtig" für dein/euer Café?

Hat er viel Geld und kann das Geschäft finanzieren?
Hat er super Manager-Skills, die ihn schon ab dem ersten Monat hohes Einkommen garantieren?
Kann er irgendwas spezielles, was kein anderer Mensch kann? Z.B. Einen Kaffee machen, der wie Cola schmeckt...
Hat er einen international Ruf als Super-Barista?

Bei dir klingt es so:

Er hat Elektrotechnik studiert. Wir wollen ein Café eröffnen. Was er da genau macht, ist nicht klar. Ob das Geschäft Geld abwirft, ist noch nicht klar. Business-Plan Fehlanzeige. Selbst die Finanzierungsfrage ist nicht geklärt. Wir wollen nur auf Teufel-komm-raus ein Café eröffnen.

Wenn es dir um billige Arbeitskraft geht, auch wenn ihr vielleicht Freunde seid, dann wird man dir durch die Blume sagen, dass es genügend arbeitslose Kellner gibt die in Deutschland finden und einstellen kannst.

Und nur weil er 1 Jahr ein Cafe in Iran betrieben hat, heißt das mMn nicht viel. Bei einem deutschen Bistro würde man auch erstmal paar Monate brauchen um erstmal in die Gewinnzone zu kommen. Sein Geschäft in Iran ist also nur eine schwache Referenz. Wieso betreibt er nur ein Bistro, wenn er doch Elektrotechniker ist? Ich meine... das ist ja der Traum aller iranischer Mütter: Arzt oder Ingenieur.

Außerdem ist im Iran Selbstständigkeit weiter verbreitet als es in Deutschland ist. Es muss mMn kein Indikator für Erfolg sein. Ich hab schon ein 8/9 jähriges afghanisches Kind bei einem Markt in Teherans gesehen, dass aus Handel seinen Teil zur Lebensunterhaltssicherung der Familie beigetragen hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Birko
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Antwort #20 - 19.11.2014 um 19:28:02
 
Aras schrieb am 19.11.2014 um 00:17:30:
Was ist das Alleinstellungsmerkmal des Iraners? Wodurch wird er so "kriegswichtig" für dein/euer Café?

Hat er viel Geld und kann das Geschäft finanzieren?
Hat er super Manager-Skills, die ihn schon ab dem ersten Monat hohes Einkommen garantieren?
Kann er irgendwas spezielles, was kein anderer Mensch kann? Z.B. Einen Kaffee machen, der wie Cola schmeckt...
Hat er einen international Ruf als Super-Barista?


Zunächst ein Mal kann man für eine solche Geschäftsführerfunktion nicht jeden einsetzen. Es benötigt enormes Vertrauen, natürlich auch viel Zeit und Skills.

Er hat die Vorerfahrung, er hat mehrere 3-4monatige Kurse in dem Bereich (Barista, Bäcker...) und er bringt die nötige Leidenschaft dafür mit. Ich hatte nie vor ein Cafe zu eröffnen, doch er eignet sich dafür so perfekt, dass es nun mein Plan geworden ist.

Aras schrieb am 19.11.2014 um 00:17:30:
Wieso betreibt er nur ein Bistro, wenn er doch Elektrotechniker ist? Ich meine... das ist ja der Traum aller iranischer Mütter: Arzt oder Ingenieur.

Im Iran studiert fast jeder. PhDs gibts wie Sand am Meer. Ohne Studium ist man nichts und er möchte vermutlich eine sichere Ausbildung, was ich nachvollziehen kann.


Kann man pauschalisieren von welchem Investitionsvolumen man bei einer Firmengründung rechnen muss, damit die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird? Früher gab es ja diese 250.000€ Klausel.
Ist es mit einer Cafe-Eröffnung, die im Bereich von ca. 35.000€ anzusiedeln ist, möglich?

Wie ist es mit einer GmbH-Gründung? Ich habe gelesen, dass auch Ausländer an einer Deutschen GmbH Teilhaber, bzw. Geschäftsführer werden können. Würde dies bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung helfen, also wenn er bereits in einer GmbH drin wäre?

Danke euch für eure Hilfe. Hoffe, dass es irgendwie klappen wird.
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reinhard
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Antwort #21 - 19.11.2014 um 19:57:34
 
Wenn er sich an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) beteiligt, hat das überhaupt keine Vorteile für ein Visum oder eine AE. Die GmbH kann ja jeden arbeitslosen Kellner einstellen, und wenn Gewinn entsteht, wird der eben an die Inhaber überwiesen.
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grisu1000
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Antwort #22 - 19.11.2014 um 20:32:12
 
Birko schrieb am 19.11.2014 um 19:28:02:
Wie ist es mit einer GmbH-Gründung? Ich habe gelesen, dass auch Ausländer an einer Deutschen GmbH Teilhaber, bzw. Geschäftsführer werden können. Würde dies bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung helfen, also wenn er bereits in einer GmbH drin wäre?


IMHO nein. Ich kann heute mit einem Euro eine Kapitalgesellschaft gründen und irgendjemanden als Geschäftsführer einsetzen. Also die reine Tatache, das er Gesellschafter oder Geschäftsführer ist hilft nicht weiter.

Lies dir das Merkblatt der IHK Berlin einmal durch

http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/bihk24/recht_und_steuern/downloads/816104/...
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deerhunter
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Antwort #23 - 19.11.2014 um 23:19:42
 
Zitat:
Ist es mit einer Cafe-Eröffnung, die im Bereich von ca. 35.000€ anzusiedeln ist, möglich?

Es gibt zwar die 250k € Grenze offiziell nicht mehr, daran wird sich aber meist noch orientiert. 35k € sind weit davon entfernt, oder?
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Antwort #24 - 20.11.2014 um 06:52:14
 
deerhunter schrieb am 19.11.2014 um 23:19:42:
Es gibt zwar die 250k € Grenze offiziell nicht mehr,

Es gab nie eine 250k€-Grenze im Sinne "wenn nicht wenigstens ... dann nicht"

Es gab und gibt die allgemeinen Forderungen, die auch heute noch im § 21 stehen. Und es gab eine Vereinfachung, nach der alle diese Voraussetzungen als erfüllt zu betrachten sind, wenn wenigstens ...
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Antwort #25 - 20.11.2014 um 07:02:36
 
Birko schrieb am 19.11.2014 um 19:28:02:
Es benötigt enormes Vertrauen, natürlich auch viel Zeit und Skills.


und spiegelt sich in einer entsprechenden Bezahlung wieder. Denn sonst wäre das in Anbetracht von Zeit und Skills keine angemessene Bezahlung und damit nicht genehmigungsfähig.

Birko schrieb am 19.11.2014 um 19:28:02:
Ist es mit einer Cafe-Eröffnung, die im Bereich von ca. 35.000€ anzusiedeln ist, möglich?


ich habe schon erfolgreiche AE21 gesehen, die auf Basis eine Gastronomiegründung mit 80.000 EUR durchgeführt wurden. Und speziell bei Iranern ist die frühere Grenze von 250.000 auch m.E. bedeutungslos. Wie man allerdings mit 35.000 ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept erstellen will, ist mir ziemlich rätselhaft. Rechnet man z.B. Mietkaution, Makler, Mietzahlung (im Voraus) und Dauer von Umbauarbeiten/Einrichtung, dann sind in der Regel schon 7 Monatsmieten weg, bevor der Laden das erste Mal öffnet. Dazu dann Einrichtung, Werbung, Steuerberater und Anlaufverluste bei gleichzeitig bestehenden Raum- und Personalkosten... Ja, man kann sicherlich auch mit 35.000 ein Konzept entwickeln, aber das wird dann eben an anderen Dingen kranken (Stichworte wären Anmietung einer komplett eingerichteten Immobilie oder bestimmte Franchise-Systeme).

Birko schrieb am 19.11.2014 um 19:28:02:
Wie ist es mit einer GmbH-Gründung? Ich habe gelesen, dass auch Ausländer an einer Deutschen GmbH Teilhaber, bzw. Geschäftsführer werden können


ja, natürlich können sie das. Nur kriegen sie dadurch nicht leichter eine AE. Als reiner Investor kriegen sie keine und als tätiger Gesellschafter sind sie entweder Angestellter oder Selbstständiger. Und das Thema hatten wir ja schon.

deerhunter schrieb am 19.11.2014 um 23:19:42:
Es gibt zwar die 250k € Grenze offiziell nicht mehr, daran wird sich aber meist noch orientiert.


sehe ich nicht so. Ein brauchbares Konzept, dass von der IHK befürwortet wird, kann auch mit deutlich weniger Geld auskommen. Nur ist bei den meisten Konzepten halt irgendwo ein gewisses Kapital für einen plausiblen Businessplan erforderlich, was die meisten 'irgendwie muss man doch an eine AE kommen'-Gründer nicht haben.
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Antwort #26 - 20.11.2014 um 12:18:37
 
Birko schrieb am 18.11.2014 um 07:08:23:
auch hinsichtliches seines Bachelors in Elektrotechnik?

Ich würde das weiterverfolgen. Das ist mMn ein Mangeberuf und damit kann er ab ca 37500€ Jahresgehalt eine Blue Card bekommen. Er könnte sich da u.U. bei Ingenieurszeitarbeitsfirmen bewerben. Selbst falls er vorher noch deutsch lernen muss wird das vermutlich der schnellste Weg sein.
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Antwort #27 - 20.11.2014 um 14:21:29
 
tiggger schrieb am 20.11.2014 um 12:18:37:
Ich würde das weiterverfolgen. Das ist mMn ein Mangeberuf und damit kann er ab ca 37500€ Jahresgehalt eine Blue Card bekommen. Er könnte sich da u.U. bei Ingenieurszeitarbeitsfirmen bewerben. Selbst falls er vorher noch deutsch lernen muss wird das vermutlich der schnellste Weg sein.


Danke Dir!

Heißt das, dass er durch eine Arbeitsplatzzusage einer solchen Zeitarbeitsfirma die Aufenthaltsgenehmigung bekommen und dann trotzdem ein Cafe eröffnen kann?

Wie gesagt, Ziel ist nicht auf Biegen und Brechen nach Deutschland zu kommen, sondern unsere Idee eines Cafes zu verwirklichen.
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Antwort #28 - 20.11.2014 um 15:21:59
 
Birko schrieb am 20.11.2014 um 14:21:29:
Heißt das, dass er durch eine Arbeitsplatzzusage einer solchen Zeitarbeitsfirma die Aufenthaltsgenehmigung bekommen und dann trotzdem ein Cafe eröffnen kann?

Nein. Er müsste da schon als Elektrotechniker arbeiten. Nach ein paar Jahren (3?) könnte er dann jedoch eine NE bekommen und machen was er will.
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Antwort #29 - 20.11.2014 um 20:37:48
 
tiggger schrieb am 20.11.2014 um 15:21:59:
Nein. Er müsste da schon als Elektrotechniker arbeiten.


Der entscheidende Passus aus §19 a AufenthG

Zitat:
.... einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt....


Als erstes sollte man die Online Datenbank Anabin des KMK zu Rat ziehen, ob sein Abschluss und insbesondere seine Hochschule vergleichbar sind.
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