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Beitrag begonnen von Birko am 17.11.2014 um 21:55:51

Titel: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 17.11.2014 um 21:55:51
Hallo liebe Community,

ein iranischer Freund und ich möchten gerne in Deutschland ein iranisches Cafe/Bistro eröffnen.

Mein Freund hat im Iran einen Bachelor in Elektrotechnik gemacht und dort ebenfalls ca. 1 Jahr lang ein Cafe geführt.

Nun stehen wir vor der Frage wie es sich in diesem Fall mit einer Aufenthaltsgenehmigung verhält.

Ich denke es gibt drei Fälle:

1.) Als Spezialitätenkoch. Fällt wohl flach, da er keine Ausbildung als Koch hat.

2.) Ich eröffne die Firma und schicke ihm ein Arbeitsplatzangebot. Dennoch sind wir uns nicht sicher, ob dies von Erfolg gekrönt wäre, da es ja für geringqualifizierte Arbeitskräfte schwer ist. Oder würde in diesem Fall sein Elektrotechnik-Bachelor weiterhelfen, auch wenn er in dem Cafe von diesem nicht profitieren würde?
Könnte man alternativ argumentieren, dass er als eine Art Geschäftsführer nicht geringqualifiziert ist?


3.) Wir beide eröffnen die Firma.

Leider wissen wir nicht welche Möglichkeit am geschicktesten ist, vor allem da er ja über keine Ausbildung in dem Bereich der Gastronomie verfügt, allerdings über Erfahrung. Und in jedem Fall wäre es so, dass dieses Cafe ohne ihn nicht eröffnet werden würde.

Über Ratschläge, Erfahrungen oder Hilfestellen würden wir uns sehr freuen.

Viele Grüße!

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von reinhard am 17.11.2014 um 22:35:20
Ich denke, Ihr könnt Euch von solchen Gedanken ohne weitere Planungen verabschieden. Ein solches "Einwanderungsrecht" existiert nicht.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 17.11.2014 um 22:40:51
Danke Reinhard.

Was meinst Du ohne weitere Planungen? Natürlich würden wir Planungen anstellen...

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von reinhard am 17.11.2014 um 22:44:58
Ich meine, es sind keinerlei Planungen sinnvoll, weil es doch nichts wird.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 17.11.2014 um 22:45:58
Warum denn nicht? Es muss doch möglich sein, dass ein Iraner für ein solches Vorhaben nach Deutschland kommen kann?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Saxonicus am 17.11.2014 um 22:50:44

Birko schrieb am 17.11.2014 um 22:45:58:
Es muss doch möglich sein, dass ein Iraner für ein solches Vorhaben nach Deutschland kommen kann? 

Nein, das ist nicht möglich, da müsset Ihr Euch schon einen anderen Grund aussuchen, um einen Aufenthalt in Deutschland zu erlangen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 17.11.2014 um 22:54:51
Danke für die Einschätzung. Wo genau liegt denn das Problem und welche anderen Möglichkeiten könnte es geben?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Märchenprinz am 18.11.2014 um 00:31:09

Birko schrieb am 17.11.2014 um 22:54:51:
Wo genau liegt denn das Problem


Das Problem liegt daran, dass eine Erteilung einer AE für die selbstständige Tätigkeit nur nach §21 in Frage kommt.
Das jedoch erfordert, dass an dem Vorhaben ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht und die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt.

Vor 2012 war in §21 die Regelannahme normiert, dass die o.g. Tatbestandsvorausetzungen erfüllt sind, wenn mindestens 250.000 Euro Investitionen getätigt wurden, verbunden mit der Schaffung von mindestens fünf Vollzeitarbeitsplätzen.
Diese Hürde besteht zwar nicht mehr, allerdings wird meiner Erfahrung nach sich immernoch im Rahmen des Ermessens daran orientiert.

Im Übrigen sind bei der Prüfung die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen.

Das läuft im Endeffekt auf die positive Stellungnahme der IHK hinaus. Bei einem Cafe bin ich da sehr skeptisch.

Zwar gibt es mit dem Iran ein Niederlassungsabkommen, sodass nach Abs. 2 gewisse Vergünstigungen denkbar wären, allerdings läuft das meiner Einschätzung auch ins leere.
Es sind zwar die persönlichen Interessen des Ausländers im Rahmen der Ermessensausübung positiv zu würdigen. Hierbei ist aber insbesondere die Dauer des bisherigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen.
Ein entsprechender Voraufenthalt liegt aber nicht vor.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Muleta am 18.11.2014 um 07:05:23
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um einen Iraner handelt und insofern noch immer das entsprechende Niederlassungsabkommen von 1929 gültig ist, besteht zumindest ein Wohlwollensgebot. Wie weit dieses Wohlwollensgebot dann im Einzelfall reicht, ist allerdings stark umstritten.

Eine Cafe-Betrieb kann durchaus wirtschaftlich tragfähig sein und (am passenden Standort) auch sonst zu einer positiven IHK-Stellungnahme führen. In der hier vorliegenden Konstellation, insbes. ohne relevanten Voraufenthalt des Iraners in Deutschland, sehe ich da aber auch keine realistische Chance.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 18.11.2014 um 07:08:23
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hat schon mal sehr weitergeholfen.

Warum kommt denn nur eine selbstständige Tätigkeit in Frage und nicht ein ganz normales Arbeitsverhältnis?
Wäre es möglich, wenn ich darlegen könnte, dass nur dieser Iraner diesen Job machen kann und das Cafe sonst nicht eröffnet werden würde?

Würde bei einer AE nach §21 nicht helfen, dass ein Deutscher mit im Boot ist?

Gäbe es irgendwelche anderen Möglichkeiten, auch hinsichtliches seines Bachelors in Elektrotechnik?

Viele Grüße!

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Muleta am 18.11.2014 um 07:16:00

Birko schrieb am 18.11.2014 um 07:08:23:
Warum kommt denn nur eine selbstständige Tätigkeit in Frage und nicht ein ganz normales Arbeitsverhältnis?


das ist recht simpel, denn als Alternative einer angestellten Tätigkeit gibt's nur zwei Varianten:

- entweder, seine Leistung ist gering qualifiziert, dann geht es nicht, weil eine solche Tätigkeit grundsätzlich nicht erlaubnisfähig ist und Du (als Gründer) dich dann bitte auf dem deutschen Arbeitsmarkt nach vorhandenen Arbeitskräften umsehen darfst.

- oder, seine Tätigkeit ist eher hochqualifiziert (dann wohl als "leitender Angestellter"/"Management"), dann wäre er aber auch mit festem Gehalt angemessen (hoch) zu bezahlen, was das Geschäftskonzept voraussichtlich nicht realistischerweise hergeben wird. Von der Frage, ob er objektiv für eine hochbezahlte/hochqualifizierte Tätigkeit im Gastro-Management überhaupt ansatzweise ausreichend qualifiziert ist, ganz zu schweigen (die ABH könnte und wird da auf den Gedanken kommen, dass es sich nur um einen Vorwand handelt).


Birko schrieb am 18.11.2014 um 07:08:23:
Würde bei einer AE nach §21 nicht helfen, dass ein Deutscher mit im Boot ist?


der Ausländer will eine AE. Der Rest ist egal.


Birko schrieb am 18.11.2014 um 07:08:23:
Gäbe es irgendwelche anderen Möglichkeiten, auch hinsichtliches seines Bachelors in Elektrotechnik?


und genau diese Fragestellung zeigt wohl auch deutlich, dass der Gedanke eines Vorwandes bei der Cafe-Gründung nicht ganz fernliegt und es tatsächlich darum geht, ihn "irgendwie" nach D zu holen.

Ja, klar geht das. Er bräuchte dann "nur" einen konkreten Arbeitsplatz für einen qualifizierten (und entsprechend bezahlten) Job in seinem Fachgebiet, ggf. auch mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche (LU-Sicherung erforderlich). Wie sieht es denn mit seinen Deutschkenntnissen aus?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 18.11.2014 um 13:04:26

Muleta schrieb am 18.11.2014 um 07:16:00:
- entweder, seine Leistung ist gering qualifiziert, dann geht es nicht, weil eine solche Tätigkeit grundsätzlich nicht erlaubnisfähig ist und Du (als Gründer) dich dann bitte auf dem deutschen Arbeitsmarkt nach vorhandenen Arbeitskräften umsehen darfst.


Ist es echt so, dass es grundsätzlich nicht möglich ist? Denn ich habe gelesen, dass es Ausnahmefälle geben kann?


Muleta schrieb am 18.11.2014 um 07:16:00:
- oder, seine Tätigkeit ist eher hochqualifiziert (dann wohl als "leitender Angestellter"/"Management"), dann wäre er aber auch mit festem Gehalt angemessen (hoch) zu bezahlen,


Wird kontrolliert, ob der Arbeitnehmer wirklich den im Arbeitsvertrag genannten Betrag als Gehalt erhält?


Muleta schrieb am 18.11.2014 um 07:16:00:
und genau diese Fragestellung zeigt wohl auch deutlich, dass der Gedanke eines Vorwandes bei der Cafe-Gründung nicht ganz fernliegt und es tatsächlich darum geht, ihn "irgendwie" nach D zu holen.


Darum geht es in diesem Fall leider wirklich nicht. Wir wollen unbedingt zu zweit das Cafe eröffnen. Dafür suchen wir nach allen möglichen Wegen. Wenn er nicht nach Deutschland kommen kann, werde ich das Cafe nicht eröffnen können.

PS: Seine Deutschkenntnisse sind super, er lernt dennoch weiter deutsch.

Für weitere Ratschläge wäre ich dankbar.


Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Muleta am 18.11.2014 um 13:44:58

Birko schrieb am 18.11.2014 um 13:04:26:
Wird kontrolliert, ob der Arbeitnehmer wirklich den im Arbeitsvertrag genannten Betrag als Gehalt erhält?


ähm... tut mir leid, aber Falschangaben zum Erhalt eines Visums bzw. eines AT sind Straftaten. Und Du wirst hier mit Sicherheit keine Hilfestellung bei der Begehung von Straftaten bekommen, auch nicht im Rahmen von "wie hoch ist das Risiko dabei erwischt zu werden".

Für mich ist hier jedenfalls -aus naheliegenden Gründen- EoD.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von grisu1000 am 18.11.2014 um 19:04:14

Birko schrieb am 18.11.2014 um 13:04:26:
Darum geht es in diesem Fall leider wirklich nicht. Wir wollen unbedingt zu zweit das Cafe eröffnen. Dafür suchen wir nach allen möglichen Wegen. Wenn er nicht nach Deutschland kommen kann, werde ich das Cafe nicht eröffnen können.


Dann macht eben alles um die ABH zu überzeugen.
Gesicherte Finazierung, Buisness Plan, Erkundung des Standortes, seine Qulifikation als Geschäftsführer, welches Personal soll angestellt werden (Iranische köche z.B) usw.
Ihr müsst euch konkret Gedanken machen wie ihr das Restaurant gründen und betreiben wollt. Also eine detaillierte Planung. Dann erst das Visum beantragen. Mit aussagekräftign Unterlagen, die auch in sich schlüssig sind erhöht er die Chance, wenn sie IMHO auch gering sind.

Nur eine halbgare Idee zu haben bedeutet null Chancen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 18.11.2014 um 20:53:54

grisu1000 schrieb am 18.11.2014 um 19:04:14:
Dann macht eben alles um die ABH zu überzeugen.
Gesicherte Finazierung, Buisness Plan, Erkundung des Standortes, seine Qulifikation als Geschäftsführer, welches Personal soll angestellt werden (Iranische köche z.B) usw.
Ihr müsst euch konkret Gedanken machen wie ihr das Restaurant gründen und betreiben wollt. Also eine detaillierte Planung. Dann erst das Visum beantragen. Mit aussagekräftign Unterlagen, die auch in sich schlüssig sind erhöht er die Chance, wenn sie IMHO auch gering sind.

Nur eine halbgare Idee zu haben bedeutet null Chancen.


Vielen Dank für Deine Hilfe!

Also würdest Du empfehlen eine Aufenthaltsgenehmigung für eine selbstständige Tätigkeit zu beantragen oder für eine Tätigkeit als Angestellter?

Ich meine damit: Sollten wir ebenfalls einen detaillierten Businessplan bei der Beantragung des Visums mitschicken, wenn ich ihm nur einen Arbeitsplatz offeriere?

Welche der beiden Möglichkeiten verspricht mehr Erfolg?: Arbeitsplatz oder selbständig sein mit mir gemeinsam?

PS: Du schreibst ,,um die ABH zu überzeugen" müssen wir zunächst nicht die Deutsche Botschaft in Teheran überzeugen oder ist die direkt mit der ABH verknüpft?

Viele Grüße!

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von grisu1000 am 18.11.2014 um 23:15:26

Birko schrieb am 18.11.2014 um 20:53:54:
Ich meine damit: Sollten wir ebenfalls einen detaillierten Businessplan bei der Beantragung des Visums mitschicken, wenn ich ihm nur einen Arbeitsplatz offeriere?


Falsche Frage!!! Erst muss er entscheiden was er will, für diesen Zweck stellt er einen Visaantrag. Die Frage nach irgendwelchen Chancen ist wie die Schauen in irgendwelche Glaskugeln.

Geht es nur darum irgendwie nach Deutschland zu kommen sind die Chancen gleich Null. Die Antragsunterlagen müssen schlüssig sein, und bei Personen die nur irgendwie wollen sind sie das eben oft nicht. Z.B ein Elektroingenieur der plötzlich ein Restaurant genau in Deutschland aufmachen will ist nicht schlüssig und eben dann nicht glaubwürdig, ob nun als Miteigentümer oder Angestellter.

Ein gelernter Koch der im Iran und anderen Ländern bereits 3 eigene Restaurants laufen hat ist schlüssig und glaubwürdig.



Birko schrieb am 18.11.2014 um 20:53:54:
PS: Du schreibst ,,um die ABH zu überzeugen" müssen wir zunächst nicht die Deutsche Botschaft in Teheran überzeugen oder ist die direkt mit der ABH verknüpft?


Beide müssen zustimmen.


Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 18.11.2014 um 23:55:34

grisu1000 schrieb am 18.11.2014 um 23:15:26:
Falsche Frage!!! Erst muss er entscheiden was er will, für diesen Zweck stellt er einen Visaantrag. Die Frage nach irgendwelchen Chancen ist wie die Schauen in irgendwelche Glaskugeln.

Geht es nur darum irgendwie nach Deutschland zu kommen sind die Chancen gleich Null. Die Antragsunterlagen müssen schlüssig sein, und bei Personen die nur irgendwie wollen sind sie das eben oft nicht.



Nochmal: Es geht nicht darum irgendwie nach Deutschland zu kommen. Es geht darum irgendwie mit ihm das Cafe eröffnen zu können und da stellt sich mir die Frage, gemeinsam eröffnen oder alleine eröffnen und ihm dann einen Arbeitsvertrag anbieten?


Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Märchenprinz am 19.11.2014 um 00:11:25

Birko schrieb am 18.11.2014 um 23:55:34:
und da stellt sich mir die Frage, gemeinsam eröffnen oder alleine eröffnen und ihm dann einen Arbeitsvertrag anbieten?


Die erste Alternative könnt ihr versuchen.
Im Rahmen des Visumantrags werdet ihr vermutlich vorlegen müssen:
    Firmenprofil
    Businessplan
    Geschäftskonzept
    Kapitalbedarfsplan
    Finanzierungsplan
    Ertragsvorschau
    Lebenslauf / Curriculum Vitae

Wie Du oben schon gelesen hast, werden die Chancen auf Erteilung zwar als gering, aber doch vorhanden eingeschätzt.

Der zweiten Alternative setzt die BeschV einfach Grenzen, sodass es nicht geht.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von grisu1000 am 19.11.2014 um 00:12:44

Birko schrieb am 18.11.2014 um 23:55:34:
der alleine eröffnen und ihm dann einen Arbeitsvertrag anbieten?


Welchen Grund sollte es haben einen Iraner, der nicht mal glernter Koch ist, einen Arbeitsvertrag anzubieten?

Welchen Grund hat es, einen Iraner, als Teilgeschäftsführer für ein Restaurant zu nehmen, der Elektroingenieur ist und keine Erfahrung mit DEU Selbständigkeit und damit entsprechenden Formalien hat. Beteiligen könnte er sich auch aus dem Ausland ohne Geschäftführer zu sein.


Eine der beiden Fragen werdet ihr glaubwürdig beantworten müssen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Aras am 19.11.2014 um 00:17:30
Was ist das Alleinstellungsmerkmal des Iraners? Wodurch wird er so "kriegswichtig" für dein/euer Café?

Hat er viel Geld und kann das Geschäft finanzieren?
Hat er super Manager-Skills, die ihn schon ab dem ersten Monat hohes Einkommen garantieren?
Kann er irgendwas spezielles, was kein anderer Mensch kann? Z.B. Einen Kaffee machen, der wie Cola schmeckt...
Hat er einen international Ruf als Super-Barista?

Bei dir klingt es so:

Er hat Elektrotechnik studiert. Wir wollen ein Café eröffnen. Was er da genau macht, ist nicht klar. Ob das Geschäft Geld abwirft, ist noch nicht klar. Business-Plan Fehlanzeige. Selbst die Finanzierungsfrage ist nicht geklärt. Wir wollen nur auf Teufel-komm-raus ein Café eröffnen.

Wenn es dir um billige Arbeitskraft geht, auch wenn ihr vielleicht Freunde seid, dann wird man dir durch die Blume sagen, dass es genügend arbeitslose Kellner gibt die in Deutschland finden und einstellen kannst.

Und nur weil er 1 Jahr ein Cafe in Iran betrieben hat, heißt das mMn nicht viel. Bei einem deutschen Bistro würde man auch erstmal paar Monate brauchen um erstmal in die Gewinnzone zu kommen. Sein Geschäft in Iran ist also nur eine schwache Referenz. Wieso betreibt er nur ein Bistro, wenn er doch Elektrotechniker ist? Ich meine... das ist ja der Traum aller iranischer Mütter: Arzt oder Ingenieur.

Außerdem ist im Iran Selbstständigkeit weiter verbreitet als es in Deutschland ist. Es muss mMn kein Indikator für Erfolg sein. Ich hab schon ein 8/9 jähriges afghanisches Kind bei einem Markt in Teherans gesehen, dass aus Handel seinen Teil zur Lebensunterhaltssicherung der Familie beigetragen hat.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 19.11.2014 um 19:28:02

Aras schrieb am 19.11.2014 um 00:17:30:
Was ist das Alleinstellungsmerkmal des Iraners? Wodurch wird er so "kriegswichtig" für dein/euer Café?

Hat er viel Geld und kann das Geschäft finanzieren?
Hat er super Manager-Skills, die ihn schon ab dem ersten Monat hohes Einkommen garantieren?
Kann er irgendwas spezielles, was kein anderer Mensch kann? Z.B. Einen Kaffee machen, der wie Cola schmeckt...
Hat er einen international Ruf als Super-Barista?


Zunächst ein Mal kann man für eine solche Geschäftsführerfunktion nicht jeden einsetzen. Es benötigt enormes Vertrauen, natürlich auch viel Zeit und Skills.

Er hat die Vorerfahrung, er hat mehrere 3-4monatige Kurse in dem Bereich (Barista, Bäcker...) und er bringt die nötige Leidenschaft dafür mit. Ich hatte nie vor ein Cafe zu eröffnen, doch er eignet sich dafür so perfekt, dass es nun mein Plan geworden ist.


Aras schrieb am 19.11.2014 um 00:17:30:
Wieso betreibt er nur ein Bistro, wenn er doch Elektrotechniker ist? Ich meine... das ist ja der Traum aller iranischer Mütter: Arzt oder Ingenieur.

Im Iran studiert fast jeder. PhDs gibts wie Sand am Meer. Ohne Studium ist man nichts und er möchte vermutlich eine sichere Ausbildung, was ich nachvollziehen kann.


Kann man pauschalisieren von welchem Investitionsvolumen man bei einer Firmengründung rechnen muss, damit die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird? Früher gab es ja diese 250.000€ Klausel.
Ist es mit einer Cafe-Eröffnung, die im Bereich von ca. 35.000€ anzusiedeln ist, möglich?

Wie ist es mit einer GmbH-Gründung? Ich habe gelesen, dass auch Ausländer an einer Deutschen GmbH Teilhaber, bzw. Geschäftsführer werden können. Würde dies bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung helfen, also wenn er bereits in einer GmbH drin wäre?

Danke euch für eure Hilfe. Hoffe, dass es irgendwie klappen wird.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von reinhard am 19.11.2014 um 19:57:34
Wenn er sich an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) beteiligt, hat das überhaupt keine Vorteile für ein Visum oder eine AE. Die GmbH kann ja jeden arbeitslosen Kellner einstellen, und wenn Gewinn entsteht, wird der eben an die Inhaber überwiesen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von grisu1000 am 19.11.2014 um 20:32:12

Birko schrieb am 19.11.2014 um 19:28:02:
Wie ist es mit einer GmbH-Gründung? Ich habe gelesen, dass auch Ausländer an einer Deutschen GmbH Teilhaber, bzw. Geschäftsführer werden können. Würde dies bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung helfen, also wenn er bereits in einer GmbH drin wäre?


IMHO nein. Ich kann heute mit einem Euro eine Kapitalgesellschaft gründen und irgendjemanden als Geschäftsführer einsetzen. Also die reine Tatache, das er Gesellschafter oder Geschäftsführer ist hilft nicht weiter.

Lies dir das Merkblatt der IHK Berlin einmal durch

http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/bihk24/recht_und_steuern/downloads/816104/.30./data/Merkblatt_Aufenthalt_und_Erwerbstatigkeit_von_auslaendischen_S-data.pdf

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von deerhunter am 19.11.2014 um 23:19:42

Zitat:
Ist es mit einer Cafe-Eröffnung, die im Bereich von ca. 35.000€ anzusiedeln ist, möglich?

Es gibt zwar die 250k € Grenze offiziell nicht mehr, daran wird sich aber meist noch orientiert. 35k € sind weit davon entfernt, oder?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Petersburger am 20.11.2014 um 06:52:14

deerhunter schrieb am 19.11.2014 um 23:19:42:
Es gibt zwar die 250k € Grenze offiziell nicht mehr,

Es gab nie eine 250k€-Grenze im Sinne "wenn nicht wenigstens ... dann nicht"

Es gab und gibt die allgemeinen Forderungen, die auch heute noch im § 21 stehen. Und es gab eine Vereinfachung, nach der alle diese Voraussetzungen als erfüllt zu betrachten sind, wenn wenigstens ...

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Muleta am 20.11.2014 um 07:02:36

Birko schrieb am 19.11.2014 um 19:28:02:
Es benötigt enormes Vertrauen, natürlich auch viel Zeit und Skills.


und spiegelt sich in einer entsprechenden Bezahlung wieder. Denn sonst wäre das in Anbetracht von Zeit und Skills keine angemessene Bezahlung und damit nicht genehmigungsfähig.


Birko schrieb am 19.11.2014 um 19:28:02:
Ist es mit einer Cafe-Eröffnung, die im Bereich von ca. 35.000€ anzusiedeln ist, möglich?


ich habe schon erfolgreiche AE21 gesehen, die auf Basis eine Gastronomiegründung mit 80.000 EUR durchgeführt wurden. Und speziell bei Iranern ist die frühere Grenze von 250.000 auch m.E. bedeutungslos. Wie man allerdings mit 35.000 ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept erstellen will, ist mir ziemlich rätselhaft. Rechnet man z.B. Mietkaution, Makler, Mietzahlung (im Voraus) und Dauer von Umbauarbeiten/Einrichtung, dann sind in der Regel schon 7 Monatsmieten weg, bevor der Laden das erste Mal öffnet. Dazu dann Einrichtung, Werbung, Steuerberater und Anlaufverluste bei gleichzeitig bestehenden Raum- und Personalkosten... Ja, man kann sicherlich auch mit 35.000 ein Konzept entwickeln, aber das wird dann eben an anderen Dingen kranken (Stichworte wären Anmietung einer komplett eingerichteten Immobilie oder bestimmte Franchise-Systeme).


Birko schrieb am 19.11.2014 um 19:28:02:
Wie ist es mit einer GmbH-Gründung? Ich habe gelesen, dass auch Ausländer an einer Deutschen GmbH Teilhaber, bzw. Geschäftsführer werden können


ja, natürlich können sie das. Nur kriegen sie dadurch nicht leichter eine AE. Als reiner Investor kriegen sie keine und als tätiger Gesellschafter sind sie entweder Angestellter oder Selbstständiger. Und das Thema hatten wir ja schon.


deerhunter schrieb am 19.11.2014 um 23:19:42:
Es gibt zwar die 250k € Grenze offiziell nicht mehr, daran wird sich aber meist noch orientiert.


sehe ich nicht so. Ein brauchbares Konzept, dass von der IHK befürwortet wird, kann auch mit deutlich weniger Geld auskommen. Nur ist bei den meisten Konzepten halt irgendwo ein gewisses Kapital für einen plausiblen Businessplan erforderlich, was die meisten 'irgendwie muss man doch an eine AE kommen'-Gründer nicht haben.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von tiggger am 20.11.2014 um 12:18:37

Birko schrieb am 18.11.2014 um 07:08:23:
auch hinsichtliches seines Bachelors in Elektrotechnik?

Ich würde das weiterverfolgen. Das ist mMn ein Mangeberuf und damit kann er ab ca 37500€ Jahresgehalt eine Blue Card bekommen. Er könnte sich da u.U. bei Ingenieurszeitarbeitsfirmen bewerben. Selbst falls er vorher noch deutsch lernen muss wird das vermutlich der schnellste Weg sein.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 20.11.2014 um 14:21:29

tiggger schrieb am 20.11.2014 um 12:18:37:
Ich würde das weiterverfolgen. Das ist mMn ein Mangeberuf und damit kann er ab ca 37500€ Jahresgehalt eine Blue Card bekommen. Er könnte sich da u.U. bei Ingenieurszeitarbeitsfirmen bewerben. Selbst falls er vorher noch deutsch lernen muss wird das vermutlich der schnellste Weg sein.


Danke Dir!

Heißt das, dass er durch eine Arbeitsplatzzusage einer solchen Zeitarbeitsfirma die Aufenthaltsgenehmigung bekommen und dann trotzdem ein Cafe eröffnen kann?

Wie gesagt, Ziel ist nicht auf Biegen und Brechen nach Deutschland zu kommen, sondern unsere Idee eines Cafes zu verwirklichen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von tiggger am 20.11.2014 um 15:21:59

Birko schrieb am 20.11.2014 um 14:21:29:
Heißt das, dass er durch eine Arbeitsplatzzusage einer solchen Zeitarbeitsfirma die Aufenthaltsgenehmigung bekommen und dann trotzdem ein Cafe eröffnen kann?

Nein. Er müsste da schon als Elektrotechniker arbeiten. Nach ein paar Jahren (3?) könnte er dann jedoch eine NE bekommen und machen was er will.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von grisu1000 am 20.11.2014 um 20:37:48

tiggger schrieb am 20.11.2014 um 15:21:59:
Nein. Er müsste da schon als Elektrotechniker arbeiten.


Der entscheidende Passus aus §19 a AufenthG


Zitat:
.... einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt....


Als erstes sollte man die Online Datenbank Anabin des KMK zu Rat ziehen, ob sein Abschluss und insbesondere seine Hochschule vergleichbar sind.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 21.11.2014 um 11:13:59
Danke euch.

Wie sieht es mit Abschlüssen in dem Bereich der Gastronomie aus.

Er könnte ca. 2-3 monatige (ca. 200h) umfassende Kurse belegen. Z.B. ein Kurs für einen Coffeshop, einen zum Backen etc.

Würde das seine Chancen, bzw. seine Qualifikation verbessern oder wird sowas gar nicht erst berücksichtigt?

Viele Grüße

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von tiggger am 21.11.2014 um 11:18:44

Birko schrieb am 21.11.2014 um 11:13:59:
Würde das seine Chancen, bzw. seine Qualifikation verbessern oder wird sowas gar nicht erst berücksichtigt?

U.U. wie realistisch der Businessplan angesehen wird. Umgekehrt wird aber ein Schuh draus: wie will er eigentlich ohne Kentnisse ein Geschäft erfolgreich führen?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Aras am 21.11.2014 um 11:28:13
Es geht um hochqualifizierte. Das bedeutet mind. 3 jähriges erfolgreiches Studium an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule. Und dann müsste es auch am Besten ein Mangelberuf sein.

und jetzt kommt die Überraschung:
Bäckereifachverkäufer und Kellner ist weder Mangelberuf noch benötigt es ein Hochschulstudium.

Das sind sogar beliebte Jobs für Ungelernte. Und davon haben wir in Deutschland auch welche.

Der Café plan ist so nicht möglich.

was geht wäre als elektrotechniker einen Job zu suchen. Hierzu kann man ein 6 monatiges Visum beantragen, aber man darf in der Zeit der arbeitsplatzsuche nicht arbeiten. Als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit Ingenieur wäre das Betreiben des  Cafés möglich.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Birko am 27.11.2014 um 23:22:21
Vielen Dank!

Was haltet ihr von folgender Idee:

Er beginnt in Deutschland ein Masterstudium, das auf seinem Bachelor (mäßiger Abschluss) aufbaut und arbeitet nebenbei im Cafe? (120 volle Tage oder 240 halbe sollten erlaubt sein)

Oder wie sieht es mit der Möglichkeit aus ein neues Bachelorstudium in Deutschland zu beginnen? Das hätte den Vorteil, dass er ein einfacheres Studium wählen könnte.

Viele Grüße!

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von fons am 27.11.2014 um 23:34:26
Deine Ideen summieren sich in der Interpretation:
egal wie er muss soll -egal wie- hierher...

versuch es .. aber nötige uns nicht weiter dazu

:closed:

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