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Iraneische Ehepaar schwanger, PKV zahlt dafür nicht (Gelesen: 3.866 mal)
jochen123
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Iraneische Ehepaar schwanger, PKV zahlt dafür nicht
06.11.2014 um 16:05:50
 
Hallo zusammen,
ich helfe einem iranischen Freund und bin auf der Suche nach einer Lösung für folgendes Problem.

Er ist seit 6 Monaten in Deutschland als Gastwissenschaftler und erhält ein Stipendium. Vor zwei Monaten kam seine iranische Frau auch nach Deutschland und ist prompt schwanger geworden ("die Wiedersehensfruede").

Sie haben sich beide privat für die Zeit im Ausland versichert. Jedoch schließt die Versicherung die Übernahme von Kosten durch eine Schwangerschaft in den ersten 9 Monaten der Versicherung aus. Dies war beiden nicht bewusst.

Nun hat sich noch eine Schwangerschaftskomplikation herausgestellt. Die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung könnten die beiden existenzbedrohend werden und sie sind daher verzweifelt auf der Suche nach einer Lösung.

Ich habe für die beiden bereits einen Termin bei Profamilia vereinbart, der war aber nicht sehr ergiebig. Da er ein Stipendium erhält (ca. 1500€) konnten Sie keine Lösung aufzeigen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Kosten für die beiden gering zu halten? Sie wollen wirklich nichts geschenkt, sie haben einfach nur diese eine Klausel im Vertrag überlesen und haben nun wirklich Angst um ihre Zukunft.

Wäre es eine Möglichkeit, wenn die Frau für die kommenden Monate einen Teilzeitjob annimmt und darüber versichert wird?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Daddys' Änderung:
Da es nicht um den (ausländerrechtlichen) Aufenthalt, sondern um die KV geht, verschoben... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 07.11.2014 um 07:44:40 von Daddy »  
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 06.11.2014 um 16:13:31
 
Ist sie mit einem Touristenvisum eingereist oder hat sie ein Daueraufenthaltsrecht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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E-Punkt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.11.2014 um 17:56:56
 
Hallo Jochen123,
ich habe nur eine kurze Frage, weil ich mal eine ähnliche Versicherung hatte. Es war auch eine private Versicherung, die fürs Ausland abgeschlossen war. Dabei bezog sich die Klausel für die Schwangerschaft auf eine Geburt 9 Monate nach Versicherungsbeginn. Also war dabei eine bei Versicherungsabschluss vorhandene Schwangerschaft nicht versichert, aber eine seit Beginn der Versicherung erzeugte Schwangerschaft versichert. Das scheint Standard zu sein und auch recht logisch, du schilderst den Fall aber anders. Ist die Versicherung wirklich so anders, oder geht es bei den 9 Monaten um die Geburt?
Gruß, E-Punkt
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Muleta
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Antwort #3 - 06.11.2014 um 18:07:27
 
M.E. poppt da jetzt ein Problem auf, dass häufig bei solchen Konstellationen schlummert und das einfach niemand so genau sehen wollte, denn die noch immer angebotenen Versicherungen entsprechen m.E. häufig nicht den Anforderungen von § 193 VVG; sie reichen damit genau genommen auch nicht aus, um eine AE zu erhalten (was die ABH aber nicht immer bemerken).

Genau genommen ist also (ggf. rückwirkend und mit Beitragsnachzahlung) eine ausreichende PKV abzuschließen. Das akademische Auslandsamt der Uni sollte da weiterhelfen können; es gibt auch Versicherungen über den DAAD.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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jochen123
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Antwort #4 - 06.11.2014 um 19:22:51
 
Vielen Dank für Eure Antworten. Toll, das Ihr so schnell reagiert habt. Zur Klärung:

@Aras: Hilft das weiter: "Art des Titels: Aufenthaltserlaubnis, Anmerkungen:Erwerbstätigkeit Gestattet"

@E-Punkt: Die Schwangerschaft wurde kurz nach Beginn der Versicherung festgestellt. Jedoch steht dann im Mutterpass das Datum der letzten Periode (eine Schwangerschaft dauert offiziell 10, nicht 9 Monate). D.h. die Schwangerschaft hat - für die Versicherung - bereits vor Vertragsabschluss begonnen. Der dümmstmögliche Fall also...

@Muleta: Das ist ein guter Tip. Ich werde morgen mal beim akademischen Auslandsamt und dem DAAD nachfragen.


Generell: Wisst Ihr, ob eine gesetzliche Versicherung sie aufnehmen würde? Eine kurze Nachfrage bei der DAK wurde abgelehnt. Muss man die Schwangerschaft dabei angeben?

Vielen Dank & Beste Grüße,
Jochen
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Bayraqiano
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Antwort #5 - 06.11.2014 um 19:28:40
 
GKV ist nach Stand der Dinge ausgeschlossen. Eine private KV muss sie aber nach § 193 Abs. 5 VVG (http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html) aufnehmen, zumindest im Basistraif ggf. hat der DAAD eine günstigere Lösung parat.
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jochen123
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Antwort #6 - 06.11.2014 um 21:49:50
 
Danke auch für Deine Antwort, Bayraqiano.
Wir werden uns morgen an den DAAD wenden.
Drückt uns die Daumen...
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Eduard
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Antwort #7 - 08.11.2014 um 08:56:04
 
Die PKV im Basistarif kostet m. W. ca. 500 Euro, pro Person! Ist also nicht bezahlbar.

Und bei einer billigeren Versicherung für Studenten, Gastwissenschaftler etc. oder auch einer ""normalen" PKV kann die Schwangerschaft nachträglich nicht mehr im Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Man sollte aber mal die Versicherungsbedingungen der bestehenden KV genau prüfen. Zum einen sind üblicherweise unerwartete Komplikationen auch bei bereits vor Versicherungsbeginn bestehenden "Erkrankungen" abgedeckt. Zum anderen wäre zu prüfen, ob es wirklich korrekt ist, einfach das Datum aus dem Mutterpass, das ja genaugenommen nicht den Beginn der Schwangerschaft angibt, zu nehmen. Die Versicherung macht es sich in so einem Fall natürlich einfach und verweigert erst einmal die Leistung.  Ärgerlich

Andere Frage: Was ist mit dem Kind, wenn es geboren wird? Das hat ja dann auch keine Krankenversicherung...
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Chun
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Antwort #8 - 08.11.2014 um 09:21:08
 
Eduard schrieb am 08.11.2014 um 08:56:04:
Man sollte aber mal die Versicherungsbedingungen der bestehenden KV genau prüfen. Zum einen sind üblicherweise unerwartete Komplikationen auch bei bereits vor Versicherungsbeginn bestehenden "Erkrankungen" abgedeckt.


Richtig. Es gibt unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Da ist der genaue Wortlaut entscheidend.

Eduard schrieb am 08.11.2014 um 08:56:04:
Zum anderen wäre zu prüfen, ob es wirklich korrekt ist, einfach das Datum aus dem Mutterpass, das ja genaugenommen nicht den Beginn der Schwangerschaft angibt, zu nehmen. Die Versicherung macht es sich in so einem Fall natürlich einfach und verweigert erst einmal die Leistung.  Ärgerlich


Und auch das ist richtig. Ein Versicherungsfall vor Beginn tritt erst mit der Feststellung der Schwangerschaft ein. Und nachweisbar ist das nun mal für die Versicherung erst durch ärztliche Unterlagen. Dass Ausbleiben der Periode ist nicht entscheidend, da hierfür auch andere Gründe vorliegen können.

Korrekt beurteilt kann das ganze nur werden, wenn man die Vertragsunterlagen ab Antragstellung vorliegen hat. Und das ist hier im Forum nun mal nicht möglich.

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