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Scheidung (Gelesen: 9.094 mal)
Johanna1179
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 27.10.2014 um 10:29:47
 
Was wäre wenn ich ein Kind von ihm erwarte??
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reinhard
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Antwort #16 - 27.10.2014 um 10:53:10
 
Johanna1179 schrieb am 27.10.2014 um 10:29:47:
Was wäre wenn ich ein Kind von ihm erwarte??


Dann würden hier alle mit einer Antwort warten, bis:

1) Du nachweislich im vierten Monat bist,
2) Dein Profil (Staatsangehörigkeit) zu Ende ausgefüllt hast.

Was wäre, wenn Ihr beide die gleiche Staatsangehörigkeit habt und Du vorbestraft bist? Wir wissen ja noch nichts, um die was-wäre-wenn-Frage seriös zu beantworten.
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Johanna1179
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 27.10.2014 um 13:24:51
 
Hätte ich wohl nicht stellen sollen die Frage.

Ich bin gebürtige Deutsche.

Was ist aber wenn er eine Ausbildung bekommt und in Scheidung lebt, wie sieht es dann aus.

Ich verstehe, dass die Ämter Deutschland beschützen müssen,
gibt es gar keine einfachere Möglichkeit für uns??
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Saxonicus
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Antwort #18 - 27.10.2014 um 13:40:27
 
Johanna1179 schrieb am 27.10.2014 um 13:24:51:
Was ist aber wenn er eine Ausbildung bekommt und in Scheidung lebt, wie sieht es dann aus.

Wenn er dazu den entsprechende Aufenthaltstitel hätte, könnte das eine Möglichkeit sein.

Da sich aber sein Aufenthalt auf die "Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft" gründet, wird mit der Trennung der Aufenthaltszweck nicht mehr erfüllt.
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reinhard
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Antwort #19 - 27.10.2014 um 15:25:21
 
Heiraten ist keine Option, da er verheiratet ist.

"Vater eines deutschen Kindes" ist eine Option, allerdings sollte man nicht deshalb ein Kind in die Welt setzen.
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Johanna1179
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 27.10.2014 um 17:38:17
 
Ich weiss, dass ein Kind aus liebe entstehen sollte.
Wir haben auch schon darüber gesprochen.

Letztendlich sind wir zu der gemeinsamen Meinung gekommen, dass wir uns lieben und für uns beide klar ist, dass wir Kinder zusammen haben wollen. Kinder aus liebe, das ist uns beiden sehr wichtig.
Und warum sollten wir warten, für was??

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reinhard
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Antwort #21 - 27.10.2014 um 17:41:51
 
Was Ihr macht, müsst Ihr beide entscheiden.

Ich habe nur auf die "was wäre wenn"-Frage geantwortet, dazu musste ich nur wissen, ob Du Thailänderin, Polin oder Deutsche bist, weil "Kind" irgendwie zu ungenau war.

Heiraten geht eben nicht, weil Trennung, Trennungsjahr, Scheidungsverfahren und so weiter oft länger dauern als das "Rest-Aufenthaltsrecht". Das hängt oft nicht davon ab, ob die Ausländerbehörde scharf oder weich ist, sondern gut oder schlecht mit Personal ausgestattet. Wenn keine Zeit für die normale Arbeit bleibt, wird nichts verkürzt, weil das "extra" wäre. Da kann Dir also niemand eine Prognose geben.

Bei Schwangerschaft hat er kein Recht auf eine (neue) AE, sondern nur Recht auf ein Visum nach der Ausreise. Aber das wäre ja besser als nichts.
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Johanna1179
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 27.10.2014 um 17:51:15
 
Was heißt  Recht auf ein Visum nach der Ausreise???


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reinhard
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Antwort #23 - 27.10.2014 um 18:02:21
 
Wir sind noch beim "was-wäre-wenn"-Spiel, oder?

Wenn er eine Verkürzung der AE und eine Ausreiseaufforderung bekommt,
Du gleichzeitig schwanger wirst,

dann könnte er duch Vaterschaftsanerkennung (mit Deiner Zustimmung, d.h. Sorgerechtsteilung) das Recht bekommen, bei der Geburt dabei zu sein.

Falls Du dann schon im 8. Monat bist, kann er gleich hierbleiben.

Falls Du dann in der ersten Woche bist, wird das so nichts, außer bei einer sehr, sehr großzügigen ABH. Dann reist er einfach aus, beantragt ein Visum als "Vater eines deutschen Kindes" und bekommt es, wenn die Geburt dann bevorsteht.

Aber, wie gesagt: Wenn die ABH viel zu tun hat, verkürzt sie nichts, und dann schafft Ihr den Anschluss vielleicht irgendwann ohne Ausreise. Das ist aber reine Spekulation. Beschleunigen kannst Du ja nichts.

Aber Ausreise mit Recht auf ein Visum ist immer noch besser als Ausreise ohne alles, das meinte ich.
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Antwort #24 - 27.10.2014 um 18:07:59
 
Johanna1179 schrieb am 27.10.2014 um 17:51:15:
Was heißt  Recht auf ein Visum nach der Ausreise???

Weil er das Visum nur in seinem Heimatland bei der deutschen AV beantragen kann und es ihm, erfolgte Vaterschaftsanerkennung vorausgesetzt, erst relativ kurz vor dem Geburtstermin erteilt wird.

Eine Aufenthaltserlaubnis bekommt er dann nach der Geburt des Kindes hier in Deutschland bei der zuständigen ABH.
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Johanna1179
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 27.10.2014 um 18:37:19
 
Das würde heissen, während der Schwangerschaft könnte er nicht hier sein?

Zum Geburtstermin??

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Antwort #26 - 27.10.2014 um 18:46:14
 
Das kann sein, lies einfach meine Beiträge. Das habe ich schon beantwortet.

Die Schwangerschaft wäre natürlich kein Grund: Du bist ja schwanger, nicht er. Aber die momentane AE bis zur Kündigung könnte eben reichen.

Übrigens: Auch eine schwangere Frau kann ausreisen, und auch in Tunesien oder Bulgarien sind Frauen schwanger. Das solltest Du realistisch sehen. Ausreise ist ja keine Katastrophe, es reisen über eine Million Menschen jedes Jahr aus.
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Antwort #27 - 27.10.2014 um 18:52:49
 
Ja ich weiss Schwangerschaft ist keine Krankheit.

Nur möchte ich gerne mein Kind in Deutschland auf die Welt bringen und da hätte ich ihn halt gerne dabei.
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reinhard
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Antwort #28 - 27.10.2014 um 19:18:50
 
Das ist auch so vorgesehen. Zum Zeitpunkt "auf die Welt bringen" soll er ja hier sein.

Lies Dir doch mal in Ruhe, die vielen, vielen Themenstränge genau rund um diese Frage durch. Da gibt es viele Antworten, die Dir auch weiterhelfen, das "System" zu verstehen, in dem Du Dich bewegst. Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht ist für die meisten Deutschen ja ein ziemlich fremdes Gebiet.
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Antwort #29 - 27.10.2014 um 19:41:50
 
nur so am rande...  der ausländische freund der TE ist seit 4 jahren in deutschland, davon 2 jahre deutschverheiratet, wenn ich das richtig gelesen habe. mit welchem AT war er denn vor der eheschliessung in d-land? evtl. kann man ja daran anknüpfen.
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