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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung
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Beitrag begonnen von Johanna1179 am 26.10.2014 um 16:21:59

Titel: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 26.10.2014 um 16:21:59
Mein Freund ist Ausländer und möchte sich von seiner deutschen Ehefrau scheiden lassen.
Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen.

Erlischt mit der Trennung oder Scheidung sein Aufenthaltstitel???

Vielen Dank für Eure antworten

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von dgstein am 26.10.2014 um 16:43:23
Hallo Johanna1179,

ein paar nähere Infos wären schon hilfreich. Wie lange besteht die Ehe schon? Wie lange hält sich dein Freund schon im Bundesgebiet auf? Welchen Aufenthaltstitel besitzt er derzeit?

Ggf. könnte er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 AufenthG erworben haben.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von T.P.2013 am 26.10.2014 um 16:50:10
Hallo,

zur Beantwortung dieser Frage, ob seine AE widerrufen werden könnte bzw. eine Verlängerung abgelehnt werden könnte, ist etwas mehr Input erforderlich.

- Welche AE nach welcher Rechtsgrundlage besitzt er?
- Wie lange sind sie verheiratet und wie lange lebt er bereits in DEU?
- Sind Kinder im Spiel?
- Sichert er seinen Unterhalt selbst (Arbeit) oder lebt er von staatlichen Transferleistungen?

Grundsätzlich ist, sofern er seine AE als Ehegatte einer Deutschen erhalten hat, seine AE erst einmal vom Fortbestand der Ehe abhängig. Es gibt aber darüber hinausgehende Regelungen, bspw. im § 31 AufenthG mit den zugehörigen Regelungen der entsprechenden AVwV dazu.

Gruß

Edit: Da war jemand schneller...

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Muleta am 26.10.2014 um 17:06:58

Johanna1179 schrieb am 26.10.2014 um 16:21:59:
Erlischt mit der Trennung oder Scheidung sein Aufenthaltstitel???


einfache Frage, einfache Antwort: nein. Jedenfalls nicht, wenn nicht ausnahmsweise eine entsprechende (rechtswidrige aber ggf. dennoch wirksame) Nebenbestimmung in einem Zusatzblatt zum AT drin steht.

Die Frage bleibt aber, ob ein Anspruch auf Verlängerung besteht oder ob ggf. die Gültigkeitsdauer einer AE verkürzt werden könnte. Dazu müsste man dann in der Tat nähere Infos zu seinem AT und zur Dauer der ehelichen LG haben. Und zu seiner Staatsangehörigkeit.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 26.10.2014 um 17:08:23
Danke für die Antworten, er lebt seit 4 Jahren in Deutschland. Seit 2 Jahren sind sie verheiratet.
Kinder haben sie keine und er finanziert seinen Unterhalt alleine mit Arbeit. Welchen AE er besitzt müsste ich nochmal nachfragen.

Hat die Ehefrau seinen Aufenthaltstitel in der Hand??

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Muleta am 26.10.2014 um 17:31:53
Nach Deinen Angaben hat er dann wohl eine AE (und keine NE) und zwar auf Grund der Ehe.

Da die Ehebestandszeit von mindestens 3 Jahren vor der Trennung nicht eingehalten wurde, wird seine AE aus familiären Gründen nicht verlängert - da hat die Ehefrau nichts in der Hand und kann weder zu seinen Gunsten noch zu seinem Nachteil etwas dran drehen. Er aber auch nicht.

Bliebe also noch die Frage, warum er vor der Eheschließung eine AE hatte und ob er ggf. auf den damaligen Zweck zurückkehren könnte, was bei einem zwischenzeitlich fortgesetzen Studium schon denkbar wäre. Ebenso wäre zu prüfen, ob er eine AE zur Erwerbstätigkeit bekommen könnte - das wäre z.B. denkbar, wenn er ein Studium abgeschlossen hätte und einen diesbzgl. angemessenen Arbeitsplatz vorweisen könnte. Aber dazu fehlen einfach die Infos.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 26.10.2014 um 17:51:07
Ok, ich werde noch mehr Infos einholen.
Wollte nur mal grob ne Einschätzung. Seine Aufenthalt wurde allerdings verlängert.
Kann der nachträglich verkürzt werden?

Und was ist wenn sie ihn unter Druck setzt?

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von reinhard am 26.10.2014 um 18:03:04

Johanna1179 schrieb am 26.10.2014 um 17:51:07:
Seine Aufenthalt wurde allerdings verlängert.
Kann der nachträglich verkürzt werden?


Die AE wurde ja verlängert "zum Zweck des ehelichen Zusammenlebens". Sie hat mit unterschrieben, dass beide zusammen leben. Wenn sich daran etwas ändert, kann die AE verkürzt werden.


Zitat:
Und was ist wenn sie ihn unter Druck setzt?


Dann sollte er sich hier melden und das konkret schildern.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Muleta am 26.10.2014 um 18:07:44

Johanna1179 schrieb am 26.10.2014 um 17:51:07:
Wollte nur mal grob ne Einschätzung. Seine Aufenthalt wurde allerdings verlängert.
Kann der nachträglich verkürzt werden?


für den Verlängerungsantrag muss bei der Behörde ausdrücklich erklärt werden, dass die eheliche LG zu diesem Zeitpunkt noch fortbesteht, also kein Getrenntleben vorliegt, auch  nicht innerhalb derselben Wohnung. Falls dabei gelogen wurde, kann der Aufenthaltstitel zurückgenommen werden (außerdem wäre das eine Straftat, Ausweisungsgrunde,...)

Ansonsten wird die Behörde üblicherweise die Geltungsdauer verkürzen, wenn sie von der Trennung etwas erfährt (egal von wem; nicht selten landen sogar die Scheidungsanträge in den Akten von ABHs und man fragt sich dann schon häufiger, wie die dort auf legalem Wege hingekommen sein sollten...) Jedenfalls dann, wenn er sich pflichtgemäß wohnungsmäßig ummeldet, wird aber behördenseitig klar werden, dass die Eheleute nicht mehr zusammen wohnen und dann könnte die ABH aktiv werden. Er selbst muss die Trennung von seiner Ehefrau aber nicht aktiv bei der ABH melden.


Johanna1179 schrieb am 26.10.2014 um 17:51:07:
Und was ist wenn sie ihn unter Druck setzt?


dann ist das jedenfalls kein aufenthaltsrechtliches Problem, sondern ein Problem zwischen ihr und ihm. Wie er das dann löst, ist auch sein Problem. Was erwartest Du für eine Antwort auf diese Frage? Ein solches "unter Druck setzen" durch den Ex-Partner könnte strafrechtlich als Erpressung oder Nötigung gewertet werden, aber das hülfe ihm dann ja letztlich auch nicht weiter.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von lottchen am 26.10.2014 um 21:57:54

Muleta schrieb am 26.10.2014 um 18:07:44:
Ansonsten wird die Behörde üblicherweise die Geltungsdauer verkürzen, wenn sie von der Trennung etwas erfährt 


Das sollte mal jemand der ABH sagen, die für meinen zukünftigen Ex-Mann zuständig ist  :wand: . Die zucken sich seit fast 7 Monaten nicht. Somit kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die ABH die AE verkürzen kann, aber nicht muß.

Wie lange ist seine AE jetzt noch gültig? Sind die 3 Jahre gelebte Ehe dann rum, wenn sie wieder verlängert werden muß?   

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 27.10.2014 um 08:43:49
Vielen Dank für Eure antworten!!!

Also die drei Jahre hat er noch nicht voll.
Was passiert wenn er der AHB sagt, dass er sich von ihr getrennt hat und sich scheiden lassen möchte.

Dann kommt doch noch dieses Trennungsjahr.
Wann würde er abgeschoben werden??

Und was ich komisch finde, er hat die Verlängerung bekommen und fünf Tage später hat die AHB bei ihr über ihn fragen gestellt.
Würden die das nicht vorher prüfen???

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 27.10.2014 um 08:57:24

Johanna1179 schrieb am 27.10.2014 um 08:43:49:
Wann würde er abgeschoben werden??

Abgeschoben werden nur Straftäter (und das auch nicht in jeden Fall) und Personen die eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignorieren.


Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Muleta am 27.10.2014 um 09:03:14
Wenn die drei Jahre nicht voll sind und die ABH von der Trennung erfährt, dann kann sie die Geltungsdauer der AE verkürzen. Im Normalfall so, dass er 4 Wochen bis drei Monate nach der Entscheidung ausreisen muss. Eine Abschiebung kommt nur in Betracht, wenn er zur Ausreise verpflichtet ist und dem nicht freiwillig nachkommt.

Er bekommt in so einem Fall keine weitere AE für ein Jahr und er bekommt auch nicht die Möglichkeit, das Trennungsjahr in Deutschland zu verbringen.

Wenn er Pech hat, muss er also in drei Monaten weg sein.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 27.10.2014 um 09:34:19
Was bleibt uns dann für Möglichkeiten???


Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 27.10.2014 um 10:05:20

Johanna1179 schrieb am 27.10.2014 um 09:34:19:
Was bleibt uns dann für Möglichkeiten???

Die einfachste Lösung wäre, mir ihm im Herkunftsland zusammenzuleben.

Auf jeden Fall sollte er einer möglichen Ausreiseaufforderung unbedingt pflichtgemäß nachkommen.


Nach erfolgter Scheidung heiraten und einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Dass dies alles nicht von jetzt auf gleich zu regeln sein wird, sollte Dir klar sein, da werden wohl noch Monate, wenn nicht gar Jahre ins Land gehen, bis das erledigt ist.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 27.10.2014 um 10:29:47
Was wäre wenn ich ein Kind von ihm erwarte??

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von reinhard am 27.10.2014 um 10:53:10

Johanna1179 schrieb am 27.10.2014 um 10:29:47:
Was wäre wenn ich ein Kind von ihm erwarte??


Dann würden hier alle mit einer Antwort warten, bis:

1) Du nachweislich im vierten Monat bist,
2) Dein Profil (Staatsangehörigkeit) zu Ende ausgefüllt hast.

Was wäre, wenn Ihr beide die gleiche Staatsangehörigkeit habt und Du vorbestraft bist? Wir wissen ja noch nichts, um die was-wäre-wenn-Frage seriös zu beantworten.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 27.10.2014 um 13:24:51
Hätte ich wohl nicht stellen sollen die Frage.

Ich bin gebürtige Deutsche.

Was ist aber wenn er eine Ausbildung bekommt und in Scheidung lebt, wie sieht es dann aus.

Ich verstehe, dass die Ämter Deutschland beschützen müssen,
gibt es gar keine einfachere Möglichkeit für uns??

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 27.10.2014 um 13:40:27

Johanna1179 schrieb am 27.10.2014 um 13:24:51:
Was ist aber wenn er eine Ausbildung bekommt und in Scheidung lebt, wie sieht es dann aus.

Wenn er dazu den entsprechende Aufenthaltstitel hätte, könnte das eine Möglichkeit sein.

Da sich aber sein Aufenthalt auf die "Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft" gründet, wird mit der Trennung der Aufenthaltszweck nicht mehr erfüllt.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von reinhard am 27.10.2014 um 15:25:21
Heiraten ist keine Option, da er verheiratet ist.

"Vater eines deutschen Kindes" ist eine Option, allerdings sollte man nicht deshalb ein Kind in die Welt setzen.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 27.10.2014 um 17:38:17
Ich weiss, dass ein Kind aus liebe entstehen sollte.
Wir haben auch schon darüber gesprochen.

Letztendlich sind wir zu der gemeinsamen Meinung gekommen, dass wir uns lieben und für uns beide klar ist, dass wir Kinder zusammen haben wollen. Kinder aus liebe, das ist uns beiden sehr wichtig.
Und warum sollten wir warten, für was??


Titel: Re: Scheidung
Beitrag von reinhard am 27.10.2014 um 17:41:51
Was Ihr macht, müsst Ihr beide entscheiden.

Ich habe nur auf die "was wäre wenn"-Frage geantwortet, dazu musste ich nur wissen, ob Du Thailänderin, Polin oder Deutsche bist, weil "Kind" irgendwie zu ungenau war.

Heiraten geht eben nicht, weil Trennung, Trennungsjahr, Scheidungsverfahren und so weiter oft länger dauern als das "Rest-Aufenthaltsrecht". Das hängt oft nicht davon ab, ob die Ausländerbehörde scharf oder weich ist, sondern gut oder schlecht mit Personal ausgestattet. Wenn keine Zeit für die normale Arbeit bleibt, wird nichts verkürzt, weil das "extra" wäre. Da kann Dir also niemand eine Prognose geben.

Bei Schwangerschaft hat er kein Recht auf eine (neue) AE, sondern nur Recht auf ein Visum nach der Ausreise. Aber das wäre ja besser als nichts.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 27.10.2014 um 17:51:15
Was heißt  Recht auf ein Visum nach der Ausreise???



Titel: Re: Scheidung
Beitrag von reinhard am 27.10.2014 um 18:02:21
Wir sind noch beim "was-wäre-wenn"-Spiel, oder?

Wenn er eine Verkürzung der AE und eine Ausreiseaufforderung bekommt,
Du gleichzeitig schwanger wirst,

dann könnte er duch Vaterschaftsanerkennung (mit Deiner Zustimmung, d.h. Sorgerechtsteilung) das Recht bekommen, bei der Geburt dabei zu sein.

Falls Du dann schon im 8. Monat bist, kann er gleich hierbleiben.

Falls Du dann in der ersten Woche bist, wird das so nichts, außer bei einer sehr, sehr großzügigen ABH. Dann reist er einfach aus, beantragt ein Visum als "Vater eines deutschen Kindes" und bekommt es, wenn die Geburt dann bevorsteht.

Aber, wie gesagt: Wenn die ABH viel zu tun hat, verkürzt sie nichts, und dann schafft Ihr den Anschluss vielleicht irgendwann ohne Ausreise. Das ist aber reine Spekulation. Beschleunigen kannst Du ja nichts.

Aber Ausreise mit Recht auf ein Visum ist immer noch besser als Ausreise ohne alles, das meinte ich.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 27.10.2014 um 18:07:59

Johanna1179 schrieb am 27.10.2014 um 17:51:15:
Was heißt  Recht auf ein Visum nach der Ausreise???

Weil er das Visum nur in seinem Heimatland bei der deutschen AV beantragen kann und es ihm, erfolgte Vaterschaftsanerkennung vorausgesetzt, erst relativ kurz vor dem Geburtstermin erteilt wird.

Eine Aufenthaltserlaubnis bekommt er dann nach der Geburt des Kindes hier in Deutschland bei der zuständigen ABH.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 27.10.2014 um 18:37:19
Das würde heissen, während der Schwangerschaft könnte er nicht hier sein?

Zum Geburtstermin??


Titel: Re: Scheidung
Beitrag von reinhard am 27.10.2014 um 18:46:14
Das kann sein, lies einfach meine Beiträge. Das habe ich schon beantwortet.

Die Schwangerschaft wäre natürlich kein Grund: Du bist ja schwanger, nicht er. Aber die momentane AE bis zur Kündigung könnte eben reichen.

Übrigens: Auch eine schwangere Frau kann ausreisen, und auch in Tunesien oder Bulgarien sind Frauen schwanger. Das solltest Du realistisch sehen. Ausreise ist ja keine Katastrophe, es reisen über eine Million Menschen jedes Jahr aus.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Johanna1179 am 27.10.2014 um 18:52:49
Ja ich weiss Schwangerschaft ist keine Krankheit.

Nur möchte ich gerne mein Kind in Deutschland auf die Welt bringen und da hätte ich ihn halt gerne dabei.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von reinhard am 27.10.2014 um 19:18:50
Das ist auch so vorgesehen. Zum Zeitpunkt "auf die Welt bringen" soll er ja hier sein.

Lies Dir doch mal in Ruhe, die vielen, vielen Themenstränge genau rund um diese Frage durch. Da gibt es viele Antworten, die Dir auch weiterhelfen, das "System" zu verstehen, in dem Du Dich bewegst. Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht ist für die meisten Deutschen ja ein ziemlich fremdes Gebiet.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von muffin1 am 27.10.2014 um 19:41:50
nur so am rande...  der ausländische freund der TE ist seit 4 jahren in deutschland, davon 2 jahre deutschverheiratet, wenn ich das richtig gelesen habe. mit welchem AT war er denn vor der eheschliessung in d-land? evtl. kann man ja daran anknüpfen.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Muleta am 27.10.2014 um 19:56:59
[/quote]
muffin1 schrieb am 27.10.2014 um 19:41:50:
nur so am rande...  der ausländische freund der TE ist seit 4 jahren in deutschland,


richtig! Und daher schrieb ich auch schon:


Muleta schrieb am 26.10.2014 um 17:31:53:
Bliebe also noch die Frage, warum er vor der Eheschließung eine AE hatte und ob er ggf. auf den damaligen Zweck zurückkehren könnte, was bei einem zwischenzeitlich fortgesetzen Studium schon denkbar wäre. Ebenso wäre zu prüfen, ob er eine AE zur Erwerbstätigkeit bekommen könnte - das wäre z.B. denkbar, wenn er ein Studium abgeschlossen hätte und einen diesbzgl. angemessenen Arbeitsplatz vorweisen könnte. Aber dazu fehlen einfach die Infos.


Da die Antwort darauf aber lediglich lautete:


Johanna1179 schrieb am 26.10.2014 um 17:51:07:
Ok, ich werde noch mehr Infos einholen


erscheint mir zumindest seltsam, warum hier über gemeinsame Kinder nachgedacht wird, wenn die TS wohl noch nicht mal weiß, was ihr Zukünftiger in den letzten paar Jahren in Deutschland eigentlich gemacht hat. Eine Scheinehebefragung wird das Paar auf dieser Basis wohl kaum überstehen.

Im Hinblick auf den auch sonst etwas schrägen Gesamtverlauf der Fragestunde bin ich daher auch aus diesem Thema raus.

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