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FZF - Ehefrau lebt in Spanien (Gelesen: 58.429 mal)
Andreas123
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Antwort #60 - 02.11.2014 um 15:40:10
 
reinhard schrieb am 02.11.2014 um 15:27:44:
Das ist alles oben schon beantwortet.

Wenn die ABH ablehnt, beantragt sie einfach das Visum in Spanien. Sie muss allerdings alle Voraussetzungen erfüllen, auch das A1-Zertifikat präsentieren.


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Andreas123
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Antwort #61 - 05.11.2014 um 17:48:31
 
Hallo, Ich bins wieder.
Ich möchte eine "Nachbeurkundung der Heirat im deutschen Eheregister beantragen" beim Standesamt.
Ich habe auch alle Dokumente griffbereit.
Ich und meine Frauen erhoffen uns ,  dass sie hier bei der Ausländerbehörde ihren AE beantragen kann,  erstmal ohne A1 Zertifikat.  Wir wollen nicht vor diesem A1  Zertifikat flüchten,  sondern meine Frau will einen freien Kopf haben,  damit sie hier in Deutschland in Ruhe ihre Kurse besuchen kann,  und deswegen erhoffen wir uns das wir mit einer Beurkundung...  den AE für meine Frau beantragen können,  erstmal ohne A1 Zertifikat. 
Wird die Ausländerbehörde es dulden oder ändert eine Beurkundung überhaupt nichts?

Danke

Siehe Anhang!


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Antwort #62 - 05.11.2014 um 17:54:47
 
Eine Beurkundung ändert nichts. Und die allgemeine Erfahrung lehrt uns, dass die Sachbearbeiter der Ausländerbehörde nicht die Gesetze brechen.

Sry, aber A1 ist elementar.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #63 - 05.11.2014 um 18:19:45
 
Andreas123 schrieb am 05.11.2014 um 17:48:31:
Ich und meine Frauen erhoffen uns ,dass sie hier bei der Ausländerbehörde ihren AE beantragen kann,erstmal ohne A1 Zertifikat. 

Das wird sicher nicht funktionieren.
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Andreas123
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Antwort #64 - 05.11.2014 um 18:42:52
 
Wenn das A1 Zertifikat vorhanden ist,  beantragt meine Frau in Spanien eine "FZF Visum" (siehe Anhang) oder eine "AE" ?  Ich frage deshalb, weil reinhard folgendes geschrieben hat (über FZF Visum) :

reinhard schrieb am 19.10.2014 um 18:32:21:
Nein, das wäre ja ein Visumantrag (Antrag auf Erlaubnis, die Grenze zu überschreiben). Das braucht sie nicht, weil sie ja schon im Schengen-Raum lebt.

Einfach eine AE beantragen.

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Antwort #65 - 05.11.2014 um 20:00:09
 
Oben steht doch, das geht nur, wenn die Ausländerbehörde mitspielt. Dann hast Du geschrieben, dass Deine Ausländerbehörde nicht mitspielt. Dann habe ich geschrieben, dann braucht sie eben ein Visum aus Spanien.

Lies einfach die Antworten oben, dann musst Du nicht immer dasselbe fragen.
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Antwort #66 - 05.11.2014 um 23:37:36
 
Andreas123 schrieb am 05.11.2014 um 18:42:52:
Wenn das A1 Zertifikat vorhanden ist,  beantragt meine Frau in Spanien eine "FZF Visum" (siehe Anhang) oder eine "AE" ? ...


Hallo,

sie wird ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dieser Antrag allerdings ist ein Formular, das sich bei diesem Aufenthaltszweck "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" nennt, da letztendlich ein Daueraufenthalt mit AE das Ziel ist und die zuständige Ausländerbehörde im Inland faktisch darüber entscheidet.
Z.B. dieses von der Website der AV in Madrid: http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3378108/Daten/2919/ddantragsformularvisu...

Wird dieser Antrag positiv entschieden, bekommt sie durch die Botschaft ein Visum der Kategorie "D" (Klebeetikett) zwecks Einreise, mit dem sie hier einreist und nach Einreise ohne weitere Überprüfungen in der Sache die beantragte Aufenthaltserlaubnis (Karte im Scheckkartenformat) durch die ABH erhält.

Die Botschaft kann nunmal nur Visa ausstellen (und keine AEs), daher diese Gemengelage.

Jetzt etwas klarer, oder endgültig alle Klarheiten beseitigt? Zwinkernd

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #67 - 05.11.2014 um 23:59:30
 
T.P.2013 schrieb am 05.11.2014 um 23:37:36:
Hallo,

sie wird ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dieser Antrag allerdings ist ein Formular, das sich bei diesem Aufenthaltszweck "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" nennt, da letztendlich ein Daueraufenthalt mit AE das Ziel ist und die zuständige Ausländerbehörde im Inland faktisch darüber entscheidet.
Z.B. dieses von der Website der AV in Madrid: http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3378108/Daten/2919/ddantragsformularvisu...

Wird dieser Antrag positiv entschieden, bekommt sie durch die Botschaft ein Visum der Kategorie "D" (Klebeetikett) zwecks Einreise, mit dem sie hier einreist und nach Einreise ohne weitere Überprüfungen in der Sache die beantragte Aufenthaltserlaubnis (Karte im Scheckkartenformat) durch die ABH erhält.

Die Botschaft kann nunmal nur Visa ausstellen (und keine AEs), daher diese Gemengelage.

Jetzt etwas klarer, oder endgültig alle Klarheiten beseitigt? Zwinkernd

Gruß




Super danke.

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Antwort #68 - 04.01.2015 um 16:38:01
 
Hallo alle zusammen. 
Ich bräuchte jetzt wieder Hilfe und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Meine Frau macht gerade den deutschkurs.
Meine Frau darf sich ja bis zu 3 Monate hier in DE aufhalten und der Kurs dauert länger als 3 Monate.  Kann meine Frau hier in DE einen Visum beantragen,  damit sie ihren Kurs zuende  machen kann?  Zurück nach Spanien,um wieder einzureisen,  wäre für Sie zu  anstrengend und finanziell sieht es schlecht aus. Außerdem kann sie den Kurs nicht einfach so mitten drin  abbrechen. 
Gibt es eine Möglichkeit,  das sie nach den 3 monatigen Aufenthalt in DE,  einen Visum für den Kurs beantragen kann? 
Danke
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Antwort #69 - 04.01.2015 um 16:45:41
 
Ein Visum kann sie tatsächlich nur in Spanien beantragen, weil es nur bei einer Auslandsvertretung beantragt werden kann. Im Inland kann man nur eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das wird aussichtslos sein, steht doch in den Bestimmungen, dass die A1-Prüfung vor dem Antrag auf ein Visum (also im Ausland!) bestanden werden soll.
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Antwort #70 - 04.01.2015 um 17:14:49
 
reinhard schrieb am 04.01.2015 um 16:45:41:
Ein Visum kann sie tatsächlich nur in Spanien beantragen, weil es nur bei einer Auslandsvertretung beantragt werden kann. Im Inland kann man nur eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das wird aussichtslos sein, steht doch in den Bestimmungen, dass die A1-Prüfung vor dem Antrag auf ein Visum (also im Ausland!) bestanden werden soll.


Wie ich gehört habe,  gibt es bei härtefällen Ausnahmen. 
Könnte vielleicht ein Anwalt weiterhelfen.
Außerdem ist der spanische Aufenthaltstitel noch einige Monate gültig.  Wenn die Gültigkeit abgelaufen ist,  dann wäre sie ja auch in Spanien illegal.
HILFE!
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Antwort #71 - 04.01.2015 um 17:20:23
 
Rede doch erstmal unverbindlich mit der Ausländerbehörde...
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Antwort #72 - 04.01.2015 um 17:48:06
 
Andreas123 schrieb am 04.01.2015 um 17:14:49:
Außerdem ist der spanische Aufenthaltstitel noch einige Monate gültig.Wenn die Gültigkeit abgelaufen ist,dann wäre sie ja auch in Spanien illegal. 


Nicht nur in Spanien sondern im gesamten Schengenraum. Sie kann sich dann nicht mehr auf die 90 Tage Regelung berufen.
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Andreas123
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Antwort #73 - 04.02.2015 um 18:05:42
 
Habe eine Frage zu dem Sprachzertifikat.
Stimmt es,  dass die deutsche Botschaft (Spanien) für den Ehegattennachzug  nur  anerkannte sprachzertifikate akzeptiert.?
Meine Frau wollte in Barcelona in einigen Monaten ihre Prüfung ablegen.  Also in dieser Schule wo meine Frau deutsch lernt, da kann man auch die Prüfung ablegen. 
Die Schule nennt sich "STP Training". Ich frage mich ob "STP Training" anerkannt ist.
ich frage mich, ob die deutsche Botschaft ein sprachzertifikat akzeptiert, was wahrscheinlich nicht der 'ALTE'  zugelassen ist.
Könnt ihr mir sagen, welche Schulen bzw.  Sprachzertifikate von der Deutschen Botschaft akzeptiert werden ?

Danke im voraus
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Antwort #74 - 04.02.2015 um 18:48:32
 
Sie kann ja auch den Sprachkurs machen und in Deutschland während der erlaubten 90 Tage das  A1 Zertifikat hier machen. Kostet ja nur ca. 50 - 60 € bei Telc.
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