Für die Klage steht die Frist im Bescheid. Wenn die Frist abläuft, akzeptiert Ihr die Ablehnung.
Es ist eine
Remonstration (= Widerspruch) möglich. Der wird von der Botschaft entschieden, also der Behörde, die abgelehnt hat. Das hat also nur eine Chance, wenn ihr detailliert alle Punkte einzeln ausführlich widerlegen könnt, die zur Ablehnung geführt haben.
Wenn Ihr die getrennte Befragung nicht in zwei eigenen Protokollen dokumentiert habt, ist das schwer möglich. Dann schreibt doch einfach morgen die beiden Protokolle der beiden Anhörungen und tauscht die übermorgen aus, um die jeweils anderen zu lesen (zunächst müsst Ihr das eigene unbeeinflusst schreiben). Ist zwar etwas spät, aber irgendwann müsst Ihr ja anfangen.
Das ist ja etwas, was Euch sowieso ein Anwalt nicht abnehmen kann.
Wenn er klagt, dann bekommt sein Anwalt Akteneinsicht. In der Akte gibt es eine Protokoll in Tabellenform: Immer die Frage, dann Deine Antwort, daneben seine Antwort, vierte Spalte ein Kommentar von der Auswertung. D.h. der Anwalt kann die Antworten und die Kommentierung des Widerspruchs sehen, aber kann nicht unbedingt erklären, warum es zu diesen widersprüchlichen (oder: vermeintlich widersprüchlichen) Antworten kam.