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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
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Beitrag begonnen von KaHaFeIb am 16.10.2014 um 15:38:29

Titel: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 16.10.2014 um 15:38:29
Hallo!
Ich bin neu hier. Beim Durchschauen der vorgehenden Postings fand ich nicht direkt eine Antwort auf meine Frage, darum eröffne ich jetzt ein eigenes Thema.

Seit Dezember 2013 bin ich mit einem Jordanier verheiratet.

Am 11.6. diesen Jahres konnte er schließlich nach bestandenem A1 den Antrag auf das Visum zur FZF stellen.

Am 11.8. hat dann schließlich die zeitgleiche Befragung stattgefunden.

Seitdem warten wir. Ich befinde mich in ständigem Mailkontakt zu den jeweiligen Sachbearbeitern des hiesigen Auswärtigenamtes und der Deutschen Botschaft in Jordanien.

Der letze aktuelle Stand der Deutschen Botschaft ist der, dass der Antrag meines Mannes wohl jetzt endgültig beschieden wurde und wir bis zum Ende der Woche Bescheid bekämen.

In Jordanien endet die Woche aber mit dem  Donnerstag, weil am Freitag Feiertag ist und am Samstag ist auch frei. Also hätten wir bis heute spätestens Bescheid bekommen müssen

Meine Frage nun ist, was können wir tun außer warten...
Die ganze Situation zerrt doch sehr an unseren Nerven  :-[.

Dieses zieht sich jetzt schon über Wochen so hin, dass wir Woche für Woche vertröstet werden ...

LG

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 16.10.2014 um 15:58:37

KaHaFeIb schrieb am 16.10.2014 um 15:38:29:
Meine Frage nun ist, was können wir tun außer warten...


Nichts. Zwei oder drei Wochen Spielraum musst Du der Behörde schon lassen.



Zitat:
Die ganze Situation zerrt doch sehr an unseren Nerven 


Das ist klar. Für Euch geht es um die gemeinsame Zukunft, für die Botschaftsangestellten um einen von mehreren Hundert Vorgängen. Daran kann man aber nichts ändern.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 16.10.2014 um 18:49:48
danke reinhard für die schnelle Antwort

Ich hätte aber gleich noch eine Frage. Wenn es jetzt eine Ablehnung sein sollte.

Kann die Remonstration auch ich schreiben mit einer Vollmacht meines Mannes?

Und ist es dann ratsam einen Anwalt zu konsultieren?

LG

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Saxonicus am 16.10.2014 um 19:26:22

KaHaFeIb schrieb am 16.10.2014 um 18:49:48:
Kann die Remonstration auch ich schreiben mit einer Vollmacht meines Mannes? 

Ja kannst Du, allerdings macht eine Remonstration nur dann wirklich Sinn, wenn die Gründe die zur Visumsablehnung geführt haben widerlegt werden können.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 16.10.2014 um 19:40:17
Wenn Du nach der gleichzeitigen Befragung mit einer Ablehnung rechnest, wird eine Remonstration wenig daran ändern. Zu überlegen wäre dann eher, ob er klagt (er ist ja Antragsteller).

Ihr solltet so bald wie möglich notieren, welche Widersprüche in Euren Antworten waren und wie die zu erklären sind. Bei einer Ablehnung geht die Botschaft ja von einer Scheinehe aus, die Widersprüche sind dann der Beleg dafür. Manchmal sind aber Widersprüche erklärbar.

Die Klage unterscheidet sich von der Remonstration dadurch, dass sie Geld und Zeit kostet, sein Anwalt aber Akteneinsicht hat und deshalb die genauen Gründe für eine Ablehnung kennt.

Ihr könnt auch zwei Wochen warten, ob der Antrag wirklich abgelehnt wird. Manchmal führt alleine die Wartezeit dazu, dass die Gedanken kreisen und man an etwas Negatives denkt.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Einbeck am 16.10.2014 um 20:53:11
Wie wollten die Kollegen antworten?
Der Pass noch in der Botschaft?

Ablehnungen schicken die Kollegen wahrscheinlich nicht per E-Mail..
Pass gaebe es auch per Post zurueck oder muesste abgeholt werden..
Manchmal erfolgt die Entscheidung mit Ruecksendung des visierten Passes..

Leider kann ich nicht sagen wie die Kollegen in Amman dies genau handhaben..
kannst Du evtl. auf der Webseite oder bei anderen Visakunden in Erfahrung bringen..

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 17.10.2014 um 00:27:46
danke Euch für Euere Antworten ... die helfen mir schon sehr weiter.

Wir werden jetzt erst mal noch warten. Vielleicht ist ja doch alles in Ordnung.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.10.2014 um 10:56:21
ich habe jetzt noch ne Frage:

da ich ja die ganze Korrespondenz mit der Botschaft mit der Vollmacht  meines Mannes führte, will die deutsche Botschaft auch die endgültige Entscheidung mir zukommen lassen.

Werde ich da jetzt auch per Email informiert oder muss ich jetzt diesen langen Postweg von 6 Wochen von Jordanien nach Deutschland abwarten?

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 19.10.2014 um 12:10:47
Dir eine Entscheidung mitzuteilen, ergibt nur Sinn bei einer erwarteten Ablehnung. Sonst sollte Dein Mann der Botschaft so schnell wie möglich mitteilen, dass er auf die Entscheidung warten und es sein Antrag ist.

Eine Zustimmung kommt telefonisch, weil er den Kleber ja mit Pass in der Hand abholen muss. Eine Ablehnung kommt schriftlich.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.10.2014 um 13:30:42
oh, jetzt steigen meine Sorgen dass es eine Ablehnung ist doch  erheblich.

Die Deutsche Botschaft teilte mir dies so mit, sie wollte mir alsBevollmächtigte bis Ende der Woche Bescheid geben, den genauen Zeitpunkt könne sie mir aber nicht nennen.  :-[

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.10.2014 um 14:18:38
ist es denn ratsam, jetzt schon einen Anwalt einzuschalten2
:-[

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 19.10.2014 um 14:50:28
Anwalt einschalten, um die Nervosität zu bekämpfen? Finde ich sinnlos.

Es ist sinnvoller, wenn er mitteilt, dass er die Entscheidung wissen möchte, damit Ihr nicht einen Postweg von vier oder sechs Wochen einbaut. Und wenn ein Problem auftaucht, kannst Du immer noch einen Anwalt nehmen.

Bei einer Ablehnung könnte er ja klagen, das geht aber ohne Anwalt (die Klage selbst, um die Frist einzuhalten). Die Begründung folgt dann, und dann kann man immer noch einen geeigneten Anwalt finden.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.10.2014 um 15:23:14
ja, danke für die schnellen Antworten.

Mein Mann wird jetzt morgen zur Botschaft fahren,  was aber auch eine Reise von 200 km für ihn bedeutet ... Hoffentlich kann er dort etwas erreichen  :-/

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 19.10.2014 um 15:28:25
Ich weiß leider nicht, ob eine Fahrt zur Botschaft irgend etwas bringt. Aber das muss er entscheiden.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.10.2014 um 17:43:11
Er dachte so, weil er telefonisch wohl immer schwer durchkommt bzw. abgewimmelt wird. Und mit Emails hat er absolut keine Erfahrung.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Reni am 19.10.2014 um 19:05:57
Es kann gut sein, dass er umsonst fährt - ohne Termin werden sie ihn möglicherweise nicht mal reinlassen.
Schreib du doch eine email, schicke sie an ihn, so dass er sie nur abzukopieren und weiterzuleiten braucht.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von fijifranny am 20.10.2014 um 00:11:23
nanu-ich habe noch nie was von der gleichzeitigen Befragung gehoert ! Machen die das immer? ich habe naemlich von der ABH einen Brief bekommen und es stand drin dass der Termin nicht verschoben werden kann...heisst dass main mann wirl gleichzeitig befragt? er hat noch kein Bescheid bekommen.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Aras am 20.10.2014 um 00:20:05
Wenn er Zweifel an der Ehe gibt, dann gibt es diese Befragung.

Du solltest dich aber relativ sicher fühlen, da ihr ja eine schon fast 1 Jahr gemeinsam gelebt habt etc.. Richtig?

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von fijifranny am 20.10.2014 um 00:43:04
Aha ! Ich war ueber ein Jahr bei Ihm in Dubai,schon deshalb weil es so lange gedauert hat bis wir alle Papiere fuer die Eheschliessung beisammen hatten. Dann fuer Schengen Visum,, usw ...Einen gemeinsamen Mietvertrag haben wir nicht, denn Er hat ja Untekunft vom Arbeitgeber (ist ziemlich ueblich hier und Frauen durften dort nicht zu Besuch) und ich habe eine Wohnung geteilt mit Freunden. WIr waren 2 1/2 Monate in Thailand auf Honeymoon und um A1 zu machen, da haben wir natuerlich zusammen gewohnt. Ich denke schon allein das Thai Visum ist Beweis dass wir wirklich zusammen waren.

Also frage ich mich...darf die ABH den Antrag denn ablehnen mit Beguendung dass Scheinehe vermutet wird, auch OHNE vorherige Befragung?

Na das kann ja alles dauern..LOL

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 20.10.2014 um 08:56:28
jetzt habe ich soeben von der Deutschen Botschaft erfahren, dass Sie ausschließlich mich als Bevollmächtigte benachrichtigen .... :-[ :-/ :-/

Mein Mann probiert es heute dennoch und schreibt eine Mail dorthin.

Aber ich mache mir jetzt wenig Hoffnungen ... leider  :'(

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 20.10.2014 um 10:56:11

KaHaFeIb schrieb am 20.10.2014 um 08:56:28:
jetzt habe ich soeben von der Deutschen Botschaft erfahren, dass Sie ausschließlich mich als Bevollmächtigte benachrichtigen ....


Das wolltest Du doch auch so, oder?

Dann kannst Du jetzt nur auf die Entscheidung warten. Und wenn sie per Brief kommt, dauert es entsprechend länger. Aber vielleicht schicken sie auch Brief und Mail gleichzeitig los.

Falls es ein Termin zur Abholung des Visums ist, musst Du nur sicherstellen, dass Dein Mann den Termin einhalten kann.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von erne am 20.10.2014 um 13:56:52

fijifranny schrieb am 20.10.2014 um 00:43:04:
Ich denke schon allein das Thai Visum ist Beweis dass wir wirklich zusammen waren.

ja, dafür dass Ihr dot zusammen Urlaub gemacht habt, sonst für nichts


fijifranny schrieb am 20.10.2014 um 00:43:04:
darf die ABH den Antrag denn ablehnen mit Beguendung dass Scheinehe vermutet wird, 


ja


fijifranny schrieb am 20.10.2014 um 00:43:04:
auch OHNE vorherige Befragung?

wenn die Behörde einen solchen Verdacht hat, muss sie Euch Gelegenheit geben, diesen zu widerlegen.


Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 22.10.2014 um 17:30:55
Heute kam jetzt der Brief von der Deutschen Botschaft bei mir an.
Es ist eine Absage, mit der Begründung, dass es eine Scheinehe wäre.

Was kann ich jetzt machen?

Der Termin beim Anwalt ist erst in 3 Wochen möglich.

Soll ich die Klage schon vorher gegen diesen Entscheid losschicken?  Oder soll ich dieses lieber zusammen mit dem Anwalt machen?

Kann man sagen, wie hoch die Kosten für dieses sein werden?

Wird es zwangsläufig auf eine Grichtsverhandlung hinauslaufen?

Und wie lange kann dieses alles dauern?

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 22.10.2014 um 19:07:37
Das wichtigste ist, dass Ihr beide Eure Befragungen (habt Ihr jeweils ein Protokoll geschrieben?) Punkt für Punkt vergleicht, damit Ihr selbst die Widersprüche kennt und Euch Erklärungen überlegt.

Klagen kann Dein Mann als Antragsteller oder Du als Bevollmächtigte einfach so. "Ich klage gegen den Bescheid vom ... (Aktenzeichen...). Begründung folgt." Kostet auch nichts, die Klage kannst Du jederzeit zurückziehen. Das ist nur ein Brief, um die Frist einzuhalten.

Die Kosten mit dem Anwalt werden frei verhandelt. Das hängt auch davon ab, wie viel zu bearbeiten ist, wie viele Briefe (Schriftsätze) mit Argumenten hin- und hergehen. Die Preise liegen zwischen 1000 und 3000 Euro (nach oben offen), denke ich mal.

Die Zeit bis zur mündlichen Verhandlung liegt zur Zeit bei 10 bis 20 Monaten. Es kann aber sein, wenn Ihr die Widersprüche in eurer Erklärung sehr gut auflösen könnt, dass das Auswärtige Amt Euch einen "Vergleich" anbietet: Alle tragen ihre Kosten selbst, Ihr zieht die Klage zurück, das AA gibt das Visum. Altrnative ist, sechs Monate später die Klage zu gewinnen, dann die Anwaltskosten teilweise erstattet zu bekommen, aber das Visum eben erst dann.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Muleta am 22.10.2014 um 19:36:26

reinhard schrieb am 22.10.2014 um 19:07:37:
Kostet auch nichts, die Klage kannst Du jederzeit zurückziehen. 


ähm, die Gerichtskosten werden mit Klageerhebung fällig. Und auch bei Klagerücknahme werden nur 2/3 davon zurückerstattet.


Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 22.10.2014 um 19:39:40
danke reinhard für deine große Hilfe.

Also ein Protokoll hat leider keiner von uns mitgeschrieben.

Muss es denn gleich eine Klage sein? Oder ist auch so etwas wie ein Widerspruch möglich?

Was sind denn die Fristen?


Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 22.10.2014 um 20:32:21
Für die Klage steht die Frist im Bescheid. Wenn die Frist abläuft, akzeptiert Ihr die Ablehnung.

Es ist eine Remonstration (= Widerspruch) möglich. Der wird von der Botschaft entschieden, also der Behörde, die abgelehnt hat. Das hat also nur eine Chance, wenn ihr detailliert alle Punkte einzeln ausführlich widerlegen könnt, die zur Ablehnung geführt haben.

Wenn Ihr die getrennte Befragung nicht in zwei eigenen Protokollen dokumentiert habt, ist das schwer möglich. Dann schreibt doch einfach morgen die beiden Protokolle der beiden Anhörungen und tauscht die übermorgen aus, um die jeweils anderen zu lesen (zunächst müsst Ihr das eigene unbeeinflusst schreiben). Ist zwar etwas spät, aber irgendwann müsst Ihr ja anfangen.

Das ist ja etwas, was Euch sowieso ein Anwalt nicht abnehmen kann.

Wenn er klagt, dann bekommt sein Anwalt Akteneinsicht. In der Akte gibt es eine Protokoll in Tabellenform: Immer die Frage, dann Deine Antwort, daneben seine Antwort, vierte Spalte ein Kommentar von der Auswertung. D.h. der Anwalt kann die Antworten und die Kommentierung des Widerspruchs sehen, aber kann nicht unbedingt erklären, warum es zu diesen widersprüchlichen (oder: vermeintlich widersprüchlichen) Antworten kam.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von grisu1000 am 22.10.2014 um 20:47:46

reinhard schrieb am 22.10.2014 um 20:32:21:
Wenn er klagt, dann bekommt sein Anwalt Akteneinsicht. In der Akte gibt es eine Protokoll in Tabellenform: Immer die Frage, dann Deine Antwort, daneben seine Antwort, vierte Spalte ein Kommentar von der Auswertung. D.h. der Anwalt kann die Antworten und die Kommentierung des Widerspruchs sehen, aber kann nicht unbedingt erklären, warum es zu diesen widersprüchlichen (oder: vermeintlich widersprüchlichen) Antworten kam. 


Auch bei Remonstration kann der Anwalt die Akten einsehen. Ihr macht die Remonstration mit dem Vermerk, dass Ihr die Begründung nachliefert. Der Anwalt beantragt Akteneinsicht und kann das Protkoll der zeitgleichen Befragung einsehen und ggf. für euch kopieren.

Eine Begründung in diesem Fall macht erst nach Akteneinsicht wirklich Sinn.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Muleta am 23.10.2014 um 07:15:57

KaHaFeIb schrieb am 22.10.2014 um 19:39:40:
Muss es denn gleich eine Klage sein? Oder ist auch so etwas wie ein Widerspruch möglich? 


eine Remonstration ist bei Scheineheverdacht meist aussichtslos und führt nur zu einer weiteren Verzögerung des Verfahrens.

Außerdem sind mit einer Remonstration nicht unerhebliche Fristenrisiken verbunden, denn sofern man die aufgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung nicht ohnehin als als unrichtig und irreführend ansieht, würde die Klagefrist auch bei eingelegter Remonstration nach einem Monat ablaufen (spätestens aber nach einem Jahr).


grisu1000 schrieb am 22.10.2014 um 20:47:46:
Auch bei Remonstration kann der Anwalt die Akten einsehen. 


höchstens in Ausnahmefällen - die lokale ABH stellt sich meist auf den Standpunkt, dass sie nicht zuständig sei und von einer Botschaft bekommt die Akten außerhalb eines Gerichtsverfahrens in der Regel auch nicht. Nicht ganz selten wird sogar die Bitte um Akteneinsicht schon als Remonstration gewertet und statt mit Akten mit einer (negativen) Remo-Entscheidung beantwortet.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 23.10.2014 um 07:47:55
verstehe ich das jetzt richtig? Ich kann eine Remonstration schreiben und wenn diese fehlschlägt, ist es immer noch möglich zu klagen?

Ich hätte noch eine Frage .... ist es meinem Mann denn jetzt noch möglich, ein Visum zum Besuch zu beantragen?

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Muleta am 23.10.2014 um 08:01:33

KaHaFeIb schrieb am 23.10.2014 um 07:47:55:
Ich kann eine Remonstration schreiben und wenn diese fehlschlägt, ist es immer noch möglich zu klagen? 


in der Praxis ist das normalerweise so, weil in einer Remonstrationsbescheidung üblicherweise ein neuer Bescheid ergeht, so dass mit dem neuen Bescheid auch eine neue Klagefrist beginnt. Das ist üblich, es besteht aber auf ein solches Vorgehen kein Anspruch.

Im Übrigen ist eine Remonstration eben in solchen Konstellationen meist aussichtslos und damit eben in der Regel Zeitverschwendung.


KaHaFeIb schrieb am 23.10.2014 um 07:47:55:
Ich hätte noch eine Frage .... ist es meinem Mann denn jetzt noch möglich, ein Visum zum Besuch zu beantragen?


beantragen kann er alles. Aber er wird es wegen Zweifeln an der Rückkehrwilligkeit nie und nimmer bekommen.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von fijifranny am 23.10.2014 um 13:34:03
Hallo
So eine Gemeinheit. Na viel Glueck. Wisst Ihr denn ungefahr welche Fragen Ihr beide "falsch" beantwortet habt?

Also theoretisch kann dein Mann schon ein Besuchervisum beantragen. Aber die Warscheinlichkeit das es abgelehnt wird ist gross. Kommt auch darauf an woher dein mann ist und was er verdient usw. Die Behoerden wissen ja auch dass er eigentlich in Deutschland leben will. aber versuchen kann man es.


Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 23.10.2014 um 23:09:12
[edit]Im Übrigen ist eine Remonstration
 eben in solchen Konstellationen meist aussichtslos und damit eben in der Regel Zeitverschwendung. [/edit]

Habe heute mit dem Anwalt telefoniert und der sagte genau das auch, dass eine Remonstration Zeitverschwendung wäre.

Werde jetzt am Montag mit ihm die Klage machen.

Hoffentlich klappt alles und es dauert nicht zu lange.


Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 23.10.2014 um 23:19:29
[quote author=11293039283D5C0 link=1413466709/30#30 date=1414044093
beantragen kann er alles. Aber er wird es wegen Zweifeln an der Rückkehrwilligkeit nie und nimmer bekommen. [/quote]

ja, das hatte ich mir auch schon gedacht, leider ...

dann werde halt ich ihn wieder besuchen, so bald das bei mir möglich ist. Habe zwei schulpflichtige Kinder aus erster Ehe und bin daher feriengebunden ....

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 23.10.2014 um 23:24:23

fijifranny schrieb am 23.10.2014 um 13:34:03:
Hallo
So eine Gemeinheit. Na viel Glueck. Wisst Ihr denn ungefahr welche Fragen Ihr beide "falsch" beantwortet habt?

Also theoretisch kann dein Mann schon ein Besuchervisum beantragen. Aber die Warscheinlichkeit das es abgelehnt wird ist gross. Kommt auch darauf an woher dein mann ist und was er verdient usw. Die Behoerden wissen ja auch dass er eigentlich in Deutschland leben will. aber versuchen kann man es


Danke, das wünsche ich dir auch.

Die Fragen hat er leider versemmelt, weil er so sehr aufgeregt war und wir kein Hochzeitsfest hatten ....  :(

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 02.11.2014 um 14:08:32
So, ich möchte einen kurzen Zwischenstand berichten:

Wir haben jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der recht gut sein soll (und auch der Einzige im Thema Ausländerrecht ist in unserer kleinen Stadt) .

Wir klagen jetzt gegen diesen Beschluss der ABH und müssen warten, bis die Unterlagen von der Deutschen Botschaft hier sind.

Auch schrieb ich eine Mail an den Support von WhatsApp und fordete deun Chatverlauf unserer Gespräche an.

Eine Reise nach Jordanien habe ich auch gebucht, damit ich meinen Mann besuche.

Hoffentlich schaffen wir das, dieses Urteil der Scheinehe zu widerlegen ...

LG

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 02.11.2014 um 16:53:48
Der Rechtsanwalt wird es wissen:

Ihr könnt nicht gegen einen Beschluss der ABH klagen.

Der Antragsteller kann gegen den Bescheid der Botschaft klagen. Die Klage richtet er in Berlin gegen das Auswärtige Amt. Das Gericht wird dann die ABH "beiladen", erst damit ist sie beteiligt.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 02.11.2014 um 21:46:17
upps ... ja reinhard, so meinte ich das .... für mich ist das immer wieder sehr verwirrend mit all diesen Ämtern ... :P ;)

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von reinhard am 02.11.2014 um 21:56:25
Dass Du es so meintest, ist klar. Du hast ja mit dem Anwalt gesprochen. Ich schreibe das nur, weil später andere Deine Fragen und Antworten lesen und sich so das Nachfragen sparen können.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von hush am 03.11.2014 um 16:08:42

KaHaFeIb schrieb am 02.11.2014 um 14:08:32:
Auch schrieb ich eine Mail an den Support von WhatsApp und fordete deun Chatverlauf unserer Gespräche an.


Ist der Chatverlauf gelöscht?

Ansonsten kannst du ihn dir selbst per E-Mail zu schicken. Einfach den Chat öffnen, in den Einstellungen (drei Punkte) auf Mehr klicken und den Punkt Chat per E-Mail versenden anklicken. Der Rest ist selbsterklärend.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 03.11.2014 um 17:53:55
danke hush,  das werde ich ab jetzt mit meinem noch vorhandenem Chatverlauf machen.

Aber leider ist der vergangene Verlauf des letzten Dreivierteljahres gelöscht.

Hoffentlich ist das möglich, dass WhatsApp mir den schickt.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.05.2015 um 18:27:10
hallo,

wollte mich einmal melden nach so langer Zeit ...

Inzwischen haben wir Stellung genommen zu sämtlichen Widersprüchen bei der der zeitgleichen Befragung, habe sämtliche Chatverläufe des letzten Dreivierteljahres beigelegt und auch die Fotos der Besuche ... außerdem war ich im Februar noch einmal zu Besuch bei meinem Mann ....

Wir haben dem Auswärtigen Amt einen Vergleich vorgeschlagen, dass wir auf die Klage verzichten und dieses im Gegenzug das Visum erteilt bei sämtlicher Kostenübernahme von unserer Seite ....

Nach erstmaligem Zögern hat die Deutsche Botschaft letzte Woche schließlich unserem Anwalt eine Email geschickt, dass das Visum jetzt erteilt werden würx

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.05.2015 um 18:38:15
... erteilt werden würde.

Sie schrieben die Uhrzeit, wann er kommen kann und dass er seinen Pass,  Passfotos und die Reisedaten mitbringen solle.

Als mein Mann jetzt diese Woche dort war schien anfangs alles ok zu sein und sie machten einen Termin für die kommende Woche, wenn das Visum endgültig abzuholen wäre.

Aber auf dem Nachhauseweg rief die Botschaft meinen Mann an, dass sie nochmals Fingerabdrücke bräuchten und er am kommenden Tag nochmal kommen soll.

An diesem Tag nahmen sie die Fingerabdrücke, legten eine vollkommen neue Bearbeitungsnummer an und gaben ihm die Passbilder wieder mit nachHause.

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.05.2015 um 18:44:08
.... und sie sagten, dass sie sich wieder telefonisch melden würden.

Jetzt sind wir vollkommen verwirrt, was das jetzt zu bedeuten hat  :-[

Und der Anwalt ist dummerweise gerade jetzt eine Woche in Urlaub.
:-[

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 19.05.2015 um 21:36:57
Was denkt Ihr, was das zu bedeuten hat?

Ist das alles normal?

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Petersburger am 20.05.2015 um 08:20:28

KaHaFeIb schrieb am 19.05.2015 um 21:36:57:
Ist das alles normal? 

Ich kann bisher nichts Unnormales entdecken.

Sobald der Datensatz als "Ausgegeben" in der Datenbank eingetragen wurde, werden die Fingerabdrücke gelöscht. Daher ist ein neuer Datensatz erforderlich ...

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 20.05.2015 um 13:41:00
danke ...

das ist beruhigend ...

und wie lange wird das jetzt noch dauern bis die anrufen?

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von Aras am 20.05.2015 um 14:12:38

KaHaFeIb schrieb am 20.05.2015 um 13:41:00:
und wie lange wird das jetzt noch dauern bis die anrufen?

Diese Fragen kann man doch kaum beantworten.

Vermutlich: 0-14 Tage. Hilft dir diese Antwort?

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 20.05.2015 um 15:10:13
ja ..... ok ..... danke .... :)

das hilft mir schon weiter

Titel: Re: Deutsche Botschaft antwortet nicht ...
Beitrag von KaHaFeIb am 01.06.2015 um 16:56:04
heute hat mein Mann jetzt das Visum abgeholt  :D

ich möchte mich noch mal ganz herzlich für dieses Forum und für Euere Hilfe bedanken [blumen=bluems.gif]

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