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Visum für Großbritannien notwendig? (Gelesen: 10.309 mal)
mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 14.01.2015 um 19:04:23
 
Eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers wird nur erteilt wenn EU-Richtlinie 2004/38 bzw. Freizügigkeitsgesetz angewandt wird. Wobei die deutsche Aufenthaltskarte-EU für Familienangehörige von Unionsbürgern schon vor diesem Urteil von den Briten als Visabefreiung anerkannt wurde.
Die gegenseitige Anerkennung von nationalen AT erfolgt nur im Schengenraum und dazu gehören die Briten eben nicht.
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DoctorZ
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i4a rocks!


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Fuerth, Bayern, Germany
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Antwort #31 - 14.01.2015 um 20:42:13
 
HeFi schrieb am 14.01.2015 um 01:05:56:
Der EuGH hat mit Urteil vom Urteil vom 18.12.2014 in der Rechtssache C-202/13 entschieden, dass das Vereinigte Königreich das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf Einreise nicht von der vorherigen Beschaffung eines Visums abhängig machen darf, wenn er im Besitz einer „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" ist. Die Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger lässt keine Maßnahmen zu, die Familienangehörige in Verfolgung eines generalpräventiven Zwecks daran hindern, ohne Visum in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einzureisen. 

Das ist zwar schön, aber jetzt muss noch das britische Gericht (welches den EUGH zur Vorentscheidung angerufen hatte) entsprechend entscheiden, und die britische Regierung das Urteil umsetzen - beispielsweise indem sie den Airlines und den Grenzern mitteilt dass europaeische Aufenthaltskarten fürs UK nun generell gültige Reisedokumente sind. Bis dahin bleibt es beim Status Quo: deutsche und estnische EU-Aufenthaltskarten berechtigen direkt zur Einreise, andere Aufenthaltskarten machen Schwierigkeiten. Nationale Aufenthaltstitel berechtigen sowieso nicht zur Einreise ins UK, da kein Schengenstaat.
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