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Dauer und Ablauf bis zur Erteilung des Heiratsvisums (Dt. / Thai) (Gelesen: 8.009 mal)
Santander
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer und Ablauf bis zur Erteilung des Heiratsvisums (Dt. / Thai)
02.10.2014 um 11:17:16
 
In hoffentlich wenigen Tagen (acht Wochen sind bereits verstrichen) werde ich von der dt. Botschaft in Bangkok die notwendigen legalisierten Dokumente erhalten. Zusammen mit der eidestattlichen Versicherung, der schriftl. Anmeldung zur Eheschliessung und der beglaubigten Kopie des Reisepasses meiner Verlobten werde ich diese dann beim Standesamt einreichen, welches diese Unterlagen an das OLG zur weiteren Prüfung übergibt (Dauer 2-3 Wochen?).

Nun würde ich gerne folgendes wissen um weitere, unnötige Verzögerungen zu vermeiden und um auch zeitlich planen zu können:

1. Welche Dokumente sind notwendig bei Antragstellung des Visums in BKK und welche später bei Abholung?
Auf der Webseite der deutschen Botschaft sind folgende Dokumente gelistet:
a) Gültiger Reisepass
b) zwei biometriefähige Passfotos
c) zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
d) Bescheinigung übder die Anmeldung der Eheschliessung
e) Nachweis A1
f) zwei Passkopien des zukünftigen Lebenspartners zu dem der Nachzug erfolgen soll

Bis auf d) liegen bereits alle Dokumente vor bzw. können wie z.B. c) kurzfristig erstellt werden.

Bei diversen Recherchen im Internet bin ich noch auf Informationen gestossen daß weitere  Dokumente zur

Einreichung notwendig sind, welche nicht auf der Webseite der dt. Botschaft gelistet sind:

g) Incoming-Krankenversicherung (z.B. beim ADAC)
h) Verpflichtungserklärung
i) Kopien und Übersetzungen der bereits legalisierten Dokumente
k) Flugbuchung

Zu den Dokumenten unter d) sowie g) bis k) würde ich auch gerne wissen ob diese im Original vorzulegen sind, also erst nach Thailand übersandt werden werden müssen (was dann wieder 2-3 Wochen dauern kann sofern man nicht auf Fed-EX o.ä. zurückgreifen möchte) oder ob eine Kopie via E-Mail oder Fax an die Botschaft ausreicht.

2. Wann - frühestens - kann meine Verlobte bei der dt. Botschaft den Antrag auf ein Heiratsvisum einreichen?


Wie kann der gesamte Prozess zeitlich optimal abgewickelt werden nach Einreichung der legalisierten Dokumente beim Standesamt? Wie lange muss ich rechnen bis meine Verlobte endlich das Heiratsvisum abholen kann. Welche Möglichkeiten habe ich (ggfls. auch bei der Ausländerbehörde / Standesamt / OLG) um den Vorgang zu beschleunigen? Mit einem kleinen Teil dieser Fragen habe ich mich über das Formular auf der Webseite der deutschen Botschaft direkt an diese gewandt, jedoch auch nach drei Wochen noch keine Antwort erhalten.
Gibt es dort eine spezielle Abteilung oder Ansprechpartner/in (Tel.-Nr. / E-Mail) an die man sich direkt wenden kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.10.2014 um 11:52:21
 
g) jain
An sich wird sie ja, wenn sie in D ankommt, sich in D mit ständigem Wohnsitz anmelden.
Damit greifen dann die meisten Reiseversicherungen nicht mehr.
In eine "normale" Voll-KV kommt sie aber erst nach der Eheschliessung (Familieneversicherung) oder nach Erhalt der AE.
Ich würde trotzdem eine ReiseKV beibringen, weil das nicht die Welt kostet und Diskussionen vermeidet.

h)
ja, bis zur Eheschliessung notwendig

k)
grundsätzlich nein --
wie die AV BKK da aber vorgeht, kann ich nicht sagen.


d)
normalerweise wollen die AV die Dokumente als Original.
Das ist aber kein Dokument, ich würde das als qualitativ hohwertigen Scan per email rüberschicken, man kann das dann auf einem guten Drucker ausdrucken und einreichen.
Das Orignal dann auf dem Postwege nachschicken.



2.
ohne d) und h) macht das keinen Sinn.

und h) sollte im Original vorliegen.
mit h) kannst du dann auch d) mitschicken.

Santander schrieb am 02.10.2014 um 11:17:16:
Wie kann der gesamte Prozess zeitlich optimal abgewickelt werden nach Einreichung der legalisierten Dokumente beim Standesamt?

*alle* geforderten Dokumente mit dem Anbtrag auf Visum beibringen.
Du wirst also das engültige Statement des Standesamtes abwarten müssen

Santander schrieb am 02.10.2014 um 11:17:16:
Wie lange muss ich rechnen bis meine Verlobte endlich das Heiratsvisum abholen kann.

keine seriöse Schätzung möglich.
Bestenfalls kann man zwischen 3 und 12 Wochen schätzen, mit Abweichungen nach oben.

Santander schrieb am 02.10.2014 um 11:17:16:
Welche Möglichkeiten habe ich (ggfls. auch bei der Ausländerbehörde / Standesamt / OLG) um den Vorgang zu beschleunigen?

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mitchel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.10.2014 um 12:41:38
 
Hallo Santander,

Du geht am besten folgendermaßen vor:
Bei der Einreichung der Unterlagen zur Eheschließung beantragt du auch gleichzeitig eine VE (h) bei deiner Ausländerbehörde. Diese schickst du an deine Zukünftige. Sobald das OLG die Prüfung abgeschlossen hat, erhält du von deinem Standesbeamten d), scannst dies ein und deine Zukünftige druckt es aus. Das Original ist bei der DB BKK nicht notwendig. Somit spart ihr euch ein wenig Zeit.
g) wird auch benötigt, kann jedoch auch bei der Visumsabholung nachgereicht werden. HanseMerkur z.B. erstattet Beiträge, wenn nicht die gesamten 90 Tage in Anspruch genommen werden, da man zwischenzeitlich in die Familienversicherung gewechselt hat.

Ach ja, A1 Zertifikat darf nicht länger als 2 Jahre alt sein.
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.10.2014 um 13:02:47
 
mitchel schrieb am 02.10.2014 um 12:41:38:
Ach ja, A1 Zertifikat darf nicht länger als 2 Jahre alt sein.

1 Jahr
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Santander
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.10.2014 um 14:23:22
 
Vielen Dank für eure Antworten und Tips. Ich hatte eigentlich gedacht daß meine Verlobte bis Weihnachten locker und lässig bereits hier in D verweilen wird. Nun muss ich mir tatsächlich überlegen für diese Zeit Flug und Hotel zu buchen um nicht zu riskieren dann um diese Zeit alleine hier zu sitzen.

Daß im computerisierten, vernetzten Zeitalter mit Internet und E-Mail jeder Vorgang wochenlang braucht scheint wohl Absicht zu sein oder System zu haben. Anders kann ich mir nicht erklären daß die "Staatsdiener" ihren Bürgern derartige Verzögerungen und Unwägbarkeiten zumuten.

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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.10.2014 um 14:49:56
 
Santander schrieb am 05.10.2014 um 14:23:22:
... Daß im computerisierten, vernetzten Zeitalter mit Internet und E-Mail jeder Vorgang wochenlang braucht scheint wohl Absicht zu sein oder System zu haben. Anders kann ich mir nicht erklären daß die "Staatsdiener" ihren Bürgern derartige Verzögerungen und Unwägbarkeiten zumuten.



Es ist nunmal so, dass z.B. Urkunden nur vernünftig geprüft werden können, wenn diese im Original vorliegen und nicht mittels eines vorliegenden, beliebig manipulierbaren .pdf- oder .JPEG-Scans.

Das hat weniger mit Willkür oder Unwillen weisungsgebundener Staatsdiener zu tun, als vielmehr damit, einen Mindeststandard im Bereich der Urkundensicherheit gewährleisten zu wollen, und damit, dass zu Gunsten der Haushaltskonsolidierung auf adäquate personelle und materielle Ausstattung entsprechender Behörden verzichtet wird.

Der zuständiger Adressat Deines Unverständnisses wäre daher z.B. der BT-Abgeordnete Deines Wahlkreises.

Es macht daher mehr Sinn, durch schnelles eigenes  Handeln die Dinge in diesem Zusammenhang (Visumbeantragung) zu beeinflussen, die man selbst in der Hand hat.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.10.2014 um 17:44:12
 
Woran hängt es denn bei d)? Wie schnell Du dieses Dokument bekommst, davon hängt ab, ob sie Weihnachten hier ist.
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mitchel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.10.2014 um 12:26:46
 
Eins schrieb am 02.10.2014 um 13:02:47:
mitchel schrieb am 02.10.2014 um 12:41:38:

Ach ja, A1 Zertifikat darf nicht länger als 2 Jahre alt sein.

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Stimmt nicht. 2 Jahre sind ok.
Siehe hierzu Link der Botschaft:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/08/Visum-Eheschlie_C3_9Fung.ht...


@Santander
Eventuell kannst du nach Visaantrag durch deine Zukünftige schon mal höflich bei der ABH anklopfen und die gesamten Unterlagen vorab vorbeibringen (am besten beim Beantragen der VE ansprechen). Meine ABH hat dies erlaubt und dadurch war der gesamte Vorgang schon bekannt und wurde innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Originalunterlagen durch die Botschaft positiv rückgemeldet. Die ABH hat mich höflicherweise sogar darüber immer informiert. Bei uns hat es insgesamt inklusive der Legalisierung der Dokumente bis zur Ausstellung des Visums ca. 3 Monate bei der DB BKK gedauert. Somit sollte Weihnachten bei euch klappen, wenn deine Behörden mitspielen.
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planloser
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Antwort #8 - 06.10.2014 um 12:54:01
 
Die von mitchel geschilderte Vorgehensweise mit der ABH nennt man Vorabzustimmung. Wichtig: Das ist eine KANN Bestimmung, d.h. die ABH kann das machen, muss aber nicht.
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reinhard
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Antwort #9 - 06.10.2014 um 13:58:42
 
Nein, Mitchel hat keine Vorabzustimmung geschildert. Er hat nur vorher die Unterlagen eingereicht. So konnte die ABH den Vorgang, nachdem der Visumantrag von der Botschaft da war, schneller bearbeiten.

Eine Vorabzustimmung wäre eine Zustimmung, ohne dass es den Visumantrag schon gibt. Das ist in diesem Fall praktisch ausgeschlossen.
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Antwort #10 - 06.10.2014 um 18:34:37
 
mitchel schrieb am 06.10.2014 um 12:26:46:
Stimmt nicht. 2 Jahre sind ok.
Siehe hierzu Link der Botschaft:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/08/Visum-Eheschlie_C3_9Fung.ht...

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1262590686/7#7

Möchte aber nicht ausschließen das jede Botschaft das etwas anders sieht und verarbeitet.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer und Ablauf bis zur Erteilung des Heiratsvisums (Dt. / Thai)
Antwort #11 - 06.10.2014 um 18:50:53
 
vor nicht allzu langer Zeit waren hier aber Fälle zu lesen, wo Antragsteller mit einem A1 älter 1 Jahr abgewiesen wurden bzw. ein neues vorlegen mussten. Gibt also durchaus Botschaften, welches ältere Zertifikate nicht akzeptieren.
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