Einen wunderschönen guten Abend!
Nachdem ich in letzter Zeit oft verzweifelt auf der Suche nach Hilfe im Netz war, hoffe ich, dass ich hier ein paar nützliche Antworten erhalten kann
Zu meiner Situation:
Ich (deutscher Staatsbürger) möchte meine Verlobte (US-Bürgerin) gerne hier in Deutschland heiraten.
Nun habe ich allerdings ein paar Fragen zu den benötigten Sprachkenntnissen für meine Verlobte:
- Gibt es eine Möglichkeit, dass sie keine Sprachkenntnisse für die Aufenthaltsgenehmigung nachweisen muss, wenn sie einen Deutschen heiratet?
- MUSS sie die 90 visumfreien Tage dazu nutzen die Sprache zu lernen, oder kann man nach der Hochzeit einen Aufenthaltstitel beantragen und sie darf dann trotz abgelaufener 90 Tage hier an einem Deutschkurs teilnehmen?
- Ich habe solgende Information gefunden :
"Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen,
wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft: Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans,
Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, der Vereinigten
Staaten von Amerika, Andorras, Honduras, Monacos oder San
Marinos."Soweit ich verstehe, bezieht sich dieser Absatz auf mich, die Person die nicht nachzieht. Nun ist es so, dass ich neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch durch meine Geburt auch einen australischen Pass habe. Kann man das nutzen, da auch Australien dort aufgeführt ist, oder ist es ein Problem, dass ich auch Deutscher bin und evtl auch dass die Staatsbürgerschaften nicht übereinstimmen? (Amerikanerin/Australier)
Für Infos, falls jemand sich da besser auskennt, wäre ich sehr dankbar