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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.737 mal)
Themen Beschreibung: Frage zur Ausfüllung des Antrages
Zlatan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
23.09.2014 um 15:23:07
 
Sehr geehrte Forenmitglieder,
ich werde mich ganz kurz fassen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich den oberen Bereich ausfüllen muss.
Ist der "obere Bereich" nur für Leute, die ein Visum beantragen möchten?
Und falls ich es doch ausfüllen muss, was muss ich in den Bereichen  "Aufenthaltszweck, Zeitraum, Einreise" etc. hinschreiben (bin ja hier geboren)?

PS: Habe die Adresse der ABH entfernt, da sie Rückschlüsse auf meinen Wohnort ziehen lässt und ich großen Wert auf Anonymität lege. Ich bitte deshalb um Verständnis!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 23.09.2014 um 15:52:47
 
Hallo,

Du musst im oberen Bereich den für Dich zutreffenden Antrag ankreuzen (NE vermutlich?).

Den nachfolgenden Bereich (Einreise, Zweck etc.) könntest Du in diesem Fall frei lassen, da für Dich nicht zutreffend.

Dann weiter mit den "Persönlichen Angaben".

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Zlatan
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i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.09.2014 um 00:12:33
 
T.P.2013 schrieb am 23.09.2014 um 15:52:47:
Hallo,

Du musst im oberen Bereich den für Dich zutreffenden Antrag ankreuzen (NE vermutlich?).

Den nachfolgenden Bereich (Einreise, Zweck etc.) könntest Du in diesem Fall frei lassen, da für Dich nicht zutreffend.

Dann weiter mit den "Persönlichen Angaben".

Gruß


Danke erstmal für die Antwort T.P.2013.
Und ja, es geht um die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Gilt das dann auch für meine Eltern? Und falls nicht, was müssten Sie im Bereich "Aufenthaltszweck" angeben? Auch den "Zeitraum" auszufüllen würde ja keinen Sinn machen, da ja die Niederlassungserlaubnis "unbefristet" ist.
Oder irre ich mich da?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 24.09.2014 um 12:03:14
 
Hallo,

Du irrst nicht.
Klar könnte man bei "Aufenthaltszweck" noch z.B. schreiben "Daueraufenthalt", bei "Zeitraum von" z.B. das Datum des Ablaufs des vorhandenen AT eintragen oder bei "bis" ein "unbefristet".
Ist aber in Eurem Fall m.E. verzichtbar, da sich dies der ABH aus Eurer Historie und der Art des beantragten AT von selbst erschließt.

Dieses Formular ist halt eine eierlegende Wollmilchsau, die möglichst alle in Frage kommenden Fälle abdecken soll. Deshalb trifft nicht alles auf jeden zu bzw. ist nicht von allen alles auszufüllen.

Im Zweifelsfall kannst Du bei Abgabe des Antrags oder vorher natürlich auch bei Deinem SB in der ABH nachfragen.

Gruß
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