Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was tun? (Gelesen: 4.852 mal)
lottchen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was tun?
08.05.2014 um 17:35:10
 
Hallo,

ich bräuchte nochmal einen Rat bzw. Informationen:

Meine Situation nochmal zusammengefasst:
03/13 im Ausland geheiratet
07/13 mein Mann ist nach D gekommen mit FZF-Visum, er hat eine AE für 3 Jahre bekommen
12/13 mein Mann ist nach Hause geflogen zu Besuch und hat mir kurz darauf mitgeteilt, dass er nicht zurückkommen wird (dass er nicht in D leben will)
03/14 habe ich dem Meldeamt und der ABH mitgeteilt, dass er D verlassen hat und nicht zurückkommen wird, habe ihn auch aus meiner Familienversicherung rausgenommen (also bei der KK abgemeldet)

Jetzt habe ich erfahren, dass mein Mann vor gut einer Woche wieder nach D gekommen ist und sich dort, wo er jetzt ist, sogar offiziell angemeldet hat.

Was nun? Muss ich was tun, kann ich was tun? Werden die Behörden irgendwas gegen ihn unternehmen oder ist er legal hier?

Gruß lottchen 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.191

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #1 - 08.05.2014 um 18:00:30
 
Du musst gar nichts tun.

Er ist erst mal "scheinlegal" hier. Es hat vermutlich noch seine AE zum ehelichen Zusammenleben und ist damit eingereist. Wenn er sich jetzt woanders angemeldet hat, wird die Akten irgendwann rübergeschickt, und die andere Ausländerbehörde sieht, dass Adresse und Aufenthaltszweck nicht zusammen passen. Und dann wird er dazu befragt, bevor eine Entscheidung fällt. Vielleicht wirst Du auch gefragt, falls er sich auf Dich beruft.

Vielleicht ist er auch mit einem anderen Visum gekommen, dann hast Du nichts damit zu tun.

Du musst zu diesem Punkt überhaupt nichts unternehmen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #2 - 08.05.2014 um 18:02:19
 
Du musst nichts tun.
Du darfst aber der Ausländerbehörde die Informationen weitergeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #3 - 26.05.2014 um 10:49:24
 
Ich hatte meinen Mann bei meiner Familienversicherung abgemeldet als er ausgereist ist. Jetzt ist er ja wieder "im Lande" und hat sich auch wieder irgendwo offiziell angemeldet (sagt er zumindest). Keine Ahnung, wie lange er bleiben wird (hängt sicher auch davon ab, ob die ABH ihm die AE verkürzt), vermutlich um die 3 Monate. Damit ist er doch meines Wissens krankenversicherungspflichtig, oder? Wenn er nicht arbeitet (was ich annehme) müsste er sich freiwillig versichern? Kann er sich ohne meine Zustimmung bei mir familienversichern (noch sind wir ja verheiratet)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #4 - 26.05.2014 um 10:53:31
 
lottchen schrieb am 26.05.2014 um 10:49:24:
Kann er sich ohne meine Zustimmung bei mir familienversichern (noch sind wir ja verheiratet)?


Ja, sollte er können.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
ThanosSnap
Experte
****
Offline




Beiträge: 101

@home, Germany
@home
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #5 - 26.05.2014 um 12:12:29
 
lottchen schrieb am 08.05.2014 um 17:35:10:
Werden die Behörden irgendwas gegen ihn unternehmen oder ist er legal hier?


Offensichtlich hält sich Dein Ehemann völlig legal im Bundesgebiet auf. Solange die Behörde seine Aufenthaltserlaubnis nicht nachträglich befristet, ändert sich daran bis 07 / 2016 auch erstmal nichts.

Eine AE zum Familiennachzug wird nur erteilt oder verlängert, wenn es sich um eine schützenswerte Ehe handelt. Hört sich nicht danach....  Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #6 - 11.09.2014 um 17:04:51
 
Soweit ich weiß ist mein Noch-Mann immer noch in D. Es ist also tatsächlich möglich, dass die AHB kein Interesse daran hat, seine AE (die ja seit der Trennung immerhin noch 2,25 Jahre läuft) zu verkürzen? Anspruch auf eine andere AE als zum Führen der Ehe kann er an sich nicht haben (Studium oder Hochqualifiziert scheidet aus - er könnte höchstens eine andere Frau geschwängert haben, was ich nicht ausschließe, aber für unwahrscheinlich halte). Er kann also jetzt irgendwann nach Hause fliegen und nächstes Jahr wiederkommen und das ist ok so? Was passiert, wenn wir uns nächstes Jahr scheiden lassen? Egal, ob er hier bei der Scheidung dabei ist oder nicht - bekommt er dann automatisch ein Schreiben, dass sie erloschen ist und er ausreisen soll (falls er hier ist) oder ist das auch Ermessenssache? Oder kann er die AE weiterhin nutzen solange sie gültig ist auch wenn die Ehe dann nicht mehr besteht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #7 - 11.09.2014 um 17:15:22
 
lottchen schrieb am 11.09.2014 um 17:04:51:
Oder kann er die AE weiterhin nutzen solange sie gültig ist auch wenn die Ehe dann nicht mehr besteht?


es gilt noch immer und auch im Falle einer Scheidung:
ThanosSnap schrieb am 26.05.2014 um 12:12:29:
Solange die Behörde seine Aufenthaltserlaubnis nicht nachträglich befristet, ändert sich daran bis 07 / 2016 auch erstmal nichts.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Alana
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 219
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #8 - 12.09.2014 um 01:23:29
 
lottchen schrieb am 08.05.2014 um 17:35:10:
12/13 mein Mann ist nach Hause geflogen zu Besuch und hat mir kurz darauf mitgeteilt, dass er nicht zurückkommen wird (dass er nicht in D leben will)
03/14 habe ich dem Meldeamt und der ABH mitgeteilt, dass er D verlassen hat und nicht zurückkommen wird, habe ihn auch aus meiner Familienversicherung rausgenommen (also bei der KK abgemeldet)

Jetzt habe ich erfahren, dass mein Mann vor gut einer Woche wieder nach D gekommen ist und sich dort, wo er jetzt ist, sogar offiziell angemeldet hat.

Dezember 2013 ausgereist, Ende Juli/Anfang August 2014 wieder eingereist - somit dürfte der Aufenthaltstitel erloschen sein (mal ganz abgesehen von der Absichtserklärung, Deutschland endgültig zu verlassen). Falls nicht im vorhinein eine verlängerte Frist zur Wiedereinreise mit der ABH vereinbart worden ist, hat sich der Aufenthaltstitel automatisch erledigt. Da muss die ABH doch nichts mehr verkürzen.

§ 51 AufenthG:

Zitat:
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen: (...)

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, (...)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #9 - 12.09.2014 um 01:55:18
 
Alana schrieb am 12.09.2014 um 01:23:29:
Dezember 2013 ausgereist, Ende Juli/Anfang August 2014 wieder eingereist - somit dürfte der Aufenthaltstitel erloschen sein (mal ganz abgesehen von der Absichtserklärung, Deutschland endgültig zu verlassen). 

Was allerdings von den Grenzbehörden bei der Wiedereinreise in Deutschland nicht so einfach, auf den ersten Blick hin, feststellbar sein dürfte.

Die deutschen Grenzbehörden stempeln die Pässe von dauerhaft Aufhältigen nicht ab und die ausländischen Ein- und Ausreisestempel sind, so überhaupt welche angebracht wurden,  nicht immer leicht zu entziffern.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
muffin1
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 160
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: d
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #10 - 12.09.2014 um 08:06:04
 
öhem: so wie ich das lese erfolgte die wiedereinreise ende 04/14-anfang 05/14. also alles im grünen bereich...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #11 - 12.09.2014 um 11:07:16
 
Wie muffin1 schon schrieb, die 6 Monate sind jetzt nicht das Problem. Könnten bei der nächsten Einreise (so es die denn gibt) für ihn eins werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #12 - 29.09.2014 um 11:35:50
 
Noch eine andere Frage:

Mein Mann arbeitet auf 450€-Basis und ist (offenbar) bei mir familienversichert (Krankenversicherung). Wenn unsere Scheidung Anfang 2015 durch ist, wie ist die Situation dann für ihn (angenommen, ihm wird weiterhin die AE nicht verkürzt / entzogen)? Die Familienversicherung dürfte ja mit der Scheidung erlöschen. Oder nicht? Das heißt, er wäre verpflichtet, sich selber zu versichern? Kann er das für die Zeit, die er nicht in D ist umgehen, indem er sich hier abmeldet und nach Wiedereinreise (z.B. nach 3 Monaten Heimataufenthalt) wieder anmeldet? Oder wäre das für seine AE schädlich?

Wenn er sich in D abmeldet und trotzdem noch bis zu 6 Monate hier bleibt und dann für immer nach Hause fliegt - kann er damit die Krankenversicherungspflicht umgehen  (natürlich wäre er dann auch nicht versichert und würde gegen das Meldegesetz verstoßen, ist mir schon klar)?

Ich frage mich einfach, unter welchen Umständen es für ihn überhaupt möglich ist nach der Scheidung (mit vielleicht weiterhin gültiger AE) hierzubleiben. Und wenn das Geld für die Flüge da ist trotzdem zwischen seiner Heimat und D hin und her zu fliegen. In der Krankenversicherung sehe ich das größte Problem (Lebensunterhalt würde die Verwandtschaft hier sicherstellen bzw. sein 450€-Job). Gibt es noch andere?      
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #13 - 29.09.2014 um 11:53:41
 
ich verstehe ehrlich gesagt nicht, worauf Du hinaus willst. Mit der Rechtkraft der Scheidung endet die Familienversicherung.

Sofern er in Deutschland einen Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist er KV-pflichtig. Folglich ist er dann versichert. Ob er die Versicherugnsbeiträge auch bezahlt oder nicht (oder wer das dann tut), ist völlig schnuppe. Und aufenthaltsrechtlich sehe ich die Relevanz auch nicht. Falls er nach Wegfall der FamVersicherung also (widerrechtlich) keine Beiträge zahlt, bleibt er versichert. Wenn er dann dauerhaft ausreist, sind die fälligen Beiträge evtl. für die Kasse unwiederbringlich verloren, da nicht eintreibbar. Aber was hat das alles mit Dir zu tun?
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun?
Antwort #14 - 29.09.2014 um 13:27:43
 
Muleta schrieb am 29.09.2014 um 11:53:41:
Aber was hat das alles mit Dir zu tun?


Nichts. Aber ich dachte, man kann in so einem Forum Fragen zur Rechtslage stellen. Und die würde ich gern wissen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema