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In DE geboren, Niederlassungserlaubnis FRAGE (Gelesen: 1.506 mal)
dino1992
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BiH
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14.09.2014 um 14:26:06
 
Also ich bin wahrend des krieges in Bosnien (1992.) in Deutschland geboren und lebte dort bis 1998. Habe auch eine deutsche geburtsurkunde. Meine mutter hatte damals den duldung status fur fluchtlinge, und normalerweisse ich auch. Jetzt grade mache ich eine Ausbildung in Muenchen und meine Frage ist wird die Duldung Zeit auch angerechnet falls ich eine NE beantrage. Also 3 jahre Ausbildung + 6 jahre duldung ? Habe ich uberhaupt ein recht weil ich hier geboren bin und was kann ich machen um hier zu bleiben. Fur jeder information bin ich sehr dankbar.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.09.2014 um 14:38:18
 
dino1992 schrieb am 14.09.2014 um 14:26:06:
was kann ich machen um hier zu bleiben

Ausbildung erfolgreich beenden, einen passenden Arbeitsplatz finden und in den Aufenthalt zwecks Beschäftigung wechseln. Sobald Du die Voraussetzungen der §§ 9 oder 9a AufenthG erfüllst kannst Du einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen.

Duldungszeiten werden nicht angerechnet.
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.09.2014 um 16:14:33
 
1998 hast Du Deutschland verlassen. Wann bus Du mit welchem Visum/AE wiedergekommen?
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dino1992
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BiH
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Antwort #3 - 15.09.2014 um 08:26:04
 
tiggger schrieb am 14.09.2014 um 16:14:33:
1998 hast Du Deutschland verlassen. Wann bus Du mit welchem Visum/AE wiedergekommen?

Bin dieses jahr wieder gekommen, mit dem Visum fur Ausbildung, habe es jetzt fur einen jahr bekommen, und dann muss ich wieder verlangern. Ich dachte ess spielt eine rolle dass ich hier geboren bin, aber wie ich sehe habe ich nicht so viel moglichkeiten.
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