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doppelte Staatsbürgerschaft ...wer weisst es genau!? (Gelesen: 3.480 mal)
Ich35
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23.09.2014 um 12:34:18
 
am 19.09.2014 hat bundesrat neues gesetzt beschlossen....künftig wird die optionspflicht abgeschaft.....nun was hier unklar ist ,sind die Altfälle....wie z.B Kinder die vor dem Jahr 2000 geboren sind und heute mitlerweile 23 und älter sind...haben diese also heute erwachsene hier geborene Ausländer anspruch auf deutschen Pass????
gibt s hier iergendwo diesen neuen Gesetz oder eine klare regelung zu dem thema..Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.09.2014 um 12:54:46
 
Ich35 schrieb am 23.09.2014 um 12:34:18:
haben diese also heute erwachsene hier geborene Ausländer anspruch auf deutschen Pass?


Optionspflichtige haben die die deutsche StAng bereits erworben, vgl. §§ 4 Abs. 3 und 40b StAG. Diese Personen sind nicht mehr verpflichtet, sich zwischen der dt. und ihrer ggf. erworbenen ausl. StAng zu entscheiden (§ 29 Abs. 1a StAG n.F. http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-politik-gesetzgebung/...).

Wenn Deine Frage darauf bezogen ist, dass eine Person in Deutschland zwar geboren wurde, die dt. StAng aber nicht hat: Da ändert sich nichts, die dt. StAng kann nur mit einer normalen Einbürgerung erworben werden (siehe § 10 StAG). Dafür muss ggf. weiterhin die bisherige StAng aufgegeben werden.
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Ich35
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Antwort #2 - 23.09.2014 um 13:03:22
 
es tut mir leid aber ich verstehe die Anwort nicht..... ich kann von meiner Frau nichts sprechen und ich habe sie auch nicht zu dem thema nicht erwähnt ....die Frage bezieht sich nur auf das dass man die klarheit schafft ....wie ich die neue beschlüsse verstehe kann jeder hier geborener Ausländer egal wie alt er ist wenn er die Voraussetzungen wie hier geboren,8 jahre in D gelebt hat,oder einen schulabschluss und berufsausbildung abgeschlossen hat also erfüllt ...können neben ihren jetzigen Pass auch jetzt einen Deutschen Pass beantragen und erwerben...Danke Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.09.2014 um 13:09:21
 
Ich35 schrieb am 23.09.2014 um 13:03:22:
wie ich die neue beschlüsse verstehe


Nein Du hast sie nicht verstanden:

- die Gesetzesänderung betrifft Personen die dt. StAng schon haben, idR weil ihre Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt 8 Jahre in Deutschland gelebt haben und zum Zeitpunkt ihrer Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatten.

Das Gesetz regelt NICHT den Erwerb der dt. StAng durch Einbürgerung, für Personen die derzeit NICHT im Besitz der dt. StAng aufgrund der obigen Voraussetzungen ändert sich NICHTS. Sie könne zwar die dt. StAng auf Antrag bekommen, müssen aber ihre andere StAng weiterhin aufgeben sofern keine Ausnahme möglich ist.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 23.09.2014 um 13:10:47
 
Ich35 schrieb am 23.09.2014 um 13:03:22:
wie ich die neue beschlüsse verstehe kann jeder hier geborener Ausländer egal wie alt er ist wenn er die Voraussetzungen wie hier geboren,8 jahre in D gelebt hat,oder einen schulabschluss und berufsausbildung abgeschlossen hat also erfüllt ...können neben ihren jetzigen Pass auch jetzt einen Deutschen Pass beantragen und erwerben

Die können, so sie die Voraussetzungen erfüllen, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, aber nicht in jedem Falle die alte Staatsangehörigkeit beibehalten.

Die Fälle wo der Einbürgerungswillige seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten kann, findest Du hier im § 12:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#12
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Ich35
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Antwort #5 - 23.09.2014 um 13:20:12
 
ahsooooo,..na dann ...in meinen Augen hat sich da nichts viel geändert...Mal sehen ..vieleicht wird das gesetzt nochmals umgestzt ...ich sehe hier im Net dass Bundesland Niedersachsen die Regelung ausweiten will ...naja mal sehen Smiley

LG an alle und danke nochmals
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Muleta
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Antwort #6 - 23.09.2014 um 13:20:19
 
Zitat:
die Gesetzesänderung betrifft Personen die dt. StAng schon haben,


nur der Vollständigkeit halber: Personen, die optionspflichtig waren und bereits ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch entsprechende Verzichtserklärung oder durch Zeitablauf ohne Erklärung verloren haben, können nicht wieder ihre frühere Rechtsstellung erlangen, oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.09.2014 um 13:25:34
 
Nein können sich nicht, da ist allenfalls eine Einbürgerung möglich.
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Ich35
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Antwort #8 - 23.09.2014 um 17:53:12
 
klasse ....ich finde es recht idiotisch und ich denke dass es kein sinn gibt .....also die altfälle sollten nur eine staatsangehörigkeit besitzen während die neuen beide pässe haben können....das ist diskriminierend finde ich...zeit und geldverschwendung... Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.09.2014 um 00:24:02
 
Ich35 schrieb am 23.09.2014 um 17:53:12:
klasse ....ich finde es recht idiotisch und ich denke dass es kein sinn gibt .....also die altfälle sollten nur eine staatsangehörigkeit besitzen während die neuen beide pässe haben können....das ist diskriminierend finde ich...zeit und geldverschwendung... Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig


Du kannst jedenfalls versuchen, einen Antrag auf "Hinnahme von Mehrstaatigkeit" stellen. Habe oftmals gelesen, dass es einigen Bosniern (laut deinem Profil bist du einer) möglich war, die alte Staatsangehörigkeit zu behalten, da die Entlassungsgebühren "unzumutbar" waren. Allerdings kann ich keine Garantie auf diese These geben. Deswegen solltest du dich diesbezüglich anderweitig informieren.
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Mokus
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Antwort #10 - 24.09.2014 um 06:27:33
 
Ich35 schrieb am 23.09.2014 um 17:53:12:
diskriminierend 


Scheint du weisst gar nicht was bedeutet, Gesetzänderung könnte egal wo und wann erfolgen, bedeutet nach deiner logik, alle leute die davon nicht profitieren könnten sind diskriminiert ?

Noch dazu diesse Gesezänderung ( Optionspflicht ) betrifft dich gar nicht.

Manche Leute hier, in jeder Sache, die denen nicht passt, sehen sie eine Art Diskriminierung und " Ausländerhass " .

Mokus
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"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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