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Mein Einbürgerungsverfahren (Gelesen: 6.839 mal)
SF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mein Einbürgerungsverfahren
07.09.2014 um 15:19:26
 
Hallo ich bin neu hier im Forum und hab mich angemeldet weil ich einige Fragen zum Einbürgerungsverfahren habe. Sind persönliche Fragen.

Ich wurde Juni 97 in Heilbronn, BW, Deutschland geboren und besitze zurzeit noch die türkische Staatsbürgerschaft, da ich aber nie ein Türke sein werde oder je war beschließe ich jetzt die türkische Fallen zu lassen und die richtige (deutsche) Staatsbürgerschaft anzunehmen. Ich besitze seit Okt. 2013 eine NE und habe meine Formulare für die Einbürgerung alle Fertig bereitstehen, aber jetzt kommts.

Ich bekam mit 12 Jahren eine Anzeige wegen Verleumdung, weil ich einen Mitschüler bei Facebook in einer Statusmeldung verletzt habe. Das Verfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO nach meiner Aussage eingestellt, der Bescheid der Staatsanwaltschaft liegt heute noch in meinem Ordner. Jetzt die Frage behindert diese Anzeige die Einbürgerung oder könnte sie sie behindern? Muss ich die Anzeige im Einbürgerungsantrag angeben?

Noch eines. Ich wurde im Januar 2014 für 6 Monate in eine psychatrische Anstalt eingewiesen, weil ich als Suizidgefährdet gald. Steht diese Einweisung im Führungszeugnis? Kann das die Einbürgerung erschweren?

Hoffe auf baldige Antwort.
Euer SF
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reinhard
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Antwort #1 - 07.09.2014 um 15:44:45
 
Beide Punkte, die "Beleidigung" und die Behandlung, sind völlig egal.

Vereinbare doch einen Beratungstermin bei der Einbürgerungsbehörde und frag dort, ob die alte Anzeige in das Antragsformular eingetragen werden soll.
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SF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.09.2014 um 18:11:50
 
reinhard schrieb am 07.09.2014 um 15:44:45:
Beide Punkte, die "Beleidigung" und die Behandlung, sind völlig egal.

Vereinbare doch einen Beratungstermin bei der Einbürgerungsbehörde und frag dort, ob die alte Anzeige in das Antragsformular eingetragen werden soll.


Ich hatte das Beratungsgespräch im April diesen Jahres ich hatte danach nicht gefragt, aber beim Abgeben der Unterlagen und des Antrages kann ich Fragen. Danke für die Info.
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SF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.09.2014 um 21:05:14
 
So ich war Heute da und was ich da erlebt habe, erlebt man sonst nur bei Telekommunikationsfirmen oder Automechanikhäusern.

Ich geh auf die EBH muss erstmal 2 geschlagene Stunden dort warten komm dann dran voller Freude  Durchgedreht um dann mir
1. Anhören lassen zu dürfen, dass der Mietvertrag zu alt ist und ich einen neuen brauche
2. Ich den vorgegeben Antrag nutzen soll und nicht den aus den Internet
3. Ich den Antrag schnellstmöglich stellen soll, damit ich keine Ablehnung bekomme, weil ich für September 2015 noch keinen Ausbildungsplatz oder Schulplatz habe. Auf die Frage nach dem FSJ meinte meine Bearbeiterin, dass das FSJ natürlich geht, aber Problemchen bereiten könnte.

Ich bin Fertig mit den Nerven  Ärgerlich  weinend
Kann mir jemand helfen?
Ich finde es echt unverschämt das ein zu 10000000% bestens integrierter, hier geborener mit gültigem Pass und NE sich so etwas bieten lassen muss.  Ärgerlich  weinend
Hier werden leute eingebürgert die gerade so die Tests gepackt haben und gebrochenes Deutsch sprechen. Nichts gegen solche Leute um gottes Willen, aber warum muss ich mir Anhören, dass mein Antrag abgelehnt werden kann, trotz bester Integrationsleistung und gutem Schulabschluss und gültigen Papieren.
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Antwort #4 - 19.09.2014 um 08:53:41
 
Zitat:
Hier werden leute eingebürgert die gerade so die Tests gepackt haben und gebrochenes Deutsch sprechen. 


Damit kommste hier nicht weit!!!

Gebe Dir aber recht, ist natürlich 'ne Unverschämtheit, dass Du zwei Stunden warten musstest. Jemand der nicht nur 100, nicht 1000 sondern sogar 10000000 %-ig integriert ist - so gut integriert, dass er sogar schon Mitschüler auf Facebook beleidigen kann (jetzt frag Dich mal, warum Du noch keinen Ausbildungsplatz hast, Arbeitgeber lesen mit auf Facebook!!!!) - den muss man natürlich vorziehen.

und was die ersten beiden Punkte betrifft: Du schreibst, dass Du im April beim Beratungsgespäch bei der EBH warst. Ja warum bringst Du dann nicht die Unterlagen mit, die Dir benannt worden sind und warum benutzt Du nicht das Antragsformular, das Dir dort ausgehändigt worden ist???
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Aras
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Antwort #5 - 19.09.2014 um 09:58:32
 
Man gibt dir den Tipp, dass du dich doch beeilen sollst, damit du weniger Probleme bei der Einbürgerung hast. Und du beschwerst dich, dass das unverschämt sei Laut lachend

Höchstens beim Mietvertrag muss man sich fragen, was daran veraltet sein kann.

Aber im großen und ganzen ist das nicht unverschämt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 19.09.2014 um 17:04:30
 
Ja einen neuen Mietvertrag bekomm ich ja schon. Ja wenn ich den Antrag jetzt stelle und mich im Juni ausbürgern lasse kann dann die EBH kurz vor der Ausstellung der Urkunde, von mir verlangen das ich nachweisen muss was ich tuhe im Sept. 2015? Falls ja ich werde ein FSJ nachweisen können. Reicht das FSJ? Die Bearbeiterin hat gesagt: Das würde gehen.

Was passiert wenn die die Urkunde ned rausrücken wollen. Ich bin staatenlos dann.  weinend weinend weinend.
3 Jahre Rot-Grüne Einbürgerungskampagne umsonst!  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Meine Meinung! Ich meine, wenn gut integrierte schon Probleme haben, dann weiss ich auch nicht mehr.  Ärgerlich
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Antwort #7 - 19.09.2014 um 17:27:18
 
Jetzt mach mal kein Drama.

Du kriegst ja eine Einbürgerungszusage und dann bürgerst du dich aus der türkischen aus und in die deutsche ein. Mit der Einbürgerungsurkunde musst du dann zur türkischen Botschaft und dann erst ist deine türkische Ausbürgerung auch endgültig. Solltest du nicht eingebürgert werden, dann kannst du das den türkischen Behörden sagen, und du kriegst wieder deine türkische Staatsangehörigkeit.

Staatenlos bist du also mittelfristig nicht.

Wenn die Bearbeiterin das sagt, dann bitte um eine schriftliche Bestätigung.
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Antwort #8 - 19.09.2014 um 18:49:52
 
Also sie hat nicht gemeint das sie danach fragen würde. Dann hoffe ich auch das sie das ernst meint. Sollte bei der Urkundenvergabe irgendwas gefordert werden, dann werde ich bis vor das Verfassungsgericht gehen, denn ich als bestens integrierter brauche mir soetwas nicht gefallen lassen. Ich werde dann auch jede Zeitung in ganz BW und auch den SWR einschalten und dann werden die auf dem Rathaus mal ganz schnell wieder ihre Meinung ändern und mir die Urkunde aushändigen. Ein bestens integrierter, der alle Vorraussetzungen erfüllt und dann wegen einem "Furz von wegen nachweisen eines Ausbildungsplatzes" den Antrag abgelehnt bekommt, darf sich hier nicht abspeisen lassen. Ich kann kein einziges Wort türkisch wie soll ich mir dann meine Papiere zurückholen lassen. So nicht. Man hat nicht zu allem Ja und Amen zusagen sondern man hat zu kämpfen wenn man was will. Die Landesregierung kann ich auch noch einschalten. Dann wirds aber eng für die auf dem Rathaus. Aras was du schreibst ist totaler käse. Du sagst ich soll mich nach einer Ablehnung abspeisen lassen. Ich sage: Mit mir nicht. Ich habe ein gottverdammtes Recht auf die dt. Staatsbürgerschaft, weil ich alle Voraussetzungen nach Paragraph 10 StAG erfülle und zudem bestens integriert bin. Also was soll das.
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Antwort #9 - 19.09.2014 um 19:01:30
 
Also ich wollte dir die Angst vor der Staatenlosigkeit nehmen.

Wie willst du dich überhaupt ausbürgern lassen, wenn du kein Türkisch kannst? Also da sehe ich schwarz. Ohne Ausbürgerung aus der Türkei wirst du auch nicht eingebürgert werden können.  Zunge

Also jetzt mach mal keine (türkische) Welle. Warte erstmal ab, was sich überhaupt ergibt. Und erst dann wenn es Probleme gibt, solltest du auch entsprechend reagieren.


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Antwort #10 - 19.09.2014 um 19:32:11
 
Ich hab da meinen Vater der kann für mich sprechen also mach dir keine sorgen um mich.

Ne Welle?
Stell dir mal vor du bestehst deine Fahrprüfung zu 100% und man rückt dir den Führerschein ned raus, weil du ein Auto nachweisen müsstest.
Da würdest du auch an die Decke fahren.
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Odysseus
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Antwort #11 - 19.09.2014 um 23:56:30
 
kann es sein, dass Du hier ein wenig unsachlich argumentierst??? (wobei man bei Deinem Gestammel kaum von Argumenten reden kann)

Zitat:
Sollte bei der Urkundenvergabe irgendwas gefordert werden, dann werde ich bis vor das Verfassungsgericht gehen, denn ich als bestens integrierter brauche mir soetwas nicht gefallen lassen. Ich werde dann auch jede Zeitung in ganz BW und auch den SWR einschalten und dann werden die auf dem Rathaus mal ganz schnell wieder ihre Meinung ändern und mir die Urkunde aushändigen. Ein bestens integrierter, der alle Vorraussetzungen erfüllt und dann wegen einem "Furz von wegen nachweisen eines Ausbildungsplatzes" den Antrag abgelehnt bekommt, darf sich hier nicht abspeisen lassen. Ich kann kein einziges Wort türkisch wie soll ich mir dann meine Papiere zurückholen lassen. So nicht. Man hat nicht zu allem Ja und Amen zusagen sondern man hat zu kämpfen wenn man was will. Die Landesregierung kann ich auch noch einschalten. Dann wirds aber eng für die auf dem Rathaus. Aras was du schreibst ist totaler käse. Du sagst ich soll mich nach einer Ablehnung abspeisen lassen. Ich sage: Mit mir nicht. Ich habe ein gottverdammtes Recht auf die dt. Staatsbürgerschaft, weil ich alle Voraussetzungen nach Paragraph 10 StAG erfülle und zudem bestens integriert bin. Also was soll das. 


Wenn Du Dir nichts zuschulden kommen lässt, wird die EBH die Urkunde schon "rausrücken". Wenn Du aber nach der Genehmigung zum Wechsel der StA nicht nachweisen kannst, dass Du den LU aus eigenen Kräften bestreitest, dann wird Dir auch der Weg zum Verfassungsgericht nicht viel helfen - da würde schon ein Blick ins StAG reichen!!! Dann wird das auch für niemanden "eng", egal welches Käseblatt Du einschaltest. Ein gott- oder sonstwie-verdammtes Recht - man könnte in Anlehnung an das StAG auch von einem Anspruch sprechen - hast Du nur, wenn Du die Voraussetzungen des § 10 StAG wirklich erfüllst. Bestreitest Du den LU aber nicht aus eigener Kraft, erfüllst Du die Voraussetzungen eben NICHT!!

Und was Aras schreibt, ist alles andere als Käse. Er hat haarklein und völlig richtig erklärt, dass Du als Türke nie staatenlos sein wirst, weil Du erst NACH der EB aus der türkischen entlassen wirst.

Also mach hier mal nicht so 'ne Welle!!


BTW:
Die recht spitze Bemerkung, dass Dein Deutsch aber nicht viel besser ist, als Dein Türkisch, kann ich mir nicht verkneifen. Für jemanden, der in D geboren und aufgewachsen ist, und angeblich einen Schulabschluss erworben hat, ist deine Orthographie schon recht traurig Was lernt Ihr eigentlich heute in der Schule??? Gute Nacht!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 20.09.2014 um 00:36:55
 
Oh mann jetzt geht das Klarstellen wieder los.

1. Mir ist alles klar. StAG $10 ist mir bekannt. Ich weiss das ich mein LU bestreiten muss, dass kann ich durch eim FSJ tun. Meine Geschichte mit den Medien hier war nur für den fall, falls die von der EBH meinen, mir die Urkunde zu verweigern, trotz nachweis eines FSJ.

2. Ich finde es echt eine unglaubliche Anmaßung meine Deutschkentnisse hier zu bewerten. Du kennst mich nicht also du weist ned wie gut ich Deutsch sprechen kann. Ich kanns wahrscheinlich besser als du. Die Schreibfehler hier liegen an meinem Handy, dass nicht richtig verarbeitet und ich nicht gut auf Handys tippen kann, weil ich zu dicke Daumen habe. Ich kann absolut kein türkisch und werde es auch nie lernen, weil es unnötig ist. Ich lebe hie also warum sollte ich türkisch lernen. Ach ja das Bildungsniveu wird durch die Länder immer weiter gesenkt. Zum heulen.  weinend

Ich hatte kein einfaches Leben bis jetzt. Ich wollte mir 4* das Leben nehmen, weil ich es nicht mehr aushielt ständig gemobbt zu werden. Ich kam nach dem letzten Versuch in die Psychatrie. Ich bin mittlerweile zu 100% stabil und ich kann sorglos leben.

Einmal muss man doch den Menschen sehen. Ist das hier im Forum möglich?  weinend
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Antwort #13 - 20.09.2014 um 00:40:04
 
STOPP

bitte zurück auf die Sachebene. Solch spezielle persönliche
Dinge kann /darf /soll hier niemand werten

Also

ein Gang runter auf die Sachebene bitte an alle
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reinhard
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Antwort #14 - 20.09.2014 um 12:33:16
 
@SF

Es ist sinnvoll, alles ruhig und systematisch anzugehen. Der Tipp, jetzt schnell zu machen, ist wichtig, ich würde ihn befolgen.

Alle anderen Punkte, die Du nennst, betreffen Fragen nach "Was wäre, wenn...". Da wäre es besser, wenn Du zunächst Deinen Teil erledigst, damit die Behörde mit dem Verfahren selbst beginnen kann. Falls sich dann wirklich ein Problem ergibt (noch sieht alles ja sehr einfach und unproblematisch aus), solltest Du Dich hier mit dem konkreten Problem melden.
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