Sehr geehrte Forenmitglieder,
da man anscheinend nicht interessiert war , mir in meinem letzten Thread zu helfen (was gewissermaßen meine Schuld war, da ich mich zu lang gefasst habe), hoffe ich, dass es diesmal etwas anders aussehen wird, da sich an meiner Situation etwas geändert hat.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1402518551Ganz kurz etwas über meine Person:
Geburtsjahr: 1993 (21 Jahre alt), geboren in der BRD, in Bayern
Nationalität: Bosnisch-herzegowinisch (in Wirklichkeit bin ich dort nicht registriert, da das Konsulat meine Anmeldung nicht registrieren wollte, da meine Eltern Ihre Geburtskunden nicht mehr besitzten)
Schulabschluss: mittlere Reife (momentan schulische Ausbildung)
Aufenthaltstitel:
ca. 13/14 Jahre Duldung
7 Jahre (müssten bald 8 Jahre werden) Aufenthaltserlaubnis, seit 01.01.2012 bis 09.2014 Fiktionsbescheinigung.
Wie ich in meinem letzten Thread schon erwähnt habe, habe ich einen Antrag auf Staatenlos gestellt. Zur Sicherheit stellte meine Mutter eine Woche später über unseren Anwalt auf Staatenlosigkeit für die ganze Familie.
2 Monate später (im August) erhielten wir eine Vorladung zur
ABH. Uns wurde eine befristete Aufentshaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Ausländer "gestattet" (beides können wir erst in 3 Wochen abholen, da alles jetzt über die Bundesdruckerei in Berlin geht).
Gleich nach Erhalt des Briefes (den Brief erhielten wir erst "eine Woche" vor dem Termin, in dieser Zeit mussten Arbeitsbescheinigung, Mietbescheinigung etc. holen) rief meine Mutter unseren Anwalt an, um Ihn darüber zu informieren.
Der war erstmal sauer, da ich parallel dazu einen Antrag gestellt habe, weswegen sein Antrag auf Staatenlosigkeit abgelehnt wurde. Allerdings erklärte ihm meine Mutter, dass ich niemals einen Antrag für einen Reiseausweis für Ausländer gestellt haben (im Brief wird daraufhin hingewiesen, als hätte ich einen Antrag darauf gestellt), sondern einen "Reiseausweis für Staatenlose" (was ich natürlich auch im formlosen Antrag geschrieben habe).
Da parallel keine zwei Anträge laufen können, lehnte die
ABH den Antrag des Anwaltes ab.
Nach bisschen Recherche fand er heraus, dass das ein Trick der
ABH war, um uns hinzuhalten, da Sie unseren Fall irgendwie lösen mussten.
Allerdings ist das natürlich eine provisorische Entscheidung.
Uns wird es niemals möglich sein, die bosnische Staatsbürgerschaft zu besorgen. Wir haben schon zigmal Negativbescheinigungen von Bosnien bekommen.
Am selben Tag (am 20.08.2014 hatten wir unseren Termin bei der ABH) gingen wir zu unserem Anwalt (was er uns empfahl) und stellte wiederholt einen Antrag auf Staatenlosigkeit.
Nach dem Worten unseren Anwaltes sollte es keine Probleme gehen, als "Staatenlose" akzeptiert zu werden.
Allerdings vertraue ich gar nichts mehr, weswegen ich immer nach Alternativen suche und stundenlang in meiner Freizeit mit ausländerechtlingen Dingen beschäftige und sehr oft stiller Mitleser im Forum bin.
Ich bin hier geboren, aufgewachsen, bestens integriert und besitze einen größeren Wortschaft, wie manch einer mit deutschen Eltern.
Wie kann es sein, dass ich aufgrund der Bürokratie wie Mensch zweiter Klasse behandelt werde?
Gegenwärtig ist es mir nicht möglich (zurzeit besitze ich immernoch eine Fiktionsbescheinigung, bis mir der
eAT und der Reiseausweis ausgestellt werden) mich in einer Fahrschule einzutragen oder auch einen Nebenjob zur schulischen Ausbildung zu machen (oftmals wird meine Fiktionsbescheinigung nicht akzeptiert). Ich fühl mich hier wie ein rechtsloses Tier, während den sogenannten "Russlanddeutschen" (die oftmals die deutsche Kultur verabscheuen und die deutsche Sprache nicht sauber erlernen wollen) und den "Türken" die Deutschen Pässe hintergeworfen werden, während ehrliche Leute, leider ohne Pässe wie ein Dreckspackt behandelt werden. Seit dem Zeitpunkt, als meinen Eltern die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, waren Sie nie mehr als 2 Monate arbeitslos.
Entschuldigt für den sogenannten "Gefühlausbruch", allerdings würdet ihr das gleiche wie ich empfinden, wenn Ihr in meiner Positz wärt.
Jetzt komme ich endlich zu meiner Frage:
Da es mir zu lange dauert, bis ich als Staatenloser akzeptiert werde (trotz der zusichernden Worte unseren Anwaltes, bin ich da sehr misstrauisch), würde ich gern wissen, ob ich durch eine "Ermessenseinbürgerung" eingebürgert werden kann. Habe sämtliche Seiten und Fälle im Internet durchforstet, allerdings finde ich nichts genauses darüber, da es recht ungewöhnlich ist, dass jemand keinen "Nationalpass" hat.
Ich hoffe, dass sich einige diesmal für meinen Fall interessieren und mir Anhaltspunkte geben können, wie ich weiter vorgehen sollte.
Möchte nicht den selben Fehler machen, etwas kaputt zu machen (wären vielleicht jetzt schon als Staatenlose anerkannt, wenn ich keinen Antrag dazu parallel gestellt hätte), nur weil ich, ohne es mit dem Anwalt abzusprechen gemacht habe.
Vielen Dank im Voraus!