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Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland (Gelesen: 6.333 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 21.09.2014 um 23:42:12
 
Hi,

mit was für einem Visum bist Du nach D eingereist, wie hast Du das bekommen und mit welcher Begründung hast Du die Befristung der Einreisesperre erreicht?
Das sind ganz wichtige Fragen um zu beurteilen, ob Du eine Chance auf einen AT hast.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #16 - 22.09.2014 um 10:32:31
 
ähm, jetzt mal im Ernst - in Anbetracht

- der zutage tretenden Deutschkenntnisse,
- der achtjährigen Abwesenheit aus D und
- der nicht gelungenen Re-Integration in der Türkei

deutet derzeit überhaupt gar nichts darauf hin, dass hier auch nur im Ansatz irgendwo ein Aufenthaltsrecht zur Erwerbstätigkeit möglich wäre.

Denkbar hingegen wäre ein Absitzen der Reststrafe, eine erneute Abschiebung nach Vollzug der Reststrafe (da dann ohne AT) und evtl. ein Strafverfahren wegen der Verwendung eines Visums, welches mit falschen Angaben zum Aufenthaltszweck erlangt wurde.

An den TS: was ist denn genau für ein Job, den Du hier in Deutschland machen könntest? (wobei ich eigentlich annehme, dass er sich mangels Internet-Zugangs erstmal nicht mehr melden kann)

nixwissen schrieb am 21.09.2014 um 23:42:12:
mit welcher Begründung hast Du die Befristung der Einreisesperre 


die muss gar nicht mehr begründet werden und falls sie begründet wurde, sehe ich da auch nicht wirklich Relevanz für das weitere Vorgehen.
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