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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
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Beitrag begonnen von hamzacimic am 20.09.2014 um 20:02:37

Titel: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von hamzacimic am 20.09.2014 um 20:02:37
Hallo an alle
Ich bitte um einen rat dich ich unbedingt brauche,
Ich wurde im jahre 2006 mit eine freiwielige abschiebung aus der haft in die türkei abgeschoben,ich habe den antrag auf befristiegung gestelt die wurde befristet wie auch die abschiebe kosten wurden behzalt,ich habe nun ein gültigen eu visum bekommen ich habe die rest straffe noch auf ich befinde mich in deutschland was soll ich machen zum sta oder zum ausländerbehörde ich konnte mich nicht in der türkei intigrieren ich habe dort auch keine zukunft ich habe in deutschland ein unbefristeten arbeitsplatz gefunden und meine familie leben alle in deutscland es sind jetz 9 jahre vorbei ich kann auch einen anmeldebescheinigung besorgen bitte um hilfe ps meine tasten sind nicht ok beim pc

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von planloser am 20.09.2014 um 20:20:42
Abgesehen davon, dass du deine Frage in einem eigenen Thread im richtigen Forenbereich stellen solltest, eine kurze Frage zur Klarstellung:

Wie hoch war die Freiheitsstrafe gesamt?

Grob geschätzt besteht gegen dich nämlich noch ein gültiger Haftbefehl, d.h. jeder Polizist in Deutschland muss dich bei einer Personenkontrolle verhaften! Die Befristung betrifft die SIS Sperre, die strafrechtliche Angelegenheit ist damit nicht aus der Welt geschaffen. Theoretisch kannst du bei der Staatsanwaltschaft, die damals die Anklage vertreten und auch der vorzeitigen Abschiebung nach §456a StPO zugestimmt hat, eine nachträgliche Aussetzung des nicht vollstreckten Strafrests zur Bewährung beantragen, allerdings ist es wahrscheinlich, dass du bis zu dieser Entscheidung in Haft bist, nämlich in der JVA, in der du deine Strafhaft verbüßt hast!

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von hamzacimic am 20.09.2014 um 20:23:49
Meine straffe war 3jahre ich werde mich stellen aber würde ich noch einen aufenthalt bekommen und wo soll ich mich stellen sta oder ausländerbehörde bitte helfen sie mir ich wehre ihnen von ganzen herzen dakbar

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von planloser am 20.09.2014 um 20:25:38
Der Ausländerbehörde ist das egal, die ist für das Strafrecht bzw. den Strafvollzug nicht zuständig, melde dich bei der Staatsanwaltschaft, die damals die Anklage vertreten und später der Abschiebung nach § 456a StPO zugestimmt hat!

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von hamzacimic am 20.09.2014 um 20:35:11
Planloser ich habe auch ein unbefristeten arbeitsplatz gefunden ich werde mich bei der sta stellen am montag um 9 uhr wurde ich ein aufenthalt bekommen weil die ausländerbehörde meinte wo mein befristiegungs antrag durch war erst ein visum der weitere aufenthalt wiert von hier aus entschieden

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von planloser am 20.09.2014 um 20:46:04
Die Angelegenheit mit der ABH hört sich sehr positiv an, aber grundsätzlich hast du das Problem eines vollstreckbaren Haftbefehls, wie die Staatsanwaltschaft damit umgeht wird u.a. davon abhängen wie hoch der nicht vollstreckte Strafrest ist, wenn du weniger als 2/3 verbüßt hast = 2 Jahre, dann wird es eng werden mit der nachträglichen Aussetzung auf Bewährung, denn ein vergleichbarer Deutscher wäre aller Voraussicht auch mindestens 2 Jahre in Haft gewesen.

Der wichtige Punkt ist einfach: Du hattest 2 Probleme, nämlich die Einreisesperre nach Deutschland bzw. in den gesamten Schengen Raum, dafür ist die ABH zuständig, dieses Problem hast du mit der nachträglichen Befristung gelöst, das Problem mit dem Haftbefehl hat aber nichts damit zu tun, das ist Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, das musst du noch lösen.

Meines Erachtens wäre es klüger gewesen die beiden Dinge parallel anzugehen, d.h. bereits aus der Türkei mit der StA Kontakt aufzunehmen, aber dafür ist es jetzt zu spät. Der Haftbefehl gilt in deinem Fall 10 Jahre lang nach dem Datum der Abschiebung, also bis irgendwann 2016.

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von hamzacimic am 20.09.2014 um 20:46:34
Planloser würde ich ein aufenthalt bekommen bitte um deinen rat und hilfe

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutzte die 15-minütige Änderungszeit.[/edit]

Ich möchte meine rest straffe beenden und zur 2/3 sind es nur noch 4 monate und da ich auch ein unbefrlsteten arbeitzvertrag habe würde das nutzen

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von planloser am 20.09.2014 um 20:56:29

hamzacimic schrieb am 20.09.2014 um 20:46:34:
Planloser würde ich ein aufenthalt bekommen bitte um deinen rat und hilfe


Kann ich nicht beurteilen, die dafür notwendigen Kenntnisse des Sachverhalts sprengen den Rahmen des Forums.

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von hamzacimic am 20.09.2014 um 21:05:09
Ich danke dir planloser herzlichen dank

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von Alana am 21.09.2014 um 14:46:42

hamzacimic schrieb am 20.09.2014 um 20:02:37:
ich habe nun ein gültigen eu visum

Wenn ich es richtig verstehe, hast du ein Visum für einen befristeten (Besuchs-)Aufenthalt im Schengen-Gebiet. Damit kannst du keine Arbeitsstelle annehmen, da du keine Arbeitserlaubnis hast. Mit Ablauf des Visums musst du wieder ausreisen.

Du kannst natürlich mit Bezug auf die Arbeitsplatzzusage von der Türkei aus ein Visum beantragen, um hier zu arbeiten. Dann gelten aber die strengen Bedingungen für einen Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (z.B. hochqualifiziert oder Mangelberuf, für den man in Deutschland keine Bewerber findet). Die wahrscheinlich noch abzusitzende Haft wäre dann ein zusätzliches Problem.

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von Vinzent2m am 21.09.2014 um 18:44:06
Ich kann nur dringend (wie ja bereits beabsichtigt), Dich zu stellen.
Allerdings geschieht die konkrete Verhaftung durch die Polizei. Die Staatsanwaltschaft hat damals nach der Abschiebung im Rahmen von § 456 a StPO die rechtliche Grundlage in Form des Haftbefehls geschaffen.
Von daher erfolgt die Stellung bei der Polizei, die dann mit der StA Kontakt aufnimmt, sich den Haftbefehl faxen läßt und Dich zur nächsten JVA bringt.
Du kannst natürlich unmittelbar vor dem Gang zur Polizei diesen Gang bei der StA avisieren.
Dass Du Dich selbst gestellt hast, solltest Du Dir bestätigen lassen, da dies sich bei der 2/3-Prüfung ebenso wie eine Arbeitsplatzzusage positiv auswirkt.

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von SF am 21.09.2014 um 20:09:18
Du hast einen harten Weg eingeschlagen und ich hoffe, das du es jetzt gelernt hast, das Straffrei sein sich immer lohnt, egal wer man ist oder was man ist. Jetzt sitzt du erstmal deine Reststrafe ab und dann musst du dich um eine AE kümmern. Dafür brauchst du einen Job, eine Wohnung, KV, und einen Grund für deinen Aufenthalt. Das die Türkei kein schönes Land zum leben ist, ist hier jedem klar. Keine gesetzlichen Versicherungen, extrem hohe Lebenskosten, niedriges Einkommen, das fast nur für Lebensmittel reicht, keine Demokratie, Justizwillkür ohne Ende (darunter auch Wehrdienst), unmenschlichkeit.

Willkommen zurück in Deutschland. Mach was daraus  ;)

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von tiggger am 21.09.2014 um 21:28:29
Der TE hat noch keinen Aufenthaltsrelevanten Grund genannt, da muss man doch mit dem 'Willkommen zurueck' doch etwas vorsichtiger sein. Derzeit sehe ich hier eher noch ein 'Viel Erfolg in der Türkei'.

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von SF am 21.09.2014 um 21:43:30

tiggger schrieb am 21.09.2014 um 21:28:29:
Der TE hat noch keinen Aufenthaltsrelevanten Grund genannt, da muss man doch mit dem 'Willkommen zurueck' doch etwas vorsichtiger sein. Derzeit sehe ich hier eher noch ein 'Viel Erfolg in der Türkei'.


Den Erfolg dort wird er nie haben. Aufenthaltsrelevanter Grund könnte die Arbeitsaufnahme sein. Er hat ja einen Arbeitsplatz bekommen schreibt er oben. Er muss dann arbeiten, braucht ne Wohnung, KV.

Der TS ist ja in gewisser weise selber Schuld. Er ist ja Straffällig geworden wahr mit sicherheit schon vorbestraft, denn ausgewiesene Straftäter haben meist 4-5-10-20 Taten begangen bevor sie DE verlassen mussten und er hat seiner Ausweisung ja auch noch zugestimmt.

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von tiggger am 21.09.2014 um 21:49:29
Frage an den TS: welche Ausbildung hast Du und um was fuer einen Job geht es?


Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von nixwissen am 21.09.2014 um 23:42:12
Hi,

mit was für einem Visum bist Du nach D eingereist, wie hast Du das bekommen und mit welcher Begründung hast Du die Befristung der Einreisesperre erreicht?
Das sind ganz wichtige Fragen um zu beurteilen, ob Du eine Chance auf einen AT hast.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von Muleta am 22.09.2014 um 10:32:31
ähm, jetzt mal im Ernst - in Anbetracht

- der zutage tretenden Deutschkenntnisse,
- der achtjährigen Abwesenheit aus D und
- der nicht gelungenen Re-Integration in der Türkei

deutet derzeit überhaupt gar nichts darauf hin, dass hier auch nur im Ansatz irgendwo ein Aufenthaltsrecht zur Erwerbstätigkeit möglich wäre.

Denkbar hingegen wäre ein Absitzen der Reststrafe, eine erneute Abschiebung nach Vollzug der Reststrafe (da dann ohne AT) und evtl. ein Strafverfahren wegen der Verwendung eines Visums, welches mit falschen Angaben zum Aufenthaltszweck erlangt wurde.

An den TS: was ist denn genau für ein Job, den Du hier in Deutschland machen könntest? (wobei ich eigentlich annehme, dass er sich mangels Internet-Zugangs erstmal nicht mehr melden kann)


nixwissen schrieb am 21.09.2014 um 23:42:12:
mit welcher Begründung hast Du die Befristung der Einreisesperre 


die muss gar nicht mehr begründet werden und falls sie begründet wurde, sehe ich da auch nicht wirklich Relevanz für das weitere Vorgehen.

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