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Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung Par. 81 Abs. 4 (Gelesen: 2.958 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung ohne Reisepass
Zlatan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung Par. 81 Abs. 4
11.06.2014 um 22:29:11
 
Sehr geehrte Forenmitglieder,
ich bin in Nürnberg (Bayern) geboren und werde in kürze 21 Jahre alt. Ich habe die Realschule erfolgreich mit der mitteleren Reife bestanden. Meine Eltern kommen aus dem ehemaligen Bürgerkriegsland Bosnien und Herzegowina. Ich habe übrigens eine Schwester, die 16 Jahre alt ist und auf das Gymnasium geht.
Jetzt komme ich zu meinem Anliegen:
Meine Eltern sind 1993 aus Bosnien und Herzegowina nach Deutschland geflohen. Meine Mutter ist in Sarajevo geboren und mein Vater in Bijelina (liegt heute in der Republik Srpska, der kleineren Entität von Bosnien). Von 1993 bis 2006 hatten wir eine Duldung. Durch den Beschluss der Innenministerkonferenz (wenn ich mich recht erinner, war es 2006) bekamen wir eine Duldung (Par. 25 glaube ich). Mit der konnten meine Eltern endlich einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und auch vom Asylheim ausziehen. Einige Zeit später bekamen wir einen Ausweisersatz bis Ende 2011. Danach wurde uns eine Fiktionsbescheinigung nach Paragraph 81 Absatz 4 erteilt.
Seit meine Eltern in Deutschland sind, bemühten sie sich um die Beschaffung eines Reisepasses. Unter anderem werden hierfür die JMBG (Martikelnummer), Geburtsurkunden der Eltern und der Staatsangehörigkeitsnachweis (der uns allerdings nicht erteilt wurde). Das einzige was meine Eltern besitzen ist eine Bestätigung, dass sie 1992 in Sarajevo gemeldet waren. Allerdings reicht das den bosnischen Behörden und dem bosnischen Konsulat nicht. Meine Eltern unternahmen alles mögliche, um den Pass zu beantragen. Unzählige male gingen meine Eltern zum zuständigen Konsulat in München, allerdings wurden sie jedesmal nach Hause geschickt. Meine Eltern versuchten auch über Verwandte die Geburtsurkunde und den Staatsangehörigennachweis zu besorgen, allerdings wurde Ihnen jedesmal gesagt, dass meine Eltern dort persönlich erscheinen sollen, was meinen Eltern aber leider nicht möglich sind, da sie erstens keinen Reisepass haben und es sehr riskant wäre, mit einer "Fiktionsbescheinigung" zu reisen und zweiten, meine Eltern ihrer Arbeit nachgehen müssen. Wir haben auch einen Anwalt dort unten engagiert, der sich darum kümmern soll. Aber wie wir leider feststellen müssen, war er nur daran interessiert, Geld von uns abzuknöpfen. Außer leeren Versprechungen hat er nichts erreichts.
Auch in Deutschland haben wir einen Anwalt dazu angeheuert, sich um unseren Fall zu kümmern. Aber auch er hatte kein Interesse uns zu helfen. Glücklicherweise haben wir seit ca. 2 Jahren einen kompetenten Anwalt gefunden, der wirklich versucht, uns zu helfen. Wie ich oben schon erwähnt habe, haben wir seit über 2,5 Jahren eine Fiktionsbescheinigung.
Unser Anwalt hat es erreicht, dass sich das Ausländeramt unser Problem lösen möchte und hat deshalb das Deutsche Konsulat in Sarajevo beauftragt, im unseren Namen die Dokumente, die für die Ausstellung eines Reisepasses nötig sind, auszustellen. Seit dem 13. Mai 2014 warten wir deshalb auf die benötigten Papiere, allerdings bekamen wir bis jetzt nichts (außer einen Fax des Deutschen Konsulates in Sarajevo, dass die bosnischen Behörden den Fall bearbeitet).
Durch all diesen Druck bin ich ein psychisches Wrack geworden. Nach meinem Realschulabschluss war ich an der Fachoberschule, um mein Fachabitur zu machen, allerdings musste ich es aufgrund meiner Depression abbrechen. Deshalb war ich ein Jahr lang auf Ausbildungssuche. Mein Ausbildungsberater sagte mir damals, dass ich kaum Chancen haben werde einen Ausbildungsplatz zu finden, da es sehr schwierig wäre, dem Arbeitgeber klarzumachen, dass ich nicht abgeschoben werden kann (meine Fiktionsbescheinigung muss alle 3 Monate verlängert werden). Seit September mache ich eine schulische Ausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation und bin momentan im 1. Ausbildungsjahr.
Ich bin selbstverständlich nicht vorbestraft und habe nie vor es zu sein. Wie Sie sehen können, bin ich bestens integriert und beherrsche die Deutsche Sprache ausgezeichnet. Meine Heimat ist Deutschland und ich kenne keine andere. Meine Muttersprache beherrsche ich kaum und habe keine Bindung zu hier, da ich dort niemals gewesen bin. Leider fühle ich mich sehr oft wie in einem Gefängnis in Deutschland, da ich leider nicht reisen darf. Ich habe jedesmal Angst (ich würdes weniger als Angst bezeichen, eher bin ich nervös) wenn die Polizei durchfährt, da ich ja keinen Personalausweis besitze und Sie deshalb das Recht hätten, mich mitzunehmen. Deshalb versuche ich oft nicht aufzufallen (was bedeutet, dass ich mit meinen Freunden nicht Trinken gehe). Auch gehe ich nicht zur Disco, da ich ehe nicht reingelassen werde und mir peinlich ist, eine "Fiktionsbescheinigung" vorzuweisen.
Seit kurzem habe ich beschlossen, die Sache selber in der Hand zu nehmen, da meine Eltern dazu nicht in der Lage waren. Zudem möchte ich ausziehen (wenn sich die Sache klärt, wäre ich bereit einen Nebenjob zuzüglich zu machen. Auch meine Mutter würde mich unterstützen), da mein Vater psychische krank ist, aber sich weigert sich untersuchen zu lassen. Neben der Aufenthaltssache hat mir mein Vater meine Kindheit oftmals zur Hölle gemacht.
Ich möchte deshalb die Sache selber in die Hand nehmen, da ich es Leid bin, die Fehler meiner Eltern auszbügeln, obwohl ich dafür nichts kann. Kürzlich erfuhr ich auch von meiner Mutter, dass meine Schwester und ich in Bosnien nicht mal gemeldet sind, da die Herren und Damen im bosnischen Konsulat uns bei der Geburt nicht registrieren wollten, da meinen Eltern die Urkunden fehlten. Der Staat Bosnien und Herzegowina erkennt meine Eltern als Bürger an, allerdings möchte es die fehlenden Dokumente nicht ausstellen. Vorallem die heutige Republik Srpska (Bijeljina, die Stadt, in der mein Vater geboren ist) behaupten, dass die Dokumente im Krieg zerstört wurden. Wir nehmen an, dass das nicht stimmt, da wir nicht die einzigen sind, denen die Dokumente nicht ausgestellt werden. Es ist bekannt (auch die ABH weiß davon) dass die bosnischen Serben nicht daran interessiert sind, den Bosniaken (bosnischen Muslimen) Geburtsurkunden, Pässe etc. auszustellen. Auch die Bosnisch-Kroatische Förderation weist uns darauf ein, dass sie nichts machen können, da die Republik Srpska dafür zuständig ist. Auch die Dokumente meiner Mutter sind "angeblich zerstört".
Wie schon genannt, warten wir seit dem 13. Mai auf eine Antwort des Deutschen Konsulates in Sarajevo. Allerdings ist es nicht sicher, ob wir die Dokumente bekommen oder wir überhaupt eine negative Antwort bekommen. Die bosnischen Behörden sind meistens nicht daran interessiert, die Sachen zu beschleunigen. Wir haben schon vor 1,5 Jahren selber einen Antrag gestellt (damals ohne einem Anwalt) und bekamen keine Antwort. Falls wir sozusagen abgelehnt werden, sagte uns die Mitarbeiterin der ABH, dass die ganze Familie ein Recht auf die Deutsche Staatsangehörigkeit hätten. Auf Anfrage meine Mutter, ob die Kinder (meine Schwester und Ich) uns einbürgern könnten, sagte Sie, dass die Sache für uns kein Thema wär, und das wir das Recht auf die Deutsche Stga hätten, da wir in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind. Allerdings müssen wir auf die Antwort von BiH warten.
Ich verstehe allerdings nicht, warum ich leider abhängig von meinem Eltern bin. Meine Schwester und ich sind überhaupt nicht mal in Bosnien gemeldet. Da kann das ABH doch nicht von uns verlangen, dass wir auf eine Meldung der bosnischen Behörden warten müssen. Ich habe überhaupt kein Interesse, Bürger eines Staates zu sein, dass mir dieses Problem eingebrockt hat.
Auch unser Anwalt sagte uns, dass wir warten müssten.

Ich könnte einen Roman über meine Leidensgeschichte erzählen, allerdings war das schon zu viel. Ich hoffe, dass ich keinem von euch mit dem langen Text auf die Nerven gegangen bin.

Meine eigentliche Frage ist, ob ich einen Einbürgerungsantrag mit der jetzigen Fiktionsbescheinigung stellen kann. Nach meinem menschlichen Verstand (konnte aber anhand anderen Fällen im Forum sehen, dass der Einbürgerungsantrag abgelehnt wird) sollte es möglich sein, da ich hier geboren bin und unten nicht gemeldet bin (wie schon erwähnt, wollte das Konsulat uns nicht registrieren). Die ABH kann mich doch nicht zwingen, die Staatsbürgerschaft meine Eltern anzunehmen, obwohl ich das nicht möchte.

Gibt es einen Weg, dass ich mich einbürgern kann, da ich keinen Reisepass besitzen, obwohl das eine Voraussetzung wäre. Wie schon oben erwähnt: ich bin nicht vorbestraft, habe eine mittelere Reife (gute Deutschkenntnisse), mache eine schulische Ausbildung.. .
Meine Schwester besucht ein Gymnasium.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Nichtsdesto bedanke ich mich dafür, dass ihr euch die Mühe macht, meine Lebensgeschichte (gekürzt) durchzulesen, die leider zu lang geworden ist.

PS: Es könnte sein dass ich einige Sachen übersehen habe. Selbstverständlich stehe ich zu Fragen nach weiteren Informationen offen.

Mit freundlichen Grüßen

Zlatan
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Mick
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Antwort #1 - 12.06.2014 um 10:14:40
 
Zlatan schrieb am 11.06.2014 um 22:29:11:
allerdings war das schon zu viel

In der Tat. Die Fragen hätten gereicht.

Zlatan schrieb am 11.06.2014 um 22:29:11:
Meine eigentliche Frage ist, ob ich einen Einbürgerungsantrag mit der jetzigen Fiktionsbescheinigung stellen kann.

Beantragen kannst Du die Einbürgerung. Vollzogen wird
sie allerdings nur, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt.

Zlatan schrieb am 11.06.2014 um 22:29:11:
Gibt es einen Weg, dass ich mich einbürgern kann, da ich keinen Reisepass besitzen, obwohl das eine Voraussetzung wäre

Es wird schonmal eingebürgert, wenn ein Pass kurz davor
abgelaufen ist. Aber ganz ohne Pass wird es nicht klappen,
da so auch die Identität ungeklärt ist.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Zlatan
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Antwort #2 - 12.06.2014 um 10:26:04
 
Danke erstmal für die Antwort Mike.

Mick schrieb am 12.06.2014 um 10:14:40:
Beantragen kannst Du die Einbürgerung. Vollzogen wird
sie allerdings nur, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt.


Rein theoretisch liegt hier ein Aufenthaltstitel vor, da ja ein "fingierter Aufenthalt" ein Aufenthaltstitel ist.

Mick schrieb am 12.06.2014 um 10:14:40:
Es wird schonmal eingebürgert, wenn ein Pass kurz davor
abgelaufen ist. Aber ganz ohne Pass wird es nicht klappen,
da so auch die Identität ungeklärt ist.


Meine Identität liegt allerdings vor. Bin in der BRD geboren und es liegt auch eine Urkunde vor. Mir wird nicht deshalb nicht ersichtlich, weshalb das mit mir zu tun hat. Nur weil die Identätit meiner Eltern nicht eindeutig geklärt ist, heißt doch nicht, dass ich mich nicht einbürgern kann, da mein Geburtsort Deutschland ist (mir ist schon klar, dass hier nicht das Geburtsortprinzip herrscht, aber..) ?

Soweit ich von einigen Quellen nachvollziehen konnten, kann in Ausnahmefällen eine Einbürgerung nach "Ermessensentscheidung" beantragt werden oder würde es bei meinem fall nicht gehen?
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Zlatan
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung Par. 81 Abs. 4
Antwort #3 - 12.06.2014 um 12:58:52
 
Bin heute ins Ausländeramt gegangen, und die sagten das selbe, wie Mike mir sagte, da meine Identität "ungeklärt" wäre, kann ich micht nicht einbürger.
Deshalb hab ich einen Antrag für einen Staatenlosenreisepass beantragt.
Denkt ihr, dass ich Chancen haben werde, so einen zu bekommen? Und wenn ja, wie lange dauert meist so eine Überprüfung?
In der ABH konnten die mir keine Auskunft darüber geben, wie lange ich darauf warten müsste.
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Antwort #4 - 12.06.2014 um 13:50:57
 
Zlatan schrieb am 12.06.2014 um 12:58:52:
Denkt ihr, dass ich Chancen haben werde, so einen zu bekommen? Und wenn ja, wie lange dauert meist so eine Überprüfung?
In der ABH konnten die mir keine Auskunft darüber geben, wie lange ich darauf warten müsste.


Und was bitte soll dieses Forum jetzt antworten? Die zuständige Behörde weiß nicht, wie lange es dauert. Und hier soll jetzt jemand sagen, das dauert vier Monate, 18 Tage und drei Stunden?

Die Dauer der Überprüfung richtet sich ja nach dem Einzelfall. Und wenn es bei irgend jemandem irgendwo irgendwann mal viereinhalb Monate gedauert hat – was würde Dir diese Information nützen?

Du solltest gucken, dass Du Rückfragen der Behörde so schnell und umfassend wie möglich beantwortest. Und wenn Dir die Behörde einen anderen Vorschlag macht, wie Du zu einer gesicherten Identität kommst, solltest Du einen zweiten Weg immer ausprobieren.

Immer, wenn Du zwei Monate nichts hörst, solltest Du schriftlich nachfragen (per Mail). Es gibt manchmal eine Rückfrage, die Dich aus irgend einem Grund nicht erreicht, und dann könnt Ihr das so klären.
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