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Serbien: Antrag auf Überprüfung des Staatsangehörigkeitsstatus (Gelesen: 4.862 mal)
PersönlichesPassProblem
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.09.2014 um 10:01:35
 
Hallo alle zusammen,
ich möchte die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und erfülle auch sonst alle Voraussetzungen, die für den Erhalt der deutschen Staatsagehörigkeit notwendig sind.

Eine Einbürgerungszusicherung zu erhalten ist also bei mir nicht das Problem.

Kompliziert wird es erst danach...

Hier meine Situation:
Zum Zeitpunkt meiner Geburt war mein Vater Kroate und meine Mutter war Serbin.
Mittlerweile ist mein Vater verstorben, meine Mutter hat die deutsche Staatsangehörigkeit, das ist aber für die deutschen Behörden uninteressant, für die zählt nur die Staatsangehörigkeit meiner Eltern zum Zeitpunkt meiner Geburt.

Ich habe offiziell die kroatische Staatsbürgerschaft und auch einen kroatischen Pass (mein Vater hatte mich damals nach meiner Geburt in seinem Heimatort in Kroatien gemeldet - das machte man damals so).
Ich war aber nie in Serbien gemeldet, habe demzufolge auch keinen serbischen Pass.

Aus Sicht der deutschen Behörden bin ich aber sowohl Kroate als auch Serbe und muss beide Staatsangehörigkeiten aufgeben, um die deutsche zu erhalten.
Da Kroatien ja nun in der EU ist, verzichten sie auf die Aufgabe der kroatischen Staatsangehörigkeit, aber die Aufgabe der serbischen Staatsangehörigkeit wird nach wie vor verlangt.

Ich habe im serbischen Konsulat einen Antrag auf Überprüfung des Staatsangehörigkeitsstatus gestellt, und folgende Antwort erhalten:

"bezugnehmend auf den Antrag auf Überprüfung Ihres Staatsangehörigkeitsstatus, den Sie über dieses Generalkonsulat am XX.XX.XXXX gestellt haben, teilen wir Ihnen mit, dass das Innenministerium der Republik Serbien aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Staatsangehörigkeitsunterlagen die Prüfung durchgeführt und am XX.XX.XXXX festgestellt hat, dass XXX (ich der Antragsteller), geb. am XX.XX.XXXX in Bonn, Bundesrepublik Deutschland, vom Vater XXX und Mutter XXX, geb. XXX, nicht in der Evidenz von Personen registriert ist, die in die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien aufgenommen, bzw. aus der Staatsangehörigkeit entlassen wurden.
Da in dem Schreiben nicht nähere Angaben über die Eltern von XXX (Antragsteller) angegeben wurden, hatte das Innenministerium keine Möglichkeit festzustellen, ob die betreffende Person in die Evidenzen von Staatsangehörigen der Republik Serbien in einem Standesamt in der Republik Serbien eingetragen ist. In der Hoffnung, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Amtierender Leiter des Generalkonsulats"


Wie kann ich das Schreiben interpretieren? Zählt das für die deutschen Behörden als Nachweis, dass ich nicht Serbe bin?
Hat jemand schon ein ähnliches Schreiben erhalten und damit Erfahrung?

Ich habe schon 3 Anträge auf Einbürgerung gestellt und musste sie immer wieder zurück ziehen, da ich immer an dem Problem "Aufgabe meiner serbischen Staatsangehörigkeit" scheiterte. Das war auch jedes Mal mit Kosten verbunden.

Daher würde ich gerne dieses Mal vorab wissen, ob ich mit diesem Schreiben eine Chance auf die deutsche Staatsbürgerschaft habe.
Denn mehr als dieses Schreiben werde ich vom serbischen Konsulat nicht bekommen.

Danke für Eure Hilfe
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.09.2014 um 10:17:18
 
Hast du z.B. keine Geburtsurkunden deiner Eltern beigelegt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.09.2014 um 10:43:25
 
PersönlichesPassProblem schrieb am 18.09.2014 um 10:01:35:
Ich war aber nie in Serbien gemeldet, habe demzufolge auch keinen serbischen Pass.

Du vermischt Pass und Staatsbürgerschaft. Ob Du einen Pass von irgendwem hast ist egal (Du bekommst den aber auch nur wenn Du die Staatsbürgerschaft hast).
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planloser
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Antwort #3 - 18.09.2014 um 12:51:09
 
Der Feststellungsbescheid sagt nur aus, dass du nach derzeitigem Kenntnisstand nicht die serbische Staatsangehörigkeit besitzt, allerdings wird nicht ausgeschlossen, dass du trotzdem Serbe bist, offensichtlich sind nicht alle notwendigen Unterlagen von dir zur Verfügung gestellt worden.

Ob das für eine Einbürgerung reicht bezweifle ich.
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HeFi
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Antwort #4 - 18.09.2014 um 13:57:45
 
PersönlichesPassProblem schrieb am 18.09.2014 um 10:01:35:
Ich habe schon 3 Anträge auf Einbürgerung gestellt und musste sie immer wieder zurück ziehen, da ich immer an dem Problem "Aufgabe meiner serbischen Staatsangehörigkeit" scheiterte...

Du schreibst nicht, warum keine Ausbürgerung aus der serbischen Staatsangehörigkeit erfolgen konnte.

Sobal Du die deutsche Einbürgerungszusicherung hast, kannst Du gleich die serbische Ausbürgerung beantragen (meine Empfehlung).
Es ist mMn nicht nötig, vorher einen Antrag auf Festellung der serbischen Staatsangehörigkeit zu stellen, weil diese im Zuge des Ausbürgerungsantrages ohnehin überprüft werden wird.

Das Ergebnis des Ausbürgerungsantrages kann dann sein:
1. eine Negativbescheinigung, wenn Du die serbische Staatsangehörigkeit NICHT hast, zB ein Schreiben in dem Sinne: "Wir können Sie nicht ausbürgern, weil Sie die serbische Staatsangehörigkeit gar nicht haben".
oder
2. die Ausbürgerungsurkunde, wenn Du die serbische Staatsangehörigkeit tatsächlich hattest.

Weitere Info's dazu hier:
http://www.gksrbijedis.de/public2/?page_id=26 -> unten !
http://www.mup.gov.rs/cms_lat/dokumenta.nsf/drzavljanstvo-prestanak-otpustom.h
Merkblatt: http://www.lra-ostallgaeu.info/DynDox/C44DD0B2-3278-4759-9F78-70146FC74C92/34-02...

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« Zuletzt geändert: 18.09.2014 um 14:09:29 von HeFi »  
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Muleta
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Antwort #5 - 18.09.2014 um 14:15:19
 
HeFi, auch dann könnte das Ergebnis noch lauten, "wir können leider nicht feststellen, ob sie serbischer Staatsangehöriger sind und daher keine Sachentscheidung treffen."

Man müsste halt schauen, wie das serbische StAng-Recht genau geregelt war zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers (und evtl. noch im Folgenden) im Hinblick auf eine damals serbische(?) Mutter, ggf. Ehelichkeit der Geburt und formaler Fragen (etwaig notwendiger Registrierung). Die EBH scheint diese Fragen geprüft zu haben und der Ansicht zu sein, dass eine serbische StAng erworben wurde. Wenn sich die EBH dabei irren sollte, wird der Antragsteller kaum in der Lage sein, ein Dokument aus Serbien zu erhalten, welches die EBH umstimmen könnte und das vorliegende Dokument wird dafür ganz sicher nicht reichen, weil es jedenfalls mangelhafte Mitwirkung im Verfahren impliziert.

Eine Lösung wäre wohl in der Tat ein EB-Antrag, EB-Zusicherung und ein Entlassungsverfahren, welches dann nach längerer Zeit trotz erforderlicher Mitwirkung ergebnislos bleibt und die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit gebietet.

Mir ist allerdings nicht klar, ob der TS überhaupt jemals bis zu einer EB-Zusicherung gekommen ist.
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Antwort #6 - 18.09.2014 um 15:43:33
 
@ TS: Bist du eventuell noch unter 25 und nicht in Serbien geboren? Dann könntest du auf die Serbische Staatsangehörigkeit einfach verzichten.

@HeFi: Wird so nicht funktionieren, um einen Antrag auf Ausbürgerung aus Serbien stellen zu können muss bei der Antragstellung  ein serbischer Staatsbürgerschaftsnachweis, der nicht älter als sechs Monate sein darf, beigebracht werden.

Zitat:
Uz zahtev za otpust podnosilac prilaže:

...................................

b) dokaz o državljanstvu Republike Srbije:
uverenje o državljanstvu Republike Srbije, ne starije od 6. meseci, ili
izvod iz matične knjige jugoslovenskih državljana koja se vodila u Saveznom ministarstvu unutrašnjih poslova, izdat u skladu sa Zakonom, ili
izvod iz matične knjige rođenih u kome je u skladu sa Zakonom upisana činjenica o državljanstvu Republike Srbije, ne starije od 6. meseci.

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Antwort #7 - 18.09.2014 um 21:23:50
 
planloser schrieb am 18.09.2014 um 15:43:33:
@HeFi: Wird so nicht funktionieren, um einen Antrag auf Ausbürgerung aus Serbien stellen zu können muss bei der Antragstellungein serbischer Staatsbürgerschaftsnachweis, der nicht älter als sechs Monate sein darf, beigebracht werden

Danke für den Hinweis, das hatte ich leider übersehen.
Also muß dem Ausbürgerungsantrag doch ggf. ein Antrag auf Feststellung der serbischen Staatsangehörigkeit vorgeschaltet werden, wenn anders ein serbischer Staatsbürgerschaftsnachweis nicht zu erhalten ist, (was aber ggf. eine langwierige + kostenträchtige Angelegenheit ist, weil dazu auch Urkunden zu den Eltern beigebracht werden müssen)
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« Zuletzt geändert: 18.09.2014 um 21:38:43 von HeFi »  
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