Aras schrieb am 23.08.2014 um 13:45:31:Im Zuge der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 ist gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis enthalten. Er kann dann wie ein deutscher Staatsbürger nicht-selbstständig oder selbstständig arbeiten. Also falls die Frage darauf hinauslaufen soll.
Aber stell ruhig jede Frage.
Meine Fragen sind folgende:
Es dauert ja ungefähr 4 Wochen bis die
AE durch ist, kann er in dieser Zeit denn dann einen Vertrag unterschreiben bzw könnte er da schon anfangen zu arbeiten oder muss das erst "durch"sein? Muss dann die Firma, die ihn einen Vertrag anbieten würde, eine "Arbeitserlaubnis" für ihn fordern und dann kann er erst den Vertrag unterschreiben?
Es ist nämlich so, das er jetzt schon gute Chancen gehabt hätte einen Job zu bekommen, aber die Firma dann doch nicht wollte, weil eben noch keine AE- kann man ja verstehen.
Wenn ich das richtig weiss, kann er nicht sagen "juhu den Job nehme ich" , sondern es muss erst geprüft werden ob es auch eine deutschen Kandidaten geben würde, der das machen will/ kann/ darf?Und wie lange dauert das dann?
reinhard schrieb am 23.08.2014 um 13:57:52:Für ein Visum (wenn er im Ausländer wäre und eines nötig wäre) würde die Auslandsvertretung das Sorgerecht fordern.
Aber da er schon hier ist: Einfach AE-Antrag stellen. Die dürfen den Vater nicht vom Kind "trennen", wenn Vater und Tochter bereits zusammen hier leben.
Sorgerecht: Lasst Euch unabhängig davon beraten, welche Folgen das hat, und entscheidet unabhängig von der
ABH.
Du denkst also, das ginge auch ohne Sorgerecht?