§ 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
(1) Ein Visum bedarf der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen
Ausländerbehörde, wenn
1. der Ausländer sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten will,
2. der Ausländer im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben will oder
3. die Daten des Ausländers nach § 73 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes an die Sicherheitsbehörden
übermittelt werden, soweit das Bundesministerium des Innern die Zustimmungsbedürftigkeit unter
Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitslage angeordnet hat.
Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht die Ausländerbehörde der Erteilung des
Visums binnen zehn Tagen nach Übermittlung der Daten des Visumantrages an sie widerspricht oder die
Ausländerbehörde im Einzelfall innerhalb dieses Zeitraums der Auslandsvertretung mitgeteilt hat, dass die
Prüfung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird. Dasselbe gilt bei Anträgen auf Erteilung eines Visums
zu einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes, soweit das Visum nicht
nach § 34 Nummer 3 und 4 zustimmungsfrei ist, mit der Maßgabe, dass die Frist drei Wochen und zwei Werktage
beträgt.
(2) Wird der Aufenthalt des Ausländers von einer öffentlichen Stelle mit Sitz im Bundesgebiet vermittelt,
kann die Zustimmung zur Visumerteilung auch von der Ausländerbehörde erteilt werden, die für den Sitz
der vermittelnden Stelle zuständig ist. Im Visum ist ein Hinweis auf diese Vorschrift aufzunehmen und die
Ausländerbehörde zu bezeichnen.
(3) Die Ausländerbehörde kann insbesondere in dringenden Fällen, im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels, eines öffentlichen Interesses oder in den Fällen der §§ 18, 19 oder 19a des Aufenthaltsgesetzes
der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung).
Du siehst also das es moeglich ist.
Wenn nicht haette mir die
ABH ja auch keine liste gesendet und mir mitgeteilt welche Unterlagen wir abgeben sollen.
Was wir brauchen ist der Pharagraph in dem hervorgeht das wir keinen Nachweis der
LU benoetigen und auch keine
VE.
Aber trotzdem Danke fuer deine Antwort
LGRaiann