Das ist kein Problem.
Du gehst zum Einwohnermeldeamt und zeigst die Kopie der Heiratsurkunde und sagst, dass das original bei der
ABH ist. Wenn er sich über die Echtheit des Originals versichern möchte, dann soll er bitte den Sachbearbeiter der
ABH kontaktieren. Name vom Sachbearbeiter heißt so und so und seine Nummer ist so und so. Er soll den Sachbearbeiter doch bitte direkt anrufen.
Wenn er das macht und deinen Familienstand ändert, dann gut.
Wenn er aber sagt, dass er das nicht machen kann, dann stellst du den Antrag auf Änderung deines Familienstandes schriftlich.
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren vom Einwohnermeldeamt,
hiermit beantrage ich die Änderung meines Familienstandes von ledig auf verheiratet. Anbei liegt eine Kopie der Eheurkunde (und deren Übersetzung). Das Original befindet sich im Besitz der Ausländerbehörde der Stadt/Gemeinde X in der Musterstraße 1 in Musterort. Der dafür zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde ist Herr X. Seine Durchwahl lautet 0900xxxxxxx. Ggf. bitte ich Sie, im Rahmen der Amtshilfe, sich an die Ausländerbehörde über die Korrektheit meiner Angabe zu versichern.
Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung. Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Wari X
Das Schreiben an die Ausländerbehörde kannst du dann entsprechend anpassen. Z.B.
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
vor paar Tagen sprach ich bezüglich der Familienzusammenführung bei Ihnen vor. Mir wurde Ihrerseits aufgetragen, dass ich zum Standesamt gehe und meine Ehe anerkennen lasse. Mir wurde aber gesagt, dass meine Ehe in Deutschland automatisch anerkannt wird und es kein gesondertes Anerkennungsverfahren gibt.
Mir wurde gesagt, dass ich entweder meinen Familienstand beim Einwohnermeldeamt von ledig auf verheiratet ändern lassen soll, oder die Ausländerbehörde von mir eine Nachbeurkundung der Ehe verlangt.
Ich denke, dass Sie das Erstere meinten. Ich habe die Änderung des Familienstandes beim Einwohnermeldeamt beantragt. Hierbei wurde die Kopie der Heiratsurkunde als nicht ausreichend bemängelt. Ich habe die Kontaktdaten des Sachbearbeiters aus ihrem Hause, Herrn X, gegeben und die Sachbearbeiter vom Einwohneramt gebeten im Rahmen der Amtshilfe sich über die Korrektheit meiner Angabe rückzuversichern. Ich hoffe dass dies genügt und das FZF-Verfahren weiterlaufen kann.
Sollten Sie jedoch die Nachbeurkundung der Ehe von mir verlangen, so bitte ich um eine schriftliche Erklärung und eine Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Wari X
Ausdrucks- und Rechtschreibfehler bitte ggf. selber beheben