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FZF, Anerkennung der Ehe (Gelesen: 4.556 mal)
Wari
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25.07.2014 um 14:54:39
 
Frage an den Experten

Ich war Heute bei der AB eingeladen, die unterlagen abgegeben, auf 19 anfragen beantwortet, dann hat mir der junger mann das ich die Ehe bei Standesamt anerkennen muss, und erst wenn die Ehe in Deutschland anerkannt ist bekommt meine Frau Visum. auf sowas habe ich nicht gewartet.
ich habe grade bei eine Seite der Kreisverwaltungsreferat Standesamt München was gefunden :
(Für Urkunden aus anderen Ländern brauchen Sie eine Legalisation. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit. Sie wird von der jeweiligen deutschen Auslandvertretung erteilt.)

1. Muss ich jetzt die Heiratsurkunde anerkennen lassen?
2. wie kann ich das machen wenn die original Heiratsurkunde bei der AB ist, ich habe nur die kopie.
3. wie lange dauert die Anerkennung.
4. muss ich die urkunde übersetzen lassen oder reicht es eine International Heiratsurkunde auf Französich

über ausfürlicher Antwort würde ich mich freuen
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« Zuletzt geändert: 25.07.2014 um 15:10:21 von Wari »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 25.07.2014 um 15:24:09
 
Eine Anerkennung gibt es nicht.

Vielmehr könnte sich die ABH (nicht Du!) beim Standesamt erkundigen, ob die Ehe nach Ortsrecht geschlossen und damit automatisch in Deutschland gültig ist.
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dummdoddeli
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Antwort #2 - 25.07.2014 um 15:51:15
 
Von meinem Anwalt wurde uns bestätigt das sowas nicht notwendig ist.

In der praxis sieht das allerdings anders aus:

Mein Bruder hat damals eine Nachbeurkundung beantragt die ich jetzt auch beantragen muss.

Ich renne da seit 3 Monaten hinterher und bekomme keinen Termin.
Die standesämter sind voll beschäftigt es ist hochsaison.

Aufjedenfall wurde mir gesagt dass man das nicht braucht, die AV meinte dass sobald man den Antrag zur FZF einreicht man in Deutschland als verheiratet gilt und die Nachbeukundung automatisch stattfindet.

Ob das nun so stimmt?
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Wari
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Antwort #3 - 25.07.2014 um 15:54:46
 
Danke Rheinhard,

und was kann ich jetzt machen? ich bin hilfslos, die Heiratsurkunde ist in Algerien durch Ämter und Ministerium und Deutsche Botschaft beglaubigt. ich vermute dass der Beamter nicht gut auskennt.

er hat mir den kopie von Heiratsurkunde abgegepen und meinte er dass ich mit dem Kopie zu Standesamt gehen muss.
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dummdoddeli
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Antwort #4 - 25.07.2014 um 16:04:47
 
Vom Standesamt wurde von mir gefordert:

- Original Heiratsurkunde, falls nicht in deutscher Sprache übersetzt und beglaubigt. (Es gibt da so einen Übersetzer der dir das per Post macht, ist ein guter Freund. Du schickst ihm das zu und er Übersetzt. Das wurde bis jetzt immer überall annerkannt. Meine Geburtsurkunde habe ich so überstezt und beglaubigt bekommen)

- Deine Geburtsurkunde sowie seine in deutscher Sprache und beglaubigt

- Eine beglaubigte Kopie seines Reisepasses

- Dein Personalausweis

- Eine Bestätigung aus dem Heimatland dass er nur mit dir verheiratet ist und fals vorher eine Ehe stattfand eine Bestätigung der Scheidung

So das wars glaube ich. Dann musst du nur einen Termin machen um einen Termin machen zu können. So läuft das zumindest bei uns ab.

Du machst einen Termin, gehst hin legst deine Unterlagen hin und wenn sie vollständig sind bekommst du einen Termin zur nachbeurkundung. Dann bekommst du eine deutsche Heiratsurkunde und geltets in Deutschland offiziell verheiratet. Was mit dem Namen passiert klärt ihr dann wenn deine Frau/ dein Mann in Deutschland ist.

Korrigiert mich bitte

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Wari
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Antwort #5 - 25.07.2014 um 16:12:25
 
Aber die Dokumente wurde alles zum Familienzusamenfürung von meine Frau verlangt und der Botschaft hat alles kontroliert und beglaubigt, warum muss alles wieder von vorne los
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reinhard
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Antwort #6 - 25.07.2014 um 16:22:53
 
Muss es doch gar nicht. Das hat einer gesagt, der sich nicht auskennt. Versuch einfach, Dich zu informieren und regele die Dinge mit der zuständigen Behörde schriftlich. Das Original bei den Unterlagen ist ja von der Botschaft zur Ausländerbehörde unterwegs.
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Antwort #7 - 25.07.2014 um 19:46:51
 
dummdoddeli schrieb am 25.07.2014 um 15:51:15:
Aufjedenfall wurde mir gesagt dass man das nicht braucht, die AV meinte dass sobald man den Antrag zur FZF einreicht man in Deutschland als verheiratet gilt und die Nachbeukundung automatisch stattfindet.

Ob das nun so stimmt? 


1. nein, stimmt nicht
Die Nachbeurkundung findet nie "automatisch" statt. Wer das braucht, muss das beantragen und bezahlen.

2. ja, stimmt, man braucht keine Nachbeurkundung. Die Eheschliessung gilt "automatisch" in D, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Wari
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Antwort #8 - 25.07.2014 um 20:03:37
 
Ich möchte einen Brief zu Ausländerbehörde schreiben, gibt es Gesetze dass mann die Ehe Anerkennung nicht machen muss?

LG
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Antwort #9 - 25.07.2014 um 20:36:23
 
Ich glaube eher, dass du deinen Familienstand beim Einwohnermeldeamt ändern sollst.

Schreib lieber sowas:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor paar Tagen sprach ich bezüglich der Familienzusammenführung bei Ihnen vor. Mir wurde Ihrerseits aufgetragen, dass ich zum Standesamt gehe und meine Ehe anerkennen lasse. Mir wurde aber gesagt, dass meine Ehe in Deutschland automatisch anerkannt wird und es kein gesondertes Anerkennungsverfahren gibt.

Mir wurde gesagt, dass ich entweder meinen Familienstand beim Einwohnermeldeamt von ledig auf verheiratet ändern lassen soll, oder die Ausländerbehörde von mir eine Nachbeurkundung der Ehe verlangt.

Ich denke, dass Sie das Erstere meinten. Ich habe die Änderung des Familienstandes beim Einwohnermeldeamt veranlasst und hoffe dass dies genügt und das FZF-Verfahren weiterlaufen kann.

Sollten Sie jedoch die Nachbeurkundung der Ehe von mir verlangen, so bitte ich um eine schriftliche Erklärung und eine Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen
Wari X
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Wari
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Antwort #10 - 25.07.2014 um 20:45:12
 
Aber dazu brauche ich die originale Heiratsurkunde, ich habe nur die kopie, die originale ist beim ABH
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Antwort #11 - 25.07.2014 um 21:05:49
 
Das ist kein Problem.

Du gehst zum Einwohnermeldeamt und zeigst die Kopie der Heiratsurkunde und sagst, dass das original bei der ABH ist. Wenn er sich über die Echtheit des Originals versichern möchte, dann soll er bitte den Sachbearbeiter der ABH kontaktieren. Name vom Sachbearbeiter heißt so und so und seine Nummer ist so und so. Er soll den Sachbearbeiter doch bitte direkt anrufen.

Wenn er das macht und deinen Familienstand ändert, dann gut.

Wenn er aber sagt, dass er das nicht machen kann, dann stellst du den Antrag auf Änderung deines Familienstandes schriftlich.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren vom Einwohnermeldeamt,

hiermit beantrage ich die Änderung meines Familienstandes von ledig auf verheiratet. Anbei liegt eine Kopie der Eheurkunde (und deren Übersetzung). Das Original befindet sich im Besitz der Ausländerbehörde der Stadt/Gemeinde X in der Musterstraße 1 in Musterort. Der dafür zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde ist Herr X. Seine Durchwahl lautet 0900xxxxxxx. Ggf. bitte ich Sie, im Rahmen der Amtshilfe, sich an die Ausländerbehörde über die Korrektheit meiner Angabe zu versichern.

Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung. Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Wari X



Das Schreiben an die Ausländerbehörde kannst du dann entsprechend anpassen. Z.B.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor paar Tagen sprach ich bezüglich der Familienzusammenführung bei Ihnen vor. Mir wurde Ihrerseits aufgetragen, dass ich zum Standesamt gehe und meine Ehe anerkennen lasse. Mir wurde aber gesagt, dass meine Ehe in Deutschland automatisch anerkannt wird und es kein gesondertes Anerkennungsverfahren gibt.

Mir wurde gesagt, dass ich entweder meinen Familienstand beim Einwohnermeldeamt von ledig auf verheiratet ändern lassen soll, oder die Ausländerbehörde von mir eine Nachbeurkundung der Ehe verlangt.

Ich denke, dass Sie das Erstere meinten. Ich habe die Änderung des Familienstandes beim Einwohnermeldeamt beantragt. Hierbei wurde die Kopie der Heiratsurkunde als nicht ausreichend bemängelt. Ich habe die Kontaktdaten des Sachbearbeiters aus ihrem Hause, Herrn X, gegeben und die Sachbearbeiter vom Einwohneramt gebeten im Rahmen der Amtshilfe sich über die Korrektheit meiner Angabe rückzuversichern. Ich hoffe dass dies genügt und das FZF-Verfahren weiterlaufen kann.

Sollten Sie jedoch die Nachbeurkundung der Ehe von mir verlangen, so bitte ich um eine schriftliche Erklärung und eine Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen
Wari X


Ausdrucks- und Rechtschreibfehler bitte ggf. selber beheben Zwinkernd
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Antwort #12 - 25.07.2014 um 21:29:23
 
ein Heiratsurkunde mit legalisiereter Übersetzung wird Normal in D  anerkannt.
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Antwort #13 - 25.07.2014 um 22:20:57
 
Danke Aras,

Die Internationale Kopie der Heiratsurkunde ist auf französich, muss ich auf Deutsch übersetzen oder brauche ich nicht?
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Antwort #14 - 25.07.2014 um 22:24:44
 
Was meins du mit "internationale Kopie"?   Smiley
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