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Verlängerung des eAT in Abhähngigkeit mit Integrationskurs (Gelesen: 552 mal)
buka09
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung des eAT in Abhähngigkeit mit Integrationskurs
31.07.2014 um 10:42:17
 
Hallo allerseits,

darf die Verlängerung des eAT überhaupt von Integrationskurs abhängig gemacht werden?

Aufgrund der Schwangerschaft der Frau musste diese den Integrationskurs abrechen. Nun wurde es mit Geldbußverfahren gedroht und versucht die Verlängerungs von Integrationskurs abhängig zu machen. Ist es denn überhaupt rechtens so? Das Kind steht doch immer an erster Stelle oder nicht?

Zudem ist noch ein weiteres Kind im Haushalt.

Danke

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reinhard
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Beiträge: 15.206

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung des eAT in Abhähngigkeit mit Integrationskurs
Antwort #1 - 31.07.2014 um 17:09:15
 
Die Verlängerung selbst darf nicht von der erfolgreichen Teilnahme am I-Kurs abhängig gemacht werden. Allerdings hängt es von der erfolgreichen Teilnahme (bestandene Prüfung) ab, ob für mehr als ein Jahr verlängert wird (ebenso unbefristete NE, Einbürgerung etc.).

Allerdings ist der Integrationskurs eventuell Pflicht. Da darf sie nicht einfach wegbleiben, auch mit guten Grund (Schwangerschaft, Kind) nicht, sondern muss sich ordentlich abmelden, bei der Ausländerbehörde auf jeden Fall schriftlich & mit Belegen.

"An erster Stelle steht das Kind": Die Integrationskurse sollen es ihr ermöglichen, ihr Kind im Kindergarten anzumelden, verschiedene Angebote zu vergleichen, die richtige Schule auszuwählen, mit Lehrern etc. alle anfallenden Fragen zu klären, dem Kind bei den Hausaufgaben zu helfen. Also: Wenn Euch am Kind etwas liegt, solltet Ihr auch dieses Ziel der Politik akzeptieren und danach gucken, welche Lösung in Eurer Situation am besten ist. Sprecht mit den I-Kurs-Anbietern, welche Möglichkeiten es gibt.
Ansonsten gibt es eben ein Bußgeldverfahren etc.
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