Zitat:Ich glaube Du interpretierst da etwas zu viel hinein, der GA will zwar eine weite Ausledung, wie aber aus Rn. 88 hervorgeht erstmal für Fälle, in denen "[der Unionsbürger] sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt und sich für eine gewisse Dauer in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat, mit seinen Familienangehörigen in den Mitgliedstaat reist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt." Generell muss man schon im Lichte der Ausführungen des UK betrachten, wonach 2004/38/EG ger keine Anwendung finden soll (Rn. 38).
Das lese ich schon etwas anders. Immerhin heißt es in Rn. 87:
Der Gerichtshof könnte [...] die Gelegenheit ergreifen, um klarzustellen, dass die Richtlinie 2004/38 auf die Familienangehörigen eines Unionsbürgers unabhängig davon anwendbar ist, welcher Mitgliedstaat das Ziel ist.Der Generalanwalt leitet dies aus dem Unionsbürgerstatus ab (Rn. 63 ff.). Ein im EU-Ausland geborener und aufgewachsener Franzose, der sich erst zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer Argentinerin erstmals in Frankreich niederlässt, soll dieser ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht vermitteln, wohl unabhängig davon, ob die Ehe vorher in einem anderen Mitgliedstaat gelebt wurde (Rn. 63 ff.).
Zitat:Da das aber seit Sep. 2011 nun mal geregelt ist und wir noch über alte Karten reden
Nein, da in etlichen Fällen auch neue Karten noch in Papierform ausgestellt werden, jedenfalls bei überlasteten ABHen. Grund sind die langen Wartezeiten für den neuen Termin bei eAT-Bestellung. Ich war heute mal wieder in der
ABH Berlin. Ein heute bestellter
eAT kann am 1.10. abgeholt werden. Ein Drittstaatsangehöriger, der im September in die USA reisen möchte und dafür jetzt ein Visum beantragen muss, benötigt dafür aber jetzt und nicht erst am 1.10. einen deutschen Aufenthaltstitel. In diesen und vielen anderen, besonders gelagerten Fällen werden die Aufenthaltskarten auch heute noch (und zu recht) in Papierform ausgegeben. Daher ist das Thema auch noch nicht erledigt. Denn zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass beim Einchecken in Drittländern diese Dokumente immer wieder zu Stirnrunzeln und Verzögerungen führen.
Das gilt nach der von Dir dankenswerter geposteten Gesetzesänderung natürlich besonders für das UK. Denn obwohl es ja ohne Weiteres möglich gewesen wäre, hat das UK ja davon abgesehen, die FFP-"Freiheit" auf Inhaber von eAT-Aufenthaltskarten zu beschränken. Daher ist man jetzt auch mit der alten (oder neuen, s.o.) Papierkarte grundsätzlich berechtigt, nach UK ohne Visum zu reisen - dumm nur, dass die Karte ausschließlich auf Deutsch ist und noch nicht einmal einen Hinweis auf Art. 10 RL 2004/38, sondern lediglich auf den (längst nicht mehr geltenden) EG-Vertrag und das FreizügG/EU enthält. Wenn, was ich auch schon häufiger gesehen habe, die
ABH vergisst, die zweite, optionale Überschrift (für Angehörige von Schweizern) zu löschen, ist die Verwirrung komplett... Das kann man vielleicht einem Immigration Officer mit viel gutem Willen erklären. Wenn man vorher ins Flugzeug gelassen wird. Aber entspanntes Reisen sieht anders aus.