Hallo,
ich kenne nicht die Verfahrensweisen der schweizerischen und zypriotischen Grenzbeamten.
Aber mit den von Dir genannten Unterlagen sollte es, nach aller Erfahrung und aller Kenntnis, die ich habe, keine Probleme geben. Viel mehr kannst Du im Vorhinein 'eh nicht machen.
Wobei ich die Geburtsurkunde nicht im Original, sondern als Kopie mitführen würde (bestenfalls als Kopie mit dem Original als übereinstimmend beglaubigt) und Deine Einverständniserklärung mit der Kopie Deines Passes (-> Vergleich Unterschriftenfeld & Personendaten) versehen würde.
Zitat:Ich frage mich ob so eine Ausreise, ohne beide Erziehungsberechtigte, sozusagen prinzipiell verboten ist und explizit erlaubt werden muss, oder ob die Ausreise prinzipiell erlaubt ist und im Zweifel bei Streitigkeiten explizit verboten werden müsste.
Also wenn, wäre die 2. Alternative eher zutreffend.
Wobei auch erst einmal einem Grenzpolizisten die Möglichkeit einer Kindesentziehung so ernsthaft in den Sinn kommen muss, dass er über eine kurze, unverbindliche Befragung hinausgehen würde.
Gruß