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Ausreise... (Gelesen: 1.478 mal)
Themen Beschreibung: braucht es etwas spezielles?
chr76
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i4a rocks!


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Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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03.08.2014 um 21:46:57
 
Hallo allerseits,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier im richtigen sub-Forum:

Meine Frau, unser gemeinsames Kind und ich sind alle 3 belgische Staatsangehörige, wohnhaft Schweiz.

Meine Frau ist ursrprünglich Libanesin, ich Deutscher, unsere Kind B/D Doppelbürger (glaube das tut hier aber nichts zur Sache).

Meine Frau will alleine mit unserem gemeinsamen Kind (zur Hochzeit ihrer Schwester) von Zürich über Larnaca/Zypern nach Beirut/Libanon fliegen. Somit findet eine Schengen-Ausreise in Zürich, und eine EU-Ausreise in Zypern statt.

Muss ich meiner Frau für die Ausreise eine Bestätigung oder Ähnliches mitgeben? Die Grenzpolizei am Flughafen Zürich konnte telefonisch nichts konkretes dazu sagen, was ich reichlich eigenartig fand.

Wir dachten dass
  • die belgischen Reisepässe von Frau und Kind
  • die Schweizerische Geburtsurkunde des Kindes (meine Frau hat einen anderen Nachnamen, so kann sie die Mutterschaft nachweisen) und
  • eine schriftliche Einverständniserklärung von mir
ausreichen müsste? Zusätzlich werde ich in Zürich am Flughafen warten, bis meine Frau mir bestätigt dass die beiden durch die Passkontrolle durchgekommen sind.

Wird das so klappen? Kann in Zypern beim umsteigen noch etwas schiefgehen?

Dank und Gruss,
Christian
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.08.2014 um 21:49:03
 
Du hast die Sorge, dass die Grenzpolizei aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechts Probleme machen könnte?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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chr76
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #2 - 03.08.2014 um 21:52:19
 
Aras schrieb am 03.08.2014 um 21:49:03:
Du hast die Sorge, dass die Grenzpolizei aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechts Probleme machen könnte?

Ja - besonders weil die Ausreise in die Bananenrepublik Libanon führt...

Ich frage mich ob so eine Ausreise, ohne beide Erziehungsberechtigte, sozusagen prinzipiell verboten ist und explizit erlaubt werden muss, oder ob die Ausreise prinzipiell erlaubt ist und im Zweifel bei Streitigkeiten explizit verboten werden müsste.

Nur um es klar zu sagen: Wir haben keine Streitigkeiten, ich kenne die Familie und es ist alles im grünen Bereich Smiley - ich will nur erreichen, dass meine Frau auch zur Hochzeit kommt, und nicht in einem Polizeibüro strandet.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.08.2014 um 00:45:47
 
Hallo,

ich kenne nicht die Verfahrensweisen der schweizerischen und zypriotischen Grenzbeamten.

Aber mit den von Dir genannten Unterlagen sollte es, nach aller Erfahrung und aller Kenntnis, die ich habe, keine Probleme geben. Viel mehr kannst Du im Vorhinein 'eh nicht machen.

Wobei ich die Geburtsurkunde nicht im Original, sondern als Kopie mitführen würde (bestenfalls als Kopie mit dem Original als übereinstimmend beglaubigt) und Deine Einverständniserklärung mit der Kopie Deines Passes (-> Vergleich Unterschriftenfeld & Personendaten) versehen würde.

Zitat:
Ich frage mich ob so eine Ausreise, ohne beide Erziehungsberechtigte, sozusagen prinzipiell verboten ist und explizit erlaubt werden muss, oder ob die Ausreise prinzipiell erlaubt ist und im Zweifel bei Streitigkeiten explizit verboten werden müsste.


Also wenn, wäre die 2. Alternative eher zutreffend.
Wobei auch erst einmal einem Grenzpolizisten die Möglichkeit einer Kindesentziehung so ernsthaft in den Sinn kommen muss, dass er über eine kurze, unverbindliche Befragung hinausgehen würde.

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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chr76
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #4 - 04.08.2014 um 10:11:36
 
Danke für die Rückmeldungen!

Eine Kopie meines Passes werde ich noch mitgeben.

Das "Original der Geburtsurkunde" ist kein Problem, weil wir 2 Originale haben.

T.P.2013 schrieb am 04.08.2014 um 00:45:47:
...Möglichkeit einer Kindesentziehung...

Das kam mir auch nur in den Sinn, weil man ja über den Libanon sonst nicht viel Gutes hört und liest. Vielleicht ist der Wunsch der Vater des Gedanken: Soviel Mist wie dort passiert, sollte eine solche Ausreise mit Kind m.E. genauestens kontrolliert werden - auch wenn es für mich im Speziellen (zum Glück!) irrelevant ist.

Vollständigkeitshalber werde ich dann Freitag berichten ob es geklappt hat, und was alles kontrolliert wurde.

Dank und Gruss,
Christian
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #5 - 04.08.2014 um 10:35:48
 
Wäre interessant.

Ein Fall ist ja aus den Medien bekannt, bei dem die Bundespolizei die Mutter nicht aufgehalten hat, die das deutsche Kind nach Indonesien entführte. Das Jobcenter bezahlte dem Vater dann den Flug nach Indonesien um den Sohn zu besuchen.
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chr76
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.08.2014 um 22:30:39
 
Das ganze war Null-Problemo. Meine Frau hat nur die Reisepässe vorzeigen müssen. Keinerlei Nachfrage, nichts.

Strecke war ZRH - LCA - BEY.

Viele Sorgen um nichts hab' ich mir da gemacht.

Dank und Gruss,
Christian
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