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Beitrag begonnen von Bayraqiano am 29.07.2014 um 19:32:02

Titel: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 29.07.2014 um 19:32:02
Großbritannien hat nach einer Gesetzesänderung die visumfreie Einreise von Inhabern einer deutschen Aufenthaltskarte erlaubt, das ist seit dem 7. April 2014 in Kraft. Siehe:  The Immigration (European Economic Area) (Amendment) (No. 2) Regulations 2013.

Zur Klarstellung: Es geht um eine Aufenthaltskarte gem. § 5 Abs. 1 FreizügG/EU die den Ehegatten von nicht-Deutschen Unionsbürgern erteilt wird. Die AE § 28 Abs. 1 AufenthG berechtigt weiterhin nicht zu visumfreien Einreise.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von NeedHelp am 30.07.2014 um 10:48:44
Und wie wird das an der Grenze unterschieden? Woher sollen sie an der Grenze wissen, unter welchen Bedingungen die AE erteilt wurde?

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Runenwolf am 30.07.2014 um 11:03:33

NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 10:48:44:
Und wie wird das an der Grenze unterschieden? Woher sollen sie an der Grenze wissen, unter welchen Bedingungen die AE erteilt wurde? 


Na ganz einfach, entweder der Ausländer legt eine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz vor oder eine AE. Auf beiden ist schließlich die Rechtsgrundlage für die Erteilung des Titels zitiert.
Und auch britische Beamte dürften des Lesens mächtig sein.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von planloser am 30.07.2014 um 11:50:36

NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 10:48:44:
Und wie wird das an der Grenze unterschieden? Woher sollen sie an der Grenze wissen, unter welchen Bedingungen die AE erteilt wurde?


Die Plastikkarten unterscheiden sich bei manchen Ausstellungsländern schon alleine optisch gravierend (z.B. in Österreich, AE nach nationalem Recht rot/blau, Aufenthaltskarte nach EU Recht grün), außerdem -wie Runenwolf bereits geschrieben hat- ist auf jeder der Plastikkarten aufgedruckt welche rechtliche Basis zur Ausstellung der Karte herangezogen wurde.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 30.07.2014 um 21:22:18
Die Aufenthaltskarte enthält auch die englischsprachige Bezeichnung "Residence Card of a Family Member of a Union Citizen" - vgl. http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8e/Aufenthaltskarte.JPG. Der nationale AT hingegen nur das Wort "Residence Permit" vgl. http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c0/Aufenthaltserlaubnis-Beschaeftigung.JPG/330px-Aufenthaltserlaubnis-Beschaeftigung.JPG.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Mokus am 30.07.2014 um 21:57:05
Ich besitze auch eine A-karte EU ( Papierform )  und alles auf Deutsch. Und ich glaube mal dass Duldungen in D sehen auch so ähnlich aus.

Wie wird dann in diesem Fall unterscheiden ? Lesen können die Beamten in England sicher klar, aber Deutsch müssen die ja nicht unbedingt lesen können !!

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Aras am 30.07.2014 um 23:21:49
Wie wäre es eine neue Aufenthaltskarte zu beantragen...

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von planloser am 31.07.2014 um 07:40:30

Mokus schrieb am 30.07.2014 um 21:57:05:
Ich besitze auch eine A-karte EU ( Papierform )  und alles auf Deutsch. Und ich glaube mal dass Duldungen in D sehen auch so ähnlich aus.

Wie wird dann in diesem Fall unterscheiden ? Lesen können die Beamten in England sicher klar, aber Deutsch müssen die ja nicht unbedingt lesen können !!


Es gibt durchaus Handbücher oder Online-Dokumentationen, in denen die Beamten nachschauen können welcher AT das ist, selbstverständlich in jeder EU Landessprache.

Es gibt sogar ein öffentlich zugängliches Register der EU mit allen möglichen Ausweisen der anderen Mitgliedsstaaten, hier der Link dazu.

http://prado.consilium.europa.eu/

Hier der Link zur englischsprachigen Seite mit allen dt. Aufenthaltstiteln, da sollte deiner auch dabei sein, und die Beamten können auf Englisch nachlesen was das ist.
http://prado.consilium.europa.eu/EN/categories/DEU/H/resultByCountryCategory.html

Wenn du in dieser Übersicht "deinen" AT oder Aufenthaltskarte anklickst, dann kommst du zur Beschreibung, selbstverständlich auf Englisch, und das können britische Einreisebeamte auch!

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 10:44:43

planloser schrieb am 31.07.2014 um 07:40:30:
Es gibt durchaus Handbücher oder Online-Dokumentationen, in denen die Beamten nachschauen können welcher AT das ist, selbstverständlich in jeder EU Landessprache.

Wäre es denn stattdessen nicht sinnvoller und erheblich einfacher, wenn man die Aufenthaltstitel der einzelnen EU-Staaten harmonisieren und ähnlich wie beim EU-Führerschein klassifizieren würde.

Da wüsste dann jeder auf den ersten Blick erkennen, um welchen AT es sich handelt und welches Rechte oder Privilegien dem Inhaber des Titels zustehen. Ohne dass der Kontrollierende erst im Handbuch nachschlagen müsste, um die Erläuterungen für den ungarischen, estnischen oder was weiß ich für eine AT zu recherchieren.

Bei den Gurken, Bananen, Glühlampen oder Kondomen, sowie vielen anderen Dingen, funktionieren die EU weiten Vereinheitlichungen doch auch, warum dann nicht bei den Aufenthaltstiteln. ?

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von tapir am 31.07.2014 um 13:48:35

schrieb am 29.07.2014 um 19:32:02:
Die AE § 28 Abs. 1 AufenthG berechtigt weiterhin nicht zu visumfreien Einreise.

Wenn der Inhaber der AE nach § 28 Abs. 1 mit einem Deutschen oder einem anderen (nicht-UK)-Staatsangehörigen verheiratet ist und diesen begleitet oder ihm nachfolgt (auch, wenn es nur für einen Kurzaufenthalt ist), durfte schon bisher ein Visum nicht verlangt werden bzw. es musste dann eben an der Grenze ausgestellt werden.


planloser schrieb am 30.07.2014 um 11:50:36:
sich bei manchen Ausstellungsländern schon alleine optisch gravierend

Nach meinem Verständnis gilt die neue Regelung bizarrerweise nur für deutsche und estnische Aufenthaltskarten.


Aras schrieb am 30.07.2014 um 23:21:49:
Wie wäre es eine neue Aufenthaltskarte zu beantragen...

In Berlin k(aum) eine Chance. Solange ein alter Papiertitel noch gültig ist, wird er grundsätzlich nicht in eAT umgetauscht. Da eAT immer mit zwei Vorsprachen verbunden ist und die Vorlaufzeiten häufig viel zu lang sind, um Reisevorhaben verwirklichen zu können, stellt Berlin auch nach wie vor noch in vielen Fällen Aufenthaltskarten in Papierform aus. Auch werden, wie den BPol-Angehörigen hier ja vielleicht schon aufgefallen ist, einjährige AEen
regelmäßig nach wie vor in Papierform in die Pässe geklebt, weil der mit dem eAT verbundene Aufwand für Behörde und Betroffene bei einer nur einjährigen Titelerteilung unverhältnismäßig ist.


Saxonicus schrieb am 31.07.2014 um 10:44:43:
Bei den Gurken, Bananen, Glühlampen oder Kondomen, sowie vielen anderen Dingen, funktionieren die EU weiten Vereinheitlichungen doch auch, warum dann nicht bei den Aufenthaltstiteln. ?

Gibt's grundsätzlich ja: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/;ELX_SESSIONID=gC6zThsdjTzxp12JzMjQ1RZQdg62rXWpmY7fcw4MFYnQ2v1yZJ3x!-462921947?uri=CELEX:32002R1030. Warum der deutsche Gesetzgeber nun ausgerechnet bei der Aufenthaltskarte in Papierform einen eigenartigen Sonderweg gewählt hat, weiß ich allerdings auch nicht.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 14:31:09

tapir schrieb am 31.07.2014 um 13:48:35:
Gibt's grundsätzlich ja: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/;ELX_SESSIONID=gC6zThsdjTzxp12JzMj....

Die Beschriftung ist aber immer in der jeweiligen Landessprache und ich habe einige Zweifel, ob jeder Grenzbeamte in XY-Land tatsächlich der ungarischen oder estnischen Sprache (als Beispiel) mächtig ist.

Da würde eine EU-einheitliche Klassifizierung nach Art des Führerscheins (Aufenthaltstitel A, B, C usw.) sicher eine Erleichterung darstellen.

Ich bzw. meine Frau hatte in der Vergangenheit jedenfalls in ihren Heimat-(Dritt)staat am Flughafen bei der Rückreise des Öfteren Probleme, weil sich die dort Beschäftigten eben nicht mit den verschiedenen Aufenthaltstiteln auskannten und insbesonders die schon etwas antiquierten Stempel nicht akzeptieren wollten, weil es zwischenzeitlich schon diese Kleberetiketten gab.

Die ABH wollte diese aber nicht einkleben, weil dieser Stempel immer noch gültig war und eine Passerneuerung, die ein Klebeetikett bedingt hätte, noch nicht anstand.

Jede Rückreise war deshalb mit Ärger und Stress verbunden und bei der Ankunft in Frankfurt stand dann auch schon immer eine Abordnung der Bundespolizei am Flieger, um den Pass meiner Frau zu begutachten.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 31.07.2014 um 22:47:51

tapir schrieb am 31.07.2014 um 13:48:35:
Wenn der Inhaber der AE nach § 28 Abs. 1 mit einem Deutschen oder einem anderen (nicht-UK)-Staatsangehörigen verheiratet ist und diesen begleitet oder ihm nachfolgt (auch, wenn es nur für einen Kurzaufenthalt ist), durfte schon bisher ein Visum nicht verlangt werden bzw. es musste dann eben an der Grenze ausgestellt werden. 

Richtig, ist aber hier nicht relevant. Außerdem muss immer noch ein EEA FP beantragt werden, sei es auch an der Grenze. Mit der Karte erfolgt die Einreise völlig ohne.


tapir schrieb am 31.07.2014 um 13:48:35:
Nach meinem Verständnis gilt die neue Regelung bizarrerweise nur für deutsche und estnische Aufenthaltskarten.

Nach britischer Ansicht genügen die von den anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltskarte nicht den Mindestandards, weshalb das UK gem. Art. 35 RL 2004/38/EG und Art. 1 Protokoll Nr. 20 abweichend von Art. 5 II RL 2004/38/EG ein EEA Family Permit verlangen kann. Der Generalanwalt hat diese Ansicht in dem laufenden Verfahren vor dem EuGH (Rechtssache C‑202/13) klar verneint, vgl.  http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=152521&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=384204#Footref16 sowie den Vorlagebeschluss des brit. Gerichts: England and Wales High Court (Administrative Court) -  McCarthy & Ors, R (On the Application of) v Secretary of State for the Home Department [2012] EWHC 3368 (Admin) (28 November 2012)


tapir schrieb am 31.07.2014 um 13:48:35:
Berlin

Das LABO sollte man nicht gerade als Beispiel erwähnen. Da ist vieles eher "besonders" (und ich meine das keineswegs positiv). Der Umtausch ist anderswo einfacher.


tapir schrieb am 31.07.2014 um 13:48:35:
Gibt's grundsätzlich ja

Art. 5 überlesen? Die Möglichkeit wurde erst mit der VO  Nr. 380/2008 (Art. 5a) geschaffen (vgl. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1380012319/5#5), die hat Deutschland erst 2011 umgesetzt.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von tapir am 01.08.2014 um 14:55:05

schrieb am 31.07.2014 um 22:47:51:
Generalanwalt hat diese Ansicht in dem laufenden Verfahren vor dem EuGH (Rechtssache C‑202/13) 

Ja, wobei die eigentliche Brisanz der Schlussanträge des Generalanwalts darin liegt, dass er die RL 2004/38 auch auf die FZF in den Herkunftsstaat eines Unionsbürgers anwenden will. Die Inländerdiskriminierung wird (zu Recht) als Paradoxie ad absurdum geführt (Rn. 72 ff.). Wenn der EuGH diesen Weg mitgehen sollte, dann beschränken sich §§ 28 ff. AufenthG künftig auf die FZF zu Stammberechtigten aus Drittstaaten.


schrieb am 31.07.2014 um 22:47:51:
LABO sollte man nicht gerade als Beispiel

Na ja, es handelt sich hier immerhin um die größte ABH Deutschlands mit einer Zuständigkeit für über eine halbe Million Personen, Tendenz steigend. Und es ist nun mal die Behörde, mit der ich hauptsächlich zu tun habe, und viele andere User, wie ich weiß, auch. Außerdem haben wir ja von saxonicus nun auch gehört, dass die ABH - und das war nicht in Berlin - selbst einen "Uralt"-Titel nicht umtauschen will.


schrieb am 31.07.2014 um 22:47:51:
Art. 5 überlesen? Die Möglichkeit wurde erst mit der VO  Nr. 380/2008 (Art. 5a) geschaffen (vgl. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1380012319/5#5), die hat Deutschland erst 2011 umgesetzt.

Nein. Aus dem 2008 eingeführten Art. 5a ergibt sich gerade, dass die Mitgliedstaaten auch vorher schon Titel, die vom originären Anwendungsbereich der VO 1030/2002 ausgenommen waren, nach dem in dieser VO geregelten Format ausgeben durften. Durch Art. 5a wurde lediglich für die Zukunft bestimmt, dass in solchen Fällen geeignete Vorkehrungen zu treffen sind, um Verwechslungen zu vermeiden. Einer besonderen Umsetzung in nationales Recht bedurfte das alles auch nicht, da es sich nicht um eine Richtlinie, sondern um eine VO handelte. Es hätte genügt, auch vor 2008, im FreizügG/EU die Vorschriften von AufenthG und AufenthV für entsprechend anwendbar zu erklären, die die Form der Titelerteilung regeln. So haben wir aber heute noch zuhauf Neuerteilungen dieser albernen Papierkarten, die in der Tat aussehen wie Duldungen, anstatt dass man eben in diesen Fällen einfach einen Aufkleber im immerhin schon EU-einheitlichen prä-EAT-Format in den Pass macht.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von tapir am 01.08.2014 um 15:22:45
(Edit-Frist abgelaufen, daher neuer Post):


schrieb am 31.07.2014 um 22:47:51:
Außerdem muss immer noch ein EEA FP beantragt werden, sei es auch an der Grenze. 

Das ist aber auch neu. Bis vor wenigen Monaten wurde in solchen Fällen an der Grenze kein EEA FP erteilt, sondern ein "Code 1A Stamp" erteilt (admission: 6 months). Siehe https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/263146/section3.pdf, Ziff. 5.3.2 (i) (Seite 15). Ich habe jetzt keinen Nerv, rauszusuchen, wann exakt diese Regelung aufgehoben wurde, aber möglicherweise geschah das auch ausschließlich, um die Praxis des UK besser an die Verteidigungslinie in dem EuGH-Verfahren anzupassen. Jedenfalls wird noch von Januar 2014 berichtet, dass an der Grenze kein EEA FP erteilt wird, sondern der Code 1A Stamp (http://www.expatforum.com/expats/britain-expat-forum-expats-living-uk/322761-code-stamp-1a-success.html).

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 03.08.2014 um 15:20:52

tapir schrieb am 01.08.2014 um 14:55:05:
Ja, wobei die eigentliche Brisanz

Ich glaube Du interpretierst da etwas zu viel hinein, der GA will zwar eine weite Ausledung, wie aber aus Rn. 88 hervorgeht erstmal für Fälle, in denen "[der Unionsbürger] sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt und sich für eine gewisse Dauer in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat, mit seinen Familienangehörigen in den Mitgliedstaat reist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt." Generell muss man schon im Lichte der Ausführungen des UK betrachten, wonach 2004/38/EG ger keine Anwendung finden soll (Rn. 38).

Eine generelle Anwendung von 2004/38/EG halte ich für ausgeschlossen, zumal der EuGH die Rechtsprechung seit McCarthy und teilweise O. und B. revidieren müsste.


tapir schrieb am 01.08.2014 um 14:55:05:
Nein

Sehe ich zwar anders, zumal die Ausstellung auf nicht-einheitlichem Muster kein deutscher Sonderweg ist (vgl. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014XC0315%2801%29&from=DE). Da das aber seit Sep. 2011 nun mal geregelt ist und wir noch über alte Karten reden, halte ich eine Diskussion darüber für wenig sinnvoll.


tapir schrieb am 01.08.2014 um 15:22:45:
Das ist aber auch neu.

Ich habe es da falsch formuliert, an der Grenze gibt es weiterhin nur den Code 1A - egal ob mit EEA FP oder nicht. Das entspricht ja insofern der angelsächlischen Auslegung, wonach das Visum nur dazu berechtigt, an der Grenze um Einreise zu bitten.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Insomnia am 07.08.2014 um 16:42:57

Runenwolf schrieb am 30.07.2014 um 11:03:33:
Na ganz einfach, entweder der Ausländer legt eine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz vor oder eine AE...Die AE § 28 Abs. 1 AufenthG berechtigt weiterhin nicht zu visumfreien Einreise.



Jetzt meine Frage: meine Freundin hat eine deutsche Aufenthalstkarte 28.1 Nr. 3 (Mutter eines deutschen Kindes), das Kind ist doch auch Familienangehöriger

unten rechts steht residence permit, das wars

können wir damit nach UK ohne Visum ?



Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von planloser am 07.08.2014 um 16:52:15
Du hast genau die passende Stelle bereits zitiert, eine AE nach § 28-egal nach welchem Punkt- berechtigt NICHT zur visafreien Einreise!

Das geht nur mit einer deutschen EU-Aufenthaltskarte, die bekommt aber in Deutschland die Mutter eines deutschen Kindes NICHT!!!

Diese Aufenthaltskarten bekommen nur Angehörige von EU-Bürger/innen, die (um Mißverständnisse zu vermeiden, die ist in diesem Fall auf die EU-Bürger/jnnen bezogen) nicht in ihrem Herkunftsland leben.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Insomnia am 07.08.2014 um 17:11:01

planloser schrieb am 07.08.2014 um 16:52:15:
Du hast genau die passende Stelle bereits zitiert, eine AE nach § 28-egal nach welchem Punkt- berechtigt NICHT zur visafreien Einreise!

Das geht nur mit einer deutschen EU-Aufenthaltskarte, die bekommt aber in Deutschland die Mutter eines deutschen Kindes NICHT!!!



Ja aber,..

The Immigration (European Economic Area) (Amendment) (No. 2) Regulations 2013.

“a qualifying EEA State residence card” means—

(a) a document called a “Residence card of a family member of a Union Citizen” issued under Article 10 of Council Directive 2004/38/EC(5) (as applied, where relevant, by the EEA Agreement) by an EEA State listed in sub-paragraph (b) to a non-EEA family member of an EEA national as proof of the holder’s right of residence in that State;

(b) Germany and Estonia;”.

Da steht aber nichts davon, das die Residence Card / Aufenthaltserlaubnis nicht vom Kind abgeleitet werden darf, es steht nur, das die AE von einem EEA Familienmitglied abgeleitet wird und demnach ist das Kind Familienmitglied.

Es steht nicht davon das § 28 nicht zur Einreise berechtigt

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von planloser am 07.08.2014 um 17:18:34
Das Aufenthaltsdokument muss "Residence card of a family member of a Union Citizen", das ist die Aufenthaltskarte, diese wird NICHT nach §28 des AufenthG sondern nach § 5 des Freizügigkeitsgesetzes ausgestellt, und diese hat die Mutter eines deutschen Kindes in Deutschland nicht (Ausnahme: mitgenommene Freizügigkeit, ist aber bei deiner Freundin offensichtlich nicht der Fall, da sie eine AE nach §28 hat) die Aufenthaltskarte sieht so aus:

http://prado.consilium.europa.eu/DE/5836/viewImage_162906.html

Und ja, das ist nicht fair oder sonst was, aber es ist so! Diskussionen über die sogenannte "Inländerdiskriminierung" bringen nichts, da musst du dich an deine/n MdB wenden, die machen Gesetze!

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Mokus am 07.08.2014 um 17:27:30

Steve Dash schrieb am 07.08.2014 um 17:11:01:
und demnach ist das Kind Familienmitglied.

und


Steve Dash schrieb am 07.08.2014 um 16:42:57:
Mutter eines deutschen Kindes


Da das Kind mit seiner Mutter in D lebt, wird die Mutter keine EU-Aufenthaltskarte bekommen. Sondern AE nach AuftG. Genau das haben Die Experten gesagt. Keine Visafreie Einreise in die UK mit einem AE nach AufthG.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von tapir am 07.08.2014 um 19:21:28

schrieb am 03.08.2014 um 15:20:52:
Ich glaube Du interpretierst da etwas zu viel hinein, der GA will zwar eine weite Ausledung, wie aber aus Rn. 88 hervorgeht erstmal für Fälle, in denen "[der Unionsbürger] sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt und sich für eine gewisse Dauer in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat, mit seinen Familienangehörigen in den Mitgliedstaat reist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt." Generell muss man schon im Lichte der Ausführungen des UK betrachten, wonach 2004/38/EG ger keine Anwendung finden soll (Rn. 38). 

Das lese ich schon etwas anders. Immerhin heißt es in Rn. 87:

Der Gerichtshof könnte [...] die Gelegenheit ergreifen, um klarzustellen, dass die Richtlinie 2004/38 auf die Familienangehörigen eines Unionsbürgers unabhängig davon anwendbar ist, welcher Mitgliedstaat das Ziel ist.

Der Generalanwalt leitet dies aus dem Unionsbürgerstatus ab (Rn. 63 ff.). Ein im EU-Ausland geborener und aufgewachsener Franzose, der sich erst zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer Argentinerin erstmals in Frankreich niederlässt, soll dieser ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht vermitteln, wohl unabhängig davon, ob die Ehe vorher in einem anderen Mitgliedstaat gelebt wurde (Rn. 63 ff.).


schrieb am 03.08.2014 um 15:20:52:
Da das aber seit Sep. 2011 nun mal geregelt ist und wir noch über alte Karten reden

Nein, da in etlichen Fällen auch neue Karten noch in Papierform ausgestellt werden, jedenfalls bei überlasteten ABHen. Grund sind die langen Wartezeiten für den neuen Termin bei eAT-Bestellung. Ich war heute mal wieder in der ABH Berlin. Ein heute bestellter eAT kann am 1.10. abgeholt werden. Ein Drittstaatsangehöriger, der im September in die USA reisen möchte und dafür jetzt ein Visum beantragen muss, benötigt dafür aber jetzt und nicht erst am 1.10. einen deutschen Aufenthaltstitel. In diesen und vielen anderen, besonders gelagerten Fällen werden die Aufenthaltskarten auch heute noch (und zu recht) in Papierform ausgegeben. Daher ist das Thema auch noch nicht erledigt. Denn zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass beim Einchecken in Drittländern diese Dokumente immer wieder zu Stirnrunzeln und Verzögerungen führen.

Das gilt nach der von Dir dankenswerter geposteten Gesetzesänderung natürlich besonders für das UK. Denn obwohl es ja ohne Weiteres möglich gewesen wäre, hat das UK ja davon abgesehen, die FFP-"Freiheit" auf Inhaber von eAT-Aufenthaltskarten zu beschränken. Daher ist man jetzt auch mit der alten (oder neuen, s.o.) Papierkarte grundsätzlich berechtigt, nach UK ohne Visum zu reisen - dumm nur, dass die Karte ausschließlich auf Deutsch ist und noch nicht einmal einen Hinweis auf Art. 10 RL 2004/38, sondern lediglich auf den (längst nicht mehr geltenden) EG-Vertrag und das FreizügG/EU enthält. Wenn, was ich auch schon häufiger gesehen habe, die ABH vergisst, die zweite, optionale Überschrift (für Angehörige von Schweizern) zu löschen, ist die Verwirrung komplett... Das kann man vielleicht einem Immigration Officer mit viel gutem Willen erklären. Wenn man vorher ins Flugzeug gelassen wird. Aber entspanntes Reisen sieht anders aus.

Titel: Re: Visafreie Einreise nach GB mit dt. Aufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 08.08.2014 um 08:41:49

tapir schrieb am 07.08.2014 um 19:21:28:
wohl unabhängig davon, ob die Ehe vorher in einem anderen Mitgliedstaat gelebt wurde (Rn. 63 ff.).

Das sehe ich anders, schon in dem Beispiel hat der Stammberechtigte dt-fraz. StAnG eine gewisse Zeit in Deutschland gelebt (wohl auch im UK) und damit fand hier ein Grenzübertritt statt, vgl. auch Rn. 74 zu den Fortbewegungshypothesen  innerhalb der Union. In solchen Fällen entspricht das auch meiner Ansicht (siehe den anderen Thread über die dt-rum. Staatsangehörige mit syrischem Ehemann).

2004/38/EG auf Personen anzuwenden, die weder Deutschland aber nie langfristig verlassen haben, halte ich aber für verfehlt.

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