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FZF, Anerkennung der Ehe (Gelesen: 4.545 mal)
Wari
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 25.07.2014 um 22:31:56
 
die Heiratsurkunde ist Internationale ( speziell fürs Ausland), Der Deutsche Botschaft hat die akzeptiert obwohl auf Französich ist, und die Dame beim Bürgeramt Heute hat mir gesagt: sie glaubt die Internationale Heiratsurkunde muss nicht übersetzt wird,
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namaskaram
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Antwort #16 - 25.07.2014 um 22:46:52
 
Hi,

ich war vor ein paar Tagen bei meinem Bürgeramt und die wollten unbedingt eine deutschsprachige Heiratsurkunde haben. Also entweder eine Übersetzung eines anerkannten Übersetzers oder als internationale Heiratsurkunde (die ist mehrsprachig und eben auch deutsch).

Wenn dein Sachbearbeiter mit der französischen Urkunde auskommt, dann hast du Glück gehabt.

Viele Grüße
Anjali
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Wari
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Antwort #17 - 25.07.2014 um 23:18:26
 
ok, ich werde am Montag versuchen, aber muss ich wieder zu ABH zurück gehen, der mann vom ABH hat mir die Kopie ohne Beglaubigungen die auf hintere Seite gegeben, er hat einfach vorne kopiert und mir abgegeben, mit Urkunde ohne Deutsche Beglaubigung kann ich nicht gehen
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Aras
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Antwort #18 - 25.07.2014 um 23:38:21
 
Wenn du dann dort bist, kannst du ja schonmal fragen ob er die Änderung des Familienstandes beim Einwohnermeldeamt meinte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Wari
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Antwort #19 - 25.07.2014 um 23:48:42
 
Ja werde ich das machen, danke für deine hilffe Aras
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namaskaram
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Antwort #20 - 26.07.2014 um 08:30:15
 
Für die Änderung des Familienstandes benötigte ich keine Beglaubigung.
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Antwort #21 - 30.07.2014 um 16:38:37
 
Ich habe wirklich genug von diesen Ämter, vorgestern war ich wieder beim ABH, er hat mir gesagt dass ich nur das Familienstand ändern muss, er hat mir die Kopien vom Heiratsurkunde, und Geburtsurkunde von meiner Frau gegeben, ich bin damit zum Einwohnermeldeamt gegangen, die sagten mir dass sie die Originale brauchen, mit Kopien können die nicht anfangen, ich habe gesagt dass die originale beim ABH sind, und das ist die Tel Nummer von den Beamter vom ABH, der mann von Bürgeramt sagt mir: ( auch wenn ich ihn anrufe und er sagt mir dass ich die originale habe, bringt nicht, ich brauche eine Bestätigung, und dazu zuerst gehen sie zu Standesamt ohne Standesamt kann ich nicht machen) ok, ich war beim Standesamt, der mann von Standesamt verlangte von mir : Heiratsurkunde übersetzt, Geburtsurkunde von meiner Frau übesetzt, Passkopie von meine Frau, mein alte Scheidungsurteil, mein alte Heiratsurkunde.
Ich habe gestern alles bei ihm abgegeben, er hat kopiert und mich zu Bürgeramt zugeschickt, er hat mir gesagt die papiere sind in Ordnung aber wenn Bürgeramt von mir eine Bestätigung brauchen kann ich nicht abgeben weil ich die Originale nicht habe.
ich bin zu Bürgeramt gegangen, alles gezeigt, die Frau von Bürgeramt sagte mir dass sie zuerst den Mann von Standesamt anruft und dann kann sie mein Familienstand ändern.

ist das alles nöttig? ich habe genug.
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HeFi
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Antwort #22 - 30.07.2014 um 21:11:00
 
Wari schrieb am 25.07.2014 um 22:31:56:
die Heiratsurkunde ist Internationale ( speziell fürs Ausland), Der Deutsche Botschaft hat die akzeptiert obwohl auf Französich ist, und die Dame beim Bürgeramt Heute hat mir gesagt: sie glaubt die Internationale Heiratsurkunde muss nicht übersetzt wird,

Das stimmt sooo nicht.
Zwar müssen 8-sprachige Internationale Personenstandsurkunden nicht übersetzt werden. http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/3324524/Urkunden_Ausl...

Aber Algerien stellt gar keine internationalen Personenstandsurkunden aus,
also braucht die algerische Heiratsurkunde eine Legalisierung durch die deutsche AV http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/de/04/Konsularischer__Service/Seite...

und eine Übersetzung von einem in D gerichtlich beeidigten Übersetzer http://www.justiz-uebersetzer.de/
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« Zuletzt geändert: 30.07.2014 um 21:21:33 von HeFi »  
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Antwort #23 - 30.07.2014 um 21:36:36
 
@HeFi

Das ist schon ok, habe alles gemacht, danke
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