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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF, Anerkennung der Ehe
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Beitrag begonnen von Wari am 25.07.2014 um 14:54:39

Titel: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 14:54:39
Frage an den Experten

Ich war Heute bei der AB eingeladen, die unterlagen abgegeben, auf 19 anfragen beantwortet, dann hat mir der junger mann das ich die Ehe bei Standesamt anerkennen muss, und erst wenn die Ehe in Deutschland anerkannt ist bekommt meine Frau Visum. auf sowas habe ich nicht gewartet.
ich habe grade bei eine Seite der Kreisverwaltungsreferat Standesamt München was gefunden :
(Für Urkunden aus anderen Ländern brauchen Sie eine Legalisation. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit. Sie wird von der jeweiligen deutschen Auslandvertretung erteilt.)

1. Muss ich jetzt die Heiratsurkunde anerkennen lassen?
2. wie kann ich das machen wenn die original Heiratsurkunde bei der AB ist, ich habe nur die kopie.
3. wie lange dauert die Anerkennung.
4. muss ich die urkunde übersetzen lassen oder reicht es eine International Heiratsurkunde auf Französich

über ausfürlicher Antwort würde ich mich freuen

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von reinhard am 25.07.2014 um 15:24:09
Eine Anerkennung gibt es nicht.

Vielmehr könnte sich die ABH (nicht Du!) beim Standesamt erkundigen, ob die Ehe nach Ortsrecht geschlossen und damit automatisch in Deutschland gültig ist.

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von dummdoddeli am 25.07.2014 um 15:51:15
Von meinem Anwalt wurde uns bestätigt das sowas nicht notwendig ist.

In der praxis sieht das allerdings anders aus:

Mein Bruder hat damals eine Nachbeurkundung beantragt die ich jetzt auch beantragen muss.

Ich renne da seit 3 Monaten hinterher und bekomme keinen Termin.
Die standesämter sind voll beschäftigt es ist hochsaison.

Aufjedenfall wurde mir gesagt dass man das nicht braucht, die AV meinte dass sobald man den Antrag zur FZF einreicht man in Deutschland als verheiratet gilt und die Nachbeukundung automatisch stattfindet.

Ob das nun so stimmt?

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 15:54:46
Danke Rheinhard,

und was kann ich jetzt machen? ich bin hilfslos, die Heiratsurkunde ist in Algerien durch Ämter und Ministerium und Deutsche Botschaft beglaubigt. ich vermute dass der Beamter nicht gut auskennt.

er hat mir den kopie von Heiratsurkunde abgegepen und meinte er dass ich mit dem Kopie zu Standesamt gehen muss.

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von dummdoddeli am 25.07.2014 um 16:04:47
Vom Standesamt wurde von mir gefordert:

- Original Heiratsurkunde, falls nicht in deutscher Sprache übersetzt und beglaubigt. (Es gibt da so einen Übersetzer der dir das per Post macht, ist ein guter Freund. Du schickst ihm das zu und er Übersetzt. Das wurde bis jetzt immer überall annerkannt. Meine Geburtsurkunde habe ich so überstezt und beglaubigt bekommen)

- Deine Geburtsurkunde sowie seine in deutscher Sprache und beglaubigt

- Eine beglaubigte Kopie seines Reisepasses

- Dein Personalausweis

- Eine Bestätigung aus dem Heimatland dass er nur mit dir verheiratet ist und fals vorher eine Ehe stattfand eine Bestätigung der Scheidung

So das wars glaube ich. Dann musst du nur einen Termin machen um einen Termin machen zu können. So läuft das zumindest bei uns ab.

Du machst einen Termin, gehst hin legst deine Unterlagen hin und wenn sie vollständig sind bekommst du einen Termin zur nachbeurkundung. Dann bekommst du eine deutsche Heiratsurkunde und geltets in Deutschland offiziell verheiratet. Was mit dem Namen passiert klärt ihr dann wenn deine Frau/ dein Mann in Deutschland ist.

Korrigiert mich bitte


Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 16:12:25
Aber die Dokumente wurde alles zum Familienzusamenfürung von meine Frau verlangt und der Botschaft hat alles kontroliert und beglaubigt, warum muss alles wieder von vorne los

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von reinhard am 25.07.2014 um 16:22:53
Muss es doch gar nicht. Das hat einer gesagt, der sich nicht auskennt. Versuch einfach, Dich zu informieren und regele die Dinge mit der zuständigen Behörde schriftlich. Das Original bei den Unterlagen ist ja von der Botschaft zur Ausländerbehörde unterwegs.

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von erne am 25.07.2014 um 19:46:51

dummdoddeli schrieb am 25.07.2014 um 15:51:15:
Aufjedenfall wurde mir gesagt dass man das nicht braucht, die AV meinte dass sobald man den Antrag zur FZF einreicht man in Deutschland als verheiratet gilt und die Nachbeukundung automatisch stattfindet.

Ob das nun so stimmt? 


1. nein, stimmt nicht
Die Nachbeurkundung findet nie "automatisch" statt. Wer das braucht, muss das beantragen und bezahlen.

2. ja, stimmt, man braucht keine Nachbeurkundung. Die Eheschliessung gilt "automatisch" in D, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.


Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 20:03:37
Ich möchte einen Brief zu Ausländerbehörde schreiben, gibt es Gesetze dass mann die Ehe Anerkennung nicht machen muss?

LG

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Aras am 25.07.2014 um 20:36:23
Ich glaube eher, dass du deinen Familienstand beim Einwohnermeldeamt ändern sollst.

Schreib lieber sowas:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor paar Tagen sprach ich bezüglich der Familienzusammenführung bei Ihnen vor. Mir wurde Ihrerseits aufgetragen, dass ich zum Standesamt gehe und meine Ehe anerkennen lasse. Mir wurde aber gesagt, dass meine Ehe in Deutschland automatisch anerkannt wird und es kein gesondertes Anerkennungsverfahren gibt.

Mir wurde gesagt, dass ich entweder meinen Familienstand beim Einwohnermeldeamt von ledig auf verheiratet ändern lassen soll, oder die Ausländerbehörde von mir eine Nachbeurkundung der Ehe verlangt.

Ich denke, dass Sie das Erstere meinten. Ich habe die Änderung des Familienstandes beim Einwohnermeldeamt veranlasst und hoffe dass dies genügt und das FZF-Verfahren weiterlaufen kann.

Sollten Sie jedoch die Nachbeurkundung der Ehe von mir verlangen, so bitte ich um eine schriftliche Erklärung und eine Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen
Wari X

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 20:45:12
Aber dazu brauche ich die originale Heiratsurkunde, ich habe nur die kopie, die originale ist beim ABH

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Aras am 25.07.2014 um 21:05:49
Das ist kein Problem.

Du gehst zum Einwohnermeldeamt und zeigst die Kopie der Heiratsurkunde und sagst, dass das original bei der ABH ist. Wenn er sich über die Echtheit des Originals versichern möchte, dann soll er bitte den Sachbearbeiter der ABH kontaktieren. Name vom Sachbearbeiter heißt so und so und seine Nummer ist so und so. Er soll den Sachbearbeiter doch bitte direkt anrufen.

Wenn er das macht und deinen Familienstand ändert, dann gut.

Wenn er aber sagt, dass er das nicht machen kann, dann stellst du den Antrag auf Änderung deines Familienstandes schriftlich.


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren vom Einwohnermeldeamt,

hiermit beantrage ich die Änderung meines Familienstandes von ledig auf verheiratet. Anbei liegt eine Kopie der Eheurkunde (und deren Übersetzung). Das Original befindet sich im Besitz der Ausländerbehörde der Stadt/Gemeinde X in der Musterstraße 1 in Musterort. Der dafür zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde ist Herr X. Seine Durchwahl lautet 0900xxxxxxx. Ggf. bitte ich Sie, im Rahmen der Amtshilfe, sich an die Ausländerbehörde über die Korrektheit meiner Angabe zu versichern.

Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung. Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Wari X



Das Schreiben an die Ausländerbehörde kannst du dann entsprechend anpassen. Z.B.


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor paar Tagen sprach ich bezüglich der Familienzusammenführung bei Ihnen vor. Mir wurde Ihrerseits aufgetragen, dass ich zum Standesamt gehe und meine Ehe anerkennen lasse. Mir wurde aber gesagt, dass meine Ehe in Deutschland automatisch anerkannt wird und es kein gesondertes Anerkennungsverfahren gibt.

Mir wurde gesagt, dass ich entweder meinen Familienstand beim Einwohnermeldeamt von ledig auf verheiratet ändern lassen soll, oder die Ausländerbehörde von mir eine Nachbeurkundung der Ehe verlangt.

Ich denke, dass Sie das Erstere meinten. Ich habe die Änderung des Familienstandes beim Einwohnermeldeamt beantragt. Hierbei wurde die Kopie der Heiratsurkunde als nicht ausreichend bemängelt. Ich habe die Kontaktdaten des Sachbearbeiters aus ihrem Hause, Herrn X, gegeben und die Sachbearbeiter vom Einwohneramt gebeten im Rahmen der Amtshilfe sich über die Korrektheit meiner Angabe rückzuversichern. Ich hoffe dass dies genügt und das FZF-Verfahren weiterlaufen kann.

Sollten Sie jedoch die Nachbeurkundung der Ehe von mir verlangen, so bitte ich um eine schriftliche Erklärung und eine Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen
Wari X


Ausdrucks- und Rechtschreibfehler bitte ggf. selber beheben ;)

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von moh am 25.07.2014 um 21:29:23
ein Heiratsurkunde mit legalisiereter Übersetzung wird Normal in D  anerkannt.

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 22:20:57
Danke Aras,

Die Internationale Kopie der Heiratsurkunde ist auf französich, muss ich auf Deutsch übersetzen oder brauche ich nicht?

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Aras am 25.07.2014 um 22:24:44
Was meins du mit "internationale Kopie"?   :)

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 22:31:56
die Heiratsurkunde ist Internationale ( speziell fürs Ausland), Der Deutsche Botschaft hat die akzeptiert obwohl auf Französich ist, und die Dame beim Bürgeramt Heute hat mir gesagt: sie glaubt die Internationale Heiratsurkunde muss nicht übersetzt wird,

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von namaskaram am 25.07.2014 um 22:46:52
Hi,

ich war vor ein paar Tagen bei meinem Bürgeramt und die wollten unbedingt eine deutschsprachige Heiratsurkunde haben. Also entweder eine Übersetzung eines anerkannten Übersetzers oder als internationale Heiratsurkunde (die ist mehrsprachig und eben auch deutsch).

Wenn dein Sachbearbeiter mit der französischen Urkunde auskommt, dann hast du Glück gehabt.

Viele Grüße
Anjali

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 23:18:26
ok, ich werde am Montag versuchen, aber muss ich wieder zu ABH zurück gehen, der mann vom ABH hat mir die Kopie ohne Beglaubigungen die auf hintere Seite gegeben, er hat einfach vorne kopiert und mir abgegeben, mit Urkunde ohne Deutsche Beglaubigung kann ich nicht gehen

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Aras am 25.07.2014 um 23:38:21
Wenn du dann dort bist, kannst du ja schonmal fragen ob er die Änderung des Familienstandes beim Einwohnermeldeamt meinte.

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 25.07.2014 um 23:48:42
Ja werde ich das machen, danke für deine hilffe Aras

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von namaskaram am 26.07.2014 um 08:30:15
Für die Änderung des Familienstandes benötigte ich keine Beglaubigung.

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 30.07.2014 um 16:38:37
Ich habe wirklich genug von diesen Ämter, vorgestern war ich wieder beim ABH, er hat mir gesagt dass ich nur das Familienstand ändern muss, er hat mir die Kopien vom Heiratsurkunde, und Geburtsurkunde von meiner Frau gegeben, ich bin damit zum Einwohnermeldeamt gegangen, die sagten mir dass sie die Originale brauchen, mit Kopien können die nicht anfangen, ich habe gesagt dass die originale beim ABH sind, und das ist die Tel Nummer von den Beamter vom ABH, der mann von Bürgeramt sagt mir: ( auch wenn ich ihn anrufe und er sagt mir dass ich die originale habe, bringt nicht, ich brauche eine Bestätigung, und dazu zuerst gehen sie zu Standesamt ohne Standesamt kann ich nicht machen) ok, ich war beim Standesamt, der mann von Standesamt verlangte von mir : Heiratsurkunde übersetzt, Geburtsurkunde von meiner Frau übesetzt, Passkopie von meine Frau, mein alte Scheidungsurteil, mein alte Heiratsurkunde.
Ich habe gestern alles bei ihm abgegeben, er hat kopiert und mich zu Bürgeramt zugeschickt, er hat mir gesagt die papiere sind in Ordnung aber wenn Bürgeramt von mir eine Bestätigung brauchen kann ich nicht abgeben weil ich die Originale nicht habe.
ich bin zu Bürgeramt gegangen, alles gezeigt, die Frau von Bürgeramt sagte mir dass sie zuerst den Mann von Standesamt anruft und dann kann sie mein Familienstand ändern.

ist das alles nöttig? ich habe genug.

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von HeFi am 30.07.2014 um 21:11:00

Wari schrieb am 25.07.2014 um 22:31:56:
die Heiratsurkunde ist Internationale ( speziell fürs Ausland), Der Deutsche Botschaft hat die akzeptiert obwohl auf Französich ist, und die Dame beim Bürgeramt Heute hat mir gesagt: sie glaubt die Internationale Heiratsurkunde muss nicht übersetzt wird,

Das stimmt sooo nicht.
Zwar müssen 8-sprachige Internationale Personenstandsurkunden nicht übersetzt werden. http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/3324524/Urkunden_Auslaendische_oeffentliche_inDeutschland.pdf

Aber Algerien stellt gar keine internationalen Personenstandsurkunden aus,
also braucht die algerische Heiratsurkunde eine Legalisierung durch die deutsche AV http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/de/04/Konsularischer__Service/Seite__Legalisation.html

und eine Übersetzung von einem in D gerichtlich beeidigten Übersetzer http://www.justiz-uebersetzer.de/

Titel: Re: FZF, Anerkennung der Ehe
Beitrag von Wari am 30.07.2014 um 21:36:36
@HeFi

Das ist schon ok, habe alles gemacht, danke

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