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Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ?? (Gelesen: 17.751 mal)
uwe1122
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Antwort #15 - 10.09.2014 um 19:07:10
 
Muleta schrieb am 10.09.2014 um 18:53:18:
ergo: die Scheidung muss in Thailand nicht anerkannt werden um dort wirksam zu sein. Und wenn das nicht sein muss, dann wird es dort vermutlich auch gar kein Verfahren der Anerkennung geben. Das ganze Theater ist überflüssig wie ein Kropf.


Genau so ist es ,das weis nur die Standesbeamtin nicht,und veranstaltet so ein Zirkus.
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uwe1122
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Antwort #16 - 10.09.2014 um 19:49:35
 
Muleta schrieb am 10.09.2014 um 18:53:18:
ergo: die Scheidung muss in Thailand nicht anerkannt werden um dort wirksam zu sein. Und wenn das nicht sein muss, dann wird es dort vermutlich auch gar kein Verfahren der Anerkennung geben. Das ganze Theater ist überflüssig wie ein Kropf.


Hast Du zufällig die Quelle dieser Entscheidung ?

Dann kann ich der Tante mal einen Vortrag halten und meine Kosten bei ihr zurück fordern,ob es was nutzt,wer weis ?

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Muleta
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Antwort #17 - 10.09.2014 um 20:19:26
 
das ist ein Zitat aus den oben verlinkten Info-Blättern der OLGs. Sozusagen ein Hinweis an die Standesbeamten. Je nach Bundesland solltest Du aber ggf. nach dem Info-Blatt des "passenden" OLG suchen.
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Antwort #18 - 10.09.2014 um 21:27:22
 
Muleta schrieb am 10.09.2014 um 20:19:26:
das ist ein Zitat aus den oben verlinkten Info-Blättern der OLGs. Sozusagen ein Hinweis an die Standesbeamten. Je nach Bundesland solltest Du aber ggf. nach dem Info-Blatt des "passenden" OLG suchen.


(bei einer Scheidung mit nur thailändischen Beteiligten ist nach Rechtsauffassung
des Auswärtigen Amtes KEINE Anerkennung erforderlich)So steht es auch in dem Leitfaden des OLG Düsseldorf.

Meine Standesbeamtin ,
meint
,ich gelte in Thailand als immer noch verheiratet,das ist das Problem.

Dies hätte nichts zu tun mit meiner Scheidung in Deutschland,oder sonstigen Anerkennungen,ich muss den Nachweis bringen.Ich suche etwas wo steht,das es nicht möglich ist ,mein deutsches Scheidungsurteil,in Thailand zur Anerkennung vorzulegen.

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Muleta
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Antwort #19 - 10.09.2014 um 21:34:55
 
ich geb's auf. Du bringst das Verfahren zur Anerkennung thailändischer Scheidungen in Deutschland durcheinander mit dem Verfahren zur Anerkennung nicht-thailändischer Scheidungen in Thailand. Demzufolge liest Du offensichtlich auch die falschen Texte und Leitfäden.
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Antwort #20 - 11.09.2014 um 12:22:55
 
Muleta schrieb am 10.09.2014 um 21:34:55:
ich geb's auf. Du bringst das Verfahren zur Anerkennung thailändischer Scheidungen in Deutschland durcheinander mit dem Verfahren zur Anerkennung nicht-thailändischer Scheidungen in Thailand. Demzufolge liest Du offensichtlich auch die falschen Texte und Leitfäden.


Sorry,Du hast recht,konnte gestern den Link zum OLG nicht öffnen,da steht es ja drin,Danke.
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Antwort #21 - 17.12.2014 um 06:20:00
 
Also das ist sehr fragwürdig, dass eine Scheidung in einem anderen Land als Voraussetzung für eine erneute Heirat in Deutschland sein soll. Ich hätte nach schriftlicher Begründung verlangt.
Kann denn das Konsulat nicht einfach ein Schreiben verfassen mit dem Inhalt, dass die deutsche Scheidung akzeptiert ist und keine Eintragung besteht?
Ich glaube das Standesamt denkt nicht an Scheinehe, sondern an eine Mehrehe! Denn für den deutschen Rechtsbereich ist doch eine deutsche Scheidung ausreichend.
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Antwort #22 - 11.08.2015 um 21:34:55
 
Hallo zusammen,es wird langsam etwas mit unserer Heirat.Ich werde mal zu gegebener Zeit den Verlauf der Behördengänge und die stetige Entwicklung hier posten.

Habe heute vom Standesamt bescheid bekommen,das das OLG Hamm eine neue Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung fordert,da auf der, die vorliegt,mein Name fehlt,sonst nichts.

Grund ist die Befreiung von einem EFZ.


Meine Frage ist:Ich habe beim Standesamt,alle Unterlagen meiner Vorehe eingereicht,dort steht dann überall mein Name,hat das OLG auch diese Informationen,denn dann wäre es doch einfach, den Bezug auf den fehlenden Namen zu bekommen ?Ist es auf der Vollmacht wirklich so relevant das dort mein Name fehlt ?
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Antwort #23 - 11.08.2015 um 21:59:30
 
Ja das ist sehr sehr wichtig. Daraus ergibt sich nämlich wen sie heiraten will.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #24 - 11.08.2015 um 22:17:56
 
Aras schrieb am 11.08.2015 um 21:59:30:
Ja das ist sehr sehr wichtig. Daraus ergibt sich nämlich wen sie heiraten will.


Das leuchtet mir ein,wenn nichts anderes von mir dort vorliegt .Wenn ich Dich richtig verstehe, kann ich gar nicht auf eine andere Art beweisen das ich derjenige bin ,denn sie heiraten will.

Manchmal kann ich oder will ich solche Aktionen nicht verstehen.

Danke Dir für Deine Antwort.
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Antwort #25 - 11.08.2015 um 22:45:48
 
Kann ich verstehen. Ist bestimmt auch ärgerlich die Vollmacht erneut erstellen zu lassen. Aber die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ist eigentlich unabhängig von deinen Scheidungsdokumenten.  Hast wohl im Ausland dich scheiden lassen und darum müssen deine Scheidungen anerkannt werden, damit deine Ehefähigkeit feststeht. Aber ihr Ehefähigkeitszeugnis sagt eben aus, ob es Ehehindernisse zwischen ihr und deiner Person besteht. Darum muss auch deine Person konkret benannt werden. Weiß garnicht ob die Scheidungsunterlagen auf dem Tisch des gleichen Richters liegen,  der auch für die Ehefähigkeitszeugnisbefreiung zuständig ist.
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Antwort #26 - 16.08.2015 um 07:59:14
 
So,dann haben wir die Beitrittserklärung mal neu gemacht.

Kann ich der Frau auf dem Standesamt einen "einschenken",weil sie vor 5 Wochen die Unterlagen vor Übergabe zum OLG nicht auf Fehler geprüft hat ?

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Antwort #27 - 16.08.2015 um 09:16:08
 
Der Fehler liegt ja eher bei dem, der die die Beitrittserklärung formuliert hat.

Ansonsten... Ich habe auch eine Beschwerde über eine Standesbeamtin vom Standesamt Leipzig im April oder Mai eingereicht. Zahnloser Tiger und bis heute nicht beschieden. Habs gemacht, da ich eh nichts zu verlieren hatte (also nix zeitkritisches) und die Standesbeamtin sehr herablassend war und immer wieder unterschiedliche bzw. Widersinnige Unterlagen gefordert hat.

Sollte das Auffallen der fehlerhaften Beitrittserklärung das einzige Problem mit der Standesbeamtin sein, dann wäre es mE kein gewichtiger Grund um sich da extra zu beschweren. Sowas passiert leider... Irren ist menschlich.
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Antwort #28 - 16.09.2015 um 19:42:09
 
Hallo zusammen,

Das OLG Düsseldorf bzw mein Standesamt verlangt eine Scheidungsurkunde zur Anerkennung einer thailändischen Scheidung vor dem Bezirksamt.Alles andere liegt vor,es wird nur die Scheidungsurkunde ( nach fast 3 Monaten der Einreichung ) nachgefordert,die sie aber nicht oder nicht mehr hat.

Eine Neuausstellung ist nicht möglich, so dass dieses Dokument bei Verlust nicht vorgelegt werden kann.
Wie kann ich dem OLG bzw Standesamt beweisen,das der Sachverhalt so stimmt,und sie keine Scheidungsurkunde  vorlegen kann ?

Ich bin mir auch nicht sicher,ob es Sinn macht sie an die deutsche Botschaft in BKK zu verweisen,darauf hat sich das Standesamt bei einer anderen Sache,auch  nicht drauf eingelassen.Ich wäre in der Beweispflicht.

Habe schon im Netz gesucht und nichts wirklich aussagekräftige gefunden.

Evtl. hat hier jemand eine Idee,was ich als Beweis vorlegen könnte.

Dem OLG Düsseldorf liegt folgendes von meiner Verlobten vor:

Versicherung an Eides Statt gem.§ 27 VwVfG das der Familienstand geschieden ist.

Auszug aus dem Familienregister

Familienstandsbescheinigung

Heirats so wie Scheidungseintrag

Bescheinigung über die Namensänderung nach der Scheidung.

Wenn sie denn die Scheidungsurkunde hätte,wäre sie auch eingereicht worden.

Es war keine gerichtliche Scheidung,sondern eine vor dem Bezirksamt.

Die deutsche Botschaft in BKK werde ich trozdem mal kontaktieren,in der Hoffnung auf Antwort.








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Antwort #29 - 16.09.2015 um 23:37:03
 
uwe1122 schrieb am 16.09.2015 um 19:42:09:
Das OLG Düsseldorf bzw mein Standesamt verlangt eine Scheidungsurkunde zur Anerkennung einer
thailändischen Scheidung vor dem Bezirksamt
...
...Es war keine gerichtliche Scheidung, sondern eine
vor dem Bezirksamt
.

Sorry, welche Scheidung meinst Du jetzt hier?
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