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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
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Beitrag begonnen von uwe1122 am 20.07.2014 um 19:09:04

Titel: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 20.07.2014 um 19:09:04
Hallo zusammen,

ich bin deutscher,und habe damals in Thailand geheiratet,und lebte mit meiner thailändischen Frau ,bis zur Scheidung in Deutschland,wo sie heute auch noch ihren Wohnsitz hat.

Nun möchte ich wieder eine Thai heiraten,diesmal in Deutschland.

Mein Standesamt verlangt nun,zusätzlich zur thailändischen Heiratsurkunde und deutscher Scheidungsurkunde,ein rechtskräftiges Anerkennungsurteil der Scheidung durch das zuständige Gericht in Thailand.

Sowie: deren Auflösung durch,komplettes und vollständiges Ehescheidungsurteil der letzten Vorehe(es muss erkennbar sein,dass beide Ehepartner zum Scheidungsausspruch persönlich anwesend und mit der Scheidung einverstanden waren - kein Versäumnisurteil )

Ergo müsste ich mich ,mit meiner Ex nochmal in Thailand vor einem Gericht scheiden lassen,um die geforderten Unterlagen zu bekommen.

Meine Ex wird das alles nicht interessieren, was mach ich dann ?

Ich hab da mal einen online Anwalt gefragt,der auch der Meinung ist,das ich in Thailand noch einmal  geschieden werden muss.

Ich kann mir das einfach nicht vorstellen,wenn meine Ex wieder heiraten sollte würde es mir einleuchten,denn sie ist ja in Thailand als verheiratet eingetragen,und hätte Probleme mit der  Ausstellung ihrer Heiratsdokumente. 

Ich habe auch schon das Generalkonsulat in Frankfurt angeschrieben,ob das auch irgendwie aus Deutschland zu machen ist,aber habe noch keine Antwort erhalten.

Ich wollte eigentlich nur einen Beratungsgesräch auf dem Standesamt,aber es kam mir vor wie ein Verhör,und alles wurde festgehalten,na ja,ich habe absolut nichts zu verbergen.

Gruß
Uwe

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Saxonicus am 20.07.2014 um 21:33:55

uwe1122 schrieb am 20.07.2014 um 19:09:04:
Ergo müsste ich mich ,mit meiner Ex nochmal in Thailand vor einem Gericht scheiden lassen,um die geforderten Unterlagen zu bekommen.

Das glaube ich nicht.

Nach meiner Auffassung müsste es genügen, wenn das deutsche Scheidungsurteil von einer thailändischen Behörde oder einem thailändischen Gericht bestätigt/anerkannt wird.

Warte doch erst einmal ab, was das thailändische Konsulat dazu zu sagen hat.

So einmalig oder außergewöhnlich wird so ein Sachverhalt in Deutschland sicher nicht sein, frag doch mal in einem Thailand-Forum nach.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von tiggger am 20.07.2014 um 22:28:25
@Saxonius: wieso kann Deiner Meinunf nach überhaupt eine Anerkennung verlangt werden? Eine deutsche Scheidung sollte doch gegenüber einem deutschen Amt ausreichen.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Saxonicus am 20.07.2014 um 22:48:34

tiggger schrieb am 20.07.2014 um 22:28:25:
Eine deutsche Scheidung sollte doch gegenüber einem deutschen Amt ausreichen.

Reicht sie doch auch, da er aber wieder eine Thailänderin heiraten will und er in Thailand noch als verheiratet gilt, muss das deutsche Scheidungsurteil eben erst dort noch akzeptiert/anerkannt werden.

Ich hoffe hier schreibt noch jemand etwas dazu, der sich damit genauer/sachgerechter auskennt. Meine (laienhafte) Antwort kam nur aus dem Bauch.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 21.07.2014 um 07:06:09
Danke für Eure Antworten,

Wieso ist es dem Standesamt in Deutschland nicht egal ,ob Thailand denkt ,ich bin noch verheiratet mit eine Thailänderin ?

Eine zweite rechtskräftige Heirat zu der bestehenden in Thailand wäre doch überhaupt nicht möglich,oder gibt es ein EFZ für mich ,bei einer in Deutschland bestehenden Ehe,ich glaube nicht.

Für meine Ex könnte es ja zutreffen,denn sie ist ja thailänderin ,und in  Thailand als verheiratet eingetragen

Ich lege hier mein Scheidungsurteil,des Familiengerichtes vor,und die Heiratsurkunde aus Thailand,darin steht ein und der selbe Name ,nämlich der meiner Ex.In der Heiratsurkunde steht ihr Mädchenname XXXX. dieser wird aber im deutschem Urteil erwähnt.

Für die Erteilung des Heiratsvisum`s sollte es auch keine Rolle spielen,ob meine Vorehe in Thailand als geschieden gemeldet ist,wenn die Anmeldung zur Eheschließung bei der Botschaft in BKK vorliegt.

Das sind aber nur so meine eigenen,für mich logischen Schlussvolgerungen,man weis ja wie Ämter so ticken.

Ich tippe mal vorsichtig darauf das die junge Standesbeamtin,nebst ihrem anzulernenden Kollegen,eine Scheinehe vermuten.

Der Verlauf des Gespräches lässt dieses vermuten.

Muss ich denn immer die selbe Beamtin,zur Rücksprache bei weitern Fragen kontaktieren,oder kann ich einfach zu einer anderen gehen,oder gar zu einem Standesamt in einer anderen Stadt ?

Gruß
Uwe




Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 21.07.2014 um 07:21:18

Saxonicus schrieb am 20.07.2014 um 21:33:55:
frag doch mal in einem Thailand-Forum nach.


Habe ich schon gemacht,da herrscht auch Ratlosigkeit und solche Sachen,wie könnte ,sollte oder müsste, ich glaub ich bin der Erste dem sowas passiert   :-/

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Aras am 21.07.2014 um 08:27:52
Vielleicht sollen Ehehindernisse in Thailand überprüft werden? Wenn du in Thailand heiraten wollen würdest, dann darfst du nicht da du noch verheiratet bist.

Ob man Scheidungen in Thailand anerkennen lassen kann? Dann müsste man nicht die ganze Prozedur wiederholen.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 21.07.2014 um 08:44:44

Aras schrieb am 21.07.2014 um 08:27:52:
Ob man Scheidungen in Thailand anerkennen lassen kann? 



Mit einigen Staaten bestehen Abkommen zur erleichterten gegenseitigen Anerkennung von Scheidungsurteilen.

In einigen Staaten werden ausländische Scheidungen grundsätzlich nicht anerkannt und müssen ggf. vor Ort wiederholt werden.

Thailand ist so ein Fall.

Ich habe auch gerade mal die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin angeschrieben.

Gruß
Uwe

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Saxonicus am 21.07.2014 um 09:24:44

uwe1122 schrieb am 21.07.2014 um 07:06:09:
Ich tippe mal vorsichtig darauf das die junge Standesbeamtin,nebst ihrem anzulernenden Kollegen,eine Scheinehe vermuten.Der Verlauf des Gespräches lässt dieses vermuten.

Muss ich denn immer die selbe Beamtin,zur Rücksprache bei weitern Fragen kontaktieren,oder kann ich einfach zu einer anderen gehen,oder gar zu einem Standesamt in einer anderen Stadt ?

Wenn Du Zweifel an der Sachkompetenz der Mitarbeiterin hast, dann solltest Du Dich an deren Vorgesetzte oder die Standesamtsaufsicht wenden.

Nein, Dein Standesamt kannst Du Dir nicht aussuchen, es sei denn Du wechselst Deinen Wohnort.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Alacrity am 21.07.2014 um 09:35:15
Erstmal: Imo ist der Thread im falschen Forum, das ist eher Personenstandsrecht.

In § 13 I BGBEG steht:
Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.

Also:
Kann eine Thailänderin nach thailändischem Recht einen Mann heiraten, der in Thailand noch als verheiratet gilt?

Wenn nein, dann muss die deutsche Scheidung wohl in Thailand anerkannt werden oder nochmal geschieden werden.

Wenn das so ist und die (Ex-)Frau nicht kooperiert, dann musst du entweder auf die Richter am thailändischen Familiengericht vertrauen oder ein anderes Land finden, in dem ihr heiraten könnt.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 25.07.2014 um 16:13:41
Hat sich geklärt,die deutsche Scheidung wird nach Beglaubigung, Legalisation und Übersetzung anerkannt.

Noch mals Danke für die Antworten.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 09.09.2014 um 22:26:35

uwe1122 schrieb am 25.07.2014 um 16:13:41:
Hat sich geklärt,die deutsche Scheidung wird nach Beglaubigung, Legalisation und Übersetzung anerkannt.

Noch mals Danke für die Antworten.


Update

Ich habe das deutsche Scheidungsurteil legalisieren und übersetzen lassen,um es auf dem Generalkonsulat von Thailand in Frankfurt beglaubigen zu lassen.


Dort teilte  man mir dann mit,das ich als Deutscher nirgendwo in Thailand registriert bin,und es kein Gericht oder eine Behörde gibt,welches für mich in dieser Angelegenheit zuständig ist,und mir bestätigt, das meine Ehe in Thailand,aufgrund meines deutschen Scheidungsurteil, nicht mehr registriert ist,oder der Eintrag gelöscht wurde.

Das Standesamt könnte gerne bei uns anrufen,und wir klären das dann.

Das habe ich dann der Standesbeamtin so weiter gegeben,und die Antwort war :

Ich rufe nirgendwo an.sie  müssen dafür einen Beweis bringen ,das ihr  Heiratseintrag in Thailand gelöscht worden ist oder dieses nicht möglich ist.

Also ich brauch jetzt eine Bescheinigung,das es keine Bescheinigung gibt.

Nur wer macht sowas wenn keiner dafür zuständig ist ?

Als ich dann wieder zu Hause war klingelte mein Handy und ihr Name erschien auf dem Display.

Ich sollte nicht meinen sie würde mir nicht glauben ,nein ich habe mir ja Mühe gegeben um den Nachweis zu erbringen,sie bot mir eine Eidesstaatliche Versicherung an,um meine Ledigkeit in Thailand zu beweisen.

Ich flieg nächste Woche eh nach Thailand sagte ich ihr,und werde sehen was ich noch tun kann  ;),wenn nichts geht, wovon ich ausgehe,dann machen wir die EV.

Dann habe ich ca. 200€ Kosten gehabt für eine nicht benötigte Legalisation, Übersetzung und
500KM Fahrt ,durch Unkenntnis einer Standesbeamtin,von dem Zeitverlust ganz zu schweigen.




Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Muleta am 10.09.2014 um 17:53:41
Tja, Pech für Dich. Aber irgendwie war das alles von vornherein vermeidbar:

http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/zw_laender_t/thailand.pdf
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/bamberg/thailand.pdf

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 10.09.2014 um 18:46:19

Muleta schrieb am 10.09.2014 um 17:53:41:
Tja, Pech für Dich. Aber irgendwie war das alles von vornherein vermeidbar:

http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/zw_laender_t/thailand.pdf
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/bamberg/thailand.pdf

Ich finde da nichts zu meinem Fall,das Andere wusste ich schon.

Hast Du meine Frage auch richtig gelesen ?Ich finde da nichts, wer in Thailand dafür zuständig ist,es geht nicht um eine Anerkennung meiner Scheidung aus Thailand in Deutschland.

Die Sachen die meine Verlobte beibringen muss sind mir bekannt.
Das ist auch nachvollziehbar ,es geht um eine Anerkennung einer deutschen Scheidung in Thailand, von einem deutschen ,der in Thailand eine Thai geheiratet hat.

Es gibt dafür lt. Generalkonsulat von Thailand keine Zuständigen Behörden,allein darum geht es.

Wenn Du natürlich weist,welches Gericht oder welche Behörde in Thailand für mich zuständig ist, wäre ich Dir dankbar.

Ich habe dort keine Personenkennziffer wie die Thais,die wissen gar nicht wer ich bin.

Gruß
Uwe



Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Muleta am 10.09.2014 um 18:53:18

Zitat:
Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Heimat
Ausländische Scheidungsurteile bedürfen nach den hier bekannten Informationen zur Wirksamkeit für den thailändischen Rechtsbereich keines besonderen Anerkennungsverfahrens


ergo: die Scheidung muss in Thailand nicht anerkannt werden um dort wirksam zu sein. Und wenn das nicht sein muss, dann wird es dort vermutlich auch gar kein Verfahren der Anerkennung geben. Das ganze Theater ist überflüssig wie ein Kropf.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 10.09.2014 um 19:07:10

Muleta schrieb am 10.09.2014 um 18:53:18:
ergo: die Scheidung muss in Thailand nicht anerkannt werden um dort wirksam zu sein. Und wenn das nicht sein muss, dann wird es dort vermutlich auch gar kein Verfahren der Anerkennung geben. Das ganze Theater ist überflüssig wie ein Kropf.


Genau so ist es ,das weis nur die Standesbeamtin nicht,und veranstaltet so ein Zirkus.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 10.09.2014 um 19:49:35

Muleta schrieb am 10.09.2014 um 18:53:18:
ergo: die Scheidung muss in Thailand nicht anerkannt werden um dort wirksam zu sein. Und wenn das nicht sein muss, dann wird es dort vermutlich auch gar kein Verfahren der Anerkennung geben. Das ganze Theater ist überflüssig wie ein Kropf.


Hast Du zufällig die Quelle dieser Entscheidung ?

Dann kann ich der Tante mal einen Vortrag halten und meine Kosten bei ihr zurück fordern,ob es was nutzt,wer weis ?


Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Muleta am 10.09.2014 um 20:19:26
das ist ein Zitat aus den oben verlinkten Info-Blättern der OLGs. Sozusagen ein Hinweis an die Standesbeamten. Je nach Bundesland solltest Du aber ggf. nach dem Info-Blatt des "passenden" OLG suchen.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 10.09.2014 um 21:27:22

Muleta schrieb am 10.09.2014 um 20:19:26:
das ist ein Zitat aus den oben verlinkten Info-Blättern der OLGs. Sozusagen ein Hinweis an die Standesbeamten. Je nach Bundesland solltest Du aber ggf. nach dem Info-Blatt des "passenden" OLG suchen.


(bei einer Scheidung mit nur thailändischen Beteiligten ist nach Rechtsauffassung
des Auswärtigen Amtes KEINE Anerkennung erforderlich)So steht es auch in dem Leitfaden des OLG Düsseldorf.

Meine Standesbeamtin ,meint,ich gelte in Thailand als immer noch verheiratet,das ist das Problem.

Dies hätte nichts zu tun mit meiner Scheidung in Deutschland,oder sonstigen Anerkennungen,ich muss den Nachweis bringen.Ich suche etwas wo steht,das es nicht möglich ist ,mein deutsches Scheidungsurteil,in Thailand zur Anerkennung vorzulegen.


Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Muleta am 10.09.2014 um 21:34:55
ich geb's auf. Du bringst das Verfahren zur Anerkennung thailändischer Scheidungen in Deutschland durcheinander mit dem Verfahren zur Anerkennung nicht-thailändischer Scheidungen in Thailand. Demzufolge liest Du offensichtlich auch die falschen Texte und Leitfäden.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 11.09.2014 um 12:22:55

Muleta schrieb am 10.09.2014 um 21:34:55:
ich geb's auf. Du bringst das Verfahren zur Anerkennung thailändischer Scheidungen in Deutschland durcheinander mit dem Verfahren zur Anerkennung nicht-thailändischer Scheidungen in Thailand. Demzufolge liest Du offensichtlich auch die falschen Texte und Leitfäden.


Sorry,Du hast recht,konnte gestern den Link zum OLG nicht öffnen,da steht es ja drin,Danke.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von AnnaInsurova am 17.12.2014 um 06:20:00
Also das ist sehr fragwürdig, dass eine Scheidung in einem anderen Land als Voraussetzung für eine erneute Heirat in Deutschland sein soll. Ich hätte nach schriftlicher Begründung verlangt.
Kann denn das Konsulat nicht einfach ein Schreiben verfassen mit dem Inhalt, dass die deutsche Scheidung akzeptiert ist und keine Eintragung besteht?
Ich glaube das Standesamt denkt nicht an Scheinehe, sondern an eine Mehrehe! Denn für den deutschen Rechtsbereich ist doch eine deutsche Scheidung ausreichend.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 11.08.2015 um 21:34:55
Hallo zusammen,es wird langsam etwas mit unserer Heirat.Ich werde mal zu gegebener Zeit den Verlauf der Behördengänge und die stetige Entwicklung hier posten.

Habe heute vom Standesamt bescheid bekommen,das das OLG Hamm eine neue Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung fordert,da auf der, die vorliegt,mein Name fehlt,sonst nichts.

Grund ist die Befreiung von einem EFZ.


Meine Frage ist:Ich habe beim Standesamt,alle Unterlagen meiner Vorehe eingereicht,dort steht dann überall mein Name,hat das OLG auch diese Informationen,denn dann wäre es doch einfach, den Bezug auf den fehlenden Namen zu bekommen ?Ist es auf der Vollmacht wirklich so relevant das dort mein Name fehlt ?

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Aras am 11.08.2015 um 21:59:30
Ja das ist sehr sehr wichtig. Daraus ergibt sich nämlich wen sie heiraten will.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 11.08.2015 um 22:17:56

Aras schrieb am 11.08.2015 um 21:59:30:
Ja das ist sehr sehr wichtig. Daraus ergibt sich nämlich wen sie heiraten will.


Das leuchtet mir ein,wenn nichts anderes von mir dort vorliegt .Wenn ich Dich richtig verstehe, kann ich gar nicht auf eine andere Art beweisen das ich derjenige bin ,denn sie heiraten will.

Manchmal kann ich oder will ich solche Aktionen nicht verstehen.

Danke Dir für Deine Antwort.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Aras am 11.08.2015 um 22:45:48
Kann ich verstehen. Ist bestimmt auch ärgerlich die Vollmacht erneut erstellen zu lassen. Aber die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ist eigentlich unabhängig von deinen Scheidungsdokumenten.  Hast wohl im Ausland dich scheiden lassen und darum müssen deine Scheidungen anerkannt werden, damit deine Ehefähigkeit feststeht. Aber ihr Ehefähigkeitszeugnis sagt eben aus, ob es Ehehindernisse zwischen ihr und deiner Person besteht. Darum muss auch deine Person konkret benannt werden. Weiß garnicht ob die Scheidungsunterlagen auf dem Tisch des gleichen Richters liegen,  der auch für die Ehefähigkeitszeugnisbefreiung zuständig ist.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 16.08.2015 um 07:59:14
So,dann haben wir die Beitrittserklärung mal neu gemacht.

Kann ich der Frau auf dem Standesamt einen "einschenken",weil sie vor 5 Wochen die Unterlagen vor Übergabe zum OLG nicht auf Fehler geprüft hat ?


Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von Aras am 16.08.2015 um 09:16:08
Der Fehler liegt ja eher bei dem, der die die Beitrittserklärung formuliert hat.

Ansonsten... Ich habe auch eine Beschwerde über eine Standesbeamtin vom Standesamt Leipzig im April oder Mai eingereicht. Zahnloser Tiger und bis heute nicht beschieden. Habs gemacht, da ich eh nichts zu verlieren hatte (also nix zeitkritisches) und die Standesbeamtin sehr herablassend war und immer wieder unterschiedliche bzw. Widersinnige Unterlagen gefordert hat.

Sollte das Auffallen der fehlerhaften Beitrittserklärung das einzige Problem mit der Standesbeamtin sein, dann wäre es mE kein gewichtiger Grund um sich da extra zu beschweren. Sowas passiert leider... Irren ist menschlich.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 16.09.2015 um 19:42:09
Hallo zusammen,

Das OLG Düsseldorf bzw mein Standesamt verlangt eine Scheidungsurkunde zur Anerkennung einer thailändischen Scheidung vor dem Bezirksamt.Alles andere liegt vor,es wird nur die Scheidungsurkunde ( nach fast 3 Monaten der Einreichung ) nachgefordert,die sie aber nicht oder nicht mehr hat.

Eine Neuausstellung ist nicht möglich, so dass dieses Dokument bei Verlust nicht vorgelegt werden kann.
Wie kann ich dem OLG bzw Standesamt beweisen,das der Sachverhalt so stimmt,und sie keine Scheidungsurkunde  vorlegen kann ?

Ich bin mir auch nicht sicher,ob es Sinn macht sie an die deutsche Botschaft in BKK zu verweisen,darauf hat sich das Standesamt bei einer anderen Sache,auch  nicht drauf eingelassen.Ich wäre in der Beweispflicht.

Habe schon im Netz gesucht und nichts wirklich aussagekräftige gefunden.

Evtl. hat hier jemand eine Idee,was ich als Beweis vorlegen könnte.

Dem OLG Düsseldorf liegt folgendes von meiner Verlobten vor:

Versicherung an Eides Statt gem.§ 27 VwVfG das der Familienstand geschieden ist.

Auszug aus dem Familienregister

Familienstandsbescheinigung

Heirats so wie Scheidungseintrag

Bescheinigung über die Namensänderung nach der Scheidung.

Wenn sie denn die Scheidungsurkunde hätte,wäre sie auch eingereicht worden.

Es war keine gerichtliche Scheidung,sondern eine vor dem Bezirksamt.

Die deutsche Botschaft in BKK werde ich trozdem mal kontaktieren,in der Hoffnung auf Antwort.









Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von HeFi am 16.09.2015 um 23:37:03

uwe1122 schrieb am 16.09.2015 um 19:42:09:
Das OLG Düsseldorf bzw mein Standesamt verlangt eine Scheidungsurkunde zur Anerkennung einer thailändischen Scheidung vor dem Bezirksamt...
...Es war keine gerichtliche Scheidung, sondern eine vor dem Bezirksamt.

Sorry, welche Scheidung meinst Du jetzt hier?
Deine deutsche Scheidung oder die Scheidung Deiner Zukünftigen?
Blickst Du noch durch?

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 16.09.2015 um 23:52:31
Es geht um die Scheidung meiner Verlobten,die zur Anerkennung

einer ausländischen Ehescheidung in Ehesachen eine Antrag beim OLG gestellt hat.

Habe mich da wohl etwas missverständlich ausgedrückt.

Sorry

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von HeFi am 17.09.2015 um 01:08:28

uwe1122 schrieb am 16.09.2015 um 23:52:31:
Es geht um die Scheidung meiner Verlobten,die zur Anerkennungeiner ausländischen Ehescheidung in Ehesachen eine Antrag beim OLG gestellt hat.

Was dazu erforderlich ist, hat Muleta bereist hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1405876145/12#12 vor einigen Tagen mitgeteilt.

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 17.09.2015 um 11:10:20
Das mit mit der Anerkennung meiner deutschen Scheidung hat sich erledigt,es war so wie Muleta es letztes Jahr geschrieben hat,nochmal Danke dafür.

Meine Frage zu der Scheidungsurkunde meiner Verlobten,hat sich nun auch geklärt.

Die AV hat mir doch noch geantwortet.

Gruß
Uwe








Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von HeFi am 17.09.2015 um 12:33:45

uwe1122 schrieb am 17.09.2015 um 11:10:20:
Meine Frage zu der Scheidungsurkunde meiner Verlobten,hat sich nun auch geklärt.
Die AV hat mir doch noch geantwortet.

Schön für Dich und jetzt wissen wir ganz genau, was die AV Dir geantwortet hat. :gruebeln

Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 17.09.2015 um 13:18:51
Nach Kenntnisstand der Botschaft stimmt es,dass keine weiteren Exemplare ausgestellt werden. Die Botschaft kann dies auf Nachfrage der Behörde bestätigen.






Titel: Re: Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ??
Beitrag von uwe1122 am 03.03.2016 um 04:07:50
Update:

Es ist geschafft,meine Verlobte ist mit dem Visum zur Eheschließung eingereist,und nächste Woche wird geheiratet.

Nochmals vielen Dank für die Hilfestellung. :)

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