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Zwei Staatsbürgerschaften unter 2 Namen, Deutschland und Russland (Gelesen: 2.767 mal)
shev
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zwei Staatsbürgerschaften unter 2 Namen, Deutschland und Russland
23.02.2016 um 16:37:03
 
Hallo,

ich habe mich schon allerhand zu informieren versucht, und das Unterforum erscheint mir als das richtige für meine Frage. Ansonsten können es die Mods ggf. verschieben.

Ich bin in Russland geboren und 1995 mit 10 Jahren als Spätaussiedler mit meinen Eltern nach Deutschland übergesiedelt. Wir haben Vor- und Nachnamen geändert und ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Einen russischen Pass besaß ich nie (war ja auch minderjährig), ich stand aber wie es in Russland üblich ist/war mit im Ausweis meiner Eltern drin. Entscheidend ist wohl, dass wir nie aktiv die russische Staatsbürgerschaft abgelegt haben.

Da ich davon ausging nur die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht. Da ich aber mit dem Gedanken spiele, zum ersten Mal überhaupt nach Russland zu reisen wollte ich mich vergewissern, dass es keine Probleme gibt. Also habe ich eine Konsularfrage an das für mich zuständige Generalkonsulat gestellt. Ergebnis ist, dass ich aufgrund meiner Geburtsurkunde wohl tatsächlich die russische Staatsbürgerschaft (mit meinem russischen Namen) habe. Meine in Deutschland durchgeführte Namensänderung ist meines Wissens in Russland nicht rechtsgültig.

Ich sehe für mich nun zwei Optionen:
1. Einfach trotzdem normal als deutscher Staatsbürger und Tourist nach Russland fahren, so wie es jeder andere EU-Bürger tun würde. Es steht ja nur mein deutscher Name drin, nur als Geburtsort eben ein Ort in Russland.
2. Die russischen Papiere beim Konsulat beantragen und die russ. Staatsbürgerschaft ablegen, da ich an ihr kein Interesse habe. Danach nach Option 1 einreisen. Viel zusätzlicher Aufwand, den ich gern umgehen würde falls möglich.

Meine Frage an die Experten hier lautet, ob ich in der aktuellen Situation mit nur Option 1 in irgendwelche Probleme bei der Ein- und Ausreise nach Russland laufen kann. Ich sehe für mich das Dilemma, dass ich in 2 Ländern unter 2 Namen Staatsbürgerschaften habe und nicht in irgendeiner Form mit dem Feuer spielen möchte. Aus russischer Sicht hätte ich ja zumindest mal keine gültigen russichen Dokumente, ich hätte wenig Lust dort festzusitzen. Andererseits sollte es beim Einreisen mit meinen deutschen Papieren keinen Zusammenhang dazu geben.

Das Generalkonsulat hat keine Auskunft geben können, und hat sich auch generell leider als extrem unfreundlich und nicht hilfsbereit gezeigt. Diverse private Firmen die sich um Einreisen und Einladungen nach Russland kümmern habe ich auch schon angeschrieben, die verweisen nachvollziehbarerweise auch an die offiziellen Stellen des Konsulats. Hat eventuell hier irgendwer Erfahrungen oder Hinweise hierzu? Ich wäre um jede Info dankbar.

Danke,
B
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.02.2016 um 18:33:39
 
shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:
Hat eventuell hier irgendwer Erfahrungen oder Hinweise hierzu? Ich wäre um jede Info dankbar.


Was nützt dir die Erfahrung anderer, die ohne Wissen der russischen Behörden mit deutschen Pass ein- und ausgereist sind. Die wissen ja nicht ob die russischen Behörden das toleriert haben oder wirklich nicht üer die russische Staatsangehörigkeit wußten.

Zumindest bei dir wissen aber die russischen Behörden, dass du auch die russische Staatsangehörigkeit hast. Du hast es ihnen ja erzählt. Tolerieren sie es? Eine verlässliche Antwort wird dir niemand geben können.

Ich würde deshalb Option 2 empfehlen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 23.02.2016 um 18:47:06
 
Als russischer Staatsangehöriger musst Du Dich bei der Ein- und Ausreise nach/von Russland korrekterweise mit einem russischen Pass ausweisen. Ob oder wie da Verstöße verfolgt und geahndet werden, ist mir allerdings nicht bekannt. Trotzdem würde ich so etwas tunlichst vermeiden.

Also entweder Du beantragst einen russischen Pass und reist damit ein oder Du wartest die Ausbürgerung ab und reist mit dem deutschen Pass.
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Petersburger
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.02.2016 um 06:45:56
 
shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:
Ergebnis ist, dass ich aufgrund meiner Geburtsurkunde wohl tatsächlich die russische Staatsbürgerschaft (mit meinem russischen Namen) habe.

Das ist falsch. Einer meiner Kollegen ist hier geboren und hat eine russische Geburtsurkunde. Die StAng aber hat und hatte er nie.
Richtig ist, daß Du mit Geburt sowjetischer StAng wurdest und am 06.02.1992 ständig auf dem Gebiet der Russischen Föderation registriert warst. Dadurch wurdest Du durch "Anerkennung" zum russischen StAng.

shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:
Meine Frage an die Experten hier lautet, ob ich in der aktuellen Situation mit nur Option 1 in irgendwelche Probleme bei der Ein- und Ausreise nach Russland laufen kann. 

Aus der Praxis: Das ist nicht zu vermuten.

Es ist tief in den Köpfen russisch bzw. sowjetisch geprägter Denkweise verwurzelt, daß man die StAng dann hat, wenn man einen entsprechenden Paß besitzt - samt dem unzulässigen Umkehrschluß.
Daher gibt es viele Beispiele, wo eben Deine "Option 1" genutzt wurde. Auch bei gleichen Namen in beiden Rechtsbereichen.

Ebenso aus der Praxis: Ich würde es nicht versuchen. Denn wenn jemand auf den Gedanken kommt, Dir konkret am Zeuge flicken zu wollen, ist Deine "Option 1" eine ideale Möglichkeit.

shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:
Ich sehe für mich das Dilemma, dass ich in 2 Ländern unter 2 Namen Staatsbürgerschaften habe

Das ist kein Problem. Und es ist auch nicht selten.

Die Namensänderungen in Deutschland sind dokumentiert - das übersetzt man einfach und nimmt es in Kopie mit ...

shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:
Aus russischer Sicht hätte ich ja zumindest mal keine gültigen russichen Dokumente, ich hätte wenig Lust dort festzusitzen. Andererseits sollte es beim Einreisen mit meinen deutschen Papieren keinen Zusammenhang dazu geben.

Dann beantrage halt einfach in der russischen AV einen russischen Paß. Das läuft dann auf eine Feststellung der russischen StAng hinaus.

Bis zum Zeitpunkt der Aushändigung des russischen Passes wirst Du auch bei derselben russischen AV ein Visum beantragen und erhalten können.
Und das ist dann auch rechtlich sauber, weil die AV das Visum in Kenntnis aller Zusammenhänge erteilt.
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shev
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.03.2016 um 19:37:42
 
Danke für die ausführlichen Antworten an alle, habe nicht gedacht so durchdachtes Feedback zu bekommen.

Insbesondere war mir nicht bewusst, dass es gar kein Problem darstellt, beide Staatsangehörigkeiten mit zwei unterschiedlichen Namen zu besitzen. Gibt es diesbezüglich keinerlei Einschränkungen? Zum Beispiel lese ich aus den Antworten raus, dass ich im Falle des Vorhandenseins von zwei Pässen schon mit dem russischen nach Russland einreisen sollte - ist das alles? http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/01-konsular/2-pass/staatsang... gibt Hinweise, aber vielleicht gibt es in der Praxis noch mehr zu wissen. Beispielsweise irgendwelche Probleme bzgl. des Wehrdienstes in Russland, weil ich männlich bin.

Option 2 erscheint mir auch definitiv als die verlässlichere, es ist nur gut die Bestätigung von Menschen mit Erfahrung mit dem Thema zu haben. Vielleicht sind die Fragen trivialer Natur, aber ich habe in meinem Umfeld tatsächlich niemanden mit einem ähnlichen Hintergrund wie ich. Ihr habt in jedem Fall sehr geholfen! Gerade jemanden wie Petersburger hätte ich mir beim Besuch im Konsulat als Ansprechpartner gewünscht Smiley
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Antwort #5 - 03.03.2016 um 19:50:11
 
shev schrieb am 03.03.2016 um 19:37:42:
Beispielsweise irgendwelche Probleme bzgl. des Wehrdienstes in Russland, weil ich männlich bin.


Soweit ich weiß - aber ich verfolge das nicht, weil ich selbst kein russischer StAng bin und meine Tochter "außer Verdacht" auf Wehrpflicht ist - gilt die russische Wehrpflicht nur für diejenigen, die auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation ihren ständigen Wohnsitz haben - in der Rechtspraxis: die ihre ständige Registrierung (Propiska) dort haben.

Da von Spätaussiedlern bei der Übersiedlung das "Abmelden" verlangt wurde - aber ich bin mir nicht sicher, ob auch 1995 schon - sollte Dich das Problem der ständigen Registrierung nicht betreffen.
Sicher gehst Du, indem Du nach Erhalt der Dokumente über den Besitz der russischen StAng Dich gleich als "Auslandsrusse" registieren läßt ("на коснульский учет").
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