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es wird ernst - Hochzeit geplant (Gelesen: 22.507 mal)
erne
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Antwort #75 - 08.10.2014 um 11:05:58
 
Falk schrieb am 08.10.2014 um 09:58:17:
Daher die Frage, ob es die Bearbeitung positiv beeinflusst, evtl. beschleunigt.


insofern, dass nur dann ein Visum gegeben werden kann: ja
(Beschleunigung von "nie" nach "irgendwann").
Aber den Visaprozess "beschleunigen"  von später auf früher kannst du dadurch nicht
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Falk
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Antwort #76 - 08.10.2014 um 11:23:42
 
tiggger schrieb am 08.10.2014 um 10:37:32:
Wie alt ist das A1 Zertifikat? Ab 1 Jahr kann es Probleme geben.


A1 hat sie im Juni diesen Jahres bestanden.

tiggger schrieb am 08.10.2014 um 10:37:32:
Vergiss nicht, das Du auch eine Verpflichtungserklärung brauchst.


Was ist eine Verpflichtungserklaerung und wofuer benoetige ich die? Wie und wo mache ich die und an welche Behoerde gebe ich diese?

tiggger schrieb am 08.10.2014 um 10:37:32:
Hast Du mal nachgerechnet ob der LU gesichert ist, so das die Tochter herkommen kann? 


Wie berechne ich die notwendige Summe? Habe ca 3000 netto ab naechsten Jahr laut Arbeitsvertrag 3500.
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Saxonicus
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Antwort #77 - 08.10.2014 um 11:47:52
 
Falk schrieb am 08.10.2014 um 11:23:42:
Was ist eine Verpflichtungserklaerung und wofuer benoetige ich die? Wie und wo mache ich die und an welche Behoerde gebe ich diese?

Guckst Du hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/13-Verpflichtungser...

Der Verpflichtungsgeber haftet damit für alle Kosten, die der Verpflichtungsnehmer möglicherweise dem Staat verursachen könnte.

Bis zur Eheschließung braucht sie diese VE, danach bist Du als Ehemann für ihren Lebensunterhalt verantwortlich.

Diese VE bekommst Du bei der ABH, kostet 25 €uro.
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Antwort #78 - 08.10.2014 um 12:03:27
 
Saxonicus schrieb am 08.10.2014 um 11:47:52:
Diese VE bekommst Du bei der ABH, kostet 25 €uro. 


Danke Smiley

Werde ich die ABH nochmal anrufen und schauen, wann ich diese machen kann.
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Antwort #79 - 08.10.2014 um 13:43:12
 
Ist eigentlich eine VE für das Kind erforderlich?
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Antwort #80 - 08.10.2014 um 13:50:28
 
Ich würde auch sagen, dass eine VE für das Kind abgegeben werden muss, da kein Unterhaltsverhältnis zum Kind besteht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #81 - 24.11.2014 um 16:06:28
 
Nach laengerer Zeit hier nun einmal ein kurzes update der Lage.

Eine VE habe ich fuer meine zukuenftige Frau und das Kind gemacht. Sie ist auch als nachgewiesen gezeichnet worden. Ansonsten habe ich bei dem Gespraech mit der sehr freundlichen Beamtin der ABH gesagt bekommen, dass ihrerseits keine Einwaende bestehen.

Alle Dokumente wurden im Original an meine zukuenftige Frau geschickt und sie hat am 12.11. das Heiratsvisum beantragt. Am 17.11. kam dann auch der Entscheid vom OLG (hinsichtlich Befreiung von der Beibringung eines Ehefaehifkeitszeugnisses), welchen ich am gleichen Tag beim Standesamt vorgelegt und nach einer Terminvergabe, die Bescheinigung vom Standesamt an die ABH gemailt habe.

Die E-Mail wurde mir nicht direkt bestaetigt, doch hat die Beamtin freundlicher Weise auf die Frage geantwortet (per E-Mail), dass die deutsche Botschaft die Dokumente nicht vorab per Fax geschickt hat.

Laut Standesamt, war die Ueberpruefung der Urkunden am 16.10. durch die deutsche Botschaft abgeschlossen. Die Entscheidung/Ergebnis lag dem Standesamt aber erst am 5.11. vor. Weiterhin wird seit dem 31.10. die Seite zur Abholung nationaler Visa (au-pair, Hochzeit etc..) nicht aktualisiert.

Der Visabeginn wurde im Gespraech mit der Beamtin der ABH auf den 7.12. gelegt, da der Tag der voraussichtlichen Einreise angegeben werden musste.

Jetzt sitzen wir auf heissen Kohlen und warten auf die Erteilung der Visa. Uns ist klar, dass es seine Zeit benoetigt, doch verstehen wir einerseits die Zeitspanne zwischen dem positiven Abschluss der Urkundenueberpruefung und der Vorlage beim Standesamt nicht und es verunsichert uns, dass die Abholliste nicht erneuert wird (Stand 31.10.2014). Es steht ja auch auf dieser Seite, dass von Rueckfragen Abstand genommen werden soll. Nur koennen wir uns nicht vorstellen, dass in der Zwischenzeit keine nationalen Visa positiv beschieden wurden.

Gibt es Faelle, wo ein zeitgleiches Interview nicht stattgefunden hat? Wir haben natuerlich keine Angst davor aber irgendwie rinnt uns die Zeit davon und Weihnachten kommt bald.

Vielen Dank.
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Antwort #82 - 24.11.2014 um 17:55:42
 
Falk schrieb am 24.11.2014 um 16:06:28:
Gibt es Faelle, wo ein zeitgleiches Interview nicht stattgefunden hat?


ja, sicher.

Ohne Zahlen zu kennen würde ich sagen, dass das der Normalfall ist.
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Antwort #83 - 27.11.2014 um 08:01:26
 
erne schrieb am 24.11.2014 um 17:55:42:
ja, sicher.

Ohne Zahlen zu kennen würde ich sagen, dass das der Normalfall ist.


Vielen Dank. Das klingt gut und macht Hoffnung, dass es dadurch nicht verzoegert wird. Ist es eigentlich richtig, dass eine gegenseitige Befragung vom Standesamt und/oder ABH angefordert wird oder macht dies die Botscaft von sich aus auch?

Wie erwaehnt, waeren die Fragen kein Problem. Zumindest denken wir das. Laut lachend



Was uns nachdenklich stimmt, die Abholliste der deutschen Botschaft wird nicht aktualisiert (Stand 31.10.2014). Ich kann mir nicht vorstellen, dass es seit einem Monat nur Ablehnungen von nationalen Visa gegeben hat. Es hat auch 3 Wochen gedauert nach Abschluss der Ueberpruefung der Urkunden durch die Botschaft bis zur Vorlage beim Standesamt (laut Protokoll).

Wenn die ABH zustimmt, wielange dauert es dann im Regelfall noch bei der Botschaft?
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Antwort #84 - 27.11.2014 um 11:37:46
 
Falk schrieb am 27.11.2014 um 08:01:26:
Wenn die ABH zustimmt, wielange dauert es dann im Regelfall noch bei der Botschaft?

Nur zu dem Punkt: kann sicher sschnell gehen oder auch dauern, bei uns war es 2,5 Stunden von Zustimmung der ABH bis zur Info der AV per Mail dass das Visum vorliegt mit bitte um Terminvereinbarung, es war aber auch eine DEU-AV  in EU-Land. Wird sicher keinen "Regelfall" geben sondern auf jeweilige Land und die Auslastung der AV's ankommen...
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Falk
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Antwort #85 - 04.12.2014 um 11:32:21
 
Hallo zusammen,

einiges hat sich getan. Die ABH war sehr freundlich und hat mir mitgeteilt, dass sie zugestimmt haben. Somit liegt alles nun bei der Botschaft.

Auf der Internetpraesenz der Botschaft wird auf eine Abholliste verlinkt, die jedoch seit dem 31.10.2014 nicht aktualisiert worden ist.

Macht es Sinn, da nun anzurufen und zu fragen, ob es da ein Problem gibt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass seit ueber einem Monat kein Verfahren fuer ein nationales Visa positiv beschieden wurde.

Wielange dauert es nach einem positiven Bescheid der ABH, dass die Botschaft das Verfahren abschliesst?

Der Visaantrag ist fuer den 7.12. (damals bei Erstellung der VE abgesprochen mit der ABH) und da dieser Termin theoretisch wohl nicht mehr moeglich ist, sind wir schon nervoes. Die Bearbeitungszeit (angegeben auf der Internetseite der Botschaft) ist jedoch noch zeitlich im Rahmen.

Danke.
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Falk
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Antwort #86 - 05.12.2014 um 14:55:13
 
und nochmal Hallo

ein hoffentlich letztes update

Die Botschaft hat freundlicher Weise auf meine heutige E-Mail ca. 1 Stunde spaeter geantwortet mit dem Hinweis, naechste Woche am Dienstag koenne das Visa abgeholt werden und einem gemeinsamen Weihnachtsfest steht damit nichts im Wege.

Auf deisem Weg moechte ich mich bei allen hier im Forum herzlich bedanken. Zum Einen fuer die wertvollen Hinweise und die kompetente Beratung, zum Anderen fuer die vielen Themenersteller und die damit verbundenen tieferen Einblicke in moeglicerweise zu erwartenden Risiken.

Vielen Dank nochmal und viel Glueck und Geduld an alle noch Wartenden.

Ich kann die Freude nicht ausdruecken  Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley

Bis dahin.

Poka Falk
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Antwort #87 - 05.12.2014 um 20:50:55
 
Na dann herzlichen Glückwunsch und Euch ein segensreiches Weihnachtsfest.
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Antwort #88 - 05.12.2014 um 21:15:07
 
Ende gut alles gut- Glückwunsch und hier ist dann mal

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