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es wird ernst - Hochzeit geplant (Gelesen: 22.638 mal)
Falk
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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15.07.2014 um 14:13:49
 
Hallo zusammen,

ich mag mich kurz vorstellen.

Ich bin Ende 30, derzeit noch verheiratet und viel im Ausland unterwegs um zu arbeiten. Ich habe einen Sohn, welcher nicht bei mir lebt (waehrend des Studiums entstanden  Smiley) Ich bin Ingenieur, habe eine gute Arbeit und finanziell derzeit abgesichert.

Fuer ein besseres Verstaendnis moechte ich kurz meine Geschichte erzaehlen und hoffe am Ende ein paar Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Wie schon erwaehnt, bin ich (derzeit noch) viel im Ausland unterwegs. Zumeist sind es jedoch nur kurze Einsaetze (3-5 Tage). Vor 4,5 Jahren jedoch hatte ich die Moeglichkeit fuer eine lange Zeit eine Baustelle zu leiten. Ich war somit fast drei Jahre in Kasachstan.

Dort habe ich damals auch meine jetzige (Noch)Frau kennen gelernt. Wir haben uns verliebt und ziemlich schnell geheiratet (nach 7 Monaten), da es keine andere Moeglichkeit gab unsere Beziehung zu fuehren (heute sehe ich das anders, doch wenn man verliebt ist und eine lange Trennung vor Augen hat, bekommt man Angst - dazu kommt, dass ich eine Fernbeziehung in Deutschland ueber 200 km gefuehrt hatte und trotz jedes Wochenende sehen, diese 3 Jahre auf Grund der Entfernung nicht aushielt, kurz bevor es rum gewesen waere), und sind dann zusammen nach Deutschland zurueck. Leider gab es auf der Baustelle unerwartete und grosse Probleme und der Kunde hat explizit mich angefordert. Da ihr Visa abgelaufen war und die Aufenthaltsbescheinigung fast 5 Monate gedauert hat, bin ich alleine zurueck und meine Frau ist in Deutschland geblieben. Nach insgesamt 8 Monaten bin ich zurueck nach Deutschland und wir haben festgestellt, dass wir es uns zu einfach vorgestellt hatten und unsere Liebe zerbrochen war. Danach haben wir viel geredet und versucht die Ehe zu retten, was gescheitert ist. Aus diesem Grund bin ich nochmal zurueck, diesmal freiwillig und wir wollten uns nach dem Monat erneuter Trennung zusammen setzen und eine Entscheidung treffen. Die Entscheidung fuehrte dazu, dass wir seit Anfang September letzten Jahres (dem Tag der Rueckkehr) uns im Scheidungsjahr befinden.

Ich habe angefangen, mich sehr oft im Internet aufzuhalten. Da ich neben meiner Muttersprache ebenfalls Englisch und Russich spreche, bin ich ueber Freundschaften und Bekannte von Bekannten auf eine Seite von meiner jetzigen Freundin (Verlobten) gelandet. Sie gefiel mir von Anfang an sehr und ich ihr wohl ebenfalls, so dass wir in den Kontakt traten. Nun haben wir seit jenem Tag, jeden Tag Kontakt ueber Whatsapp und Skype und wie die Moeglichkeiten alle heissen. Frueh, mittags und abends. Das Interesse wurde groesser und so bin ich einfach zu ihr nach Taschkent geflogen, um sie zu besuchen. Resturlaub musste weg, zu Hause war alles leer und traurig und Taschkent stand schon immer auf meiner Liste der Staedte, die ich sehen wollte.

Wir haben uns sofort verstanden, als wuerden wir uns seit unzaehligen Leben bereits kennen. Da sie damals ihre Scheidung gerade hinter sich hatte und ich im Scheidungsjahr mich befinde und die Situation als extrem belastend empfindend, haben wir es sehr langsam angehen lassen.

Einen Monat spaeter trafen wir uns wieder, diesmal in der Tuerkei, da sie auf Grund ihrer Arbeit in diesem Land oft zu tun hat. Diese beiderseitigen Tuerkeibesuche haben sich auf nun schon 5 summiert. Dazwischen haben wir zusammen Urlaub in Suedostasien gemacht, wo ich ihre Tochter kennen gelernt habe. Ebenfalls bin ich wieder fuer 2 Wochen in Taschkent gewesen und fliege in 2 Wochen fuer 2 Wochen nach Russland wo ihre Eltern wohnen um ihren Vater traditionell (sie ist Koreanerin) nach der Hand der Tochter zu fragen. Sie hat letzten Monat in Istanbul zugestimmt.

Ende September ist mein Scheidungstermin, die offizielle Vorladung kam letzte Woche.

Ebenfalls Ende September fahren wir zusammen mit meiner Familie in den Urlaub nach Italien (geplant seit Mai) zusammen mit meiner Familie, um sich kennen zu lernen. Sie fliegt dabei nach Deutschland, ich hole sie am Flughafen ab und wir fahren erst zu meinen Eltern und danach weiter mit dem Auto nach Italien.

Durch den Scheidungstermin muss ich nun einen Tag frueher zurueck fahren und wuerde dies mit ihr tun. Ich denke, dass das touristsche SchengenVisum dies erlaubt.

Ende August habe ich einen Termin auf dem Standesamt meiner Stadt, wo ich eine Beratung bekomme und mich ueber alle Formalitaeten, die auf uns zukommen werden, informiere moechte. Unser Ziel ist es im Dezember in Deutschland zu heiraten und Weihnachten zusammen zu sein.

Wie eingangs erwaehnt, waren wir relativ entspannt, da diese Liebe wie ein Maerchen fuer uns ist und einfach alles passt. Langsam werden wir jedoch nervoes, da wir nun anfangen unsere Leben zusammen zu fuehren. Wir wuerden gern einfach alles richtig machen und halten immernoch Weihnachten fuer realistisch.

Wir wollen im Oktober (nachdem wir den Hochzeitstermin vom Standesamt haben) eine Eheschliessungsvisum einreichen. Also sie in Taschkent bei der deutschen Botschaft.

Nun komme ich zu meinen Fragen:

Sie hat eine 5jaehrige Tochter. Ist es ein Problem, dass sie mit ihrer Mutter einreisen und natuerlich auch bleiben darf? Was muessen wir dabei beachten?

Bekommen wir (wohl ich) Probleme, da ich ja schon einmal eine Auslaenderin geheiratet habe? Sollte ich mich bei der Auslaenderbehoerde meiner Stadt melden und nach einem Beratungstermin fragen?

Wielange dauert es in etwa, vom Standesamt die fuer das Eheschliessungsvisum benoetigte Bestaetigung zu bekommen?

Wielange dauert die Erteilung des Visas in etwa? Sie muss ihre Geschaeftsaufloesung planen, damit fuer sie keine finanzielle Schieflage entsteht.

Da sie fuer den gemeinsamen Urlaub im Schengenraum sich befindet und mit mir einen Tag eher (aufgrund des Scheidungstermines) aus Italien abreisen wird, koennte sie mit mir auf das Standesamt gehen und die Eheschliessung beantragen. Ist das rechtens und wenn ja, welche Dokumente darf sie mitbringen?

Duerfen wir (oder besser ich) ihre Eltern und zwei Geschwister (russische Staatsangehoerigkeit) fuer die Hochzeit einladen? Oder koennen dies meine Eltern tun?

Was muessen wir sonst noch beachten? Welche Behoerden duerfen/koennen wir im Vorfeld kontaktieren? Was macht Sinn?



Nun, es ist etwas mehr geworden als ich dachte. Ich hoffe, ich konnte einigermassen einen Ueberblick geben.

Danke fuers Lesen und vorab fuer eventuelle hilfreiche Vorschlaege/Bemerkungen.

Gruss Falk

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Antwort #1 - 15.07.2014 um 15:21:51
 
ad Probleme mit der ABH wegen mehrmaliger Ehe mit einer Ausländerin: Du darfst heiraten wen du willst und sooft du willst, das ist definitiv kein Problem.

ad Tochter mitbringen: Hat deine zukünftige Ehefrau das alleinige Sorgerecht? Oder die Zustimmung des Vaters zum Umzug der gemeinsamen Tochter nach Deutschland?

Beim Rest deiner Fragen gibt es kompetentere Auskunftspersonen als mich, daher endet meine Antwort hier.
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reinhard
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Antwort #2 - 15.07.2014 um 15:32:36
 
Falk schrieb am 15.07.2014 um 14:13:49:
Sie hat eine 5jaehrige Tochter. Ist es ein Problem, dass sie mit ihrer Mutter einreisen und natuerlich auch bleiben darf? Was muessen wir dabei beachten?


Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat und Du den Lebensunterhalt auf Dauer sichern kannst: nein.

Zitat:
Bekommen wir (wohl ich) Probleme, da ich ja schon einmal eine Auslaenderin geheiratet habe? Sollte ich mich bei der Auslaenderbehoerde meiner Stadt melden und nach einem Beratungstermin fragen?


Das könnt Ihr nur abwarten. Kommt auf die Einzelheiten an. Ein Beratungstermin wird von der Ausländerbehörde vereinbart, sobald sie die Akte mit den Unterlagen zum Visumantrag bekommen hat. Vorher lohnt sich das nicht, weil die Akte aus der Botschaft nicht da ist.

Zitat:
Wielange dauert es in etwa, vom Standesamt die fuer das Eheschliessungsvisum benoetigte Bestaetigung zu bekommen?


Das kann Dir nur das Standesamt sagen, ab sichersten hinterher. Dann weißt Du es aber auch.

Zitat:
Wielange dauert die Erteilung des Visas in etwa? Sie muss ihre Geschaeftsaufloesung planen, damit fuer sie keine finanzielle Schieflage entsteht.


Da musst Du Deine Frau fragen, am besten auch hinterher. Im öffentlichen Forum: drei Monate bis drei Jahre, je nach Umständen.

Aber:

Wenn sie im Oktober mit dem Standesamt alles klar hat und das Visum beantragt, es im Januar bewilligt wird, dann kann sie es für "März bis Mai" (Gültigkeit: 90 Tage) bestellen.

Zitat:
Da sie fuer den gemeinsamen Urlaub im Schengenraum sich befindet und mit mir einen Tag eher (aufgrund des Scheidungstermines) aus Italien abreisen wird, koennte sie mit mir auf das Standesamt gehen und die Eheschliessung beantragen. Ist das rechtens und wenn ja, welche Dokumente darf sie mitbringen?


Ja, ist alles erlaubt. Sie darf alle Dokumente mitbringen, die benötigt werden. Falls sie welche nicht mit hat, bekommt sie eine Liste des Standesamtes. Dann sollte sie gleich die "Beitrittserklärung" unterschreiben, damit Du alleine handlungsfähig bist.


Zitat:
Duerfen wir (oder besser ich) ihre Eltern und zwei Geschwister (russische Staatsangehoerigkeit) fuer die Hochzeit einladen? Oder koennen dies meine Eltern tun?


Beides ist erlaubt.

Zitat:
Was muessen wir sonst noch beachten? Welche Behoerden duerfen/koennen wir im Vorfeld kontaktieren? Was macht Sinn?


Im Vorfeld: nichts. Ihr solltet beim Standesamt anfangen und die Fragen zu ihrem Kind klären (Sorgerecht, Unterhalt).

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Antwort #3 - 15.07.2014 um 15:41:40
 
Falk schrieb am 15.07.2014 um 14:13:49:
Wielange dauert es in etwa, vom Standesamt die fuer das Eheschliessungsvisum benoetigte Bestaetigung zu bekommen?


Das hängt auch von der Staatsangehörigkeit deiner Verlobten ab und davon wo sie geboren ist.

Du schreibst, sie sei Koreanierin. Ist sie denn in Korea geboren oder in einem anderen Land?
Sie wird in jedem Fall eine Geburtsurkunde vorlegen müssen, die bekommt sie dort, wo sie geboren ist und je nach Land kann eine Apostille, eine Legalisation oder eine inhaltliche Überprüfung nötig sein.

Da sie geschieden ist, wird sie auch die Heiratsurkunde der ersten Ehe und das Scheidungsurteil vorlegen müssen. Auch da kommt es wegen der Frage der Apostille, Legalisation oder inhaltlichen Überprüfung auf das ausstellende Land an.

Am besten, du gehst mit diesen Infos zum Standesamt und frägst nach, welche Unterlagen vorzulegen sind und in welcher Form.
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Antwort #4 - 15.07.2014 um 15:55:12
 
reinhard schrieb am 15.07.2014 um 15:32:36:
Wenn sie im Oktober mit dem Standesamt alles klar hat und das Visum beantragt, es im Januar bewilligt wird, dann kann sie es für "März bis Mai" (Gültigkeit: 90 Tage) bestellen.


Das bedeutet ja, dass es bis Weihnachten definitiv nichts wird? Auf der Seite der deutschen Botschaft stand etwas von 6-8 Wochen (nun, mindestens) wenn das Standesamt die Bescheinigung ausgestellt hat.


planloser schrieb am 15.07.2014 um 15:21:51:
ad Tochter mitbringen: Hat deine zukünftige Ehefrau das alleinige Sorgerecht? Oder die Zustimmung des Vaters zum Umzug der gemeinsamen Tochter nach Deutschland?


Ja, sie hat das alleinige Sorgerecht.


reinhard schrieb am 15.07.2014 um 15:32:36:
Da musst Du Deine Frau fragen, am besten auch hinterher. Im öffentlichen Forum: drei Monate bis drei Jahre, je nach Umständen.


Dass Dokumente geprueft werden muessen verstehe ich und ist auch keine Frage, aber dass es solange dauern kann, ist erschreckend.



Danke aber fuer die Antworten, langsam zeichnet sich ein Bild ab. Nur verstaerkt es eher das Unbehagen und die Nervositaet.

============

Runenwolf schrieb am 15.07.2014 um 15:41:40:
Das hängt auch von der Staatsangehörigkeit deiner Verlobten ab und davon wo sie geboren ist.


Sie ist usbekische Staatsangehoerige und auch in Usbekistan geboren. Nationalitaet ist Koreanerin (aehnlich wie bei den Russlanddeutschen nur vom Osten her). Ihre Eltern haben jedoch die russische Staatsangehoerigkeit. Deswegen die Frage mit der Einladung spaeter.

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Antwort #5 - 15.07.2014 um 16:02:50
 
Falk schrieb am 15.07.2014 um 15:55:12:
Das bedeutet ja, dass es bis Weihnachten definitiv nichts wird? Auf der Seite der deutschen Botschaft stand etwas von 6-8 Wochen (nun, mindestens) wenn das Standesamt die Bescheinigung ausgestellt hat.


Wie kommst Du darauf? Ich hatte (blind, weil ich die Akte nicht kenne) drei Monate bis drei Jahre geschrieben. Bei einer Dauer von drei Monaten ist es definitiv vor Weihnachten 2014 überstanden.

Nur: Von außen und ohne Aktenkenntnis kann man einfach nichts Genaueres sagen. Aber wenn Ihr Montag alle Dokumente einschließlich aller Scheidungsurteile mit allen Apostillen und von zugelassenen ÜbersetzerInnen übersetzt beim Standesamt einreicht... (genau das weiß hier eben niemand, ob die Apostille von ihrem Scheidungsurteil schon auf deutsch übersetzt ist.)
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Antwort #6 - 15.07.2014 um 16:06:36
 
Falk schrieb am 15.07.2014 um 15:55:12:
Das bedeutet ja, dass es bis Weihnachten definitiv nichts wird? Auf der Seite der deutschen Botschaft stand etwas von 6-8 Wochen (nun, mindestens) wenn das Standesamt die Bescheinigung ausgestellt hat.

Falk schrieb am 15.07.2014 um 15:58:27:
Sie ist usbekische Staatsangehoerige und auch in Usbekistan geboren.


Da sie Usbekin ist, wird eine inhaltliche Überprüfung der Unterlagen nötig.

Hier zunächst mal ein Link, dem du entnehmen kannst, welche Unterlagen denn für eine Eheschließung in Deutschland gebraucht werden.
http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/oberlandes...

Und dann noch ein Merkblatt, dem du das Wichtigste für die Überprüfung der Urkunden entnehmen kannst.
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619762/Daten/3127480/Merkblatt_Usb...

Bis Weihnachten kann das echt ein bisschen knapp werden. Ihr müsst ja erst mal die Unterlagen besorgen, dann die Ehe anmelden, dann läuft das Überprüfungsverfahren im Heimatland. Wenn da alles ok ist, kann das Standesamt die Unterlagen dem OLG vorlegen und erst wenn die geprüft haben, bekommst du die Bescheinigung, die ihr braucht, um das Visum zur Eheschließung zu beantragen.

@ reinhard
Urkunden mit Apostille wird sie nicht bekommen, bei einer Usbekin wird eine inhaltliche Überprüfung nötig werden. Und wenn er erst Ende August aufs Standesamt geht, dann wird das bis Weihnachten sehr knapp werden.
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Antwort #7 - 15.07.2014 um 16:08:20
 
reinhard schrieb am 15.07.2014 um 16:02:50:
Nur: Von außen und ohne Aktenkenntnis kann man einfach nichts Genaueres sagen. Aber wenn Ihr Montag alle Dokumente einschließlich aller Scheidungsurteile mit allen Apostillen und von zugelassenen ÜbersetzerInnen übersetzt beim Standesamt einreicht... (genau das weiß hier eben niemand, ob die Apostille von ihrem Scheidungsurteil schon auf deutsch übersetzt ist.


Ok, danke fuer den Hinweis mit dem Scheidungsurteil von ihr. Nun, wir planen einen Hochzeitstermin beim Standesamt in Deutschland zu vereinbaren, wenn wir Ende September in den Urlaub fahren (besser gesagt, nach dem Urlaub, da wir auf Grund meiner Scheidung einen Tag eher abreisen werden).
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Antwort #8 - 15.07.2014 um 16:16:22
 
Die Reihenfolge ist:

1) Du spricht so schnell wie möglich beim Standesamt vor und holst Dir zwei Listen der benötigten Unterlagen und eine Beitrittserklärung, die sie unterschrieben zurückschickt.

2) Ihr besorgt alle Unterlagen, das Standesamt prüft, prüft, prüft, ggf. mit Hilfe der Botschaft, die die dortigen Urkunden inhaltlich prüft (z.B. durch Befragung des Krankenhauses zur Geburt). Für Unterlagen, die es nicht gibt, holt das Standesamt die Befreiung vom OLG ein.

3) Das Standesamt gibt das Okay. (Sind wir jetzt noch in 2014 oder schon in 2015?)

4) Sie beantragt das Visum.

5) Sie reist ein, sobald sie das Visum bekommt, oder wegen Ordnen ihrer Geschäfte zwei Monate später. Dann vereinbart Ihr mit dem Standesamt einen Termin zum Heiraten.
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Antwort #9 - 15.07.2014 um 16:19:02
 
Und für das Visum ist wichtig, dass sie einen Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse - A1-Kenntnisse - vorlegt.
Hat sie denn in die Richtung schon was unternommen ... Sprachkurs besucht oder anderweitig deutsch gelernt?
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Antwort #10 - 15.07.2014 um 16:20:54
 
Runenwolf schrieb am 15.07.2014 um 16:06:36:
Hier zunächst mal ein Link, dem du entnehmen kannst, welche Unterlagen denn für eine Eheschließung in Deutschland gebraucht werden.
http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/oberlandes....

Und dann noch ein Merkblatt, dem du das Wichtigste für die Überprüfung der Urkunden entnehmen kannst.
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619762/Daten/3127480/Merkblatt_Usb....


Danke fuer die Links. Langsam kommt Licht ins Dunkel. Ich hatte auf der Seite der deutschen Botschaft auch etwas gelesen bezueglich der Legalisation, welche nicht mehr durchgefuehrt werden, aber nicht verstanden.


Fuer mich liest es sich nun so, alle aufgefuehrten Dokumente beglaubigt und uebersetzt beim Standesamt abgeben. Danach mindestens 4 Wochen bis diese geprueft sind, eher wohl 6-8 und danach gibt es das Dokument des Standesamtes fuer das Visa der Eheschliessung.

Nach meiner Logik, muessten sie dann auch erst den Termin vergeben, da fuer das Visa ja wiederum mindestens eine Bearbeitung von 6-8 Wochen benoetigt wird.

Wenn alles gut geht Griesgrämig

============

Runenwolf schrieb am 15.07.2014 um 16:19:02:
Und für das Visum ist wichtig, dass sie einen Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse - A1-Kenntnisse - vorlegt. 


Ja, A1 hat sie ohne Probleme bestanden. Einige Sachen haben wir schon entspannt angefangen zu erledigen. Die behoerdlichen Dokumente Standesamt/Visaantrag haben wir wohl unterschaetzt von der benoetigten Zeit.


Muss die Tochter eigentlich etwas nachweisen? Sie ist 5 Jahre und wuerde ja dann ab naechstes Jahr auf eine deutsche Schule gehen.

============

reinhard schrieb am 15.07.2014 um 16:16:22:
Dann vereinbart Ihr mit dem Standesamt einen Termin zum Heiraten


Aha, Danke. Sprich Termin erst, wenn sie das Visa dazu hat.

Daddys'
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Antwort #11 - 15.07.2014 um 16:30:25
 
Falk schrieb am 15.07.2014 um 16:20:54:
Fuer mich liest es sich nun so, alle aufgefuehrten Dokumente beglaubigt und uebersetzt beim Standesamt abgeben. Danach mindestens 4 Wochen bis diese geprueft sind, eher wohl 6-8 und danach gibt es das Dokument des Standesamtes fuer das Visa der Eheschliessung.Nach meiner Logik, muessten sie dann auch erst den Termin vergeben, da fuer das Visa ja wiederum mindestens eine Bearbeitung von 6-8 Wochen benoetigt wird.


Die Unterlagen werden in Usbekistan nicht mehr beglaubigt, daher ja die inhaltliche Überprüfung.
Mach es so wie reinhard geschrieben hat. Geh so bald als möglich zum Standesamt und lass dir sagen, was du brauchst.
Besorgt das und genau das.
Und dann ab zum Übersetzer hier in Deutschland. Such dir auch einen amtlich vereidigten Übersetzer, sonst akzeptiert das OLG die Übersetzungen nicht.
Dann die Unterlagen beim Standesamt einreichen und das Geld für die Urkundenüberprüfung hinterlegen. Das Standesamt schubst dann die inhaltliche Überprüfung an. Diese dürfte ca. 8 Wochen brauchen ... 2 Wochen bis die Unterlagen in Taschkent sind, 4 Wochen Überprüfung (wenn die Urkunden im Raum Taschkent ausgestellt wurden), dann wieder 2 Wochen bis die Unterlagen zurück in Deutschland sind.
Dann schickt das Standesamt die überprüften Unterlagen samt Übersetzungen ans OLG und erst dann kann ein einigermaßen vernünftiger Termin für die Eheschließung vereinbart werden.

Wegen des Termins mach dir aber keine so großen Gedanken. Manche AV's verlangen im Visumsverfahren bereits einen festen Termin, das klappt dann aber nicht immer. Wenn es Terminprobleme gibt, sprich das Visum kann nicht rechtzeitig erteilt werden, dann geh einfach zum Standesamt, erkläre denen die Situation und verlege den Termin.
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Antwort #12 - 15.07.2014 um 16:58:10
 
Dein OLG akzeptiert Übersetzungen, die von einer dieser Übersetzinnen oder Übersetzer gefertigt wurden:

www.gerichts-uebersetzer.de

Mach das Häkchen beim "Übersetzen", bevor Du die Sprache wählst, oder achte bei den Karteikarten auf die Häkchen in der rechten Spalte. (Die Häkchen links sind für die mündliche Tätigkeit.)
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Antwort #13 - 15.07.2014 um 17:14:45
 
Falk schrieb am 15.07.2014 um 16:08:20:
Nun, wir planen einen Hochzeitstermin beim Standesamt in Deutschland zu vereinbaren, wenn wir Ende September in den Urlaub fahren


dann ist die Chance, dass es bis Weihnachten *nicht* klappt, nahe 100%


Falk schrieb am 15.07.2014 um 16:20:54:
Dann vereinbart Ihr mit dem Standesamt einen Termin zum Heiraten

Aha, Danke. Sprich Termin erst, wenn sie das Visa dazu hat.

nein,
für das Visum muss die Eheschliessung "unmittelbar" bevorstehen.
Die Eheschliessung steht unmittelbar bevor, wenn Ihr einen Termin beim Standesamt dafür habt. Das kann auch ein nur rein theoretisch möglicher Termin sein, der dann  verschoben werden kann, weil die Verlobte noch nicht in D ist, wenn es mit dem Visum länger dauert. Sprich das mit dem Standesamt einfach ab.
Einen Termin bekommt Ihr vom Standesamt erst nach dem ok. vom OLG und der Begleichung der Gebühren für das OLG.

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Antwort #14 - 15.07.2014 um 20:51:22
 
Eine Randbemerkung, nicht, dass das hinterher eine Überraschung gibt: wenn im Termin im September die Scheidung ausgesprochen wird, dauert es normalerweise einen Monat ab Zustellung des Scheidungsurteils an beide Ehepartner, bis das Urteil rechtskräftig wird. Solange kannst du noch nicht heiraten.

Wenn das Verhältnis zu deiner Noch-Ehefrau einigermaßen freundlich ist, könnten eure Anwälte vereinbaren, dass noch im Termin ein Rechtsmittelverzicht erklärt wird, damit wird das Urteil dann sofort rechtskräftig. Sollte einer von euch keinen Anwalt haben, was bei einer einverständlichen Scheidung ja möglich ist, kann extra zu diesem Zweck ein Anwalt hinzugezogen werden - das weiß der schon beauftragte Anwalt, wie das am Einfachsten geht.
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