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Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter (Gelesen: 6.698 mal)
Michaela85
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15.07.2014 um 11:45:40
 
Hallo zusammen
Meine Tochter (13) ist in der Schweiz geboren. Ich bin Deutsche, mein Ex-Mann Schweizer. Meine Tochter möchte nun in Deutschland leben, deshalb meine Frage: sie hat doch Anrecht auf die deutsche Stattsangehörigkeit oder sogar auf Doppelbürgerschaft? Was muss ich tun, wenn wir in Deutschland ankommen?
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Aras
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Antwort #1 - 15.07.2014 um 11:47:21
 
Ist die Geburt bei der deutschen Vertretung in der Schweiz gemeldet worden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 15.07.2014 um 11:54:10
 
Michaela85 schrieb am 15.07.2014 um 11:45:40:
sie hat doch Anrecht auf die deutsche Stattsangehörigkeit oder sogar auf Doppelbürgerschaft? 


sie hat die dt. StaAng bereits mit der Geburt erworben. Was ihr machen müsst ist einach ein Pass/Personalausweis für sie beantragen, ggf. noch Geburtsurkunden und Deinen Pass/Ausweis noch mitnehmen.
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reinhard
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Antwort #3 - 15.07.2014 um 12:41:33
 
Michaela85 schrieb am 15.07.2014 um 11:45:40:
Hallo zusammen
Meine Tochter (13) ist in der Schweiz geboren. Ich bin Deutsche.


Wichtig wäre noch eine Präzisierung: Es zählt, was Du vor 13 Jahren (in der Stunde der Geburt) warst. Warst Du damals schon Deutsche? Dann ist die Tochter mit der Geburt auch Deutsche geworden.
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Michaela85
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Antwort #4 - 15.07.2014 um 17:28:21
 
Danke für die Tips Ihr Lieben.
Ergänzung: Ich bin Deutsche von Geburt an und werde das auch bleiben. Meine Tochter hat mit mir, nachdem wir die CH verlassen haben, die letzten Jahre in der Karibik gelebt - hat nun aber das Bedürfnis in ein deutsches, katholisches Internat zu wechseln, deshalb muss ich diesen Punkt nun abklären.
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Runenwolf
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Antwort #5 - 15.07.2014 um 17:41:33
 
Michaela85 schrieb am 15.07.2014 um 17:28:21:
Ergänzung: Ich bin Deutsche von Geburt an und werde das auch bleiben. Meine Tochter hat mit mir, nachdem wir die CH verlassen haben, die letzten Jahre in der Karibik gelebt - hat nun aber das Bedürfnis in ein deutsches, katholisches Internat zu wechseln, deshalb muss ich diesen Punkt nun abklären. 


Dann ist eines ganz klar ... Deine Tochter ist ebenfalls deutsche Staatsangehörige.

Beantrage einfach einen deutschen Pass für deine Tochter, so wie Bayraqiano in Antwort #2 geschrieben hat. Nimm ihre Geburtsurkunde und deinen eigenen Pass mit.

Wo lebst du zur Zeit denn mit deiner Tochter?
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Michaela85
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Antwort #6 - 16.07.2014 um 14:54:48
 
Trinidad und Tobago - wir sind aber gerade in D in den Ferien und sie wird bleiben, wenn ich zurück fliege.
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Antwort #7 - 16.07.2014 um 15:03:40
 
Michaela85 schrieb am 16.07.2014 um 14:54:48:
Trinidad und Tobago - wir sind aber gerade in D in den Ferien und sie wird bleiben, wenn ich zurück fliege. 


Ist sie in Deutschland gemeldet?
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Michaela85
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Antwort #8 - 16.07.2014 um 17:20:13
 
Noch nicht - es besteht noch die Option, dass sie in der CH bei Verwandten bleibt. Morgen fahren wir zuerst mal dorthin, bevor wir uns entscheiden. Trotzdem wollte ich im Voraus schon mal ein paar Infos einholen, dann geht weniger schief  Zwinkernd
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Antwort #9 - 16.07.2014 um 17:42:39
 
Die Frage tauchte deshalb auf: Wäre sie gemeldet, hätte sie einfach dort ihren Pass bekommen.

Ohne deutschen Pass hätte sie gar nicht nach Deutschland reisen dürfen, aber das sieht die Bundespolizei bei Kindern nicht so eng.
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Antwort #10 - 16.07.2014 um 17:46:50
 
Zumal es das natürliche Recht eines Deutschen ist in sein Land zu reisen.
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Antwort #11 - 16.07.2014 um 18:11:56
 
Aras schrieb am 16.07.2014 um 17:46:50:
Zumal es das natürliche Recht eines Deutschen ist in sein Land zu reisen. 


Allerdings ist eine einreise ohne mitgeführten Pass/Perso eine Owi nach §25PassG, ein Bussgeld kann i.V.m mit §14OwiG auch ggü den Eltern verhängt werden. Musste neulich 50€ abdrücken, bei der Rückkehr von der poln. Ostsee, weil aus Dusseligkeit die Papiere zu Hause vergessen.
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Michaela85
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Antwort #12 - 16.07.2014 um 19:43:54
 
Meine Tochter hat einen Schweizer Pass, somit ist Reisen kein Problem...
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Antwort #13 - 16.07.2014 um 20:29:07
 
Wenn deine Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt -und davon ist nach den hier dargelegten Fakten auszugehen- dann ist sie in Deutschland -unabhängig von dem Vorhandensein einer anderen Staatsangehörigkeit- als Deutsche zu betrachten, das wiederum bedingt ein deutsches Reisedokument bei der Einreise!
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Antwort #14 - 21.07.2014 um 11:28:00
 
Michaela85 schrieb am 15.07.2014 um 11:45:40:
...sie hat doch Anrecht auf die deutsche Stattsangehörigkeit oder sogar auf Doppelbürgerschaft?...

Michaela85 schrieb am 16.07.2014 um 19:43:54:
Meine Tochter hat einen Schweizer Pass, somit ist Reisen kein Problem...

Ich würde empfehlen den Unterschied zwischen >>Pass und Staatsangehörigkeit<< genauestens zu verstehen.

Dann siehst Du: Deine Tochter ist bereits Deutsche und Schweizerin (Staatsangehörigkeitstechnisch), nur ist das auf bürokatischer Seite (zugehörige Pässe) noch nicht belegt.

Da Deine Tochter Deutsche ist, ist jede Einreise nach Deutschland ohne deutschen Pass eine Ordnungswidrikeit. Die meisten Grenzbeamte wissen das nicht und ein entsprechendes "Knöllchen" ist extrem selten. Aber erwähnt werden sollte es wohl trotzdem.

Gruss,
Christian
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