Mikael321 schrieb am 21.07.2014 um 13:04:24:...In unserm Fall hat sie die 3 Pässe auch, genausogut könnte Sie aber auch nur einen haben um sich auszuweisen
Leider funktioniert das nicht:
Zitat:§ 1 Passpflicht(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt. Soll heissen: Bei jeder Ein/Ausreise nach Deutschland muss sie ihren
deutschen Pass mitführen.
Sinn und Zweck der Übung ist, dass ein Staat meistens wissen will ob man es mit einem "eigenen" Bürger oder einem "Ausländer" zu tun hat.
In Belarus könnte ich mir vorstellen (ich weiss es nicht!), dass man als belorussischer Staatsangehöriger ausschliesslich mit belorussischem Pass ein/ausreisen darf?!
In der Schweiz muss man nichtmal einen Pass besitzen - daher wird man wohl auch als Schweizer mit einem ausländischen Pass reisen dürfen, aber das weiss ich auch nicht sicher.
Als deutsch/belgischer Doppelstaatler kann ich Dir nur 100% sicher sagen: Die D/B-Grenze darf ich (legal) nur durch mitführen
beider Personalausweise überschreiten, weil diese Staaten das beide so regeln.
Dass ich in der Praxis meistens gar nichts dabei habe weil dort nicht kontrolliert wird, spielt keine Rolle.
Genauso bin ich schon mit belgischem Perso nach Deutschland eingereist. Es ist halt immer eine Frage wie genau es die Beamten nehmen, bzw. was sie überhaupt kontrollieren.