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Beitrag begonnen von Michaela85 am 15.07.2014 um 11:45:40

Titel: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Michaela85 am 15.07.2014 um 11:45:40
Hallo zusammen
Meine Tochter (13) ist in der Schweiz geboren. Ich bin Deutsche, mein Ex-Mann Schweizer. Meine Tochter möchte nun in Deutschland leben, deshalb meine Frage: sie hat doch Anrecht auf die deutsche Stattsangehörigkeit oder sogar auf Doppelbürgerschaft? Was muss ich tun, wenn wir in Deutschland ankommen?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Aras am 15.07.2014 um 11:47:21
Ist die Geburt bei der deutschen Vertretung in der Schweiz gemeldet worden?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Bayraqiano am 15.07.2014 um 11:54:10

Michaela85 schrieb am 15.07.2014 um 11:45:40:
sie hat doch Anrecht auf die deutsche Stattsangehörigkeit oder sogar auf Doppelbürgerschaft? 


sie hat die dt. StaAng bereits mit der Geburt erworben. Was ihr machen müsst ist einach ein Pass/Personalausweis für sie beantragen, ggf. noch Geburtsurkunden und Deinen Pass/Ausweis noch mitnehmen.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von reinhard am 15.07.2014 um 12:41:33

Michaela85 schrieb am 15.07.2014 um 11:45:40:
Hallo zusammen
Meine Tochter (13) ist in der Schweiz geboren. Ich bin Deutsche.


Wichtig wäre noch eine Präzisierung: Es zählt, was Du vor 13 Jahren (in der Stunde der Geburt) warst. Warst Du damals schon Deutsche? Dann ist die Tochter mit der Geburt auch Deutsche geworden.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Michaela85 am 15.07.2014 um 17:28:21
Danke für die Tips Ihr Lieben.
Ergänzung: Ich bin Deutsche von Geburt an und werde das auch bleiben. Meine Tochter hat mit mir, nachdem wir die CH verlassen haben, die letzten Jahre in der Karibik gelebt - hat nun aber das Bedürfnis in ein deutsches, katholisches Internat zu wechseln, deshalb muss ich diesen Punkt nun abklären.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Runenwolf am 15.07.2014 um 17:41:33

Michaela85 schrieb am 15.07.2014 um 17:28:21:
Ergänzung: Ich bin Deutsche von Geburt an und werde das auch bleiben. Meine Tochter hat mit mir, nachdem wir die CH verlassen haben, die letzten Jahre in der Karibik gelebt - hat nun aber das Bedürfnis in ein deutsches, katholisches Internat zu wechseln, deshalb muss ich diesen Punkt nun abklären. 


Dann ist eines ganz klar ... Deine Tochter ist ebenfalls deutsche Staatsangehörige.

Beantrage einfach einen deutschen Pass für deine Tochter, so wie Bayraqiano in Antwort #2 geschrieben hat. Nimm ihre Geburtsurkunde und deinen eigenen Pass mit.

Wo lebst du zur Zeit denn mit deiner Tochter?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Michaela85 am 16.07.2014 um 14:54:48
Trinidad und Tobago - wir sind aber gerade in D in den Ferien und sie wird bleiben, wenn ich zurück fliege.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Runenwolf am 16.07.2014 um 15:03:40

Michaela85 schrieb am 16.07.2014 um 14:54:48:
Trinidad und Tobago - wir sind aber gerade in D in den Ferien und sie wird bleiben, wenn ich zurück fliege. 


Ist sie in Deutschland gemeldet?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Michaela85 am 16.07.2014 um 17:20:13
Noch nicht - es besteht noch die Option, dass sie in der CH bei Verwandten bleibt. Morgen fahren wir zuerst mal dorthin, bevor wir uns entscheiden. Trotzdem wollte ich im Voraus schon mal ein paar Infos einholen, dann geht weniger schief  ;)

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von reinhard am 16.07.2014 um 17:42:39
Die Frage tauchte deshalb auf: Wäre sie gemeldet, hätte sie einfach dort ihren Pass bekommen.

Ohne deutschen Pass hätte sie gar nicht nach Deutschland reisen dürfen, aber das sieht die Bundespolizei bei Kindern nicht so eng.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Aras am 16.07.2014 um 17:46:50
Zumal es das natürliche Recht eines Deutschen ist in sein Land zu reisen.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Märchenprinz am 16.07.2014 um 18:11:56

Aras schrieb am 16.07.2014 um 17:46:50:
Zumal es das natürliche Recht eines Deutschen ist in sein Land zu reisen. 


Allerdings ist eine einreise ohne mitgeführten Pass/Perso eine Owi nach §25PassG, ein Bussgeld kann i.V.m mit §14OwiG auch ggü den Eltern verhängt werden. Musste neulich 50€ abdrücken, bei der Rückkehr von der poln. Ostsee, weil aus Dusseligkeit die Papiere zu Hause vergessen.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Michaela85 am 16.07.2014 um 19:43:54
Meine Tochter hat einen Schweizer Pass, somit ist Reisen kein Problem...

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von planloser am 16.07.2014 um 20:29:07
Wenn deine Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt -und davon ist nach den hier dargelegten Fakten auszugehen- dann ist sie in Deutschland -unabhängig von dem Vorhandensein einer anderen Staatsangehörigkeit- als Deutsche zu betrachten, das wiederum bedingt ein deutsches Reisedokument bei der Einreise!

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von chr76 am 21.07.2014 um 11:28:00

Michaela85 schrieb am 15.07.2014 um 11:45:40:
...sie hat doch Anrecht auf die deutsche Stattsangehörigkeit oder sogar auf Doppelbürgerschaft?...


Michaela85 schrieb am 16.07.2014 um 19:43:54:
Meine Tochter hat einen Schweizer Pass, somit ist Reisen kein Problem...

Ich würde empfehlen den Unterschied zwischen >>Pass und Staatsangehörigkeit<< genauestens zu verstehen.

Dann siehst Du: Deine Tochter ist bereits Deutsche und Schweizerin (Staatsangehörigkeitstechnisch), nur ist das auf bürokatischer Seite (zugehörige Pässe) noch nicht belegt.

Da Deine Tochter Deutsche ist, ist jede Einreise nach Deutschland ohne deutschen Pass eine Ordnungswidrikeit. Die meisten Grenzbeamte wissen das nicht und ein entsprechendes "Knöllchen" ist extrem selten. Aber erwähnt werden sollte es wohl trotzdem.

Gruss,
Christian

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Mikael321 am 21.07.2014 um 13:04:24

chr76 schrieb am 21.07.2014 um 11:28:00:
Da Deine Tochter Deutsche ist, ist jede Einreise nach Deutschland ohne deutschen Pass eine Ordnungswidrikeit.
Wo steht das denn genau. Habe das nicht finden können . Bei einem Pass geht es doch darum jemanden zu identifizieren, und nicht um die Staatsbürgerschaft .

Also meine Tochter hätte in der EU die Möglichkeit zu reisen mit :

Deutschem Pass

Schweizer Pass

Belarussischen Pass  und Lichtensteiner Aufenthaltsbewilligung .

In unserm Fall hat sie die 3 Pässe auch, genausogut könnte Sie aber auch nur einen haben um sich auszuweisen  .


Michael

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Aras am 21.07.2014 um 13:14:22
PaßG §1

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von chr76 am 21.07.2014 um 13:37:52

Mikael321 schrieb am 21.07.2014 um 13:04:24:
...In unserm Fall hat sie die 3 Pässe auch, genausogut könnte Sie aber auch nur einen haben um sich auszuweisen

Leider funktioniert das nicht:

Zitat:
§ 1 Passpflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.


Soll heissen: Bei jeder Ein/Ausreise nach Deutschland muss sie ihren deutschen Pass mitführen.

Sinn und Zweck der Übung ist, dass ein Staat meistens wissen will ob man es mit einem "eigenen" Bürger oder einem "Ausländer" zu tun hat.

In Belarus könnte ich mir vorstellen (ich weiss es nicht!), dass man als belorussischer Staatsangehöriger ausschliesslich mit belorussischem Pass ein/ausreisen darf?!

In der Schweiz muss man nichtmal einen Pass besitzen - daher wird man wohl auch als Schweizer mit einem ausländischen Pass reisen dürfen, aber das weiss ich auch nicht sicher.

Als deutsch/belgischer Doppelstaatler kann ich Dir nur 100% sicher sagen: Die D/B-Grenze darf ich (legal) nur durch mitführen beider Personalausweise überschreiten, weil diese Staaten das beide so regeln.

Dass ich in der Praxis meistens gar nichts dabei habe weil dort nicht kontrolliert wird, spielt keine Rolle.

Genauso bin ich schon mit belgischem Perso nach Deutschland eingereist. Es ist halt immer eine Frage wie genau es die Beamten nehmen, bzw. was sie überhaupt kontrollieren.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von grisu1000 am 21.07.2014 um 19:08:52

Mikael321 schrieb am 21.07.2014 um 13:04:24:
In unserm Fall hat sie die 3 Pässe auch, genausogut könnte Sie aber auch nur einen haben um sich auszuweisen.


Mit dem deutchen oder schweizer Pass würde ich aber nicht nach Belarus reisen. Wenn das die Behörden dort mitbekommen, muss man ggf. erstmal einen entsprechenden Pass dort besorgen. Damit kann der Aufenthalt ungeplant ein paar Wochen betragen.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von mgb am 22.07.2014 um 13:14:06

chr76 schrieb am 21.07.2014 um 13:37:52:
Als deutsch/belgischer Doppelstaatler kann ich Dir nur 100% sicher sagen: Die D/B-Grenze darf ich (legal) nur durch mitführen beider Personalausweise überschreiten, weil diese Staaten das beide so regeln.

Und was ist dann mit PassV §7 Absatz 1 Satz 4?

§7 Passersatz

(1) Als Passersatz für Deutsche sind zugelassen:
.
.
4. Ausweise, die auf Grund des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 (BGBl. 1959 II S. 389) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2000 (BGBl. 2000 II S. 1571) zum Grenzübertritt berechtigen;

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von grisu1000 am 22.07.2014 um 13:20:57

mgb schrieb am 22.07.2014 um 13:14:06:
4. Ausweise, die auf Grund des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 (BGBl. 1959 II S. 389) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2000 (BGBl. 2000 II S. 1571) zum Grenzübertritt berechtigen;


Natürlich darf man in der EU auch nur mit einem deutschen Personalausweise, anstatt eines deutschen Passes nach Deutschland einreisen, der und sonstige Passersatzpapiere sind damit gemeint.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für CH Tochter
Beitrag von Daddy am 22.07.2014 um 13:35:03
Öhm...
Könnt ihr mal auf die eigentliche Ausgangsfrage zurückkommen, auch wenn die seit Antwort #5 als beantwortet angesehen werden kann.
Die unglückliche Bemerkung #12 führt nun dazu, dass man sich in epischer Breite über die Pflichten von Doppel- / Mehrfachstaatern beim Grenzübertritt, der in Verbindung mit den jeweiligen "Heimatstaaten" steht, unterhält, wobei die Richtigstellung spätestens mit Antwort #17, eigentlich schon mit #14 erfolgte.
Ich denke, dabei sollte man es belassen und das in #19 genannte Abkommen hat mal so gar nichts mit dem Thema zu tun... Wer nachlesen möchte >> http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19570237/201209120000/0.142.103.pdf

Daddy

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