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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.462 mal)
reinhard
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Antwort #120 - 13.08.2014 um 14:14:13
 
Bellabianca1978 schrieb am 12.08.2014 um 23:05:22:
kann ihm die Duldung weggenommen werden?


Die Duldung gilt ja nur für jetzt. Sie bescheinigt nur, dass er kein Aufenthaltsrecht hat und verpflichtet ist, Deutschland zu verlassen. Mit dieser Bescheinigung in der Tasche kann er jederzeit abgeschoben werden, stündlich.

Die Duldung endet mit dem Verlassen des Landes.

Die Nicht-Abschiebung ist wirklich nur mit Attesten oder Absprachen mit der Ausländerbehörde zu sichern, die Duldung ist genau das Gegenteil.
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Bellabianca1978
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Antwort #121 - 13.08.2014 um 14:54:19
 
Danke runenwolf.
Wollte nur wissen ob es möglich ist.das sie es tun glaub ich ehrlich gesagt nicht.
Aber ich möchte auf alle Eventualitäten vorbereitet sein
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Antwort #122 - 13.08.2014 um 15:03:19
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2014 um 14:54:19:
Wollte nur wissen ob es möglich ist.


Ja, das ist es.
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Antwort #123 - 13.08.2014 um 18:45:49
 
Wenn wir was von Gericht wissen melde ich mich wieder.

Ist iwer Firm darin zu erklären warum das Gericht sagt bald positive Entscheidung aber sie nochmal die Ex anschreiben?
Was wenn sie weiter leugnet?
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Antwort #124 - 13.08.2014 um 18:51:00
 
Dann leugnet sie es weiter.

Kriegt dein Mann überhaupt eine AE, wenn es positiv entschieden wird? Wurde das schonmal geklärt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #125 - 13.08.2014 um 18:54:09
 
Ja bekommt er.haben wir Montag erst gefragt
Und wenn sie weiter leugnet nichts zu wissen? Trotz das das Gericht ihr ihre Unterschrift unter die Nase reibt?
Was wird man dann tun
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Antwort #126 - 13.08.2014 um 19:45:09
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2014 um 18:54:09:
Trotz das das Gericht ihr ihre Unterschrift unter die Nase reibt?

Unterschrift unter was? Quittierung des Scheidungsurteils? Irrelevant da kein Verfahren einleitendes Dokument.
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Antwort #127 - 13.08.2014 um 19:49:25
 
Nein.unterschrift zur Einladung der scheidung
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Antwort #128 - 13.08.2014 um 21:42:56
 
Bellabianca1978 schrieb am 12.08.2014 um 23:05:22:
Leider hat uns die Dame nicht gesagt zu welchem Ergebnis sie gekommen ist.
Wenn sie meint er sei Reisefähig. ..kann ihm die Duldung weggenommen werden?

Die Frage ist ob dein Mann gegenwärtig überhaupt eine Duldung benötigt.
Wenn seine polnische Aufenthaltskarte noch gültig ist, dann sollte sein Aufenthalt hier  eigentlich von ungefähr Mitte Juli bis Mitte Oktober nach der 90/180 Tage Regel von seiner Aufenthaltskarte gedeckt sein.
Nach welchem Zeitraum die polnische Aufenthaltskarte bei einem Aufenthalt ausserhalb Polens ihre Gültigkeit verliert oder ob die Aufenthaltskarte überhaupt ihre Gültigkeit verlieren kann, müsstest du selber rausfinden. Nationales polnisches Aufenthaltsrecht ist hier im Forum eher weniger bekannt.

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Antwort #129 - 14.08.2014 um 15:37:23
 
Mgb. Hätte er denn nicht vorher ausreisen müssen?
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Antwort #130 - 15.08.2014 um 12:19:57
 
Zwischendurch möchte ich mal ein Lob und dank an alle die sich so zahlreich beteiligen loswerden
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Antwort #131 - 20.08.2014 um 15:18:28
 
Neuigkeiten.
Die Dame vom Gericht sagte das seine ex nun geantwortet hat. Sie schickte ein polnisches scheidungsurteil das VOR unserer Hochzeit War. Sie meinte nun bedarf es nicht mehr der Anerkennung der tunesischen scheidung und das wird sie so dem Standesbeamten mitteilen.
Meint ihr das jetzt alles gut ist?
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Antwort #132 - 20.08.2014 um 17:00:43
 
Abwarten und Ergebnis abwarten. Aufpassen ob nicht irgendwelche Fristen beachtet werden mussten.
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Antwort #133 - 20.08.2014 um 17:09:31
 
Welche fristen?
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Antwort #134 - 21.08.2014 um 00:21:03
 
Manchmal müssen gewisse Fristen eingehalten werden, bis eine Scheidung wirksam wird. In Deutschland ist es 1 Monat nach Verkündigung der Scheidung. Außer beide Parteien verzichten per Anwalt auf Rechtsmittel.

Einfach darauf achten, dass die Ex-Frau deines Mannes da keinen Haken "eingebaut" hat. Sonst müsstet ihr weiterhin die tunesische Scheidung anerkennen lassen.

Vielleicht ist das ja auch nur die polnische Scheidungsanerkennung von der tunesischen Scheidung?

Also  achte am Besten auf die Details Zwinkernd
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