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Erlöschen der AE mit Exmatrikulation, Probleme mit Wiedereinreise und bei der ABH? (Gelesen: 1.359 mal)
daisy2014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erlöschen der AE mit Exmatrikulation, Probleme mit Wiedereinreise und bei der ABH?
12.04.2014 um 08:28:30
 
Hallo zusammen!

Ich habe eine dringende Frage bezüglich AE.

Ich war am 31.03.2014 nach Studienabschluss von der Uni. exmatrikuliert. Von 01.04.2014 bis heute bin ich im Heimatland (nicht-EU). Ich fliege am 24.04.2014 wieder zurück nach Deutschland. Allerdings ist meine AE bis 30.04.2014 gültig.

Ich habe ein Job gefunden und beginne am 02.05.2014 zu arbeiten. Vor meiner Abreise wollte ich meine AE verlängern lassen. Als ich am 25.03.2014 bei der ABH war, sagte mir die Mitarbeiterin, dass sie mir weder einen AE zur Erwerbstätigkeit (da damals Masterzeugnis noch nicht vorhanden ist) noch eine Fiktionsbescheinigung (da die AE doch noch für gut 1 Monat gültig ist) erteilen konnte und ich erst nach meiner Reise beantragen kann.

Als ich aber heute in meinen AE schaute, war mir ein Satz aufgefallen dass der Aufenthaltstitel mit Exmatrikulation erlischt, was ich vorhin völlig übersehen habe... Meine AE ist zwar bis 30.04.2014 gültig, aber seit 31.03.2014 bin ich schon exmatrikuliert...

Heißt es, dass ich bei der Wiedereinreise am Flughafen und bei der ABH Probleme kriegen werde? Weißt ABH dass ich schon seit 1 Monate exmatrikuliert bin? Oder sie schauen nur nach der Gültigkeitsdauer des AE? Was kann ich machen... Es wäre zu schade wenn ich darum nicht einreisen darf und den Job verliere...  Traurig

Tausende Danke für jede Hilfe!

Lg
Daisy
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der AE mit Exmatrikulation, Probleme mit Wiedereinreise und bei der ABH?
Antwort #1 - 12.04.2014 um 19:06:27
 
ganugenommen ist Deine Vorsprache am 25.3 konkludent als Verlängerungs- bzw. Neuantrag auf eine AE zu verstehen, der die Fiktionswirkung nach § 81 IV Satz 1 AufenthG ausgelöst hat. Die AE ist also m.E. noch nach der Exmatrikulation fiktiv gültig.

Wie man aber mit einer solchen AE, ohne tatsächlich ausgestellte FB, einreisen kann weiß ich jetzt auch nicht. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man dann für den Fall ein neues Visumverfahren von Dir verlangt.
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Tattiana
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.04.2014 um 20:54:01
 
Zitat:
Wie man aber mit einer solchen AE, ohne tatsächlich ausgestellte FB, einreisen kann weiß ich jetzt auch nicht. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man dann für den Fall ein neues Visumverfahren von Dir verlangt.


Wieso denn nicht? Seine AE ist doch bis zum 30.04 gültig, daher kann er ganz normal einreisen. Über die Exmatrikulation weiß doch niemand, sogar in der ABH wurden keine Unterlagen abgegeben, alles wurde nur mündlich abgesprochen. Daher sollte es am Flughafen keine Schwierigkeiten geben.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der AE mit Exmatrikulation, Probleme mit Wiedereinreise und bei der ABH?
Antwort #3 - 12.04.2014 um 21:24:12
 
Tattiana schrieb am 12.04.2014 um 20:54:01:
Seine AE ist doch bis zum 30.04 gültig, daher kann er ganz normal einreisen.

ne ne, so leicht ist das nicht. Der Eintritt einer auflösenden Bedingung, wie in der AE des TS verfügt, bedeutet auch, dass diese unabhängig von der Gültigkeitsdauer erloschen ist (§ 51 I Nr. 2 AufenthG). Und das völlig unabhängig davon, ob und wie die ABH das weiß. Die Einreise mit einem solchen AT ist unerlaubt und strafbar (§ 14 I Nr. 2 i.V.m § 95 I Nr. 3 AufenthG).

Sicherlich ist die Frage hier wie zu verfahren ist, wenn die Fiktionswirkung gilt, aber keine FB ausgestellt wurde (m.E. gilt der AT ja über § 81 IV weiter, insofern liegt keine unerlaubte Einreise vor). Das evntl. zu beweisen wird aber nicht einfach sein.
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KL
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #4 - 15.04.2014 um 01:47:58
 
MAch dir keinen Kopf, Zeugnisvergabe und Exmatrikulation sind zwei verschiedene Termine, ich hab mein Abschlusszeugnis an der Uni im September bekommen, exmatrikuliert war ich aber Anfang November. Da kriegst du ein separates Schreiben dazu (ein Bescheid). So war es zumindest bei mir.
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