Hallo zusammen!
Ich habe eine dringende Frage bezüglich
AE.
Ich war am 31.03.2014 nach Studienabschluss von der Uni. exmatrikuliert. Von 01.04.2014 bis heute bin ich im Heimatland (nicht-EU). Ich fliege am 24.04.2014 wieder zurück nach Deutschland. Allerdings ist meine
AE bis 30.04.2014 gültig.
Ich habe ein Job gefunden und beginne am 02.05.2014 zu arbeiten. Vor meiner Abreise wollte ich meine
AE verlängern lassen. Als ich am 25.03.2014 bei der
ABH war, sagte mir die Mitarbeiterin, dass sie mir weder einen
AE zur Erwerbstätigkeit (da damals Masterzeugnis noch nicht vorhanden ist) noch eine Fiktionsbescheinigung (da die
AE doch noch für gut 1 Monat gültig ist) erteilen konnte und ich erst nach meiner Reise beantragen kann.
Als ich aber heute in meinen
AE schaute, war mir ein Satz aufgefallen dass der Aufenthaltstitel mit Exmatrikulation erlischt, was ich vorhin völlig übersehen habe... Meine
AE ist zwar bis 30.04.2014 gültig, aber seit 31.03.2014 bin ich schon exmatrikuliert...
Heißt es, dass ich bei der Wiedereinreise am Flughafen und bei der
ABH Probleme kriegen werde? Weißt
ABH dass ich schon seit 1 Monate exmatrikuliert bin? Oder sie schauen nur nach der Gültigkeitsdauer des
AE? Was kann ich machen... Es wäre zu schade wenn ich darum nicht einreisen darf und den Job verliere...
Tausende Danke für jede Hilfe!
Lg
Daisy