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FSJ-AE zur AE für schulische Ausbildung (Gelesen: 7.978 mal)
Fellmann
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 14.04.2014 um 17:03:50
 
hey aras,

danke für deine antwort - sorry, ich war geschäftlich in nürnberg und komme erst heut wieder an meinen rechner..

ja okay, das verstehe ich alles Zwinkernd

hab nochma ne frage... heißt es eigentlich 8000 € auf Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung ?
Oder geht nur eins von beiden...


Bei unserer Stadt auf der Homepage habe ich grade folgendes zur VE gefunden:

Die Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig. Sofern Sie eine Überprüfung Ihrer
finanziellen Leistungsf
ä
higkeit (Bonitätsprüfung) wünschen, sind von Ihnen folgende Unterlagen
vorzulegen:
die letzten drei Verdienstbescheinigungen
bei Selb
ständigkeit der letzte Einkommensteuerbescheid oder eine Bescheinigung des
Steuerberaters über das durchschnittliche monatl
i
che Nettoeinkommen
Rentenbescheid
die finanzielle Leistungsfähigkeit kann auch durch Vorlage eines Sparbuches mit Sperrvermerk
(mi
ndestens 2.000 E
u
ro/Person) nachgewiesen werden
Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Nationalpass mit Aufenthaltstitel


Verstehe ich das richtig? Wenn jemand ein Sperrkonto mit 2.000 € "vorweist" kann er eine VE unterschreiben ohne seine ggf. vorhandenen Einkünfte etc. nachzuweisen?


Viele Grüße und bis später,

Fellmann
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Fellmann
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Antwort #16 - 15.04.2014 um 22:22:25
 
sagt mir nicht ich hab euch mal ne frage gestellt und ihr wisst keine antwort Durchgedreht das hab ich ja hier noch nie erlebt Zwinkernd
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Runenwolf
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Antwort #17 - 16.04.2014 um 08:04:36
 
Geht es bei der Info auf der HP deiner Stadt um ein Besuchsvisum oder ein Studentenvisum?
Vielleicht postest du mal den Link, dann kann man das näher anschauen.
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Aras
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Antwort #18 - 16.04.2014 um 09:05:01
 
Scheint das hier zu sein
https://www.yumpu.com/de/document/view/13380225/formular-anzeigen-hildesheim

Ich weiß aber auch nicht worauf du hinaus willst?
Möchtest du kein Sperrkonto einrichten? Möchtest du lieber eine VE abgeben? Möchtest du eine VE vermeiden?

Ich würde einfach ein Sperrkonto von 8040 € einrichten und keine weitere VE abgeben. Einfach nur aus dem Grund, dass irgendwann doch ein Abnabelungsprozess anfangen sollte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Fellmann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 16.04.2014 um 09:14:34
 
hey,

danke für die rückmeldung ... Smiley

also ich meine mir ist eine VE mit nem sperrkonto (ca. 2000 €) am liebsten .... dann kann sie ja das geld was sie aus ihrer heimat mitbringt selbst sparen und nutzen? ist doch besser als wenn 8000 euro gesperrt sind... oder seht ihr das anders?
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Runenwolf
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Antwort #20 - 16.04.2014 um 10:08:42
 
Fellmann schrieb am 14.04.2014 um 17:03:50:
erstehe ich das richtig? Wenn jemand ein Sperrkonto mit 2.000 € "vorweist" kann er eine VE unterschreiben ohne seine ggf. vorhandenen Einkünfte etc. nachzuweisen?


Hab mir das Merkblatt mal angesehen.
Ich vermute, das gilt hauptsächlich für Besucher, da macht ja die 2.000 € - Grenze ja noch Sinn.
Für das was ihr plant, wird die ABH bestimmt eine "normale" VE oder ein Sperrkonto mit ca. 8.000 € verlangen.

Aber ganz genau wird dir nur deine ABH das sagen können.
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lottchen
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Antwort #21 - 16.04.2014 um 14:13:11
 
Selbst wenn 2000€ auf einem Sperrkonto ausreichen sollten um eine VE abzugeben, worauf wiederum das Visum erteilt werden würde ....dem VE-Geber ist doch klar, dass er im Fall der Fälle nicht nur bis zu diesen 2000 € haftet sondern für sämtliche Kosten, die entstehen könnten auch wenn die weit über 2000€ liegen sollten? Diese 2000€ sind nur als Erstes weg...
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reinhard
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Antwort #22 - 16.04.2014 um 14:33:07
 
lottchen schrieb am 16.04.2014 um 14:13:11:
Selbst wenn 2000€ auf einem Sperrkonto ausreichen sollten um eine VE abzugeben, worauf wiederum das Visum erteilt werden würde ....


Das hast Du falsch verstanden.

Es geht um eine VE oder ein Sperrkonto. Nur eines von beiden haftet dann.
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lottchen
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Antwort #23 - 16.04.2014 um 19:01:54
 
Ich glaube nicht, dass ich das falsch verstanden habe. Der TE schreibt doch, ER würde lieber ein Sperrkonto mit 2000€ anlegen (als Voraussetzung, für SIE eine VE abgeben zu können), die SIE nutzen kann als wenn SIE ein Sperrkonto mit 8000€ anlegen müsste.
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Fellmann
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Antwort #24 - 17.04.2014 um 08:58:05
 
hey lottchen und co. Smiley... also genau so wie du es sagst, sieht es aus.... ich halte es für eine bessere alternative eine VE abzugeben... wenn die vorraussetzung dafür ist, dass ich 2000 euro auf ein sperrkonto einzahle, ist das kein problem - haftung etc. ist mir klar... weil das gesamt geld was sie dann aus ihrer heimat bringt und das was sie hier gespart hat, kann sie dann zum leben nutzen Zwinkernd meine frage war halt ,ob ich den Text der ABH richtig verstanden habe... dass die 2.000 euro genau gehen, wie ausreichende monatliche einkünfte... die natürlich jeder hat...


viele grüße und bis später
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Aras
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Antwort #25 - 17.04.2014 um 09:09:24
 
Meiner Einschätzung nach gelten diese 2000 € für Besuchsvisa. Man kann aber mit der Ausländerbehörde bestimmt darüber sprechen, dass man das mit 8040 € gefüllte Sperrkonto nach der Wiedereinreise nachweist. Im Zweifel vorerst ein Sperrkonto mit der Hälfte, also 4020 €.
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Antwort #26 - 17.04.2014 um 10:19:34
 
Ich würde auch mal vermuten, dass das 2000€-Sperrkonto nur für Besuchsvisa gedacht ist. Aber das wird Dir nur Deine ABH sagen können, ob sie das in dem Fall auch akzeptiert oder nicht. Wenn Dein Einkommen hoch genug ist kannst Du doch auch so eine VE abgeben (ohne Sperrkonto)?
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Fellmann
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Antwort #27 - 19.04.2014 um 12:17:03
 
hey leute, danke für die antworten Smiley so die abh  hat (endlich) ... geantwortet Durchgedreht

in der tag sagen sie, dass die 2.000 sperrkontosumme bei der VE nur für besuchsvisa gilt ... okay... haben die zwar richtig undeutlich auf ihrer homepage geschrieben .. aber nun gut..


bleibt wohl nur die alternative 8.000 euro aufs sperrkonto, wenn das einkommen meinerseits für eine VE nicht reicht, richtig?

viele grüße und frohe ostern!! hoffentlich wird das wetter nochmal besser hier ! Zwinkernd
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Antwort #28 - 24.04.2014 um 07:50:29
 
guten morgen Smiley

ne kurze frage.. wenn sie den aufenthaltszweck zur schulischen ausbildung bekommt... darf sie dann nebenbei 10 stunden pro woche arbeiten? lese das aus so auf §16 5a bzw. $17 2...

hatte hier schonmal nachgefragt, ob die schulische ausbildung zur sozialassistentin eine "qualifizierte berufsausbildung" ist.. welches bejaht wurde!


liebe grüße,

fellmann Smiley
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