Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung? (Gelesen: 8.338 mal)
Aniki
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
19.03.2014 um 22:42:31
 
Wir haben seit Sommer 2012 meine Schwiegermutter aus einem Drittland bei uns. Sie wird aufgrund ihrer Krebserkrankung hier behandelt und hat dies aus Eigenmitteln bezahlt, hat ihre Wohnung verkauft und sämtliche Mittel daraus mittlerweile aufgebraucht.

Als Krankenversicherung ist nur eine Reise-KV vorhanden, welche die Krebserkrankung als Vorerkrankung aus der Leistung natürlich ausschließt.

Die Klinik bestätigt unserer Schwiegermama schriftlich, dass eine Behandlung in Deutschland, nicht jedoch in ihrem Herkunftsland möglich sei. Dies ist die Grundlage für die Aufenthaltserlaubnis, die von der Ausländerbehörde ohne Weiteres verlängert wird, solange der Behandlungsbedarf laut Klinik besteht.

Nun verschlechtert sich die gesundheitliche Situation leider bedrohlich.
Behandlung und Pflege im Heimatland sind nicht möglich, es sind auch keine Verwandten dort vorhanden. Die Geldmittel sind wie gesagt verbraucht. Ein Zurückschicken ins Heimatland scheint undenkbar.

Wäre in dieser Lage Asyl aus humanitären Gründen denkbar, um in eine reguläre Krankenversicherung zu gelangen? Gibt es vielleicht Ideen, was wir tun könnten? An wen könnten wir uns wenden? Ich wäre für jede Idee dankbar, denn ich weiß gerade nicht mehr, wie es weitergehen soll...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #1 - 20.03.2014 um 01:39:47
 
Aniki schrieb am 19.03.2014 um 22:42:31:
Wäre in dieser Lage Asyl aus humanitären Gründen denkbar


nö, das ist kein Asylgrund.
Asyl gibt es nur, wenn man in seinem Heimatland von den Behörden verfolgt und bedroht wird.


vllt. geht eine AE nach §25 Abs.4


Aniki schrieb am 19.03.2014 um 22:42:31:
Diesen Beitrag einem Forum Moderator melden! Markieren & Zitieren Zitieren
Wir haben seit Sommer 2012 meine Schwiegermutter aus einem Drittland bei uns.


mit welchem Visum kam sie?
Hast du oder jemand anderes eine VE für dieses Visum abgegeben?
wenn ja: Glückwunsch, man wird sich die Kosten für ihren Aufenthalt, die dem Staat entstehen, vom VE Geber wiederholen.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Aniki
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #2 - 20.03.2014 um 07:02:32
 
erne, sie ist mit einem Touristenvisum eingereist. Seitdem klar ist, wie schwer sie erkrankt ist und dass sie nur hier auf dem letzten Stand der Medizin behandelt werden kann, bekommt sie ihre AE aus medizinischen Gründen. Die Ausländerbehörde (die bemühen sich wirklich großartig, denen sind wir sehr zu Dank verpflichtet) sagt: Familienzusammenführung wäre wohl möglich, scheitert aber wohl an der fehlenden KV.

Ja, die VE habe ich abgegeben. Ich stehe in der Pflicht, sowohl rechtlich dem Staat, als auch aus humanen Gründen Schwiegermutter gegenüber...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #3 - 20.03.2014 um 07:34:00
 
Ernsthafte Erkrankungen die im Heimatland nicht behandelbar sind, können ein Abschiebehindernis im Sinne von § 60 VII Satz 1 AufenthG darstellen. Wird so ein Abschiebehindernis festgstellt, erhält sie eine AE § 25 III AufenthG und könnte so zumindest in die reguläre KV wechseln.

Der Antrag wäre bei der ABH zu stellen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aniki
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #4 - 20.03.2014 um 19:44:33
 
Danke, Bayraquiano, das ist hochinteressant! Gibt es da Erfahrungswerte, wie die ABH in solchen Fällen entscheiden? Lohnt es sich, es zu versuchen? Sollte ich mit einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt sprechen? Oder ist das eher aussichtslos?

In unserem Fall wird Schwiegermama palliativ mit Chemotherapien behandelt, es geht also um Verlängerung ihrer Lebenszeit. Sie bekommt hochmoderne Medikamente, die in ihrem Heimatland weder erhältlich sind, noch durch entsprechende Spezialisten verabreicht werden könnten... Die behandeln dort - jedenfalls die staatlich gesundheitsversicherten Patienten - noch so, wie wir hier vor 30-40 Jahren...

Eine andere Frage: Wenn wir einen Asylantrag stellen, der abgelehnt wird, gefährden wir dann möglicherweise den Aufenthaltsstatus von Schwiegermutter? Oder würde sie einfach wieder auf ihre gegenwärtig vorhandene Aufenthaltsgenehmigung zurückfallen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #5 - 20.03.2014 um 20:58:29
 
Aniki schrieb am 20.03.2014 um 19:44:33:
Gibt es da Erfahrungswerte, wie die ABH in solchen Fällen entscheiden? 

Die ABH muss im Verfahren das BAMF beteiligen und hält sich in der Praxis an dessen Stellungnahme. Das BAMF wiederrum bejaht solche Abschiebehindernisse dann, wenn tatsächlich keine Behandlung im Heimatland möglich ist oder nur für Selbstzahler vorhanden ist und der Antragsteller die Mittel dafür nicht aufbringen kann. (Es ist aber so, dass BAMF und Verwaltungsgerichte bei in D lebenden Verwandeten die Meinung vertreten, dass Selbstzahler dann eben mit finanzieller Unterstützung rechnen können).

Aniki schrieb am 20.03.2014 um 19:44:33:
Sollte ich mit einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt sprechen?

Kann nicht schaden, sollte aber jmd sein, der sich mit der Sache auskennt.

Aniki schrieb am 20.03.2014 um 19:44:33:
Wenn wir einen Asylantrag stellen, der abgelehnt wird, gefährden wir dann möglicherweise den Aufenthaltsstatus von Schwiegermutter?

Wenn sie eine AE § 25 IV Satz 1 AufenthG besitzt erlischt diese mit Stellung eines "richtigen" Asylantrags gem. § 51 I Nr. 8 AufenthG.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #6 - 21.03.2014 um 08:15:20
 
Ich sehe in dem hier geschilderten Fall noch eine andere Option und verstehe, ehrlich gesagt nicht, weshalb das bisher nicht versucht bzw. geprüft worden ist.  Ich verstehe es insbesondere deshalb nicht, weil Aniki hier in ihrem Eingangspost schrieb:

Aniki schrieb am 19.03.2014 um 22:42:31:
Dies ist die Grundlage für die Aufenthaltserlaubnis, die von der Ausländerbehörde ohne Weiteres verlängert wird, solange der Behandlungsbedarf laut Klinik besteht.


Wenn das so ist, dann ist m.E. doch die Option eröffnet, die Erteilung einer AE gemäß § 25 (4) Satz 2 AufenthG zu prüfen und zu realisieren - Diese Vorschrift lautet ja bekanntermaßen:

Zitat:
Eine Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 8 Abs. 1 und 2 verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.


Zwar taucht hier der unbestimmte Rechtsbgriff der "außergewöhnlichen Härte" auf, aber nach dem, was hier vorgetragen wurde, spricht doch wohl einiges dafür, dass in dem Fall hier eine solche außergewöhnliche Härte anzunehmen ist.

Kann das aber angenommen werden, wäre die Verlängerung der jetzigen AE als AE nach der genannten Vorschrift für mehr als 6 Monate also ein Jahr oder auch mehr möglich und damit der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung eröffnet.

Es müsste also "nur" ein entsprechender Verlängerungsantrag an die ABH gerichtet werden - die Entscheidung wäre dann nur von der ABH ohne Beteiligung des Bundesamtes zu treffen.

Ich sehe nichts, was einem solchen Versuch in dem Fall, der hier gegeben ist, widerspräche.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 21.03.2014 um 11:13:01 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Aniki
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #7 - 21.03.2014 um 10:14:30
 
Danke, schweitzer!  - die AB sagt Folgendes: da die AE aufgrund medizinischer Gründe bereits 3x für jeweils 6 Monate verlängert worden ist, können sie die AB jetzt  für einen beliebigen Zeitraum verlängern. Dieser Zeitraum richtet sich eigentlich nur nach dem benötigten Zeitraum, den die Klinik in den Arztbrief schreibt.

Die Klinik würde auch ohne Probleme 12, 18 oder mehr Monate reinschreiben, das ist abgeklärt.

Dumme Frage: Wieso bringt uns das dann aber in die gesetzliche Krankenkasse rein??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #8 - 21.03.2014 um 10:55:45
 
Weil sie dann von der Versicherungspflicht erfasst wird.
nach  §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB5.

Bei einer AE mit Befristung von weniger als 1 Jahrt, wäre sie nach Abs.11 ausgeschlossen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #9 - 21.03.2014 um 10:57:36
 
Gemäß §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist eine AE mit mehr als 12 Monaten Gültigkeit Voraussetzung für eine Pflichtversicherung in der GKV.  Ist diese AE vorhanden (und mit der von mir "vorgeschlagenen" wäre das der Fall), wäre also die Aufnahme in die GKV möglich.



=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Aniki
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #10 - 21.03.2014 um 20:34:53
 
Toll, das gibt neue Hoffnung, danke noch einmal! Das werden wir mal durchdenken und recherchieren.

Komisch, dass in unserer AB niemand etwas von diese Möglichkeit erwähnt hat - wir haben mit mehreren Beamten ausgiebig überlegt, wie man Schwiegermama in eine KV bekommen könnte, und waren zu keinem Ergebnis gekommen...  Aber wir haben definitiv die Aussage von der AB, dass die AE aufgrund mehrfacher vorliegender Verlängerungen jetzt auch länger als ein Jahr erteilt werden könne. Und von Härtefall war noch gar nicht die Rede.

Etwas anderes - hätte Schwiegermutter nicht theoretisch die Möglichkeit, in den Basistarif einer privaten KV hineinzukommen? Oder dürften die sie doch ablehnen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #11 - 21.03.2014 um 22:08:44
 
schweitzer schrieb am 21.03.2014 um 10:57:36:
Gemäß §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist eine AE mit mehr als 12 Monaten Gültigkeit Voraussetzung für eine Pflichtversicherung in der GKV.

Sofern die Sicherung des LU keine Rolle bei der Erteilung spielt, was bei § 25 IV im Gegensatz zu 25 III im Ermessen der ABH steht. So einfach wird das jetzt auch nicht.

Aniki schrieb am 21.03.2014 um 20:34:53:
ätte Schwiegermutter nicht theoretisch die Möglichkeit, in den Basistarif einer privaten KV hineinzukommen? Oder dürften die sie doch ablehnen? 

Rechtlich darf sie eigentlich nur in die PKV, dazu sind sowohl sie als auch die PKV verpflichtet - siehe § 193 III und V VVG. Ob man in einem solchen  Fall ablehnen darf ist eine andere Frage, wozu es auch keine Rechtsprechung dazu gibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aniki
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #12 - 23.03.2014 um 22:03:51
 
Wie gehen wir denn dann am besten vor? Gibt es nicht die Möglichkeit, dass ich meine VE zurückziehe und Schwiegermutter gleichzeitig eine Verlängerung der AE aus Härtefallgründen beantragt? Oder könnte man gleich der AB gegenüber argumentieren, dass sie als Härtefall sowieso nicht mehr auf meine VE angewiesen ist? Mir ist nicht klar, wie wir der AB gegenüber jetzt vorgehen sollten...

Was den Basistarif in einer PKV anbelangt - wenn ich das recht verstehe, müssten wir, wenn die uns trotz allem doch aufnehmen, erstmal für die gesamten 2 Jahre Aufenthalt von Schwiegermutter hier in D, in denen sie nur eine Reise-KV hatte, die Beiträge für die PKV nachzahlen, oder? Das wären gleich mal rund 16000 Euro...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #13 - 23.03.2014 um 22:45:57
 
Das ist eine große Baustelle:

I.
Wenn Du die VE damals für das Besuchsvisum - und keine für einen weiteren Aufenthalt - abgegeben hast, dann ist diese m.E. mit Erteilung der AE § 25 IV Satz 1 AufenthG erloschen und man kann nicht mehr auf diese zurückgreifen.

II.
Durch die AE § 25 IV Satz 1 AufenthG hat Deine Schwiegermutter Anspruch auf Leistungen nach § 1 I Nr. 3 i.V.m §§ 4, 6 AsylbLG. Damit scheidet für diesen Zeitraum jede weitere Versicherung aus. Das Sozialamt muss also einspringen. Sofern weiterhin eine gültige VE besteht wären diese Leistungen zurückzuerstatten.

III.
Durch die Erteilung einer anderen AE, sei es § 25 IV Satz 2 oder § 25 III AufenthG endet der Anspruch auf Leistungen des AsylbLG. Dann kommt es auf die Frage an, ob sie nun versicherungspflichtig in der GKV (§ §5 I Nr. 13 i.V.m XI SGB V) oder in der PKV (§ 193 III, V VVG) ist. Da wird gerne Pingpong gespielt.

Ihr solltet erstmal klären, ob die VE noch gültig ist (1.). Dann entscheiden, ob ihr die Krankenvorsorge des AsylbLG nehmt (2.) oder einen anderen Aufenthalt samt Verischerung in GKV/PKV (3.).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.777

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwer kranke Schwiegermutter - Asyl denkbar? Krankenversicherung?
Antwort #14 - 24.03.2014 um 03:24:06
 
Aniki schrieb am 23.03.2014 um 22:03:51:
Was den Basistarif in einer PKV anbelangt - wenn ich das recht verstehe, müssten wir, wenn die uns trotz allem doch aufnehmen, erstmal für die gesamten 2 Jahre Aufenthalt von Schwiegermutter hier in D, in denen sie nur eine Reise-KV hatte, die Beiträge für die PKV nachzahlen, oder? Das wären gleich mal rund 16000 Euro...


Hi,

aber nur, wenn Du dies im Rahmen der Vertragsfreiheit mit denen vereinbarst.
Verpflichtet bist Du (bzw. Deine Schwiegermutter) dazu nicht, da sie bis zur Erteilung des AT mit mehr als einjähriger Gültigkeit eben nicht gesetzlich versicherungspflichtig war und somit kein Beitragsrückstand wg. Nichtversicherung aufgelaufen ist.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema