Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
akteneinsicht und Beistand? (Gelesen: 1.113 mal)
Aras
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag akteneinsicht und Beistand?
11.03.2014 um 20:57:48
 
Hat man Anspruch auf einen beistand nach par. 14 IV vwvfg wenn man aktensicht nach par. 29 vwvfg durchführt?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
ThanosSnap
Experte
****
Offline




Beiträge: 101

@home, Germany
@home
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: akteneinsicht und Beistand?
Antwort #1 - 13.03.2014 um 16:21:35
 
Nur so ein Gedankengang!

Akteneinsicht steht nur den Beteiligten eines Verfahrens zu, soweit dies zur Geltendmachung ....

Beteiligte eines Verfahrens sind die Behörde, der Betroffene bzw. ein Bevollmächtigter.

Ein Beistand ist kein Bevollmächtigter.

Dem Beistand steht demnach auch keine Akteneinsicht zu.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: akteneinsicht und Beistand?
Antwort #2 - 13.03.2014 um 16:41:39
 
Kann man auch einfach den Beistand vorerst mündlich zum Bevollmächtigten machen und hierdurch ihn bei der Akteneinsicht dabei haben?

Falls die Behörde die Bevollmächtigung will, gibt man der Behörde ein entsprechendes Schreiben (§ 14 I Satz 3)

Ziel ist gleichzeitig die Akte einzusehen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
ThanosSnap
Experte
****
Offline




Beiträge: 101

@home, Germany
@home
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: akteneinsicht und Beistand?
Antwort #3 - 13.03.2014 um 17:35:08
 
Aras schrieb am 13.03.2014 um 16:41:39:
Kann man auch einfach den Beistand vorerst mündlich zum Bevollmächtigten machen und hierdurch ihn bei der Akteneinsicht dabei haben? 


Wenn der Bevollmächtige vor Ort ist, ist die Anwesenheit des Betroffenen nicht erforderlich.  Zwinkernd

Spass beiseite!

Eigentlich sollte es kein Problem darstellen. Im Zweifel soll der Betroffene die Einsicht nehmen und sich die relevanten Stellen (u.U. auch die ganze Akte) kopieren lassen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema