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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> akteneinsicht und Beistand?
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Beitrag begonnen von Aras am 11.03.2014 um 20:57:48

Titel: akteneinsicht und Beistand?
Beitrag von Aras am 11.03.2014 um 20:57:48
Hat man Anspruch auf einen beistand nach par. 14 IV vwvfg wenn man aktensicht nach par. 29 vwvfg durchführt?

Titel: Re: akteneinsicht und Beistand?
Beitrag von MP76 am 13.03.2014 um 16:21:35
Nur so ein Gedankengang!

Akteneinsicht steht nur den Beteiligten eines Verfahrens zu, soweit dies zur Geltendmachung ....

Beteiligte eines Verfahrens sind die Behörde, der Betroffene bzw. ein Bevollmächtigter.

Ein Beistand ist kein Bevollmächtigter.

Dem Beistand steht demnach auch keine Akteneinsicht zu.

Titel: Re: akteneinsicht und Beistand?
Beitrag von Aras am 13.03.2014 um 16:41:39
Kann man auch einfach den Beistand vorerst mündlich zum Bevollmächtigten machen und hierdurch ihn bei der Akteneinsicht dabei haben?

Falls die Behörde die Bevollmächtigung will, gibt man der Behörde ein entsprechendes Schreiben (§ 14 I Satz 3)

Ziel ist gleichzeitig die Akte einzusehen.

Titel: Re: akteneinsicht und Beistand?
Beitrag von MP76 am 13.03.2014 um 17:35:08

Aras schrieb am 13.03.2014 um 16:41:39:
Kann man auch einfach den Beistand vorerst mündlich zum Bevollmächtigten machen und hierdurch ihn bei der Akteneinsicht dabei haben? 


Wenn der Bevollmächtige vor Ort ist, ist die Anwesenheit des Betroffenen nicht erforderlich.  ;)

Spass beiseite!

Eigentlich sollte es kein Problem darstellen. Im Zweifel soll der Betroffene die Einsicht nehmen und sich die relevanten Stellen (u.U. auch die ganze Akte) kopieren lassen.

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